Lois
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Hallo,
wenn man einen Anhänger, Baujahr 1960, also nicht Betriebserlaubnispflichtig umbaut, z.B. größere Bereifung, Achse mit höherer Tragfähigkeit oder mit einer Kippfunktion versieht, gilt auch hier noch, dass keine Betriebserlaubnis erforderlich ist?
wenn man einen Anhänger, Baujahr 1960, also nicht Betriebserlaubnispflichtig umbaut, z.B. größere Bereifung, Achse mit höherer Tragfähigkeit oder mit einer Kippfunktion versieht, gilt auch hier noch, dass keine Betriebserlaubnis erforderlich ist?