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JensKL300
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Moin,
ich habe da mal eine Frage. Ich bin kein Landwirt, fahre mit schwarzer Nr. und bin folglich nicht verpflichtet einen Überrollbügel am Schlepper zu haben.
Nun möchte ich bei meinem D 3005 den ÜB nicht abbauen, sondern in gekürzter Form als Stabilisator dran lassen. Also nur kürzen, damit ich in die Garage passe.
Natürlich muß ich da bei 12.4/11-32 und einer Durchfahrthöhe von 1,80 m ganz schön was abschneiden.
Gibts da Probleme beim nächsten TÜV oder mit der Polizei?
Grüße
Jens
ich habe da mal eine Frage. Ich bin kein Landwirt, fahre mit schwarzer Nr. und bin folglich nicht verpflichtet einen Überrollbügel am Schlepper zu haben.
Nun möchte ich bei meinem D 3005 den ÜB nicht abbauen, sondern in gekürzter Form als Stabilisator dran lassen. Also nur kürzen, damit ich in die Garage passe.
Natürlich muß ich da bei 12.4/11-32 und einer Durchfahrthöhe von 1,80 m ganz schön was abschneiden.
Gibts da Probleme beim nächsten TÜV oder mit der Polizei?
Grüße
Jens
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