Fahrerlaubnis 4 Achsen

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7207Wäller

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Hallo Deutz-Gemeinde ,

ich habe nochmals eine Frage zu der Fahrerlaubnis C1E (wahrscheinlich bin ich zu doof.:.) :

Darf ich mit meinem alten Klasse 3 , umgeschrieben auf EU-Führerschein C1E und CE79 , vier Achsen bis 12000kg zGM fahren?
Soll heissen Deutz 7207 ( zGM 4000kg? , Leergewicht 3000kg ) mit zweiachsigen Anhänger (zGM 3000kg) ?

Die Beschreibung CE79 bedeutet doch nur die Beschränkung auf drei Achsen ab 12000kg bis 18500kg?

Schlepper ist schwarz angemeldet - keine LOF!

Vielen Dank für Eure Mühe und viele Grüße

Manuel
 
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kohlemann

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Hallo
Diese Kombination durftest du mit der alten Klasse 3 nicht fahren.
Mit dieser Kombination durftest du nur innerhalb Lof unterwegs sein.
Mehr als drei Achsen war nicht erlaubt,es sei denn es handelt sich um eine Tandemachse,die einen so geringen Achsabstand hat,das sie als eine Achse zählt,was bei deinem Zweiachsanhänger aber wohl nicht der Fall ist.
Mit der neuen Klasse C1E dürftest du diese Kombination,nach meiner Meinung, fahren,allerdings darf das Gesamtgewicht des kompletten Gespanns 12t nicht überschreiten.
Gruß Ralf
 
7207Wäller

7207Wäller

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Hallo und vielen Dank für die Antworten ,

@ Ralf und 10006A : Das sehe ich genauso wie Ihr. Mit dem alten dreier durfte ich es definitiv nicht , mit dem neuen Dank C1E ja (Beschränkung 12 Tonnen).

Ich war eben bei der Polizei und der nette Beamte hat genau das bestätigt!

Dank dem C1E fällt die Achsbeschränkung weg , allerdings gilt nur drei Achsen im Bereich von 12-18,5 Tonnen!
Der nette Beamte hat die gewünschten Kombinationen im PC eingegeben und grünes Licht erteilt.

Auch ohne LOF-Nutzung darf ich mit C1E den Schlepper mit Zweiachsanhänger fahren.
Auch mit unserem Transporter dürfte ich einen Zweiachsanhänger ziehen ( bei gewerblich allerdings nur mit Fahrerkarte).

Vielen Dank für Eure Antworten und beste Grüße

Manuel
 
100 06A

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Aus leidvoller Erfahrung, traue den mündlichen Aussagen der Polizei nicht allzu weit.
Da hab ich schon meine Erfahrungen gemacht.....
 
7207Wäller

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Tja Ruben,
Das glaube ich dir gerne.
Aber im I-net findet sich dazu auch einiges an Informationen und die decken sich mit der Auskunft der Polizei.
Beim EU-Führerschein entfällt die Beschränkung auf 3 Achsen.
Diese ist nur zwingend bei der Besitzstandwahrung alte Klasse 3 CE 79 12 bis 18,5 Tonnen.

Gruss

Manuel
 
U

uli0601

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Hallo,

das Gespann von Manuell darf mit dem C1E noch gefahren werden da die zul. Gesamtmasse des Anhängers (3000 Kg) die Leermasse des Schleppers (3000Kg) nicht übersteigt!
Will man, ausserhalb der LOF, einen schwereren oder gar 2 Anhänger dranhängen geht das mit dem L 174 den man normalerweise (bei umgeschriebenen Führerscheinen) auch drinstehen hat. Allerdings muß der Schlepper dann eine BbH von max. 32 Km/h haben.

Gruß Uli
 
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kohlemann

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Hallo Uli
Das ist falsch,bei der Klasse C1E kommt es auf das Verhältnis Gesamtmasse Anhänger zu Leermasse Zugfahrzeug nicht an,nur die 12t Gesamtmasse dürfen nicht überschritten werden.
Gruß Ralf
 
7207Wäller

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Hallo zusammen ,

das habe ich beim TüV Süd auf der Website gefunden :

Für Inhaber der Klasse C1E gilt:
Die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen darf
12000 kg nicht überschreiten. Unter die Klasse C1E fallen auch
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem
Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 3500 kg zulässiger
Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination
darf auch hier 12000 kg nicht übersteigen.

Also sollte auch das geklärt sein.

Beste Grüße

Manuel
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Moin,

ich weiß nicht, wieviele Varianten ich jetzt schon gehört, gelesen und gesagt bekommen habe. Auch ich habe diesen C1E mit CE79 und 174er Eintragung, auch ich hätte zum Arzt gemusst dafür.

Das größte Problem daran ist, was passiert wenn:
Du es gehört hast, und setzt dich ans Steuer.
Du es gelesen hast, und setzt dich ans Steuer.
Du es gesagt bekommst ( zB v. freundlichen aufm Revier ), und setzt dich ans Steuer... ?( ...und es passiert etwas... ...vllt nur ein einfacher Blechschaden... :evil:

Wo ist DAS, was dann wirklich gilt.......

Gruß Jörg.
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Jörg.

Das kann ich dir sagen, du hast zuerst einmal ein Problem.

Eine kleine Geschichte aus eigener Erfahrung. Ewig her.

Ich bin damals mit einem 7,49to LKW und 10 to Tandemtieflader von der Autobahnpolizei BS angehalten worden. Fahrzeugkontrolle.

Ich den rosanen Führerschein vorgezeigt. Damals noch mit Klasse 3.

Was dann folgte war als ob ich bei der versteckten Kamera bin.

Fahren ohne Führerschein, Straftatbestand, Fahrzeug bergen lassen usw.
Das ich das mit dem Führerschein durfte, wollte niemand hören.
Bei einem Telefonat mit dem Bereichsleiter und dem Stationsleiter sagte man mirvon beiden, man lege jetzt auf. Die Kollegen vor Ort wissen was sie da tun.
Im Anschluss ging keiner mehr ans Telefon.

Das Ende vom Lied war dann, dass man am nächsten Tag anrief (aus Hannover), dass ich den Zug anholen könne. Die Sache ist erledigt.

Ergo: Man ist da immer der Dumme. Selbst wenn du alles richtig machst. Das nur, weil es eben so ist, das auch die Beamten vor Ort nicht alles Wissen.

Ähnliches hatte mein LKW-Fahrer schon 2 mal.
Da hieß es total überladen. Ab zur Waage.
Streitereien wer die Wiegekosten übernimmt inkl.
Als der Fahrer auf Nachfrage antwortete, was er geladen hat, 16 to Braunschweiger Luft raffte man das immer noch nicht.

Der LKW war leer.

2,5 Stunden später durfte er weiter fahren.
Das ersetzt einem keiner.

Sicher bist du da nie.

Gruß
Friedhelm
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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7207Wäller schrieb:
Ich war eben bei der Polizei und der nette Beamte hat genau das bestätigt!

Manuel


Ja genau, das darauf folgende Problem.... :evil:

Anderes Beispiel aus dem wunderschönen deutschen Dschungel.
Mein damals ( ausländisches ) Auto, TÜV fällig.
Zum TÜV, Mängelliste bekommen - abgearbeitet.
Nachuntersuchung - ohne Mängel - Stempel für 2 Jahre.

Alles wunderbar - denk man(n).....
3 Wochen später, allgemeine Verkehrskontrolle der grün weißen.
Beleuchtungseinrichtung nicht nach Vorschrift;
TÜV Abnahme ??? Na und.... 8o
Erlischen der BE;
Fahrzeug sogar beinahe vor Ort stillgelegt;
Ein richtig ( R I C H T I G ) teurer Spass;
Keine Chance mit der Argumentation: Frischer TÜV ???? Ohne Mängel ???
Interessiert keine Sau, du kannst beim TÜV rausfahren und die legen dir die Feile still !

Was soll das ?
Wozu TÜV wenns keinen juckt ?
Wozu eine Eintragung die berechtigt, an anderer Stelle aber widerlegt wird ?
Was passiert wenn.. ..Unfall.. ..Verletzte.. ..weiter will ich garnicht denken.. :evil:

Du setzt dich ans Steuer, und damit biste quasi mit einem Bein in Knast...

Gruß Jörg.
 
G

GTfan

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f.mannecke schrieb:
Braunschweiger Luft

diese Luft scheint in erwärmter Form häufiger auf den Wachen der Region unterwegs zu sein...

Friedhelm, pass auf wenn du das nächste Mal mit Bagger oder Radlader über die Stadtgrenze kommst. In der städtischen Zulassungsstelle ist man sich zu 100% sicher, dass es
Fahrzeuge ohne Kennzeichen aber mit ABE bei 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
, also auf Deutsch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, in Deutschland nicht gäbe. Man habe damit ja tagtäglich zu tun, da könne einem Ottonormalbürger nichts erzählen...
Natürlich haben die dort nichts mit diesen Fahrzeugen zu tun, aber dass der Tellerrand derart hoch ist, dass kein Blick darüber hinaus gelangt, ist schon äußerst beängstigend. Und das war keine einfache Bürokraft, sondern die "leitende Stelle"!

mfg
GTfan
 
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Allerhand

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Hallo.

Ja, dass haben wir öffters.
Hauptsächlich trifft das dann aber Kunden: "Fahrzeugpapiere bitte".

Gibts nicht.
"Wie? vergessen?"
Nein es gibt keinen Fahrzeugschein.

Dann beginnt immer sich das gleiche Rad zu drehen. :D

Dies ist aber nicht so dramatisch.

Nur wenn LKW wegen so einem Blödsinn, über Stunden ausfallen, ist das oft ein Problem.

Offenbar hat der auf einem Karren voll Sand hockende einige Bürokraten nachhaltig verwirrt.
Wobei ich nicht von einem regionalem Problem ausgehe. ;)

Das aber nur am Rande. ;)

Gruß
Friedhelm
 
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7207Wäller

7207Wäller

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Hallo Friedhelm,

Alles feine Geschichten,

Aber was ist denn jetzt richtig?

Irgendeiner in Deutschland muss das Führerscheinrecht doch verstehen?

Mit zweifelndem Gruss

Manuel
 
Steinmetz

Steinmetz

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7207Wäller schrieb:
Irgendeiner in Deutschland muss das Führerscheinrecht doch verstehen?

Mit zweifelndem Gruss

Manuel

Ich glaube davon gibt es nicht viele. Wahrscheinlich kann man diese Personen, die es wirklich verstehen an 2 Händen abzählen....

Gruß Sebastian
 
A

Allerhand

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Hallo Manuel.

Ja, lass es dir von offizieller Stelle schriftlich geben.
"Etwas" aus dem Internet ist da nicht immer ausreichend.

Dann kann zwar immer noch etwas wie oben geschehen.
Im Nachgang regelt sich das dann aber.

Gruß
Friedhelm
 
Thema: Fahrerlaubnis 4 Achsen

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