Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften

Diskutiere Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mir einen Anhänger für meinen D25.2 zuzulegen. Vorzugsweise einen nicht zu großen 2-Achser (ca. 3,7 t). Da...
graf-deutz

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Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mir einen Anhänger für meinen D25.2 zuzulegen.
Vorzugsweise einen nicht zu großen 2-Achser (ca. 3,7 t).

Da mein Trecker ein schwarzes Kennzeichen trägt muss ich den Anhänger
ebenfalls dem TÜV vorführen und ganz normal anmelden. Soweit ist alles klar.

Die meisten Anhänger liefen aber Jahrzehnte bei Landwirten, in dieser Zeit sind
aber fast alle Unterlagen verlorengegangen. Eine ABE von dem Hersteller zu besorgen funktioniert auch nur wenn er noch existiert.

Was benötige ich für die TÜV-Abnahme bzw. Zulassung?
Typenschild auf den Achsen und der Deichsel oder reicht ein Typenschild vom
Hersteller oder der Dorfschmiede?
Was muss im Kaufvertrag stehen und wie hoch sind die Kosten ?

Ich weiß, es sind viele Fragen aber ich möchte nachher keine bösen Überraschungen erleben und einen Anhänger besitzen, bei dem es fast unmöglich
ist ihn anzumelden.

Wenn einer von euch so was schon durchgemacht hat, und noch die ungefähren Kosten weis, wäre es nett wenn ihr eure Erfahrung kurz mitteilt.

Gruß Carsten
 
100 06A

100 06A

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Da würde ich mit dem Prüfer sprechen, der später die Papiere erstellen soll.
Das handhabt jeder anders, deshalb kann man hier keine allegemeinen Ratschläge geben.

Bei mir (bzw. meienm Prüfer) ist das kein Problem, wenn:
- Typenschild Fahrgestell
- Typenschild Auflaufbremse
- Typenschild Achse
vorhanden ist.

Dann werden die Maße genommen und Papiere erstellt.
Andere könnten event. auf einen Bremsberechnung bestehen, dann wird es schwer...
 
S

saxones

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Hallo Graf-Deutz,

es freut mich das ich nicht alleine bin! Habe exakt das gleiche problem bzw. die gleichen Fragen. Einen Anhänger zu bekommen mit Papaieren bzw. ABE ist fast unmöglich (oder neu Kaufen).

Ich hoffe das hier noch einmal jemand seine erfahrungen dazu preisgeben könnte udn auch was zu den Kosten sagen kann.

viele Grüße aus dem Norden
Chris
 
100 06A

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Was war an meiner Antwort nicht verständlich?

Das hängt nunmal alles vom Prüfer ab, es gibt hier keine generelle Aussage!!
Wenn dein Prüfer eine Traglastberechnung des Rahmen und eine Bremsberechnung möchte, bzw. macht, dann kannst dir den Hänger auch neu kaufen :D
 
marcus514

marcus514

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Moin moin

Ich stand vor ein paar Jahren vor dem selben Problem, mein Mullerup Landbrugsvogn aus Dänemark lief mit Folgekennzeichen hinter meinem Deutz oder als 2 Anhänger hinter unserem MAN. Da man sich ja quasi ohne Versicherung, Zulassung mit einem Bein im Knast befindet, haben wir beide Anhänger zugelassen.
Beim Maack kein Problem, der hat ein Typenschild an der Deichsel, an den Achsen und an der Seite noch eins mit den zulässigen Gewichten. Also einmal den Kasten vermessen, Tüv Ingenieur zum LAMA hinbestellt und eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen. Dann mit Kaufvertrag und dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle nach Schleswig nur noch ein Nummernschild anfertigen lassen, Plakette aufkleben lassen und das Schild montiert. Seit dem ohne Probleme damit unterwegs.

Beim Mullerup sah es etwas anders aus, nur ein einziges Typenschild in sehr schlechter Verfassung am Rahmen, Achsschenkellenkung und nur eine Feststellbremse an der Hinterachse. Vorher mit einem Tüvingenieur Termin zuhause gemacht, er hat sich den Anhänger angeschaut. Der Anhänger ist danach in der Lenkung neu gebuchst worden, ich habe ihn komplett vermessen, sprich Gesamtlänge mit Deichsel, Leergewicht, Reifen. Ich mußte nur 2 Stk 25 Kmh Schilder montieren, dann wurde die Funktion der Feststellbremse und der Beleuchtung geprüft und fertig war die Vollabnahme.
Kosten 2009 138,88 € incl. Mwst

Dann zur Zulassungstelle Flensburg mit dem Gutachten und einem Kaufvertrag über einen defekten Anhänger im Wert von 10 € mit allen Daten über diesen Anhänger.
Nach fast 4 Stunden Wartezeit endlich dran.

Die Frau vom Amt findet den Hersteller nicht in der Datenbank !

Ich sage kein Problem steht ja auf dem Gutachten.
Sie aber ich kenne die Firma nicht.
Ich Die Firma gibt es noch kommt aber aus Dänemark, aber der Anhänger wurde 1951 in Eggebek bei Adolf Petersen an den Vater von dem Verkäufer verkauft. Und der Rest steht ja in dem Gutachten und auf dem Kaufvertrag.
Dann ging es los, so ein Kaufvertrag kann ja nur getürkt sein bei 10 € Wert.
Ich habe dann noch 1 Stunde auf den Chef der guten Frau in ihrem Büro gewartet und als der das ganze Drama mit seiner Angestellten geklärt hatte, gab es endlich Papiere für den Anhänger.

Kosten 2009 für Zulassungbescheinigung Teil 2 und den Fahrzeugschein
45,80 € incl. Mwst

Dann noch schnell zum Schilder Dienst
Kosten 2009 17 € incl. Mwst

Zusammen also 201,68 € incl. Mwst

1 Bild Mullerup ähnlich wie meiner in Orginal Zustand
Bild 2-5 mein Anhänger nach der Vollabnahme
 

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graf-deutz

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Hallo,

@Marcus das ist mal eine präzise Antwort. Besten Dank.

Ich werde dann bei meiner Suche darauf achten das mindestens ein Typenschild
vorhanden ist und vor dem Kauf nochmal Rücksprache mit
dem TÜV-Menschen halten. Es gibt zwar Vorschriften aber die kann auch nicht jeder
Prüfer auswendig.

Von den Kosten ist es ja auch recht überschaubar, daher werde ich jetzt etwas intensiver
auf die Suche gehen .


Gruß
Carsten
 
Deutz5006A

Deutz5006A

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Hallo,

ich habe meinen Krone Kipper (6,4t) voriges Jahr vom TÜV abnehmen lassen, hierzu reichte die ABE des Kippers aus.
Das Straßenverkehrsamt konnte mit der ABE nichts anfangen, da hier nicht alle erforderlichen Daten eingtragen sind - leider ist die ABE Nr. nicht in dem Computersystem des Straßenverkehrsamtes erfasst (ABE zu alt).
Die Firma Krone hat mir das Gutachten zur Erteilung der ABE für den Kipper zukommen lassen.
Mit diesen Unterlagen starte ich einen zweiten Versuch beim Straßenverkehrsamt.
Sollte das auch noch nicht reichen, erhalte ich vom TÜV Prüfer die erforderlichen Bestätigungen.

Gruß
Johannes
 
H

holzer2211

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hallo
also ich habe mir einen neuen hänger gekauft,somit gabs keine probleme. dein hänger sieht sehr gut aus,könnte mir auch gefallen(aber hab ja nun einen). jaja die prüfer....ist ne sache für sich. heutzutage braucht man soviel wissen um einen traktoranhänger zuzulassen. schei.....vorschriften,oder geldmacherein.
mfg.
 
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Deutz Wolfgang

Deutz Wolfgang

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Als ich vor gut zwei Jahren meinen Multicar Anhänger (2-Seiten-Zahnstangenkipper) zugelassen habe, lief alles bis zum StV-amt ordentlich!

Voraussetzungen: Kein Brief, keine Schlagnummer, kein Typenschild!

Beim TÜV Nord eine Vollabnahme durchgeführt, Schlagnummer beantragt, Gutachtenbescheinigung vom Dekra Archiv in Klettwitz (die haben alle Papiere von der DDR übernommen) für den Anhänger besorgt.
Kosten für alles ca. 180 €.

Panik bekam ich erst beim Straßenverkehrsamt. Die wußten zwei Stunden nicht, ob sie den Anhänger als Neuzulassung oder als Erstzulassung einbuchen sollten.

War mir im Grunde völlig egal! Irgendwann war die Einigung auf Erstzulassung für 65 €.

Jetzt habe ich einen Multicaranhänger mit einer Erstzulassung 12/2011 der als Baujahrangabe 1970 in den Papieren stehen hat.

Bei der zweiten TüV-Vorführung (Frühjahr 2014) gab es dann keine weiteren Probleme!
 
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-Jan-

-Jan-

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Deutz Wolfgang schrieb:
Jetzt habe ich einen Multicaranhänger mit einer Erstzulassung 12/2011 der als Baujahrangabe 1970 in den Papieren stehen hat.
Mal aus Interesse: Welcher Hersteller / Typ ist da nun eingetragen in Deinen Papieren? Da Du ja gar keine Unterlagen hattest, lag ja auch nichts vor, was den korrekten Anhängertyp hätte ausweisen können?!

Gruß
Jan
 
Deutz Wolfgang

Deutz Wolfgang

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Aufgrund von Bildern, Nettomasse und Maßen konnten die bei der Dekra in Klettwitz genau den Typ feststellen.

So viel Typen hatte die dazemal in der DDR nicht!

Schau mal hier!

Deutz forum schon mal vorgestellt.
 

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Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Hallo zusammen,

ich war bislang davon ausgegangen, dass für meinen alten Gummwagen ohne Papiere und ohne Typenschilder gilt, was Rüdiger andernorts schrieb:

"An Zugm./Traktoren dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger nur in der LoF und mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h geführt werden.
Die Anhänger müssen dann mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) gekennzeichnet werden. Das Folgekennzeichen der Zugm. Ist erlaubt, jedoch aber nicht vorgeschrieben. Fehlt dieses Schild, so muß der Anhänger zugelassen sein."
Hier der Beitrag von Rüdiger

Nun habe ich letzter Tage aus der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf folgende Info bekommen:
1) Ein Folgekennzeichen incl. 25 km/h-Schild ist für den Gummiwagen auch bei schwarzem Schlepperkennzeichen möglich (also nicht nur bei LoF). Das Folgekennzeichen ist von LoF unabhängig. Das grüne LoF-Kennzeichen unterscheidet sich in erster Linie darin vom schwarzen, dass es eine Steuerbefreiung der mit gründem Kennzeichen versehenen Fahrzeuge beinhaltet.
2) Hat der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen und soll der Hänger ein schwarzes Folgekennzeichen bekommen, braucht der Gummiwagen auch dann weder eine Vollabnahme noch eine regelmäßige HU noch eine eigene Zulassung
3) Der Anhänger ist in diesem Falle über den Schlepper versichert
4) Zugelassen und abgenommen werden muss der Gummiwagen erst, wenn die Zugmaschine schneller als 39 km/h ist.

Das scheint mir vollständig dem zu widersprechen, was hier in den einschlägigen Beiträgen gesagt wird zu dem Thema. Oder habe ich die Beiträge falsch verstanden?

Wie gesagt, die Info habe ich aus erster Hand bei persönlicher Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsstelle bekommen.

Gruß
Georg
 
U

uli0601

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Hallo Georg,

schön wärs es wenn es so wäre...

Leider geben diese Zulassungsstellen auch ab und zu Infos raus die einfach nicht stimmen. Hat die Zulassungsstelle das irgendwie schriftlich belegen können?

Gruß Uli

P.S. ich hatte vor längerer Zeit bei uns auf der Zulassungsstelle mal wegen den Bauwägen nachgefragt. Zu meiner großen Verwunderung wurde mir damals auch bestätigt, mündlich, das ich einen Bauwagen jederzeit hinter meinen Schlepper ziehen dürfte..ohne Zulassung des Wagens. Drei Tage später hat mich die Zulassungsstelle dann nochmals angerufen und die Sache richtiggestellt das dies eben doch nicht geht. Das entsprechende Dokument dazu hab ich damals hier eingestellt.
 
Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Ach wie schade!
... aber immerhin habe ich mich einen vollen Tag lang gefreut, den Gummiwagen nun doch behalten zu können.

*seufz*

Danke für die Klarstellung!

Gruß
Georg
 
H

holzer2211

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Hallo
Hat von euch einer schon Erfahrung mit zwei Hänger hintereinander gemacht? Alles mit schwarzen Nummernschildern.( sprich: Bulldog Schwarz, erster Hänger schwarz, zweiter Hänger schwarz.)
Gruß Ritz
 
Fru_Schmitt

Fru_Schmitt

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Ist der Betrieb mit zwei Hängern nicht für LoF-Nutzung festgelegt? Meines Wissens geht das mit schwarzem Nummernschild wenn überhaupt, dann nur in diesem Falle. Weil ich einen solchen Zug aber nicht zusammenstellen will, verfüge ich hier bestenfalls über ein ungesundes Halbwissen :D

Ich habe momentan dieses Wägelchen in den Blick genommen, muss aber die Finanzen erstmal dazu verwenden, um den Trecker wieder ans Laufen zu bringen...
 
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holzer2211

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Fru_Schmitt schrieb:
Ist der Betrieb mit zwei Hängern nicht für LoF-Nutzung festgelegt? Meines Wissens geht das mit schwarzem Nummernschild wenn überhaupt, dann nur in diesem Falle.

Tja Georg,das weis ich eben auch nicht,das mit dem festgelegtem. Deswegen ja auch meine Frage,ob jemand dies weis.
Gruß ritz
 
U

uli0601

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Hallo,

hinter der Fahrzeugart "Zugmaschine" dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden. Dies ist nicht auf die LOF begrenzt.

Jedoch ist dann, also außerhalb der LOF, die entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, auf die Bremsanlage kommt es u.U. auch an. Bei den neuen Klassen ist da z.B. grundsätzlich die Klasse CE notwendig. Also mit BE, C1E geht da gar nichts egal um welchen Schlepper/Zugmaschine es sich handelt.
Bei umgeschriebenen Führerscheinen ist da der L 174 von Bedeutung allerdings darf da die Zugmaschine eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 32 Km/h haben, ansonsten, bei den alten Klassen, ist dann auch immer der 2er notwendig.

Gruß Uli
 
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holzer2211

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Hallo. Uli

Wenn alles stimmt,dann bin ich nun ein bisschen besser informiert. Was den Führerschein angeht,( autoführerschein) kann ich nur erwähnen dass ich den schon 20 Jahre habe(weis jetzt grad nicht welcher Buchstabe oder Bezeichnung der dann hat).hab ja schon geschrieben,dass ich am Schlepper schwarze Schilder habe und am ersten Hänger auch. Unklar ist für mich nur noch wie es mit dem 2ten Hänger auch ein schwarzes Schild,aussieht. Der ganze Zug ist bis jetzt mit 25 k/hm gekennzeichnet.
Gruß ritz
 
U

uli0601

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Hallo Ritz,

jeder Anhänger braucht sein eigenes Kennzeichen/Zulassung, also auch der 2te.
Schau dir mal deinen Führerschein genau an...wenn da noch die Klasse 3 drin steht, also keine Klasse 2, dann darfst du nur max. 3 Achsen fahren, also nur einen Einachsanhänger! Diese 25 Km/h Kennzeichnung der Anhänger ist zuerstmal nur in der LOF für diese Zulassungsfreien Wägen wichtig bzw. notwendig.

Gruß Uli

..so eine Umschreibung kostet nicht viel dann steht der L 174 mit drin dann sind mehr Achsen abgedeckt.
 
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Thema: Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften
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