Gewährleistung Traktorkauf

Diskutiere Gewährleistung Traktorkauf im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, vielleicht kann mir jemand in Sachen Recht helfen. Ich habe vor ca. 1 Jahr und 2 Monaten einen Deutz DX 4.70 gekauft. Der Schlepper war...
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gichebacher

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Hallo,

vielleicht kann mir jemand in Sachen Recht helfen.

Ich habe vor ca. 1 Jahr und 2 Monaten einen Deutz DX 4.70 gekauft.
Der Schlepper war augenscheinlich in Ordnung.
Als er dann bei mir zu Hause war ist aufgefallen, dass die hinteren
Zylinder (Dreipunkt) sowie die Vorderachse vorne links undicht war.
Der Händler hat nach meiner Reklamation anstandlos den Schlepper geholt
und die Zylinder sowie die Vorderachse abgedichtet.
Nun ist uns nach gut 1,2 Jahren aufgefallen, dass die Achse wieder undicht
ist. Wir haben die Achse nun auseinandergenommen und mussten feststellen, dass diese bereichts früher einmal repariert wurde, jedoch unfachmännisch.
So waren z.B. die falschen Bolzen ( Radaufhängung ) sowie falsche Buchsen
verbaut. Die Bolzen z.B. waren an einem Flansch angeschweißt und dann auf den Plantengehäuse aufgeschraubt worden.
Ein weiterer Mangel der uns erst jetzt aufgefallen ist:
Das Anhängemaul ist auf dem Träger festgeschweißt, d.h. es lässt sich nicht
mehr drehen ( wenn der Anhänger umkippt ). Ich frage mich heute, wie der Händler da Tüv bekommen hat.

Nun meine Frage:
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen verschwiegenen Mangel, womit
der Händler in der Haftung steht.
Mir würde es reichen, wenn er sich an den Kosten mit 50 % beteiligt. Wie seht ihr die Sache ? Gibt es da einen Paragraphen den ich dem um die Ohren hauen kann ? Einen Anwalt damit zu beauftragen wird sicher nicht billig, und das würde ich nur machen wenn ich 100 % Erfolgschancen habe.

Danke im voraus für eure Hilfe, gerne auch direkt an mich.

Gruß
gichebacher
 
U

uli0601

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Hallo,

solche Sachen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt...

Gruß Uli
 
-Jan-

-Jan-

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Derlei fallbezogene Beratungen im Internet sind angesichts der Unkenntnis z.B. des Kaufvertrages stets mit Vorsicht zu genießen.

Dennoch als allgemeine Anhaltspunkte:

Wenn Du als Privatperson von einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast (und so verstehe ich Dirch), so ist der Verkäufer mindestens ein Jahr zur gesetzlichen Gewährleistung (nicht Garantie!) verpflichtet. Die Beweislast, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat, liegt in der ersten Hälfte der Gewährleistungszeit beim Verkäufer. Danach erfolgt für den Rest der Dauer die sog. Beweislastumkehr, derzufolge der Käufer dies nachzuweisen hat.

Da ich davon ausgehe, dass in Deinem Kaufvertrag die verkürzte Gewährleistungsfrist für Gebrauchtartikel enthalten ist -also 1 Jahr-, ist diese zunächst einmal verstrichen. Kommt nun aber eine zwischenzeitliche Instandsetzung hinzu, so kann es durchaus zu Hemmungen der Gewährleistungsfrist gekommen sein bzw. es sind durchaus auch weiterführende Gewährleistungs- bzw. sogar Garantieansprüchen aufgrund verbauter Neuteile denkbar.

Aber wie gesagt, die Anwendung des Schuldrechtes ist durchaus sehr fallbezogen zu betrachten. Ich würde Dir raten, vor dem "um-die-Ohren-hauen" von Paragraphen, das freundliche Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen.

Gruß
Jan

P.S.: Sollte sich herausstellen, dass an Deinem Schlepper Mängel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden, so gelten die o.g. Fristen nicht. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.
 
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Lasca34

Lasca34

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Ich würde auch mal darüber nachdenken, ob überhaupt ein Mangel vorliegt - bevor man sich blamiert. Ein nicht drehbares Zugmaul ist schon deshalb kein Mangel, weil so was seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben ist. Eine undichte Vorderachse oder ein undichter Hydraulikzylinder ist bei dem Alter des Schleppers ebenfalls nicht von vornherein ein Mangel. Wir werde schließlich alle älter, oder? Auch der Preis spielt eine erhebliche Rolle: An einen DX 4.70 für EUR 23.000,- dürfen ganz andere Forderungen gestellt werden, als an einen solchen für EUR 8900,-.

Es ist vielleicht kein Mangel, aber sicher ein erheblicher Irrtum, wenn man meint, daß das aktuelle Gewährleistungsrecht dem Käufer eriner Gebrauchtmaschine den Anspruch auf neuwertigen Zustand einräumwen würde.

Mal kurz das BGB zitiert ( sinngemäß und aus der Erinnerung :( Ein Mangel liegt vor, wenn das Produkt nicht so beschaffen ist, wie der Käufer es erwarten darf. Du wirst Dich schwer tun nachzuweisen, daß bei einem über 20 Jahr alten Traktor erwartet werden darf, daß nichts undicht ist und daß niemals unfachmännische Reparaturen durchgeführt worden sind. Was meinst Du wohl, warum ein solcher Altschlepper weniger kostet als ein Neufahrzeug?

Geh erstmal in Dich, bevor Haus und Hof verprozessiert sind :) .

Gruß
Michael
 
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gichebacher

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Hallo Liebe Deutz Freunde,

ich möchte euch heute darüber informieren was passiert ist in Bezug auf
meine Reklamation:

Ich habe dem Verkäufer den Sachverhalt erläutert und eine Kostenaufstellung gemacht. Er hat sich wohl ein wenig geärgert konnte aber auch mich verstehen, hat aber klar zum Ausdruck gebracht, das die von ihm ausgeführte Repartatur fachmännisch war, er aber nicht versstehen kann, warum die Achse wieder ausgeschlagen ist.
Ergebnis: Er beteiligt sich an den Kosten mit ca. 40 %.

Und da soll mal einer sagen, dass es nur Halsabschneider da draußen gibt.

Ich für meinen Teil fand das echt fair, und wenn ich das Geld erst einmal habe, dann klopf ich auf Holz.

Wir werden die Achse jetzt zu 100 % instand setzen, und dann hoffe ich das es läuft.

Was ich jetzt noch brauche ist ein "Druckausgleich" für meinen Frondlader.
Wenn da einer weiss wo ich im Forum suchen muss: Bitte den Link senden.

Vielen Dank für die Zeit zum lesen und vielen Dank auch an die Ratschläge.

Gruß
Gichebacher
Deutz DX 4.70
 
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