Überführungskennzeichen

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khd4005

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Hallo

Ich bin grad auf der suche nach nem Wohnwagen.
Nun habe ich einen gefunden, der hat aber keine Papiere. Ich hatte gedacht ich besorg mir ein Überführungskennzeichen und dann fahr ich das Ding die 200km hier her. Bremse und Lichtanlage funktioniert ja.

Aber da ist ja ab 01.04.15 diese neue Regelung das man angeblich nur Überführungskennzeichen bekommt wenn das Fahrzeug Tüv hat.
Der Wohnwagen hat werder TÜV noch irgendwelche Papiere.

Ich will den Wagen auch gar nicht anmelden. Ich will den nur hinter meinem D4005 ziehen ( 25km/h ). Und da reicht das Kennzeichen vom Trecker.

Wie bekomme ich den denn nun her? Ich hatte nicht vor den auf nem Trailer zu holen. Das wäre glaub ich zu schwer für mein Auto.
 
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100 06A

100 06A

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Lies doch mal bitte das Thema Zulassungsvorschriften, etc. durch.

Wenn du den Wohnwagen auf öffentlichen Straßen hinter deinem Trecker bewegen willst, braucht er ein schwarzes Kennzeichen mit Steuer und TüV.

Die 25km/h nennt sich Folgekennzeichen und gilt nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke. Da würde mir nur ein Zweck einfallen, wenn du den Wohnwagen als Aufenthaltsraum für Waldarbeiter in den Wald stellst.
 
passer montanus

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khd4005 schrieb:
Aber da ist ja ab 01.04.15 diese neue Regelung das man angeblich nur Überführungskennzeichen bekommt wenn das Fahrzeug Tüv hat.

Oder zur nächsten TÜV Station gezogen wird.

Hallo,

suche Dir einen anderen Wohnwagen in der Nähe, der Papier oder
auch die anderen Voraussetzungen erfüllt.

Gruß PM

P.S. Hänge eine Suchanzeige auf den Campingplätzen in Deiner
Nähe auf. Es sterben immer wieder Leute oder auch welche die
aus Altersgründen aufgeben. Da kann man schon mal ein Schnäppchen
machen.
 
khd4005

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100 06A schrieb:
Lies doch mal bitte das Thema Zulassungsvorschriften, etc. durch.

Wenn du den Wohnwagen auf öffentlichen Straßen hinter deinem Trecker bewegen willst, braucht er ein schwarzes Kennzeichen mit Steuer und TüV.

Die 25km/h nennt sich Folgekennzeichen und gilt nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke. Da würde mir nur ein Zweck einfallen, wenn du den Wohnwagen als Aufenthaltsraum für Waldarbeiter in den Wald stellst.

Sorry, aber das ist hier nicht das Thema. Darüber gibt es 1000 Meinungen ob man mit nem 25m/h Schild zu Treffen fahren darf oder nicht.
 
DeutzTim

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....aber nur eine Legale! Da sind die 999 anderen nicht relevant!

Gilt diese Regel nun nur für Tageskennzeichen oder auch für 06er Nummern?

Wenn es gar nicht anders geht, musst du dir einen Autotransporter leihen und den Wowa da drauf packen.
 
passer montanus

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khd4005 schrieb:
Sorry, aber das ist hier nicht das Thema. Darüber gibt es 1000 Meinungen ob man mit nem 25m/h Schild zu Treffen fahren darf oder nicht.

Hallo,

natürlich kannst Du und Du darfst auch nach der StVO mit einem
25km/h Schild zu den Treffen fahren und auch noch wo anders hin.
Aber nur wenn der Wohnwagen ein schwarzes Nummernschild hat.
Zusätzlich muss der Trecker auch ein schwarzes Nummernschild haben.
Dazu gibt es nur eine Meinung, und zwar nur die der StVO.

Gruß PM
 

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Hallo,

da hat PM Recht. Er muss es wissen.

Wohnwagen im Strassenverkehr haben keinen LOF-Zweck. Da bringt ein Folgekennzeichen nur Scherereien. Also beide FZ schwarz zulassen oder gar nichts.....
Vielleicht geht das Überführen ja mit roter Nummer an einem Auto. Grüne Nummer am Schlepp-fz.
geht dann natürlich nicht.

Gruß Hubert
 
khd4005

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passer montanus schrieb:
khd4005 schrieb:
Sorry, aber das ist hier nicht das Thema. Darüber gibt es 1000 Meinungen ob man mit nem 25m/h Schild zu Treffen fahren darf oder nicht.

Hallo,

natürlich kannst Du und Du darfst auch nach der StVO mit einem
25km/h Schild zu den Treffen fahren und auch noch wo anders hin.
Aber nur wenn der Wohnwagen ein schwarzes Nummernschild hat.
Zusätzlich muss der Trecker auch ein schwarzes Nummernschild haben.
Dazu gibt es nur eine Meinung, und zwar nur die der StVO.

Gruß PM

Wie sagte doch gleich der Dozent bei dem ich die 5 Module für den CE Führerschein gemacht habe? :
"Es liegt immer am Polizisten ob es für zulässig befunden wird oder nicht."
 
DeutzTim

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Moin,

ein letzter Satz von mir dazu:

Mein Fahrlehrer sagte damals "Ich gebe euch das Grundwissen mit, was ihr dann außerhalb dieses Raums damit anfangt liegt nicht in meiner Hand und zum Glück für mich - ich muss die Strafen ja nicht zahlen!"

Du wirst wissen wie es sich gehört und dann muss das so gut sein.

Ich würde aber gerne noch meine Frage beantwortet haben (aus eigenem Interesse:(

Gilt das neue Gesetz nur für Tageskennzeichen oder auch für 06er Kennzeichen. Wenn das nicht für 06er gilt (was ich mir auch nicht anders vorstellen kann), leihe dir eins und hole ihn damit
 
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Catweazle

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khd4005 schrieb:
Aber da ist ja ab 01.04.15 diese neue Regelung das man angeblich nur Überführungskennzeichen bekommt wenn das Fahrzeug Tüv hat.
Der Wohnwagen hat werder TÜV noch irgendwelche Papiere.

Servus,

ebendies habe ich mitte Januar gepostet Hier stehts (Tipp war von einem TÜV - Mitarbeiter).
Nur interessiert hats damals niemand.

Grüße

Catweazle
 
khd4005

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ist ja witzig. Meine VGH Versicherung weiß von der neuen Regelung nix.

Habe beim Landkreis gefragt und folgende Antwort bekommen:
Zitat
"ich stimme Ihnen zu - solche Fälle wie beschrieben hat der Gesetzgeber in der Änderungsverordnung, die am 01.04.15 in Kraft trat, nicht abgebildet.

Wir müssen bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens leider vermerken, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat und tragen die Beschränkung ein, dass das Kennzeichen nur für Fahrten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis (Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, TÜV) im Landkreis oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk verwendet werden darf. Die Hauptuntersuchung ist in diesem Fall sogar nachrangig - sie wird stets im Rahmen der Begutachtung nach § 21 StVZO durchgeführt.

Steht das Fahrzeug nicht in einem an den Landkreis angrenzenden Bezirk, haben Sie tatsächlich keine andere Möglichkeit, als es auf dem Trailer zu überführen oder - falls der Verkäufer ein Händler ist und über ein rotes Kennzeichen verfügt - mit rotem Kennzeichen."
Zitat Ende

Politiker. immer schnell schnell ne Gesetzesänderung machen damit ne bestimmte Gruppe von Leuten zufrieden ist. Aber bis zum Ende durchdenken tun die das nicht X(
 
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passer montanus

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Hallo,

kompliziertes Denken ist oft hinderlich. Lass den Wohnwagen
von der Werkstatt mit einem roten Nummernschild in die
Werkstatt mit TÜV Station ziehen.
Mit der Werkstattprüfung geht der Wohnwagen durch den
TÜV. Mit einer vorherigen eigenen Überprüfung halte sich die Kosten
in Grenzen.
So etwas geht natürlich nicht zum Nulltarif. Ich kenne kein Hobby
welches kein Geld kostet.

PM

P.S. Viel Geld kann bei der Auswahl des Wohnwagens gespart
werden. Häufig werden Wohnwagen mit Pilz und Feuchtraumkabine
angeboten. Dieses ist nicht unbedingt sichtbar aber kann auch
geruchsfrei sein.

Großzügige Geschenke wie das Vorzelt welches in der Sitzbank liegt
sind mit Vorsicht zu genießen, weil damit die feuchten Stellen
verdeckt sind. Bei einer Besichtigung sollten alle Schränke und
Sitzbänke leergeräumt sein.
Sind unter dem Wohnwagen weiße Flecken zu sehen, sind
dieses Pilzkolonien.

Die Anschaffung eines Feuchtigkeitsprüfgerät mit Kalibrierung
(Protimeter) macht sich bezahlt. Damit habe ich bei der Besichtigung
der Wohnwagen div. Mängel aufgedeckt und DM 2000.- gespart.

Bei Wohnwagen die älter als 10 Jahre sind, können die Dachkanten
durch Aushärtung der Dichtungsmasse feuchtigkeitsdurchlässig
sein. Auch diese Ecken sollten mit einem Feuchtigkeitsprüfgerät
geprüft werden.

Wer sich nun einen Wohnwagen mit Mängel kaufen will, hat dann
aber eine Möglichkeit den Kaufpreis herunter zu drücken.
 
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