Schlepper mit grünem Kennzeichen

Diskutiere Schlepper mit grünem Kennzeichen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Ein herzliches Hallo an die Experten! Bin zufällig hier im Forum auf die Brisanz dieses Themas gestoßen. Habe mir die ganze Zeit eigentlich keine...
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Andy_0210

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Ein herzliches Hallo an die Experten!
Bin zufällig hier im Forum auf die Brisanz dieses Themas gestoßen.
Habe mir die ganze Zeit eigentlich keine Gedanken darüber gemacht.
Leider habe ich noch keine Antwort gefunden.
Hier mal kurz die Fakten:
Habe vor etlichen Jahren von einem Landwirt meinen 5006 gekauft.
Dieser hatte natürlich grünes Kennzeichen.
Bin dann mit all dem Kram zur Zulassungsstelle und habe das grüne Kennzeichen behalten dürfen.(Der zuständige Beamte hat da nicht viel Wesen gemacht,war ja immer schon grünes Kennzeichen,da schaut keiner nach)
Ich benutze den Schlepper nur für meine Pferdehaltung(Grünland pflegen,Futter machen ,Mist entsorgen...).
Besitze selber mehrere Hektar Wald und Ackerfläche.
Mir geht es auch nicht darum irgendwelche Steuern zu sparen...
Aber ich weiß nicht ob ich das grüne Kennzeichen zu Recht behalten darf?
Falls ich auf Schwarz umsteige,wie kann ich den Schlepper dann noch nutzen?
Ich darf ja dann keine Landwirtschaftl. Geräte mehr damit betreiben.
(Futter mähen,Heu werben...)
VG
Andy
 
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uli0601

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Hallo,

vor kurzem war erst in diesem Bereich was drüber zu lesen..

Zitat daraus:

Da der Begriff der Land- und Forstwirtschaft weder eine Mindestgröße noch das Erzielen
eines bestimmten Mindestrohertrags voraussetzt, kann auch ein Liebhabereibetrieb in
Betracht kommen, soweit dieser nachweisbar am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und
bewertungsrechtlich als landwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist.
Hieraus folgt unmittelbar, dass Betätigungen, die zwar äußerlich der landwirtschaft
lichen Tätigkeit nahekommen, anstelle einer Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr aber
lediglich auf die Freizeitgestaltung, die Deckung des Eigenbedarfs oder die Erfüllung
ehrenamtlicher Funktionen gerichtet sind, nicht nach § 3 Nr.7 Buchst.a KraftStG
begünstigt sind. Hierunter fallen auch Unterhaltung, Pflege und Versorgung von
Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen, Waldanteilen einschließlich Holzwerbung zur
Eigennutzung, soweit diese außerhalb eines bestehenden land- und forstwirtschaft
lichen Betriebs erfolgen.
Eine Steuerbefreiung ist für diese Tätigkeiten nicht möglich.
Dies bedeutet, dass eine Steuerbefreiung nur zulässig ist, wenn ein land- und forstwirt
schaftlicher Betrieb vorliegt, bei dem eine echte Teilnahme am Wirtschaftskreislauf aus
finanziellen Beweggründen im Vordergrund steht. D.h. die land- oder forstwirtschaftliche
Tätigkeit wird aus finanziellen Gründen und nicht zur Bestandsoflege oder zur Freizeitge
staltung oder zum Eigenverbrauch land- / forstwirtschaftlicher Produkte betrieben.
Dies ist dem Finanzamt auch nachzuweisen / glaubhaft zu machen.

Zitat Ende

D.h. Wenn das was du machst, also die Pferdehaltung, eine reine Hobbyangelegenheit ist dann hast du eigentlich kein Recht auf eine Grüne Nummer...

Denn Schlepper kann man doch mit dem Schwarzen Kennzeichen genauso nutzten wie mit dem Grünen...oder. Außer das halt die Anhänger zugelassen werden müssen. Aber Mähen, Heu machen etc. etc. geht doch genauso. Führerscheinrechtlich (Anhängerbetrieb) muß man halt noch aufpassen.

Gruß Uli

Bei mir in der Gegend ist mitlerweile z.B. eigener Wald kein Grund mehr für ein Grünes Kennzeichen außer es wird damit Forstwirtschaft betrieben, siehe oben.
 
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GTfan

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moin,

Ein eigenartiges Verhalten deines Zulassungsbeamten!

wenn du ein Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (Haupt- oder Nebenwerb) hast bzw. du die Landwirtschaft entsprechend beim Finanzamt angemeldet hast, dann hast du ein Anrecht auf ein grünes Kennzeichen. Allderdings muss man mit einer Landwirtschaft muss man ja nicht zwangsläufig Geld verdienen, wichtig ist wie gesagt die Anmeldung...
Dann bist du mit einem grünen Kennzeichen auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Erforderlich ist dabei jedoch (je nach Region) oftmals der Nachweis ensprechender Flächen (bei der Zulassungsbehörde, die fragen danach, wenn sie es sehen wollen), bei dir vermutlich eher weniger das Problem.

Wenn du mit dem auf grüner Nummer zugelassenen Schlepper jedoch zu einem Oldtimertreffen, Schützenfest, Maibaum-Aufstellen usw. fährst, bist du illegal unterwegs und kannst wegen Steuerhinterziehung durch den Wolf gedreht werden. Es sei denn, du meldest Entsprechendes vorher beim Finanzamt an und zahlst dann für den betreffenden Monat Steuern. Oder das ganze ist bei der zuständigen Behörde (oftmals Straßenverkehrsamt) als Brauchtumsveranstaltung angemeldet. Dann darf man auch mit grünen Kennzeichen steuerfrei anreisen.

Wenn du den Schlepper ganz normal auf eine schwarzes Kennzeichen zulässt, darfst du im Grunde alles machen, was die Straßenverkehrsordung zulässt. Du darfst sogar Anhänger mit grünem Folgekennzeichen (zwangsläufig erforderlich: ausschließliche LoF-Nutzung des Anhängers) damit bewegen.

Wenn du dagegen auf ein schwarzes H-Kennzeichen wechselst, darfst du dein Fahrzeug nur noch zum Zweck er Erhaltung, Pflege und für Probefahrten sowie Oldtimer-Veranstaltungen nutzen. Ein regelmäßiger Einsatz in der Landwirtschaft fällt da nicht drunter, eine Fahrt zum Oldtimer-Pflügen sollte jedoch drin sein.

Ein grünes H-Kennzeichen ist dagegen absoluter Quatsch und in den Verordnungen nicht vorgesehen. Immerhin handelt es sich dabei um ein steuerermäßigtes (H) steuerfreies (grün) Kennzeichen. Es gibt jedoch immer mal wieder Zulassungsämter, die ein Solches ausstellen. Beweisfotos kann ich bei Interesse gerne liefern.


Meine Ausführungen berücksichtigen die strengstmögliche (wörtliche) Auslegung der Regularien, mit denen man rechtlich bundesweit absolut sicher unterwegs sein sollte.
Natürlich gibt das regionale, häufig auch sachbearbeiter-spezifische Unterschiede. Auf diese sollte man sich jedoch nicht unbedingt verlassen, da im Schadenfall der Gutachter entscheidet. Dieser kennt die entsprechenden Regularien deutlich besser als der örtliche Sachbearbeiter, welcher sich leider oftmals selbst nicht in dem Paragraphendschungel zurechtfindet. Beispiele kann ich genügend liefern.

Bitte beachte aber auch, dass ich keine Anwaltskanzlei oder ähnliches betreibe und entsprechend keine rechtlich relevanten Aussagen treffen kann. Jedoch sind meine Erläuterungen nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vorliegenden Regularien verfasst.

mfg
GTfan
 
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1014ts

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Hallo,

"Besitze selber mehrere Hektar Wald und Ackerfläche."

werden die Flächen von dir bewirtschaftet?
Hast Du eine BG-Nummer und bezahlst Beiträge?
Wenn ja bist Du Landwirt => grüne Nummer.

Gruß
Thomas
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo
@GTfan
Deine Ausführungen zum schwarzen H-Kennzeichen sind absolut falsch.Mit einem H-Kennzeichen darfst du genauso alles machen wie mit dem normalen schwarzen,du hast nur einen festen Steuersatz von 197€/Jahr.
@Andy
Wer hat dir denn den Quatsch erzählt mit einem schwarzen Kennzeichen dürftest du keine landwirtschaftlichen Geräte mehr betreiben?Das ist absoluter Unsinn.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

mit einem "H-Kennzeichen" dürfen alle Fahrten durchgeführt werden, nur Fahrten die gewerbliche Zwecke haben sind mit diesem Kennzeichen verboten.

Weiterhin dürfen in der Regel alle Anbaugeräte angebaut und betrieben werden.

Bitte hier im Bereich bei den festgesetzten Themen nachlesen, es ist dazu schon viel geschrieben worden.

Gruß

Rüdiger
 
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Andy_0210

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Hallo!
@uli0601
Vielen Dank für die ausführliche Info!

@GTfan
"Ein eigenartiges Verhalten deines Zulassungsbeamten!"
Da hast Du völlig Recht,sehe ich mittlerweile genau so!

"du die Landwirtschaft entsprechend beim Finanzamt angemeldet hast"
Was muss ich denn da machen,ohne schlafende Hunde zu wecken?
Fläche ist ja vorhanden(eigene und zugepachtete) ?

@1014ts
"werden die Flächen von dir bewirtschaftet?
Hast Du eine BG-Nummer und bezahlst Beiträge?
Wenn ja bist Du Landwirt "
Die Flächen werden zum Teil von mir selber bewirtschaftet,ein anderer Teil ist verpachtet.
Dafür habe ich dann aber auch Flächen von anderen dazugepachtet.
Mit der BG ist das so:
Ich war dort jahrelang Mitglied und habe immer schön brav meine Beiträge bezahlt.
Nach einem gemeldeten Unfall wurde ich allerdings von denen "rausgeschmissen".
Warum weiß ich allerdings bis heute nicht.
Auf Nachfrage dort hieß es nur ich bräuchte kein Mitglied mehr zu sein(Obwohl ich das Jahre musste).
Werde wohl mal wieder mein "Glück" dort probieren um Mitglied zu werden.
Kommt es da wirklich nur auf eine Mitgliedschaft bei der BG an?

@kohlemann
"Wer hat dir denn den Quatsch erzählt mit einem schwarzen Kennzeichen dürftest du keine landwirtschaftlichen Geräte mehr betreiben?"
Ich dachte ich hätte das hier im Forum gelesen.
Aber ich finde die Stelle nicht mehr ;).

@Rüdiger
Das Thema ging nicht um ein H-Kennzeichen sondern nur um ein ganz "normales" grünes oder eben schwarzes!
Darf ich denn mit einem ganz "normalem"schwarzen Kennzeichen wirklich alle Geräte für die Landwirtschaft betreiben?(abgesehen von Anhängern,das hab ich mittlerweile schon verstanden)
Oder müssen diese Geräte dann auch regelmäßig überprüft werden?

Vielen Dank an Alle!
VG
Andy
 
Rüdiger

Rüdiger

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Halo Andy,

um welche landwirtschaftliche Geräte handelt es sich hier?

Es gibt Untersuchungen die vom TÜV/Dekra durchgeführt werden müssen aber auch wo die BG etwas vorschreibt.


Gruß
Rüdiger
 
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Mac5006

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Hallo Andy,

ich hatte jetzt das Problem wie ich an das grüne Kennzeichen drankomme.
Ich will jetzt das verpachtete Land zurückholen und wieder selbst bearbeiten.
Hierfür ist es ein wenig kontraproduktiv auch noch alle Anhänger versteuern und anmelden zu müssen.

Also los geht's:
Anruf bei der Zulassungsstelle:
Was brauch ich für das Kennzeichen?
"Sie brauchen die Zulassungsbestätigung des Finanzamtes das eine steuervergünstigung/steuerbefreiung vorliegt."

Anruf beim Finanzamt:
Welche Bestätigung muss ich bringen für die Steuerbefreiung Grünes Kennzeichen? der Betrieb wird gerade bei der BG gemeldet.
FA: Wieviele Tiere wollen Sie denn halten?
Ich: Keine, ich will Grünland bearbeiten und ab nächstem Jahr werden noch weitere Tätigkeitsfelder (z. B. Kartoffeln, Obstplantage) hinzukommen.
FA: Sie müssen eine Bestätigung bringen wieviele Tiere gehalten werden...

Nun denne sagte ich mir und hab erst einmal die Kosten eroiert, Versicherung ist eh zu bezahlen, Steuer für den Traktor im 1. Jahr kratzt mich nicht wirklich.

Dann rufe ich bei der BG an und frage dort nach wie ich meinen Betrieb wieder anmelde und wie das mit dem Finanzamt sei.
BG: Wenn Sie Ihr Land wieder aus der Pacht zurückholen und selbst bearbeiten so ist das als Änderungsantrag der BG zu melden.
Dann kann mit der folgenden Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt die Berechtigung für das grüne Kennzeichen beantragt werden.
Originalton Sachbearbeiter BG: Passen Sie aber auf, die Finanzämter haben da alle irgendwie ganz eigene Ansichten und jeder handhabe es anders.

Mein lieber Kollege (Hardcorelandwirt) sagte mir dann das es eine Ausführungsanweisung gibt und das sich grundsätzlich jedes Finanzamt daran zu halten habe, rein die Klageandrohng wirke Wunder.
-Ich probiers mal aus....

Ich besorg mir diese Ausführungsanweisung, sollte ich diese wirklich bekommen stell ich sie hier noch ein.
 
S

Seppl81

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Warum fragen Die auf dem Amt nach irgendwelchen Tieren? Im Antrag selbst gibt es doch auch keine Frage über Umfang gehaltener Tiere.
 
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uli0601

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Hallo,

ich hab gerade mal etwas gestöbert. Dieses Thema scheint in der Tat sehr kompliziert oder doch wiederum realitv einfach...

ein Beispiel:

http://www.rechtslupe.de/steuerrech...ieb-oder-private-gartenbewirtschaftung-331536

dann gibt es noch Urteile des Bundesfinanzhofes betreffend "Landwirtschaftlicher Betrieb" "Steuerbefreite KFZ" etc. etc.

Ich bin aber auch, MAC5006, gespannt ob Du diese Ausführungsbestimmungen auftreiben kannst, das scheint ein ganzes Buch zu sein...

Gruß Uli
 
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GTfan

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moin,

mit dem "schlafende Hunde wecken" meinst du sicherlich eventuelle rückwirkende Steuerforderungen.

Da du ja sicherlich nachweisen kannst, dass du keine Einnahmen aus den Flächen erzielst, solltest du da nichts zu befürchten haben.
Wenn du jedoch schon jahrelang Heu oder Holz verkaufen würdest, wäre das schon eher ein Problem.

Wobei die Finanzämter bereits seit geraumer Zeit entsprechenden Inseraten z.B. in Wochenzeitungen nachgehen und sich als potenzielle Kunden ausgeben. Recht schnell kommt dann auch die Frage, ob man dort auch im nächsten Jahr wieder Holz kaufen könnte usw...

Ziel ist die Ergründung eventueller nicht angemeldeter kommerzieller Holzverarbeitung und eben solchen -verkaufs.


Die komplette Neuanmeldung eines Betriebes ist in der Tat eine ziemliche Schlacht mit den Behörden.
Die Frage mit der Tierhaltung zeugen von größter Inkompetenz eines Reihenhaus-Beamten...
Such einfach mal etwas im Internet, da müssten entsprechende Hinweise und Erfahrungsberichte eigentlich genügend zu finden sein. Ansonsten wende dich an die zuständige Landwirtschaftskammer oder deinen Kreislandwirten (oder wie auch immer das in deinem Bundesland heißt), die müssten dir in jedem Fall helfen können.

mfg
GTfan
 
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Andy_0210

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Hallo zusammen!
Vielen Dank für die Antworten!

@Rüdiger
Alle möglichen Geräte zur Grünlandbearbeitung:
Kreiselmäher
Kreiselheuer
Schwader
Mulcher
Wiesenschleppe
Düngestreuer...

@Mac5006
Ist ja interessant!
Halte uns mal auf dem Laufenden,wenn es Neuigkeiten gibt!

@uli0601
Ja,ja der Deutsche Paragraphen-Staat!

@GTfan
Danke für die Tips!

Gruß
Andy
 
K

KHDschrauber

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Bei uns im Kreis ROW ist das Grüne Blech nur für Landwirtschaft im Vollerweb zu haben und Anhänger sind extra Zuzulassen und zu versteuen, also kein gleiches Kennzeichen für den Anhänger.
 
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1014ts

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Hallo,

"Bei uns im Kreis ROW ist das Grüne Blech nur für Landwirtschaft im Vollerweb zu haben und Anhänger sind extra Zuzulassen und zu versteuen, also kein gleiches Kennzeichen für den Anhänger."

überlege nocheinmal was Du geschrieben hast. ?( ?(

Gruß
Thomas
 
H

hh

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Hallo,

habe mich damals auch für eine grüne Nummer interessiert (eigene Flächen sind vorhanden), als ich dann aber die Auskunft vom Amt bekam das ein gewinnorientiertes Wirtschaften nachgewiesen werden müsse habe ich es sein gelassen.

Rüdiger hat geschrieben:
mit einem "H-Kennzeichen" dürfen alle Fahrten durchgeführt werden, nur Fahrten die gewerbliche Zwecke haben sind mit diesem Kennzeichen verboten. Weiterhin dürfen in der Regel alle Anbaugeräte angebaut und betrieben werden.
Bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen sind bei vielen Versicherungen "Arbeiten" mit Anbaugeräten ausgeschlossen, also nicht mitversichert. D.h. das es auch bei nicht gewerblichen Tätigkeiten (wie z.B. Mähen von Wiesen) der Mann auf dem "H-Schlepper" ein riesiges Problem bei einem Unglücksfall bekommen kann !

Gruß
Klaus
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Klaus,

mein Beitrag hat sich in erster Linie mit der Zulassung von Fahrzeugen befasst und diese schließt in der Regel bei einem H-kennzeichen eine gewerbliche Nutzung des entsprechnden Fahrzeuges aus.

Ob sich ein H-Kennzeichen rechnet muss jeder für sich selbst ausrechnen, bei einem H-Kennzeichen wir ein Steuermindestsatz von ca. 190 Euro erhoben, da sich die Steuer bei einem Traktor nach dem gewicht errechnet muss man hier also eine Gegenrechnung durchführen.

Sollte die Versicherung Deine angebenen arbeiten nicht erlauben, so kann man ja wechseln.

Gruß

Rüdiger
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Andy 0210,

es ist eine kompliziert Materie, weil mehrere Faktoren zusammenkommen. Das Finanzamt ist ja immer schnell mit Liebhaberei am winken, jedoch für Arbeiten im LoF Bereich gibt es das nicht. Dafür gibt es aber andere Hürden, die Du nehmen musst. Pferdehaltung ist nicht LoF, das hat Uli0601 schon super erklärt und für das Finanzamt in der Regel sofort Liebhaberei, bei Pferdepension und bei Pferdezucht sieht die Welt aber schon anders aus.

Ein begehrtes steuerbefreites LoF Kennzeichen bekommt man in der Regel nur, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen Berufsgenossenschaftspflichtig im Sinne der landwirtschaftlichen Alterskasse, also Betriebsgrößen für Vollerwerbslandwirte ist. In Niedersachsen sind das momentan 8 ha Ackerland, oder 2,5 ha Obstanbau, das richtet sich nach der Versicherungspflicht für die Alterskasse der BG und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Hat man weniger als 8 ha, z.B. nur 4 ha, also die Hälfte kann man trotzdem eine teilweise Steuerbefreiung erlangen, und zwar in meinem Beispiel für die Hälfte eines Jahres, in diesem Fall 6 Monate.


Aber Achtung, das Fahrzeug muss den BG Anforderungen genügen, also einen Umsturzbügel besitzen und es muss (soll) landwirtschaftlich versichert sein. Dein Betrieb muss auch der BG gemeldet sein.


Man zuckelt dann mit einem grünen Kennzeichen durch die Lande, obwohl man sehr wohl Steuern zahlt, man darf aber alle LoF Arbeiten ausführen und die Anhänger dürfen für LoF mit grüner Folgenummer gezogen werden. Dies bedeutet gleichwohl, das dass Fahrzeug, da ja halb versteuert auch für andere Zwecke verwendet werden darf, aber dann muss der Anhänger zusätzlich versteuert werden, sprich schwarzes Kennzeichen und das ganze Drumherum.

Das H Kennzeichen erlaubt keinerlei landwirtschaftliche Nutzung, wie Rüdiger das auch schon geschrieben hat, Ausnahme hier sind natürlich landwirtschaftliche Arbeiten im Rahmen einer anerkannten Brauchtumsveranstaltungen. Eine landwirtschaftliche Versicherung für Brauchtumsfahrzeuge muss nicht zahlen, wenn das Fahrzeug entgegen seiner Zulassung landwirtschaftlich genutzt wird und ein Schadensfall eintritt. Dies betrifft auch Geräte im Anbauraum! Oft ist bei Brauchtumsfahrzeugen kein Umsturzbügel vorhanden und somit das Fahrzeug nicht BG konform. Also stellt das H Kennzeichen wegen dem fehlenden Versicherungsschutz keine vernünftige Alternative dar und ist nicht zu empfehlen.

Du bekommt vom Finanzamt ja einen tollen Fragebogen, dort ist auch vorgesehen, dass man eine Angabe macht, dass man Lohnarbeiten für LoF ausführt, was zwangsläufig eine steuerbefreite grüne Nummer nach sich zieht. Nun sollte man wissen, dass Lohnarbeiten immer gewinnorientiert, also niemals Liebhaberei sind, im Gegensatz zu Deiner Pferdehaltung. Da kommt mein Lieblingspruch zum tragen: "Ist der Gewinn auch noch so klein, bringt er Dir doch was Bares ein." Mäht man jetzt tatsächlich die Pferdekoppel des Nachbarn regelmäßig und schiebt bei dem im Winter auf dem Hof auch noch den Schnee, muss man den Gegenwert dieser Dienstleistung zwar in der Steuererklärung angeben, aber die Steuer auf beispielsweise 12 Kisten Bier im Jahr ist nicht besonders hoch. Hat man mit dem Flaschenpfand wieder drin. Hier greift nämlich der von Uli0601 zitierte § 3 Nr.7 Buchst.a KraftStG.

Wobei ich zu den Lohnarbeiten anmerke die Höhe des Gewinns nicht entscheidend ist, Hauptsache man macht wirklich einen. Der Stolperstein ist aber hier die BG Pflicht! Es gibt Mindestbeiträge und die sind auch nicht unbedingt gering.

Ganz ohne Steuerzahlungen an Herrn Schäuble geht heute für die "Kleinen" wohl nichts mehr.

Tipp am Rande, bei mir gibt es das Landvolk, eine Bezirksniederlassung der Landwirtschaftskammer, das sind richtige und wichtige Ansprechpartner. Die werden Dich optimal beraten und weiterhelfen :) Fragen musst Du die aber schon selber.

Viel Erfolg

Jürgen
 
N

Nieswurz

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Moin,

ich wohne auf einem Resthof bei Freunden, die neben einem Pansionsstall auch Pferdezucht betreiben. Für die fahren meine Traktoren/Unimog.
Das grüne Kennzeichen habe ich mit Nachweis auf die Pferdezucht (und mit Betonung auf "nicht nur ab und zu ein 'Wiesensprung'" nach persönlicher Vorstellung erhalten.

Der Pansionsstall war übrigens kein Argument, da dies vom FA nicht als landwirtschaftlich sondern als normaler Gewerbebetrieb angesehehen wurde.

Im übrigen ist eine gewerbliche Nutzung mit schwarzen H-Kennzeichen nicht verboten, bestenfalls einige Versicherer stellen sich da quer. In der STVZO ist derartiges nicht unterbunden. Es gibt auch Taxis und Oltimer-Bus-Touren wo die Fahrzeuge ein H-Kennzeichen besitzen.

Für mich kam dies aber nicht in Frage, da ich halt auch ab und zu einen Anhänger vom Hof ziehen muss und das halt nur mit grün geht (z.B. Miststreuer). Im Großen und ganzen stellt das grüne Kennzeichen auch nur sicher, daß ich mal zur Tankstelle fahren kann, das meisste erledigt sich eh auf eigenem Land und Grund.
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin Nieswurz,

mit H-Kennzeichen darfst Du keine Landwirtschaft betreiben, dieses Kennzeichen ist zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes gedacht.

Es gibt eine Ausnahme bei historischen Reisebusse, die gewerblich fahren dürfen, es sind aber keine Ausnahmen für die LoF vorgesehen.

Gruß
Jürgen
 
Thema: Schlepper mit grünem Kennzeichen
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