Bauwagen hinter gruenem Kennzeichen

Diskutiere Bauwagen hinter gruenem Kennzeichen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin Zusammen, habe jetzt eine ganze Weile das Forum durchstoebert und bitte m Bestaetigung (oder auch nicht) Habe eine D25 mit gruener Nummer und...
Harald

Harald

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Moin Zusammen,
habe jetzt eine ganze Weile das Forum durchstoebert und bitte m Bestaetigung (oder auch nicht)
Habe eine D25 mit gruener Nummer und eine Bauwagen (siehe Photo) zum 50ten geschenkt bekommen.
ICh verstehe das so, dass ich den Kanarienvogel mit Folgekennzeichen ziehen darf - fragt sich nur wohin? Also immer eine gute Ausrede im Sinne von LOF im Gepaeck?
Was sagt Ihr dazu?
mfg
Harald

P.S. Ich weiss, das da ein MF vor haengt, aber das war 'nur' der Nachbar, der ihn gebracht hat.
 

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Tim_Tayler2

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Hallo Harald,

das kommt ziehmlich genau hin.

Dein Kanarienvogel ist zulassungsfrei, bei Topspeed bis 25.

Aber eigendlich darfst du als "Grünfahrer" (Kennzeichenfarbe Trecker) nur zu LoF unterwegs sein.

Also leg dir 'ne sehr gute Ausrede zurecht oder spende schon mal 'ne Kerze, daß dir nix passiert, das die von Grün/Weiß auf dich aufmerksam macht...

Oder sattle um auf "Schwarzfahrer".
 
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Harald

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Moin Tom,

was mache ich als Schwarzfahrfer aber mit meinem landwirtschaftlichen, also nicht TUEV und angemeldeten Anhaenger und anderem Geraet?

Ausserdem habe ich zwar ne gruene Nummer, aber da nicht genug Land, bezahle ich normale Steuern, wie ne schwarze Nummer. KAnn ich denn nicht auch die 'Vorteile' der schwarzen Nummern nutzen?

mfg

Harald
 
kohlemann

kohlemann

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Grüne Nummer mit Steuern? ?(
Wie geht das denn?Grünes Kennzeichen sagt doch aus,daß dieses Fahrzeug steuerbefreit ist.Da kannst Du doch auch gleich auf schwarz wechseln und alle Vorzüge genießen.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin, ja Du mußt einige gute Ausreden haben, sonst gibt es Ärger und zwar ganz viel.


@ Harald, Ralf: Du hast zwar ein grünes Kennzeichen, zahlst aber die vollen Steuern, dann solltest Du Dir ein schwarzes Kennzeichen besorgen. Es gibt bei einer Kontrolle durch die Kollegen weniger unangenehme Fragen. Bei einigen Zulassungsstellen ist es durchaus möglich das man das grüne Kennzeichen behalten darf. Hast Du ein schw. Kennzeichen, darfst Du nur zugelassene Fz. hinter Deinem Schlepper ziehen. Solltest Du in eine Kontrolle kommen (mit gr. Kennz.), sieht das ganze eventuell für die Kollegen nach sehr viel Ärger aus.

Gruß

Rüdiger
 
D30S-Benny

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Aber im Endeffekt, ist das doch das gleiche, wie wenn jemand mit nem grünen Kennzeichen( egal ob mit Anhänger oder nich) zum Trewffen fährt, oder? Bei uns haben viele ne grüne Nummer aufm Treffen.

mfg
Benny
 
Rüdiger

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Moin, sagen wir mal: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Du kannst mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen überallhin fahren, wenn Du dies also machst, solltest Du dies aber bei der zuständigen Finanzbehörde anzeigen. Du bekommst dann für diese Dauer die Steuern berechnet. Was eigentlich auch Lohnunternehmer machen müssen, wenn sie nicht in der LoF tätig sind.

Sogar das weitverbreitete Weihnachtsbäume einsammeln ist nicht mehr LoF und müßte eigentlich bei der Finanzbehörde angezeigt werden.

Auch sollte man bei dieser Nutzung des Traktors an die Führerscheinklasse denken, da hier keine LoF vorliegt, mind. Klasse B.

Gruß

Rüdiger
 
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D30S-Benny

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Stimmt schon, wo kein Kläger da kein Richter.
Die Regelung mit dem FS finde ich aber Sinnlos, denn egal, was für ein Kennzeichen der Deutz hat, er ist trotzdem der selbe Schlepper. Und wenn ich den zu LoF-Fahrten fahren kann, kann ich den auch zu nicht LoF-Fahrten ?(.

mfg
Benny
 
Rüdiger

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Nö, das kannst Du nicht, die Klasse T und L sind ausschließlich der LOF zugeordnet. Wenn keine LOF, dann ist das nach der Fahrerlaubnisverordnung fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß

Rüdiger
 
D30S-Benny

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:D Ja, ich weiß, dass ich das dem Gesetz nach nicht darf. Aber ich meine das so.
Ich habe einen T-Schein (bald :D^^)
Also kann ich nen Trecker fahrn
Da ist doch egal, ob der ein grünes oder schwarzes Zeichen hat, der Trecker ist und bleibt der selbe, und fährt mit schwarzem genauso wie mit grünem. :D
Ich finde es sinnlos, dass man einen Trecker mit 16 Fahren darf, wenn er ein grünes Kennzeichen hat. Aber den selben Trecker mit schwarzem Kennzeichen darf man erst mit 18 fahrn.
Das ist doch ein bisschen Merkwürdig, oder?

Ein und der selbe Trecker, aber dafür verschiedene FS. :D ?( ;)

mfg
Benny
 
Rüdiger

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Das mag auf den ersten Blick unsinnig erscheinen. Die beiden Klassen wurden jedoch geschaffen, um Auszubildende in der LoF, das Fahren von LoF-Fahrzeugen zu ermöglichen und das bereits ab 16 Jahren. Deshalb steht es auch so im Gesetz drin LoF-Fahrzeug/Bauartbedingt und Lof-Nutzung.

Rüdiger
 
Tim_Tayler2

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D30S-Benny schrieb:
Ich finde es sinnlos, dass man einen Trecker mit 16 Fahren darf, wenn er ein grünes Kennzeichen hat. Aber den selben Trecker mit schwarzem Kennzeichen darf man erst mit 18 fahrn.

Benny

Ich geb dir zwar Recht, aber du weisst doch wie das ist:

"Führer befiehl, wir tragen die Folgen".

Die "16er Regelung" ist ja eigendlich nur dazu gedacht, "Kinderarbeit" in der Landwirtschaft zu ermöglichen... :D
 
jomi

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Tim_Tayler2 schrieb:
Hallo Harald,

das kommt ziehmlich genau hin.

Dein Kanarienvogel ist zulassungsfrei, bei Topspeed bis 25.

Aber eigendlich darfst du als "Grünfahrer" (Kennzeichenfarbe Trecker) nur zu LoF unterwegs sein.

Also leg dir 'ne sehr gute Ausrede zurecht oder spende schon mal 'ne Kerze, daß dir nix passiert, das die von Grün/Weiß auf dich aufmerksam macht...

Oder sattle um auf "Schwarzfahrer".

Aber die Zulassungsfreiheit kommt doch nur durch die Tatsache, dass es sich um einen Bauwagen handelt, oder? Normaler Anhänger muss gerade bei Schwarzfahrern zugelassen, zum Tüv gebracht und ordentlich Steuern gezahlt werden?!
Und wie sieht das denn dann mit so einem als Wohnwagen hergerichteten Teil aus? Gilt der dann noch als Bauwagen, oder sch.... sich die Eurokraten wieder ins Hemd und proben den Aufstand?
Fragen über Fragen, ich weiss. Aber vielleicht kann mich ja jemand mal aufklären...


Gruß
Micha
 
C

Christian...

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Mit schwarzem Trecker-Kennzeichen musst du alles, was du hinter den Trecker hängst
- zulassen
- versteuern
- versichern
- mit eigenem Kennzeichen versehen (kein Folgekennzeichen)
- regelmäßig vom TÜV abnehmen lassen

Gilt auch für Bauwagen etc., also für alles was anhängbar ist und unabhägig von der Geschwindigkeit.
 
100 06A

100 06A

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Das stimmt so nicht ganz:
Bauwagen sind steuerfrei, genauso wie speielle Anhänger zur Beförderung von Sportgerät (Bootsanhänger, Pferdeanhänger, etc.) Der Pferdeanhänger aber dann auch nur zu diesem Zweck, kenne Leute die da schon enorme Probleme bekamen.
Über 25 braucht alles Zulassung und TüV, aber oben genannte Hänger sind dann Steuerfrei!

Siehe auch bei Rüdiger:
m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;

o) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Moin,

fahrbare Baubuden, das ist wieder so eine Sache. Ein zum Wohnanhänger umgebauter Bauwagen, da ist eigentlich der Bestimmungszweck/Verwendzweck verfehlt.

Kurz-Info: § 18 STVZO Zulassungspflicht:

(1) Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre ANHÄNGER dürfen auf öffentl. Straßen NUR in Betrieb genommen werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typengenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen für Kfz oder ANHÄNGER von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.

Ausnahmen regelt der Absatz 2, dort ist geregelt was darf und nicht.


Tipp: Frage doch einfach bei Deinem zuständigen TÜV unverbindlich nach, was die von der Sache halten.

Bei guten/schlechten Kollegen kann es Ärger geben.

Gruß

Rüdiger
 
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H

Horst__

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hallo harald

ich bin in etwar der gleichen lage
und hab am bauwagen die selbe grüne nummer wie am Trecker
und falls ich angehaltenwürde

bin ich gerand dabei meinen Hatz nach der langen standzeit mal wieder warm zu fahren damit er nich wieder beim baume runtr machen den geist auf gibt is ja schon "alte und marode technik" und der bauwagen diehnt zu zusätzlichen belastung :] :] :]

gruß horst
 
N

normagfreund

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Ich bin ja der meinung das man sich über dieses Thema schon mehr als genug geschrieben ist.In Deutschland gibt es für jedes Gesetz mindestes eine ausnahmeregel desweiteren kann man sich viele gesetzt so auslegen wie man will.
Geht doch mal mit der gleichen Fragen zum Tüv,zulassungsstelle und zur Polizei ihr werdet wahrscheinlich drei verschiedene Antworten bekommen wenn ihr dann eine Woche später wieder fragt bekommt ihr wieder was anderes geantwortet.
Mein Trecker ist als Landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzer Nummer zugelassen.
Folgende Antworten gibt es
Man darf alles hinterhängen solange man unter 25 kmh fährt.
Man darf zulassungfreie Anhänger fahren solange es den Landwirtschaftlichen Zweck dient.
Es ist alles eine Auslegungssache wenn man mit grüne Nr zum oldtimertreffen fahrt nihmt man sich einen Sack Kartoffeln mit die kann man im Notfall ja auf dem Teilemarkt verkaufen(Landwirtschaftlicher Zweck).Das gleiche gilt für die schwarze Nr. ich muss nur einen Landwirt finden der mir die vermarktung seines Kartoffelsackes überlässt.
Mit Phantasie ist alles möglich.
 
Thema: Bauwagen hinter gruenem Kennzeichen
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