zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ?

Diskutiere zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo ich bin etwas verunsichert wegen zulassungsfreien landw. Anhänger. Bisher war ich der Meinung, dass ich einen Anhänger zulassungsfrei bis...
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Josef543

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Hallo ich bin etwas verunsichert wegen zulassungsfreien landw. Anhänger. Bisher war ich der Meinung, dass ich einen Anhänger zulassungsfrei bis 25 Kmh, der einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, auf der öffentlichen Straße mitführen darf. Nun sagte ein Bekannter, dass auch diese Anhänger bis 25 Kmh eine Art Betriebserlaubnis haben müssen. Aber wenn das so wäre, dann könnten ja 95% aller landw. Anhänger nicht mehr auf der öffenlichen Straße fahren, da diese teils uralte meist nur aus 2 Achsen bestehenden, teils selbsgebauten Anhängern bestehen. Bitte um Hilfe wie die genaue Regelung ist. Auch habe ich im Internet gesehen, dass es wohl seit 1.7.12 eine Änderung gegeben hat. Was aber aktuell gilb bin ich mir unsicher.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

grds. benötigen Fahrzeuge welche am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung. Von diesen Vorschriften sind jedoch einzelne Fahrzeuge ausgenommen. Diese können in der FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) nachgelesen werden. Die Zulassungsfreiheit ist auch nur unter diesen Voraussetzungen erlaubt.

Weitere Ausnahmen / Übergangsregeln sind im § 50 FZV aufgeführt.


Gruß

Rüdiger
 
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Hallo Josef543,

Aber wenn das so wäre, dann könnten ja 95% aller landw. Anhänger nicht mehr auf der öffenlichen Straße fahren, da diese teils uralte meist nur aus 2 Achsen bestehenden, teils selbsgebauten Anhängern bestehen.
genau so ist es !

Gruß
Klaus
 
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Hallo Rüdiger,

es gibt Menschen, die können mit § und nachlesen in FZV nicht so leicht was anfangen weil sich ihnen der Text schwer erschließt.
Für all die wäre eine Aussage von jemand der es weiß in kurzer Form hilfreich, etwas so: Anhänger zum Einsatz in der Landw. bis max. 25 km/h brauchen eine Betriebserlaubnis damit klar ist, daß sie überhaupt geeignet sind für die Teilnahme am Straßenverkehr, eine Zulassung brauchen sie dagegen nicht.

Dann die Anmerkung von Klaus dazu und alles müsste klar sein.
jetzt hoffe ich, dass das so wie ich es geschrieben habe auch richtig ist vor dem Gesetz!

....was heißt eigendlich: grds. ?
 
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Josef543

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OK, ich brauche also eine Betriebserlaubnis auch für Anhänger bis 25 Kmh. Aber wie bekomme ich eine ? Mein Fall z.B. 2 Achsen eine hinten mit 2 Rändern und eine vorne 2 Ränder mit Deichsel sind irgendwann mal von einer Firma gefertigt worden. Ich glaub da ist auf einer sogar noch eine Einpägung daran. Aber dazwischen ein Eigenbau als Brücke aus Kanthölzern, Bretterbelag usw.. Kann man für sowas eine Betriebserlaubnis erwirken ? und wo ? Fast unmöglich oder ? Hat da jemand Erfahrung ?
 
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uli0601

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Hallo,

grundsätzlich kann man für solche Wägen eine BE erlangen. Ansprechpartner sind da der TÜV oder die Dekra je nach Bundesland. Es kommt natürlich ein wenig auf den Sachverständigen an in wie weit der da mitgeht.
Schlechte Karten hat man wenn keinerlei Typenschilder mehr vorhanden sind. Wichtige Bauteile sind hier die Achsen, die Auflaufvorrichtung (Bremse) und die Zugöse und natürlich das Typenschild vom Hersteller aber slbst in solchen Fällen ist das nicht unmöglich..einfach mal Kontakt mit so einem Sachverständigen aufnehmen.

Gib mal in "Google" Begriffe wie "Betriebserlaubnis für Anhänger" oder ähnlich ein da wirst du diverse Einträge aus anderen Foren wie "Landtreff" etc. finden wo solche Vorgänge beschrieben wurden, natürlich auch hier im Deutzforum oder im Fendtforum über die Suchfunktion. ;)

Gruß Uli
 
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Marvin

Marvin

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Hallo Ulli
ich habe nochmal ne Frage, ich habe an meiner Kippkarre keine Typenschilder, kann ich selber ein Typenschild montieren und wenn ja was soll darauf stehen?
Gruß Marvin
 
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uli0601

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Hallo,

@Marvin..normalerweise nuß dir z.b. der TÜV zuerst sagen was da draufstehen muß dann kannst du das durchaus auch selbst montieren.
Also einfach so Typenschilder selbst beschriften und draufmachen geht so einfach nicht!

Da steht in der Regel drauf:

Hersteller
Fahrzeugtyp
zul. Gesamtgewicht
Stützlast
Zul. Achslasten
Fahrgestellnummer
und evtl. noch das Baujahr

Gruß Uli
 
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Marvin

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Okay danke ;)
Gruß Marvin
 
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Josef543

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Der Weg über Tüv/Dekra.. eine Betriebserlaubnis zu erwirken. Was kann das kosten ? Kann ich einfach als Hersteller meinen Namen, da Eigenbau, raufschreiben ? Woher weiß ich das zul. Gesamtgewicht, Stützlast usw... ? Ich glaub da sehe ich ich eher schwarz, dass das funktioniert. Hat von Euch schon mal einer so was durchgezogen und Erfolg gehabt ?
 
U

uli0601

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Hallo,

@Josef543...doch, so etwas kann funktionieren! Die Kosten für das Gutachten bei TÜV oder Dekra liegen, im günstigsten Falle, bei etwa 60-70 Euro und wenn gar nichts da ist können da schon mehrere Hundert Euro fällig werden bzw. der TÜV oder Dekra ein Gutachten verweigern, das kann natürlich auch sein.

Ja, du kannst als mit deinem Namen als Hersteller aufgeführt sein, das legt dann der TÜV ggf. fest. Zul. Gesamtgewicht und Stützlast ergeben sich aus den vorhandenen Achsen bzw. der Zugöse an beiden sollten jedoch Typenschilder vorhanden sein da stehen die Angaben dann schon drauf.
Solltest du allerdings keinerlei Typenschilder auf deinem Eigenbau haben kann es durchaus schwierig werden, bzw. kann es relativ teuer werden wenn der TÜV/Dekra da recherchieren oder gar Rechnen muß.

Stell doch mal Bilder von dem Wagen ein...bzw. solltest du auf jeden Fall mal mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen und mal "vorfühlen" was der dann davon hält.

Gruß Uli
 
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Josef543

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Danke für die hilfreichen Antworten. Hier kümmert man sich um die Fragen der anderen. Repekt.
Bei der Zulassungsstelle habe ich auch schon mal diese Fragen gestellt. Einer wollte mich zurückrufen, was aber nicht geschah.
 
Marvin

Marvin

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Hallo
ich habe nochmal eine Frage. Ich habe schon des öfteren Hänger gesehen die hinten ein Pappschild hatten mit dem Kennzeichen des Schlepper, darf man das und wenn ja wann? Danke schon mal im voraus ;)
Gruß Marvin
 
U

uli0601

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Hallo,

dies ist hier geregelt:

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Ich lese daraus das selbst "gemalte" Kennzeichen nicht zulassig sind. (§10 Satz 2)

Was die Folgekennzeichen insgesamt betrifft so kannst du dies im Forum nachlesen...also nur im LOF Bereich max. 25 km/h etc. usw. bzw. auch im §10 Satz 8 vom obigen Link.

Gruß Uli
 
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BrunoG

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Presse / Pressemitteilungen / 10. Juni 2011: MdB Karl Holmeier informiert: Wann brauchen landwirtschaftliche Anhänger eine Zulassung und eine Betriebserlaubnis?
MdB Karl Holmeier informiert: Wann brauchen landwirtschaftliche Anhänger eine Zulassung und eine Betriebserlaubnis?
Zahlreiche Traktorfahrer, die mit ihren Anhängern unterwegs waren, wurden in letzter Zeit verstärkt von der Polizei kontrolliert. Viele wurden dabei zu einer Geldbuße verpflichtet, weil ihre Anhänger angeblich nicht ordnungsgemäß zugelassen waren. Zur Begründung wurde auf eine Neuregelung im Straßenverkehrszulassungsrecht verwiesen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier, MdB, hat sich daraufhin in die Angelegenheit eingeschaltet. Er hat dabei vor allem auf den Vertrauensschutz für die Traktorfahrer beharrt, die bislang nie Probleme mit der Zulassung ihrer Anhänger hatten.

Nachdem Karl Holmeier zunächst erreicht hatte, bis zur abschließenden Klärung der Sache, keine weiteren Kontrollen in dieser Hinsicht durchzuführen, hat er die Angelegenheit jetzt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lösen können.

„Ab heute habe ich es schwarz auf weiß“, so der CSU-Abgeordnete. „Landwirtschaftliche Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind zulassungsfrei. Sind diese Anhänger darüber hinaus noch vor dem 1. Juli 1961 erstmals in Verkehr gekommen, benötigen sie auch keine Betriebserlaubnis. Eine von den Polizeibehörden geforderte nachträgliche Einholung einer solchen Betriebserlaubnis ist daher nicht erforderlich“.

Zudem weist Karl Holmeier darauf hin, dass die genannten Anhänger auch kein eigenes Kennzeichen benötigen. Vielmehr muss am Anhänger nur ein solches Kennzeichen angebracht sein, das der Halter des Zugfahrzeuges für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.

Das dürfte doch noch aktuell sein.

Gruß BrunoG
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Bruno
Da hast du nichts neues eingestellt,das steht so schon seit ewiger Zeit im Straßenverkehrsgesetz drin und da hat sich bis heute nichts dran geändert.
Gruß Ralf
 
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BrunoG

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Alles klar Ralf,

Gruß aus Haltern am See
Bruno
 
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Hallo,

„Landwirtschaftliche Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind zulassungsfrei.
aber nur dann wenn sie von oder für einen Gewerbebetrieb auf der Sraße gefahren werden !

Gruß
Klaus
 
Thema: zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ?

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