F3L 514/51 16.9 - 30 Reifen auf F3L514 / 51

Diskutiere 16.9 - 30 Reifen auf F3L514 / 51 im Forum FL 514 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo , ich habe einen F3L514 / 51 mit Deutz - Getriebe als Restaurationsobjekt gekauft . ( siehe Fotos im Schauraum ) . Montiert sind aktuell ...
Tim_612

Tim_612

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Hallo , ich habe einen F3L514 / 51 mit Deutz - Getriebe als Restaurationsobjekt
gekauft . ( siehe Fotos im Schauraum ) .

Montiert sind aktuell : 16.9 - 30 Reifen auf 10 - Loch - Felgen .

Leider hat das Fahrzeug keinerlei Papiere , bzw. Unterlagen mehr .

Nun meine Frage : hat jemand diese Bereifung auf dem o. g. Schlepper
eingetragen und kann mir eine Kopie von Schein - Brief zukommen lassen ??

welche Reifengrösse wird dann vorne gefahren ??

Da ich eh neue Reifen benötige , kann ich jetzt noch umrüsten .


MfG
 
Goldschmied

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Moin,

darf ich mich bei der Frage mit anhängen??
Ich möchte gern 420/85 R30 auf meinem F 3L 514/7
montieren.
Das sollte doch 16.9 - 30 sein??!! Wäre es möglich auch mir
eine Kopie zukommen zu lassen?

Vielen Dank

Nico
 
Tim_612

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Hallo Nico ,

leider hat sich bis heute noch kein Besitzer eines F 3 L 514 / 51 bei mir
gemeldet , der die Bereifung 16.9 - 30 auf den Hinterrädern
eingetragen hat und mir eine Kopie der Kfz. - Papiere zusendet .

Wahrscheinlich ist nur die schmalere Variante zulässig ???

m. f. G. Tim
 
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1014ts

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Hallo,
ich habe auf einem F3L514 Bj. 1953 Reifen der Größe 16.9-30 eingetragen.
Ich werde den Brief suchen und scannen.

Gruß
Thomas
 
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Moin Tim,

ich weiß, dass ein Bekannter von mir 420/85 R30 ( also 16.9 - 30 )
bei seinem F 3L 514/6 eingetragen hatte. Nur deswegen bin ich ja auf
die Größe gekommen.
Er hat den Schlepper dann kurzfristig verkauft und nun habe ich leider keinen Zugriff mehr auf die Papiere.

Ich meine vor längerer Zeit hier auch was darüber gelesen zu haben,
finde es aber leider nicht wieder.
Ich bleib dran und Melde mich bei Dir wenn ich was neues habe!

Viele Grüße

Nico
 
Holzkopf

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evtl. hilft sowas
 

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Das finde ich immer gut: Der "Sachverständige" hat eine Reifengröße ( 16.9/13-30 ) genehmigt, die es überhaupt nicht gibt. Fährt man nun tatsächlich 16.9-30 auf dem Schlepper, hat einen der Prüfer damit noch in eine Zwangslage gebracht.

Dafür hat er vorne 6.50-20 ASF 6PR gleich zweimal genehmigt ( dafür aber die Seriengröße 6.00-20 ASF nicht eingetragen ) . Wahrscheinlich gilt das für Zwillingsreifen :D.

Wirklich toll, so ein Sachverständiger.

Gruß
Michael
 
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Hallo zusammen,

schön das sich nun doch noch was bewegt.

@Holzkopf

vielen Dank dafür!

@Thomas

wäre super wenn Du den Brief noch scannen könntest.

@Michael

was meinst Du mit Zwangslage?

Grüße

Nico
 
Tim_612

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Hallo ,

auch ich freue mich , doch noch einige Reaktionen auf meine
anfängliche Frage erhalten zu erhalten.

Doch bezieht sich mein Problem auf einen F 3 L 514 / 51 mit
Stahlgetriebe und 10 - Loch - Felgen .

Das TÜV - Gutachten beschreibt einen / 6 NSKF mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 28 / KM/H .

Evtl. erkennt dieses auch der Prüfer ???

m. f. G. Tim
 
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Hallo Nico,

wer glaubt, nun mit der Erkenntnis des "Sachverständigen" 16.9-30 auf seinem F3L 514/6 NSKF ( beim Variantenkürzel werde ich erneut stutzig ) , fahren zu dürfen, kommt in eine Zwangslage, wenn es zum Hauen und Stechen kommt, z.B. mit einem Wachtmeister oder einem "TÜV-Prüfer": Der "Sachverständige" hat

- einerseits so was wie 16.9-30 eingetragen
- andererseits so was wie 13-30 zweimal eingetragen
- jedenfalls aber die Reifengröße 14.9/13-30 als geeignet eingetragen und
daneben eine Reifengröße, nämlich 16.9/13-30, die es gar ncht gibt.

Wie wird der Wachtmeister ( oder TÜV-Prüfer ) das wohl interpretieren?

Gruß
Michael
 
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Goldschmied

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Hey Michael,

ja kann schon sein das es wegen eines "Schreibfehlers"
Komplikationen geben kann.
Ich hoffe auf den Brief von Thomas.

@Holzkopf

Oder hast Du die Reifengröße schon im Brief stehen?
Da sollte es dann doch eindeutiger sein?!
Würdest Du das Sonst noch mal scannen??

@Tim

von 10 Loch Felge steht das ja eh nichts drin.
Ich glaube nicht das jemand über das Varianten Kürzel stolpert.


Grüße

Nico
 
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Hallo Nico,

ich bin mir fast sicher, daß es ein ziemliches Risiko ist, einem Berechtigten Fahrzeugpapiere eines Volkswagen Gol vorzulegen, um einen Volkswagen Golf zu legitimieren. Das kann gut gehen, muß aber nicht. Man könnte versuchen, mit dem Gutachten zum F3L 514/6-NSKF eine Freigabe für einen F3L 514/51 zu bekommen, obwohl das in völlig anderer Schlepper ist. Zumindest wäre der Versuch nicht strafbar. Bevor ich damit auf die Straße führe, würde ich aber doch wert darauf legen, daß die montierte Reifengröße für das vorhandenen Fahrzeug eingetragen ist - ohne "Schreibfehler".

Nebenbei: Das Varientenkürzel ist in dem einen Fall NSKF, in dem anderen gibt es keins, weil es die damals noch nicht gab. Der Schleppertyp ist in dem einen Fall ein F3L 514/6, in dem anderen ein F3L 514/51. Die sind verwandt, wie Opel und Polo: Es sind nur zufällig ein paar Zeichen in der Kette gleich.

Gruß
Michael
 
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Goldschmied

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Hallo Michael,

ich weiß, dass Du viel Wert auf die richtige Schreibweise und Bezeichnungswahl legst.
Trotzdem hab ich mich falsch ausgedrückt! Ich meinte es genau so wie Du es
im letzten Absatz formuliert hast ... kam halt falsch rüber.

Nicht des do trotz, läuft es in der Praxis meist ganz anders.
Mir selber wurde z.B. bei einer "Neuabnahme" bestätigt das ich einen
F 2L 514/ 53I habe, obwohl das Typenschild das Bj. 52 her gibt.
Die Meisten wissen, das es dann nur ein F 2L 514/ 50 sein kann.

Und genau das war gemeint! Nicht jeder kennt sich so gut aus wie Du
selbst wenn es ein Sachverständiger, Poizist der einfach der "unbedarfte Schrauber" ist.

Viele Grüße
Nico
 
W

williebor

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Und gerade der, der sich nicht richtig auskennt, stellt dann erst mal richtigerweise fest, dass ein (oder ein paar) Zeichen nicht übereinstimmen.
Ob und wie bedeutsam die Unterschiede sind, wird er nicht einschätzen und beurteilen können.

Ob der Polizist in der allgemeinen Verkehrskontrolle (oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung) dann voll auf Risiko spielt und daraus schließen wird, dass das wohl so passend sein wird?
 
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Moin erstmal willibor,

so langsam, schweifen wir mal wieder von der eigentlichen
Frage ab.
Und Du glaubst doch nicht im Ernst das sich hier jemand freiwillig
die falschen Daten in den Brief eintragen lässt und dafür auch
noch Geld bezahlt?!

Ich finde es immer verwunderlich, dass sich hier wegen
irgendwelcher falsch geschriebenen o. falsch verstandener
Buchstaben unterhalten wird nur leider nicht im geringsten
was zum Thema beigetragen werden kann.

Grüße

Nico
 
Holzkopf

Holzkopf

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Da ich nur eine Fahrzeugbriefkopie und eine Fahrzeugbrief Verlusterklärung vom Voreigentümer bekommen hatte wurden die vorgegebenen Daten in das Gutachten übernommen, mit den Fehlern, weil das steht da so.

Selbst in den Fahreugbrief wurde das so übernommen , weil das Gutachten gibt das so vor.
Ändern lassen geht mit Kosten zu meinen Lasten.
Zur Zeit sind 420/85R30 montiert.
Der Tüv nimmt das bei der HU als Übertragungsfehler zur Kenntniss.
Gruß
EW
 
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Goldschmied

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Hallo Holzkopf,

und Vielen Dank noch mal für die Kopie!!
Wie man sieht, ist im waren Leben eben nicht alles Theorie!

Grüße

Nico
 
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Hallo,
gefunden!

Gruß
Thomas
 

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Diesel_Joerg

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Goldschmied schrieb:
Ich finde es immer verwunderlich, dass sich hier wegen
irgendwelcher falsch geschriebenen o. falsch verstandener
Buchstaben unterhalten wird nur leider nicht im geringsten
was zum Thema beigetragen werden kann.

Grüße

Nico

Irgendwelcher ist gut :D

Das Prob dabei ist einzig und allein, DU bist einzig und allein dafür verantwortlich.
Der Cop, dem Versicherungsfuzzi oder sonstwem ist das völlig egal.
Im Falle einens Unfalls oä geht es dir an den Kragen, niemanden anders.
Ich glaube, dies wollen die Kollegen dir hier beibringen.

Vor vielen Jahren war ich mit meinem Auto beim TÜV, er bekam seinen Stempel und ich fuhr seelenruhig mit der Feile durch die Gegend.
4 Wochen nach dem TÜV-Termin sah ich ein Zeichen in Form einer roten Kelle.
Der eine der beiden kannte sich aus, meine Beleuchtung war nicht in Sinne der Verkehrstechnik (anmerk: ausländisches Auto).
Ich deutete auf meinen frischen Stempel und erntete dafür ein freundliches Lächeln.
Fazit: Erlischen der BE, einige 100DM Strafe, 5 Punkte, neues Gutachten, neue Abnahme usw, den ganzen Bürokratischen Mist "Made in Germany".

Man stelle sich vor, es hätte gekracht.. ..vllt mit Verletzten und so.. :evil:

Gruß Jörg.
 
Thema: 16.9 - 30 Reifen auf F3L514 / 51

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