Schlepper ummelden ohne HU

Diskutiere Schlepper ummelden ohne HU im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich habe einen Deutz D 3005 übernommen. Das letzte Mal TÜV-fällig war er 2010, d.h. 2008 war die letzte HU. Seitdem fuhr er nur...
Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Hallo zusammen,

ich habe einen Deutz D 3005 übernommen. Das letzte Mal TÜV-fällig war er 2010, d.h. 2008 war die letzte HU. Seitdem fuhr er nur noch auf dem Hof mit gründem Kennzeichen, das er auch jetzt noch hat.

Also: Eigentümerwechsel, Wechsel des Zulassungsbezirks und Wechsel des Kennzeichens (grün auf normales schwarzes Nummernschild).

Nun erhalte ich bei meiner zuständigen Zulassungsstelle im Kreishaus bezügl. der für die Durchführung des Halterwechsels nötigen Unterlagen folgende Information:

1) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
2) Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
3) Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
4) Fahrzeugschein
5) Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
6) Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

Für mich alles kein Problem, bis auf Punkt sechs. Eine gültige HU hat der Schlepper nicht; ich habe ihn ja übernommen, um ihn schrittweise wieder TÜV-fertig zu machen.

Meine Frage an die Zulassungsstelle, ob eine Umschreibung ohne TÜV nicht möglich sei, wurde kategorisch mit "Nein" beantwortet. Grund: Die HU sei auch bei Halter-/ Eigentümerwechsel nötig, da die Zulassungsstelle davon ausgehe, dass ich das Fahrzeug weiter auf öffentlichen Straßen betreiben wolle.

Ist das wirklich so? Muss der Deutz jetzt auf den vorherigen Halter angemeldet bleiben, bis ich ihn TÜV-fertig habe, bzw. ist die einzige Alternative, den Schlepper komplett abzumelden? Aber dann stehe ich ja immer noch nicht als rechtmäßiger Neu-Besitzer in den Papieren!

Und am wenigsten will mir in den Kopf, dass alle in Deutschland gehandelten Fahrzeuge grundsätzlich über einen gültigen TÜV verfügen sollen.

... oder seh ich da was falsch?

Langer Rede kurzer Sinn - für Tipps und Erklärungen bedanke ich mich im Voraus.

Gruß
Georg
 
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25er

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Hallo Georg,
das ist wirklich so.
Keine Zulassung ohne gültigen Tüv.
Was spricht dagegen, den Schlepper vorübergehend abzumelden ( Außerbetriebsetzung ), ihn Tüv fertig
machen, vorführen und dann auf Dich zuzulassen.
Die Betonung liegt auf vorübergehend, nicht auf endgültig.
Dann nämlich mußt Du auch einen Verwertungsnachweis bringen, wo Du ihn
entsorgt bzw. verschrottest hast.

Gruß
Andreas
 
F

falcon

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Das ist wirklich so.
Ich hatte mal ähnliches Problem: Mein Porsche Junior war wegen Lichtmaschinenschaden nicht fahrbereit (Lichtmaschine ist gleichzeitig teil der Drehzahlregelung).
Während der Reperatur ist der TÜV abgelaufen und ich bin umgezogen.
Als ich ihn dann ummelden wollte ging das nicht, weil der TÜV abgelaufen war, Traktor stand aber immer noch nicht fahrbereit herum.
Deutsches Beamtentum, selbst ummelden ohne Besitzerwechsel geht nicht.

Die Logik muss mir mal jemand erklären, wo er ohne TÜV rumsteht dürfte meines erachtens doch egal sein....kein TÜV ist und bleibt kein TÜV egal wo er angemeldet ist....
 
Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Vielen Dank für die Antworten. Ist in der Tat verwunderlich, das Procedere, aber gut. Dann melde ich ihn eben ab, ist nur superumständlich, weil ich dafür vom Vorbesitzer eine Vollmacht brauche und dessen Personalausweis im Original.

Außerdem könnte ich mir bei Ummeldung auf mich ohne TÜV das Kurzzeitkennzeichen sparen. Würde ihn TÜV-fertig machen, einen HU-Termin vereinbaren und ohne TÜV aber mit bestätigtem Termin (falls mich die Polizei auf dem Weg dorthin anhält) losfahren.

Zumindest weiß ich jetzt, dass ich da nichts falsch verstanden habe.

Bleibt nur die Frage, ob ich nach Abmeldung und vorübergehender Stilllegung für die erneute Zulassung (und dann auch endlich Ummeldung auf mich) noch einmal das ganze Vorbesitzer-Personalausweis-und-Vollmachts-Gedöns brauche, aber das erfahre ich dann ja auch wieder im Kreishaus.

Nochmals schönen Dank für die Hilfe Andreas und Falcon.

Georg
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo,

zum Abmelden brauchst Du keinen PerSo usw des Vorbesitzers, zum Anmelden auf Deinen Namen natürlich auch nicht.
Perso und Vollmacht des Vorbesitzers brauchst Du nur, wenn Du auf seinen Namen wieder zulassen willst, willst Du ja aber nicht.

Versuche doch, Dich mit dem Vorbesitzer dahingehend zu einigen, das der Schlepper auf ihn zugelassen bleibt. Übernimm den Versicherungsvertrag (der Versicherung ist TÜV egal) und Steuern zahlt er nicht(grüne Nummer)

Norbert
 
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25er

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Hallo Norbert,
das kann ich so nicht gelten lassen mit dem Perso.

Zum abmelden genügt Schein und Brief, zum Anmelden immer ein Perso und die Restlichen
Papiere, wie ganz oben beschrieben.
Die deutschen Behörden machen nämlich nix, wenn sie nicht wissen, für wen sie es machen.

Gruß
Andreas
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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D40+D50 schrieb:
Hallo,

Versuche doch, Dich mit dem Vorbesitzer dahingehend zu einigen, das der Schlepper auf ihn zugelassen bleibt. Übernimm den Versicherungsvertrag (der Versicherung ist TÜV egal) und Steuern zahlt er nicht(grüne Nummer)

Norbert

Das birgt gewisse Risiken.
Weiß der Vorbesitzer, was mit dem Schlepper auf seinem Namen passiert ?
..ich meine, ausser dem was du ihm sagst ?? Nein... ?(
Egal, ob Versicherung hier oder da, sein Name steht in den Papieren.

Andere Möglichkeit: Was fehlt denn für den TÜV ? Viel ?
Sonst hol dir doch einen Mängelbericht, beheb die Mängel, 2 Jahre TÜV und gut !
Oder fehlt es soweit ?
Der Lack, oder das Aussehen allgemein sind nicht wichtig, wichtig ist die technische Seite.

Gruß Jörg.
 
N

NisHeinrich

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@25er

Das ist aber schon das Gleiche wie es bei Norbert steht.... :rolleyes:

Nis
 
N

NisHeinrich

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Diesel_Joerg schrieb:
Sonst hol dir doch einen Mängelbericht, beheb die Mängel, 2 Jahre TÜV und gut !
Oder fehlt es soweit ?
Der Lack, oder das Aussehen allgemein sind nicht wichtig, wichtig ist die technische Seite.

Gruß Jörg.

Hallo

Genau.

Es ist doch ziemlich einfach einen Trecker durch den TÜV zu bugsieren.
Am Besten ist da der "Haus-TÜV" bei einem Lama.

Nis
 
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25er

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Original von D40+D50

zum Abmelden brauchst Du keinen PerSo usw des Vorbesitzers,zum Anmelden auf Deinen Namen natürlich nicht .

Perso und Vollmacht des Vorbesitzers brauchst Du nur, wenn Du auf seinen Namen wieder zulassen willst


Hallo Nis,

stimmt so nicht.
Zum Anmelden braucht man immer einen Personalausweis, und zwar von
demjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Ist es eine andere Person, braucht man, wie Norbert es beschrieben hat,
zusätzlich eine Vollmacht.

Gruß
Andreas
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo 25er

schnauf mal tief durch, lies meinen Beitrag nochmal, dann wird das schon..... .
Außerdem bitte ich Dich, wenn Du mich zitierst dann vollständig, nicht mitten im Satz ein Wort weglassen wenn es den Sinn verändert. Oder die weggelassenen Stellen z.B. durch ........... kennzeichnen.

Fru Schmitt hat gefragt ob er Perso und Vollmacht des Vorbesitzers (also Perso des Vorbesitzers und Vollmacht des Vorbesitzers) braucht wenn er den Schlepper auf seinen eigenen Namen (also Fru Schmitt) zulässt, das habe ich verneint.

Von seinem eigenen Perso war hier nie die Rede, NisHeinrich hat Dich schon drauf hingwiesen.
Seinen eigenen braucht er natürlich, das hat aber auch niemand verneint.


Hallo Jörg,

da hast Du auch wieder Recht, mit einem völlig Fremden würde ich das auch nicht machen.

Norbert
 
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Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Hallo Andreas, Jörg, Norbert und Nis,

das mit dem Personalausweis zum Abmelden habe ich direkt von der Zulassungsstelle beim Landkreis erfahren.

Ist mir aber auch egal, was sich unsere Bürokratie so ausdenkt. Der Trecker bleibt erstmal auf den Namen der Vorbesitzer angemeldet, was dadurch leicht fällt, weil er aus der Verwandtschaft kommt. Ich hatte ihr nur die Versicherungsbeiträge ersparen wollen, aber da werden wir uns schon einigen.

Fahren will ich den Trecker auf öffentlichen Straßen ohnehin nicht mehr, solange er nicht TÜV-fertig ist - nicht nur wegen der Plakette, sondern auch, weil ich ihn dann ja nicht im Sinne seiner Zulassung nutzen würde (grünes Kennzeichen), und wir wollen alle keinen Stress, wenn doch mal was passiert.

Der 3005 steht trocken und gut, wird Schritt für Schritt wieder HU-fein gemacht und dann in aller Ruhe umgeschrieben.

Viele Grüße & Dankeschön
Georg
 
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D40+D50

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Hallo,

ich glaube weiterhin das du das mit dem Perso des Vorbesitzers zum Abmelden falsch gesagt bekommen hast.
Wie soll das gehen, ich gebe als Verkäufer doch nicht einem mir fremden Menschen wenn er mein Auto kauft, meinen Personalausweis mit.
Fahrzeuge werden doch nicht nur im Dorf und innerhalb der Verwandschaft verkauft, siehe auch mobile.de.

Schau mal auf der Homepage deines Landkreises, da müssten so Sachen beschrieben stehen.

Hier z.B., von Perso (des Vorbesitzers (für 25er)) steht da nix:
http://www.main-spessart.de/Wirtsch...lt&orgid=5ae65d64-c7f2-4b3e-a1c5-ea18b6fab915

Norbert
 
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Hallo D40+D50,

tschuldigung, das mit dem Zitat ist in der Hitze des Gefechts passiert, das da was verschwunden ist.
Natürlich hast Du Recht. Ich hab das zu schnell gelesen und falsch verstanden.

Ich hoffe, Du nimmst meine Entschuldigung an.

Andreas
 
KS80

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Moin,

D40 + D50 hat vollkommen recht, zum Abmelden eines KFZ braucht man keinen Perso des Vorbesitzers, warum auch?

Eigenen Perso und Zulassungsbescheinigung I +II (früher Schein und Brief genannt) mit auf die Zulassungsstelle nehmen und dann läuft das.

Mir drängt sich aber die Frage auf warum du den Schlepper nicht einfach abmeldest wenn er eh keine gültige HU hat. Wenn du damit nur auf dem Hof fährst ist es schon wurst ob er an und abgemeldet ist.

Meld das Ding ab und spar die die Versicherung, das reicht dann schon für 1-2 Teile die du bei der Restauration einbauen kannst :)

Grüße aus der Stadtverwaltung ;)
Kai
 
schmucki

schmucki

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Hallo,

abmelden und ohne tüv auf dem hof benutze ist ok.

Auf den Vorbesitzer angemeldet lassen ohne Tüv auf deinem Hof ist heikel, weil wenn die Tatsache das der Tüv abgelaufen ist und das Fz noch angemeldet Behörden bekannt wird wird ein Bußgeld und evtl Punkt fällig egal ob das Ding auf der Straße oder auf dem Hof steht. Einem Nachbarn war mal die Rennleitung über den Hof flaniert um eine Suizid gefährdete Frau zu suchen, und dabei über den "Mistlader" 4006 ohne TüV aber mit Zulassungstempel gestolpert und patsch hats richtig Geld gekostet.
Unser PKW Viehanhänger stand in der offenen Remise mit dem Kennzeichen und seit 4 Monate abgelaufener Plakette zur Wand und wurde gezielt von der Rennleitung aufgesucht und patsch hats Geld gekostet. Nette Freunde hatte die wohl eingeladen da mal nachzugucken.
 
Raini750

Raini750

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Moins schmucki,
...die Tatsache das der Tüv abgelaufen ist und das Fz noch angemeldet ... wird ein Bußgeld und evtl Punkt fällig egal ob das Ding auf der Straße oder auf dem Hof steht.

Das stimmt nicht mehr. (abgeschafft am 1.7.2012)

Gruß Raini

p.S.
  1. abmelden
  2. Kaufvertrag machen (Eigentumsfrage geklärt)
  3. evtl. mit Tageskennzeichen (und Versicherung) nach Hause überführen
  4. ...
    [/list=1]
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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schmucki schrieb:
Hallo,

...die Rennleitung über den Hof flaniert um eine Suizid gefährdete Frau zu suchen, und dabei über den "Mistlader" 4006 ohne TüV aber mit Zulassungstempel gestolpert...

Tja, wenn die Tante es in der Zeit geschafft hat sich aufzuknüpfen, waren wohl alle glücklich - bis auf den 4006 Besitzer........ 8o

Ich fasses nicht, allein der Text lässt einen schon so den Kopp schütteln, dass die beste Fönfrisur nicht mehr hält, trotz Drei-Wetter-Taft... :evil:

Gruß Jörg
 
schmucki

schmucki

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Tja, wenn die Tante es in der Zeit geschafft hat sich aufzuknüpfen, waren wohl alle glücklich - bis auf den 4006 Besitzer........ geschockt


Nö, die Alte lebt heute noch.
 
Thema: Schlepper ummelden ohne HU

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