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JoKing
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Ich habe ja so einiges gelesen. Auch in diesem Forum sind hilfreich viele Beiträge zum Thema Zulassung und Nummernschildführung sowie Führerschein vorhanden.
Nur mein aktuell anliegendes Thema habe ich noch nirgens behandelt gefunden.
Folgendes sind die Vorraussetzungen:
Führerschein: C1E & L 174
Überführen möchte ich ein Gespann, bestehend aud D40L und 50J altem 2,5to Anhänger mit Deichsel.
Was ich glaube ich verstanden habe: Dieses Gespann darf ich normalerweise nur im LoF-Betrieb fahren, da:
1.: Es mehr als 3 Achsen hat und:
2.: Die zgm des Hängers über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt.
Soweit korrekt?
LoF-Betrieb ist auch mit schwarzen Kennzeichen möglich, nur muss ein Begleitpapier mitgeführt werden. (Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Transporten mit schwarzem Kennzeichen!)
Dann dürfte ich den Deichsel-Hänger auch mit schwarzen Kennzeichen führen.
Auch korrekt?
Wenn ich hinter dem D40L einen Hänger im "normalen Betrieb" ziehen möchte, dann muss es ein Einachser oder Tandemachser sein.
Immer noch korrekt?
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Ich möchte genau dieses Gespann überführen. 200km. Und da möchte ich mich möglichst genau an die Vorschriften halten.
Ich habe Trecker und Hänger gekauft, noch ist der Trecker zugelassen, aber der Verkäufer möchte ihn vor der Überführung abmelden (er hat schlechte Erfahrungen damit gemacht, ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben).
Darf ich dieses Gespann mit Überführungskennzeichen fahren? Eigentlich nicht, da kein LoF.
Aber wenn ich während der Überführung z.B. für einen Forstwirt Holz transportieren würde (habe ich sowieso vor), könnte ich aus der Überführungsfahrt eine LoF-Überführungsfahrt machen?
Wenn das so funktioniert, trägt dann der Hänger das Folgekennzeichen zum Überführungskennzeichen (auch Kurzzeitkennzeichen http://kurzzeit-kennzeichen.info/nutzungshinweise.htm)?
Kann mir eventuell der scheinbar wohlwissende Rüdiger helfen, von dem ich schon einiges las?
Beste Grüße,
Johannes
Nur mein aktuell anliegendes Thema habe ich noch nirgens behandelt gefunden.
Folgendes sind die Vorraussetzungen:
Führerschein: C1E & L 174
Überführen möchte ich ein Gespann, bestehend aud D40L und 50J altem 2,5to Anhänger mit Deichsel.
Was ich glaube ich verstanden habe: Dieses Gespann darf ich normalerweise nur im LoF-Betrieb fahren, da:
1.: Es mehr als 3 Achsen hat und:
2.: Die zgm des Hängers über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt.
Soweit korrekt?
LoF-Betrieb ist auch mit schwarzen Kennzeichen möglich, nur muss ein Begleitpapier mitgeführt werden. (Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Transporten mit schwarzem Kennzeichen!)
Dann dürfte ich den Deichsel-Hänger auch mit schwarzen Kennzeichen führen.
Auch korrekt?
Wenn ich hinter dem D40L einen Hänger im "normalen Betrieb" ziehen möchte, dann muss es ein Einachser oder Tandemachser sein.
Immer noch korrekt?
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Ich möchte genau dieses Gespann überführen. 200km. Und da möchte ich mich möglichst genau an die Vorschriften halten.
Ich habe Trecker und Hänger gekauft, noch ist der Trecker zugelassen, aber der Verkäufer möchte ihn vor der Überführung abmelden (er hat schlechte Erfahrungen damit gemacht, ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben).
Darf ich dieses Gespann mit Überführungskennzeichen fahren? Eigentlich nicht, da kein LoF.
Aber wenn ich während der Überführung z.B. für einen Forstwirt Holz transportieren würde (habe ich sowieso vor), könnte ich aus der Überführungsfahrt eine LoF-Überführungsfahrt machen?
Wenn das so funktioniert, trägt dann der Hänger das Folgekennzeichen zum Überführungskennzeichen (auch Kurzzeitkennzeichen http://kurzzeit-kennzeichen.info/nutzungshinweise.htm)?
Kann mir eventuell der scheinbar wohlwissende Rüdiger helfen, von dem ich schon einiges las?
Beste Grüße,
Johannes