Hallo,
klar darf man mit so etwas rumfahren. So eine Dreipunktaufnahme darf man auch selber bauen und anschweißen. Die Dreipunktaufnahme darf aber nicht mehr als 800 mm über den Unterfahrschutz (40 km/h) überstehen bzw. Fahrzeugende (25 km/h). Diese 800 mm gelten aber nur für die Dreipunktaufnahme, welche fest mit dem Anhänger verbunden ist, andere feste Anbauteile dürfen nicht mehr als 500 mm überstehen. Das eingehängte Arbeitsgeräte (der Spalter, Düngerstreuer, Egge etc) noch wesentlich weiter übersteht ist grundsätzlich erlaubt.
Das anzuhängende Arbeitsgerät muss mit einem Lichtbalken ausgerüstet sein, wenn das Rücklicht oder Kennzeichen des Anhängers verdeckt sein sollte. Die Stützlast am Zugmaul, darf a) nicht negativ sein und b) Du senkst die Nutzlast erheblich herunter; ganz bestimmt muss man daher die Achse nach hinten versetzt, wenn nicht die Einschränkung der verringerten Nutzlast in Kauf genommen werden sollen. Aber Achtung durch Veränderung des Achsversatzes erlischt die Typenbaumusterprüfung des Herstellers und damit die Allgemeine Betriebserlaubnis und es muss eine Neuabnahme durch den TÜV erfolgen.
Zur Einschränkung der Nutzlast möchte ich es wesentlich vereinfacht so erklären. Nimmt man bspw. einen alten Miststreuer mit 4 to zGG, so hat dieser in der Regel eine 3,2 to Achse und 800 kg Stützlast am Zugmaul. Das Eigengewicht des Anhängers liegt bei 800 kg. Die Nutzlast liegt demnach bei 3200 kg. Wiegt Dein Spalter nun mal angenommen 400 kg und der Abstand zwischen Achse und Spalter beträgt 2 Meter (400 kg x 2 = 800 kg), sowie der Abstand zwischen Achse und Zugmaul 2 Meter dann hast Du Deine Stützlast bereits aufgehoben, aber gleichzeitig Deine Achse, welche mit 3200 kg belastet werden darf, ist mit dem vollem Eigengewicht des Anhängers von 800 kg, sowie 800 kg des Spalters vorbelastet. (Stützlast 0 kg + Achslast 3200 kg abzüglich 800 kg Eigengewicht, sowie 800 kg Spalter) Bedeutet Du hast die Nutzlast des Anhängers wirkungsvoll von 3,2 to auf 1,6 to halbiert.
Zuguter letzt, hat man eine negative Stützlast am Zugmaul, muss man die Achse am Anhänger versetzen, denn negative Stützlast ist nicht zulässig. Das Erhöhen des Schleppergewichtes mag zwar das Fahrverhalten dann verbessern, es beseitigt jedoch nicht die unzulässige negative Stützlast.
Gruß
Jürgen