G
gichebacher
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand in Sachen Recht helfen.
Ich habe vor ca. 1 Jahr und 2 Monaten einen Deutz DX 4.70 gekauft.
Der Schlepper war augenscheinlich in Ordnung.
Als er dann bei mir zu Hause war ist aufgefallen, dass die hinteren
Zylinder (Dreipunkt) sowie die Vorderachse vorne links undicht war.
Der Händler hat nach meiner Reklamation anstandlos den Schlepper geholt
und die Zylinder sowie die Vorderachse abgedichtet.
Nun ist uns nach gut 1,2 Jahren aufgefallen, dass die Achse wieder undicht
ist. Wir haben die Achse nun auseinandergenommen und mussten feststellen, dass diese bereichts früher einmal repariert wurde, jedoch unfachmännisch.
So waren z.B. die falschen Bolzen ( Radaufhängung ) sowie falsche Buchsen
verbaut. Die Bolzen z.B. waren an einem Flansch angeschweißt und dann auf den Plantengehäuse aufgeschraubt worden.
Ein weiterer Mangel der uns erst jetzt aufgefallen ist:
Das Anhängemaul ist auf dem Träger festgeschweißt, d.h. es lässt sich nicht
mehr drehen ( wenn der Anhänger umkippt ). Ich frage mich heute, wie der Händler da Tüv bekommen hat.
Nun meine Frage:
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen verschwiegenen Mangel, womit
der Händler in der Haftung steht.
Mir würde es reichen, wenn er sich an den Kosten mit 50 % beteiligt. Wie seht ihr die Sache ? Gibt es da einen Paragraphen den ich dem um die Ohren hauen kann ? Einen Anwalt damit zu beauftragen wird sicher nicht billig, und das würde ich nur machen wenn ich 100 % Erfolgschancen habe.
Danke im voraus für eure Hilfe, gerne auch direkt an mich.
Gruß
gichebacher
vielleicht kann mir jemand in Sachen Recht helfen.
Ich habe vor ca. 1 Jahr und 2 Monaten einen Deutz DX 4.70 gekauft.
Der Schlepper war augenscheinlich in Ordnung.
Als er dann bei mir zu Hause war ist aufgefallen, dass die hinteren
Zylinder (Dreipunkt) sowie die Vorderachse vorne links undicht war.
Der Händler hat nach meiner Reklamation anstandlos den Schlepper geholt
und die Zylinder sowie die Vorderachse abgedichtet.
Nun ist uns nach gut 1,2 Jahren aufgefallen, dass die Achse wieder undicht
ist. Wir haben die Achse nun auseinandergenommen und mussten feststellen, dass diese bereichts früher einmal repariert wurde, jedoch unfachmännisch.
So waren z.B. die falschen Bolzen ( Radaufhängung ) sowie falsche Buchsen
verbaut. Die Bolzen z.B. waren an einem Flansch angeschweißt und dann auf den Plantengehäuse aufgeschraubt worden.
Ein weiterer Mangel der uns erst jetzt aufgefallen ist:
Das Anhängemaul ist auf dem Träger festgeschweißt, d.h. es lässt sich nicht
mehr drehen ( wenn der Anhänger umkippt ). Ich frage mich heute, wie der Händler da Tüv bekommen hat.
Nun meine Frage:
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen verschwiegenen Mangel, womit
der Händler in der Haftung steht.
Mir würde es reichen, wenn er sich an den Kosten mit 50 % beteiligt. Wie seht ihr die Sache ? Gibt es da einen Paragraphen den ich dem um die Ohren hauen kann ? Einen Anwalt damit zu beauftragen wird sicher nicht billig, und das würde ich nur machen wenn ich 100 % Erfolgschancen habe.
Danke im voraus für eure Hilfe, gerne auch direkt an mich.
Gruß
gichebacher