Kippervariation

Diskutiere Kippervariation im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Hallo Leute Heute bei einer Hausausstellung gesehen. Eine genial einfache Idee die nur umgesetzt werden musste. m.f.G.Harald
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Hallo Leute

Heute bei einer Hausausstellung gesehen.
Eine genial einfache Idee die nur umgesetzt werden musste.


m.f.G.Harald
 

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funnyraven

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Hallo Harald,
bei DER Hausaustellung war ich auch ;) :D
Gruß Stefan
 
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dieterpapa

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Geile sache - ich hab auch schon darüber nachgedacht, meinen umgebauten Ladewagen mit einer 3-Punkt Aufnahme auszurüsten. Eine Welle nach hinten hab ich ja schon - die müsste nur etwas verlängert werden - und eine 3-Punkt Aufnahme ran.

Dieter
 
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deutz13006as

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Hallo,

eine geniale Sache.
Ich nehme den Spalter immer an der Fronthydraulik mit, Kupple am Holzstandort um, und danach wieder zurück zum Heimfahren, lästig aber was willste machen.
Hoffentlich bleibt das ganze bezahlbar. Wird von den Stückzahlen doch überschaubar bleiben.

Hast Du einen Preis für den Kipper? ( Natürlich ohne Spalter )

Grüße

Thomas
 
funnyraven

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Hallo Thomas,
ich leider nicht da ich nur im vorbei laufen geschaut habe. Aber vielleicht Harald?
Gruß Stefan
 
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niedersasse

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Hallo,

nur so als Daumenwert: bei Oehler habe ich ca 1000,-/t gesG ermittelt. Dazu kommen noch die Kosten für den Umbau.
Der Spalter hinten dran hat aus meiner Sicht einen relativen Schönheitsfehler. Wenn die mögliche Zuladung voll ausgenutzt werden soll, musst Du die Stücke dann über 1,20m hohe Ladebordwände schmeißen. Also bei Oehler 2,10 ab Boden. Dabei hast Du immer noch den Spalter davor.
Selbst bei nur 1 Erhöhung sind das noch 1,70 und die Pritsche ist 3,50 lang.
Wenn man zu weit wirft, bekommt der Trecker Beulen.

Aber als Transportalternative mit Sicherheit eine gute Lösung, wenn man nur mit einem Trecker unterwegs sein kann.

Grüße

Richard
 

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GTfan

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moin,

und das ist mit der StVZO vereinbar??

Normalerweise ist es doch schon verboten, zwei Einachsanhänger hintereinander zu hängen, um negative Stützlast am Schlepper zu verhindern.

Ich gehe davon aus, dass das Hubwerk nur abseits des öffentlichen Straßenverkehrs genutzt werden darf!

mfg
GTfan
 
DX80

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Hallo Leute

Bin da auch nur vorbeigelaufen kann also zu Preis auch nicht weiterhelfen.
Der Spalter hinten dran hat aus meiner Sicht einen relativen Schönheitsfehler. Wenn die mögliche Zuladung voll ausgenutzt werden soll, musst Du die Stücke dann über 1,20m hohe Ladebordwände schmeißen. Also bei Oehler 2,10 ab Boden. Dabei hast Du immer noch den Spalter davor.
Selbst bei nur 1 Erhöhung sind das noch 1,70 und die Pritsche ist 3,50 lang.
Wenn man zu weit wirft, bekommt der Trecker Beulen.

Aber als Transportalternative mit Sicherheit eine gute Lösung, wenn man nur mit einem Trecker unterwegs sein kann.
Bei der Verwendung nur zum Transport könnte man sich sich den Zapfwellendurchtrieb ja sparen.
Neben einem Spalter bliebe ja auch noch der Einsatz mit einer Säge.
Der Anbau von den Geräten dürfte auf dem Hof alleine noch gehen aber mit vollem Hänger und unebenen Waldwegen wird da schon schwieriger.
Und wenn man zu Zweit ist dürfte auch das Beladen im am Kipper angebauten Zustand kein Problem sein.

m.f.g.Harald
 
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niedersasse

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DX80 schrieb:
.....Und wenn man zu Zweit ist dürfte auch das Beladen im am Kipper angebauten Zustand kein Problem sein.

m.f.g.Harald

Hallo Harald,

vielleicht bin ich da etwas schwächlich veranlagt, aber die Stücke da immer mit Schwung rauf ist mit Sicherheit auch als Training für Kugelstoßen schon ein Ding.

Mir reichen jedenfalls die 5 fm aufzuladen. ;) Auf dem Bild unten sind übrigens knapp 4 fm drauf.

Grüße

Richard
 

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Hallo Leute

vielleicht bin ich da etwas schwächlich veranlagt, aber die Stücke da immer mit Schwung rauf ist mit Sicherheit auch als Training für Kugelstoßen schon ein Ding.
Mir reichen jedenfalls die 5 fm aufzuladen. Auf dem Bild unten sind übrigens knapp 4 fm drauf.

Nun Richard bei solchen Tätigkeiten kann man sich ja das Fitnisstudio sparen, da gebe ich dir recht.
Die ofenferige Scheite kann man ja noch einfach auf den Hänger werfen, dazu sollte aber am Spalter ein Tisch sein (geht sonst doch sehr ins Kreuz).
Aber 1m Scheite sollten schon gestapelt werden was alleine dann schon eine ganz andere Herausforderung wäre.

und das ist mit der StVZO vereinbar??

Normalerweise ist es doch schon verboten, zwei Einachsanhänger hintereinander zu hängen, um negative Stützlast am Schlepper zu verhindern.

Ich gehe davon aus, dass das Hubwerk nur abseits des öffentlichen Straßenverkehrs genutzt werden darf!


Das ist eine gute Frage welche ich mir auch schon gestellt habe denn auch bei einem kleinen Spalter kommen ja schon einige Kg zusammen.
Welche man bei einem leeren Hänger doch spüren dürfte.

m.f.G.Harald
 
W

wolfgang4005

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Hallo,

bei hinten angehängtem Spalter arbeitet es sich nicht besonders, da muß man mit jedem Stück rennen, wurde ja auch schon gesagt. Und Abladen bedingt Abhängen des Spalters und Wiederanhängen- kostet auch ein paar Minuten
Alternative: Einen alten Ladewagen statt des Ladeaggregates mit einem Spalter ausrüsten, welcher an dessen Stelle liegt und seitlich abgeklappt wird- quasi wie manche Stützradkonstruktion.Garantiert viel besser vom Handling und den Wegen.
Antrieb entweder über eine Aufsteckpumpe oder die Schlepperhydraulik.
Das geht dann auch mit Meterstücken, wenn der Ladewagen als Tieflader lief und nur einen Rungenaufbau besitzt.
Stützlastmäßig auch besser und wenn man an der Deichsel nicht bohrt oder schweißt, sondern vorhandene Haltepunkte nutzt, kein Erlöschen der ABE.
Da mein Holz dickenmäßig relativ leicht zu laden ist, erfolgt das Spalten daheim während des Abladens oder eben danach und dann von Hand. Aber für dicke Brummer könnte ich mir so ein Projekt vorstellen.

Gruß
Wolfgang
 
Vote2403

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Das sieht ja nicht schlecht aus !Nur könnte ich mir vorstellen das die Bodenfreiheit des Spalters nicht so groß ist . Das kann im Gelände schon mal für Probleme sorgen .

Allerdings kann ich das auch nur vom Foto aus beurteilen .
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Man muss doch nicht unbedingt einen Spalter anhängen. Man könnte zum Beispiel auch eine Seilwinde, Häcksler (für Dreipunkt),Säge oder Kegelspalter anhängen.
Bei einem Häcksler wäre das doch optimal, da der Häcksler direkt auf den Anhänger wirft.
Bei uns in der Firma wäre diese Kombination am Intrac oder am Unimog eine super Sache:
Vorne Frontmulcher, hinten Seilwinde mit Anhängemaul, dann Hänger und schließlich Häcksler.
Um beim Kunden vor der Tür oder im Gelände zu parken reicht das sicherlich.
Und zum Mulchen einfach den Hänger ab und Seilwinde dran gelassen und komplett ausgehoben.
Fertig!
Für Firmen ist das eine super Sache. Für den Forst-Amateur wahrscheinlich eher nicht.

Mit der schweren Seilwinde dürfte das Gewicht auch größtenteils je nachdem was hinten dran hängt wieder ausgeglichen sein.
Wenn der Häcksler Hydraulisch angetrieben wird, dürfte es sogar ohne Umhängen gehen.
 
N

niedersasse

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Intrac- Suchti schrieb:
....
Mit der schweren Seilwinde dürfte das Gewicht auch größtenteils je nachdem was hinten dran hängt wieder ausgeglichen sein.
....

Bei mir hängt die Seilwinde am Trecker, die funktioniert auch bei angehängtem Anhänger.

Grüße

Richard
 

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Intrac Suchti

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Ich meinte das die Seilwinde am Schlepper hängt und daran der Anhänger mit Häcksler oder so in der Hydraulik.
Zudem meinte ich so eine Winde:

Gruß
Jerome
 

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holzer2211

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Hallo
Also das sieht nicht schlecht aus mit der Anhänger-Hydraulik,aber darf man auch so rumfahren im Straßenverkehr?
Gruß ritz
 
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Oberwesterwälder

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Hallo ritz (komischer Name)

frag doch einfach mal bei Oehler nach.
Die haben das so im aktuellen Prospekt.
 
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holzer2211

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Hallo Martin
Ritz ist ein anderer Name für Rita. Den Öhler in windschläg kenne ich,war ich auch schonmal.

Gruss.
 
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Homer Jay

Homer Jay

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Hallo,
klar darf man mit so etwas rumfahren. So eine Dreipunktaufnahme darf man auch selber bauen und anschweißen. Die Dreipunktaufnahme darf aber nicht mehr als 800 mm über den Unterfahrschutz (40 km/h) überstehen bzw. Fahrzeugende (25 km/h). Diese 800 mm gelten aber nur für die Dreipunktaufnahme, welche fest mit dem Anhänger verbunden ist, andere feste Anbauteile dürfen nicht mehr als 500 mm überstehen. Das eingehängte Arbeitsgeräte (der Spalter, Düngerstreuer, Egge etc) noch wesentlich weiter übersteht ist grundsätzlich erlaubt.

Das anzuhängende Arbeitsgerät muss mit einem Lichtbalken ausgerüstet sein, wenn das Rücklicht oder Kennzeichen des Anhängers verdeckt sein sollte. Die Stützlast am Zugmaul, darf a) nicht negativ sein und b) Du senkst die Nutzlast erheblich herunter; ganz bestimmt muss man daher die Achse nach hinten versetzt, wenn nicht die Einschränkung der verringerten Nutzlast in Kauf genommen werden sollen. Aber Achtung durch Veränderung des Achsversatzes erlischt die Typenbaumusterprüfung des Herstellers und damit die Allgemeine Betriebserlaubnis und es muss eine Neuabnahme durch den TÜV erfolgen.

Zur Einschränkung der Nutzlast möchte ich es wesentlich vereinfacht so erklären. Nimmt man bspw. einen alten Miststreuer mit 4 to zGG, so hat dieser in der Regel eine 3,2 to Achse und 800 kg Stützlast am Zugmaul. Das Eigengewicht des Anhängers liegt bei 800 kg. Die Nutzlast liegt demnach bei 3200 kg. Wiegt Dein Spalter nun mal angenommen 400 kg und der Abstand zwischen Achse und Spalter beträgt 2 Meter (400 kg x 2 = 800 kg), sowie der Abstand zwischen Achse und Zugmaul 2 Meter dann hast Du Deine Stützlast bereits aufgehoben, aber gleichzeitig Deine Achse, welche mit 3200 kg belastet werden darf, ist mit dem vollem Eigengewicht des Anhängers von 800 kg, sowie 800 kg des Spalters vorbelastet. (Stützlast 0 kg + Achslast 3200 kg abzüglich 800 kg Eigengewicht, sowie 800 kg Spalter) Bedeutet Du hast die Nutzlast des Anhängers wirkungsvoll von 3,2 to auf 1,6 to halbiert.

Zuguter letzt, hat man eine negative Stützlast am Zugmaul, muss man die Achse am Anhänger versetzen, denn negative Stützlast ist nicht zulässig. Das Erhöhen des Schleppergewichtes mag zwar das Fahrverhalten dann verbessern, es beseitigt jedoch nicht die unzulässige negative Stützlast.
Gruß
Jürgen
 
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Homer Jay schrieb:
Hallo,
.....
Zur Einschränkung der Nutzlast möchte ich es wesentlich vereinfacht so erklären. Nimmt man bspw. einen alten Miststreuer mit 4 to zGG, so hat dieser in der Regel eine 3,2 to Achse und 800 kg Stützlast am Zugmaul. Das Eigengewicht des Anhängers liegt bei 800 kg. Die Nutzlast liegt demnach bei 3200 kg. Wiegt Dein Spalter nun mal angenommen 400 kg und der Abstand zwischen Achse und Spalter beträgt 2 Meter (400 kg x 2 = 800 kg), sowie der Abstand zwischen Achse und Zugmaul 2 Meter dann hast Du Deine Stützlast bereits aufgehoben, aber gleichzeitig Deine Achse, welche mit 3200 kg belastet werden darf, ist mit dem vollem Eigengewicht des Anhängers von 800 kg, sowie 800 kg des Spalters vorbelastet. (Stützlast 0 kg + Achslast 3200 kg abzüglich 800 kg Eigengewicht, sowie 800 kg Spalter) Bedeutet Du hast die Nutzlast des Anhängers wirkungsvoll von 3,2 to auf 1,6 to halbiert.
......
Gruß
Jürgen

Hallo,

oh je, da sind aber ein paar Fehler in Deiner "Berechnung".

Bei der Berechnung des Gesamtleergewichts darfst Du das Spaltergewicht nicht mit dem Abstand zur Achse multiplizieren.
Wenn alle Gewichte auf ein Auflager (die Achse) drücken, wiegt der Spalter 400kg, egal wo er steht. (Querkraftberechnung)
Wenn Du Momente berechnen willst, dann muß der Abstand reinmultipliziert werden.
Beim Beladen des Anhängers mußt Du ja nicht symetrisch laden, soll heißen, Du kannst ja so laden, das die volle Deichselstützlast ausgenutzt wird,
dann ist die Nutzlast am Ende keineswegs halbiert, sondern nur um das Gewicht des Spalters und des Dreipunktgeraffels vermindert.

Norbert
 
Thema: Kippervariation

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