Modernes Zugmaul an 6806 etc. - Hat das schonmal jemand gemacht?

Diskutiere Modernes Zugmaul an 6806 etc. - Hat das schonmal jemand gemacht? im Forum Karosserie im Bereich Allgemeine technische Fragen - Erstmal Moin. Weil mein Zugmaul nicht mehr TÜVfähig ist und die gebrauchten Ersatzteile nicht meinem Anspruch genügen, möchte ich Konsolen bauen...
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Bullo

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Erstmal Moin.
Weil mein Zugmaul nicht mehr TÜVfähig ist und die gebrauchten Ersatzteile nicht meinem Anspruch genügen, möchte ich Konsolen bauen, um ein modernes Zugmaulk zu montieren.

Frage: Hat das schonmal jemand gemacht und kann er sagen, ob der TÜV das zulässt? Ist aus meiner Sicht ein Beitrag zur Fahrsicherheit und Materialschonung (z.B. Thema 38mm Bolzen).

Es soll hier explicit nicht um Material und/oder Fertigkeiten gehen! An Material kann ich jeden Stahl und jedes Profil bekommen, daß mir beliebt. Und die notwendigen Fertigkeiten und Maschinen sind verfügbar. Auch handelt es sich bei meinem Trecker nicht um ein Restaurationsobjekt an dem alles original sein soll.

Falls es zu diesem Thema bereits Threads gibt wäre ich für den entsprechenden Link dankbar. Habe noch nichts konkretes gefunden.

MfG
Bullo
 
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dieterpapa

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Ich sag jetzt mal so:

wenn Du einen massiven Klotz aus hochfestem Stahl zwischen die beiden originalen Aufnahmeschienen hängst und darauf eine moderne Kupplung befestigst - was kann der TÜV da dagegen haben? Stabiler geht es ja nicht und eine Schweißkonstruktion ist es auch nicht.

Eine Schweißkonstruktion als Anhängebock muß jedoch berechnet und abgenommen werden. Allerdings kann ich Dir nicht sagen, ob der Klotz groß genug ausfallen kann für eine AHK.

Übrigens hat Deutz auch original automatische Kupplungen angeboten.
Wenn Du das einfach nachbaust.... :D

Dieter
 

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Uialah

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Servus!

Dieter, im Prinzip ist das richtig.
Aaaaber:
Soweit ich es aber weiß, will der TÜV da ein Festigkeitsgutachten, Bauartprüfung etc. !
Ist ja ein sicherheitsrelevantes Bauteil, und unterliegt da besonderem Augenmerk.
Sogar auf den originalen Schienen ist eine Typplakette aufgenietet.
Würde mich da auf nichts einlassen, was nicht eingetragen/geprüft ist. Obwohl manch selber gebaute Konstruktion bestimmt nicht weniger stabil ist.
 
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Bullo

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Ich wollte lediglich neue Winklebleche fertigen und eine Gleitnut für das moderne Zugmaul fräsen. Da gibts keine Stelle an der geschweißt werden muß. Das moderne Zugmaul würde jedoch das "Vorkriegsgelumpe" ;) um einiges in der Festigkeit schlagen.
Die vorhandenen Befestigungsbohrungen am Block würde ich auch weiterhin nutzen. Das bedingt allerdings auch, daß der Verstellraum geringer ausfällt als bei einem modernen Trecker. Das wäre mir aber egal.
Nachtrag: An den verbauten Trägerprofilen findet sich bei mir kein Typenschild. Lediglich grüne Farbe :)
 
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Uialah

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D_4006 schrieb:
.........

Ein Typenschild haben die "Schienen" bzw. Lochleisten nicht.

Gruß
Maximilian

Hi!

Doch, haben sie. Sogar meine beiden Sätze hatten auf einer Lochleiste das Typenschild und in beide war eine Nummer (dann jeweils die gleiche) eingeschlagen.
 

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dieterpapa

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Damit wäre dann auch das Rätsel der zulässigen Anhängelast gelöst - nämlich 8000kg. Also nix mit 2 Hängern à 5to.

Dieter
 
Lasca34

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Hallo Dieter,

alles ein bißchen merkwürdig. Da tauchen plötzlich Lochleisten mit Typenschildern auf, da soll die Jahrzehnte alte Regelung, daß die Grenze bei auflaufgebremsten Anhängern bei zwei Achttonnern erreicht ist, plötzlich nicht mehr gelten, und das alles wird aus einem etwas undeutlichen Foto abgeleitet. Da wäre ich doch ganz dankbar, wenn sich statt der Fährtenleser mal ein Fachmann, z.B. Rüdiger, zu dem Thema äußern würde, sofern ihm die ständige Wiederholung der bekannten Regeln nicht schon langsam zum Halse heraushängt.

Gruß
Michael
 
Uialah

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Lasca34 schrieb:
Hallo Dieter,

alles ein bißchen merkwürdig. Da tauchen plötzlich Lochleisten mit Typenschildern auf, da soll die Jahrzehnte alte Regelung, daß die Grenze bei auflaufgebremsten Anhängern bei zwei Achttonnern erreicht ist, plötzlich nicht mehr gelten, und das alles wird aus einem etwas undeutlichen Foto abgeleitet. Da wäre ich doch ganz dankbar, wenn sich statt der Fährtenleser mal ein Fachmann, z.B. Rüdiger, zu dem Thema äußern würde, sofern ihm die ständige Wiederholung der bekannten Regeln nicht schon langsam zum Halse heraushängt.

Gruß
Michael

Servus,

ich kann gerne noch einmal ein Foto in besserer Qualität schiessen. Dieses stammt von den Leisten des 5207-A, von dem ich die Teile für den Allradumbau habe. Da hat der Vorbesitzer leider alles überlackiert. Bei meinem 5207 ist das gleiche Typenschild angebracht.
Sorry, kann nur das sagen/zeigen was bei meinen Schleppern Fakt ist.

Was aber faktisch gilt:

Was der Google dazu ausspuckt:
Auszug §41 StVZO:

(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s(hoch)2 - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s(hoch)2 - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine eigene mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s(hoch)2, wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muß feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Betriebsbremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als

1.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn

1.
beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2.
der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
3.
nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.

Auf Deutsch:
-Zwei auflaufgebremste Anhänger hinterm Traktor sind zulässig wenn nicht schneller als 25km/h gefahren wird und die Anhänger entsprechend gekennzeichnet sind.




Und das Ganze kann natürlich auch noch von der Anhängelast eingeschränkt werden.
Das ist, soweit ich das beim PKW, LKW und Busschein gelernt hab, bei jeglicher Fahrzeugart so.
 
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bfg 2004

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Hallo an Alle !

Um noch mal zurück zum Anfangsthema zu kommen:

Mein intrac 2004 ( wie alle intracs) hat eine automatische Anhängekupplung.
Die hat aber keine Rasterschiene, sondern die bekannte Lochleiste der Deutz 05/ 06 und 07 Baureihe.

Bolzendurchmesser ist 25 mm, Bolzenabstand 130 mm.

Das Zugmaul passt auch an meinem D 4006 aus Baujahr 1970.

Da das original Zugmaul schon etwas ausgeschlagen war und auch nicht immer zuverlässig automatisch geschlossen hat, habe ich mich nach einem Ersatz umgesehen.


Fündig bin ich bei einem großen "Versandhaus" geworden.
Das neue Zugmaul stammt von einem DX 3 Schlepper, hat die gleichen Anschlußmaße, aber einen bessren Schließmechanismuß ( mit Zunge).

mfg bfg 2004

Ps : die letzten intrac 2004 hatten dann auch schon die Rasterschiene der DX 3 Schlepper....
 
D40+D50

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Lasca34 schrieb:
... Da tauchen plötzlich Lochleisten mit Typenschildern auf, da soll die Jahrzehnte alte Regelung, daß die Grenze bei auflaufgebremsten Anhängern bei zwei Achttonnern erreicht ist, plötzlich nicht mehr gelten,........
Gruß
Michael

Hallo,

naja, so ganz neu und plötzlich aufgetaucht sind Typenschilder an Lochleisten ja nicht, das gibts schon länger.

(Es gibt z.B. auch die allgemeingültige Regel ungebremste Anhänger an PKW nur bis 750kg, trotzdem gibt es auch PKW bei denen die Anhängelast ungebremst auf 500kg beschränkt ist.)

Norbert
 

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schluetel

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Nun zeigt doch mal ein Typenschild wo die Anhängelast angegeben ist und nicht
das Gesamtgewicht der Zugmaschine,

Mark
 
Uialah

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schluetel schrieb:
Nun zeigt doch mal ein Typenschild wo die Anhängelast angegeben ist und nicht
das Gesamtgewicht der Zugmaschine,

Mark

Guckst du auf das obere Bild!
Zwar schlecht zu erkennen, aber 8000kg!
 
schluetel

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Du hast Recht! Und in unterer Stellung ?

Mark
 

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witzbold

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hallo,

34t sinds in der unteren Stellung.

hier nochmal das Schildchen von meinem 5207C
 

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Lasca34

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Hallo Markus,

find' ich gut, daß das geklärt ist :) . Man darf also auf öffentlicher Straße alles anhängen, was man auch bewegen kann. Beschränkungen ergeben sich aus der Art der Anhängerbremse.

Gruß
Michael
 
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dieterpapa

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Moin,

auch von mir das entsprechende Typenschild, auch hier in oberer Stellung 8000kg und unten 34000kg. Mittlerweile haben sich ja die Entsetzensschreie wieder beruhigt und alles wurde geklärt :D

Was merkwürdig ist aus technischer Sicht, daß auch in unterer Stellung das obere Loch oberhalb der Befestigungsschrauben ist.

Sieht das bei euch auch so aus?

PS: ja, die AHK ist gedreht...der Hänger stand zu tief zum umsetzen.

Dieter
 

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Hallo dieter,

"Was merkwürdig ist aus technischer Sicht, daß auch in unterer Stellung das obere Loch oberhalb der Befestigungsschrauben ist."

Verstehe ich nicht, außer Dein Satz solle eine "Verarche" sein!

Die obere Bohrung der Anhängeschiene bleibt auch dann die obere Bohrung und oberhalb der Befestigungsschrauben, wenn das Zugmaul weiter unten angehängt wird.



Desweiteren hast Du - wie auf Deinem foto zu sehen, das Zugmaul falschherum eingehängt, d.h., die Obere Seite ist bei Dir nach unten - also um 180 Grad verdreht.

Wenn man das Zugmaul so anhängt wie bei Dir, dann ist der Zugpunkt niedriger, das ist soweit in Ordnung - aber dann mußt Du natürlich die Zuggabelaufnahme drehen, so dass deren Oberseite oben ist und der Zugbolzen natürlich richtig einrasten kann, so dass er nicht nach obern herausgehen kann.

Gruß

PS
an meine beiden D 6206 ist kein Typenchild an den Aufnahmeschienen, und am Zugmaul ist am Typenschild nur das zul.GG des Schleppers angegeben und die Stützlast.
 
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Johannes5506

Johannes5506

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Hallo zusammen,

was gibt es hieran:

Was merkwürdig ist aus technischer Sicht, daß auch in unterer Stellung das obere Loch oberhalb der Befestigungsschrauben ist.

nicht zu verstehen? Ich finde das lässt sich auf dem Foto gut erkennen, egal wie herum das Zugmaul angebaut wird.
Das:
Desweiteren hast Du - wie auf Deinem foto zu sehen, das Zugmaul falschherum eingehängt, d.h., die Obere Seite ist bei Dir nach unten - also um 180 Grad verdreht.
ist sicherlich so, da z. Zt. als das Foto gemacht wurde, ein Dreipunktgerät angehangen ist. Da ist es eben günstiger wenn das Zugmaul tiefer hängt.

Gruß, Johannes
 
Thema: Modernes Zugmaul an 6806 etc. - Hat das schonmal jemand gemacht?

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