DruLu Anhänger mit 25Km/H Schild

Diskutiere DruLu Anhänger mit 25Km/H Schild im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo , habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt : Ich habe hier einen Tieflader ( DruLu gebremst ) , ohne Kennzeichen .. Einen 40Km/h Schlepper...
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo ,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt :

Ich habe hier einen Tieflader ( DruLu gebremst ) , ohne Kennzeichen ..
Einen 40Km/h Schlepper habe ich auch.

So , wäre es wie folgt möglich ?

1. 25Km/h Schild ordnungsgemäß an den Tieflader anbringen
2. Folgekennzeichen ( gleich, wie Kennzeichen der Zugmaschine ) an den Tieflader anbringen
3. Nicht schneller als 25Km/h fahren (trotz 40Km/h Schlepper)


Wäre das so rechtens ?

Habe das so in Erinnerung ! ?

Grüße
Lukas
 
Jan_hendrik

Jan_hendrik

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Moin Moin

Vor gut 2 Wochen habe ich mit einem ausgeliehenen Anhängestreuer Dünger gestreut. 25 km/h Schild war dran, also nur noch Folgekennzeichen montieren und schon konnte es mit 25 km/h losgehen.

Ich weiß nun aber nicht ob es für druckluft gebremste Anhänger anders aussieht.

Gruß Jan-Hendrik
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Lukas,

wenn der Tieflader lof* genutzt wird, dann ist Deine Vorgehensweise richtig. Wenn nicht, ist sie falsch.

Gruß
Michael

*land- oder forstwirtschaftlich
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

Threadstarter
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Hallo Michael ,

Danke !
Ich war mir nicht mehr 100&ig sicher ..

Eine weitere Frage , hatte ich leider vergessen und zwar :

Der tieflader war vor 2Jahren noch angemeldet, sprich musste zum TÜV und hatte ein richtiges Kennzeichen!

Nun würde ich gerne wissen, ob mein Vorgehen trotzdem legal ist?

Lukas
 
D

deutzjoe87

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Hallo Lukas, wenn er jetzt abgemeldet ist, machst du nichts falsch.

Gruß, Jochen
 
D6006A

D6006A

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Moin,
deutzjoe87 schrieb:
Hallo Lukas, wenn er jetzt abgemeldet ist, machst du nichts falsch.

Gruß, Jochen
Das ist falsch, wenn Du den Tieflader mit Folgekennzeichen fahren willst und ihn lof nutzt mußt Du aber trotzdem eine BE haben, d. h. der Tieflader muß beim TÜV vorgestellt werden und abgenommen werden, dann mit BE kannst Du ihn mit einem Kennzeichen Deines Schleppers unter den lof-Voraussetzungen fahren.
Grüße
Frank
 
D

deutzjoe87

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Ja, die BE muss er aber nicht erwerben, sondern einfach besitzen. Wovon ich jetzt mal ausgehe. Es geht ja um zulassungsfrei. Wenn er also die zugehörige BE besitzt(wird meist ja mitgeliefert) muss er nicht erst zum TÜV.

Gruß, Jochen
 
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Deutzbegehrer

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Hallo,

ich frag mich gerade, gilt der Fahrzeugbrief nicht auch als Betriebserlaubnis? Oder wie muss die aussehen?


Gruß
Marco
 
D

deutzjoe87

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Servus, nein, da liegst du falsch. Der Brief hat mit der BE so rein gar nichts zu tun. Er ist lediglich das Dokument, welches den Besitz ( bzw das Eigentum am FZ) nachweist, und das Beglaubigungsdokument für ein FZ ist.

Gruß, Jochen
 
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deutzjoe87 schrieb:
Der Brief hat mit der BE so rein gar nichts zu tun.

Hallo, dann hab ich ja zu einem normal zugelassenen PKW z.B. gar keine BE in meinem Besitz oder seh ich das falsch?
Ich wundere mich jetzt grade weil ich diesen Gedankengang überhaupt noch nicht gedacht habe...?
 
schluetel

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Eine Fahrzeugzulassung setzt eine Betriebserlaubnis vorraus.
Ein Fahrzeug zulassen kannst Du nur mit einem Fahrzeugbrief bzw. neuerdings mit einem (Ich weiß nicht was) Teil1.
Also hat jedes Fahrzeug mit Brief auch eine Betriebserlaubnis.
Aber:
Nicht jedes Fahrzeug mit Betriebserlaubnis hat einen Brief (z.B. typische LOF-Anhänger). Dieser könnte aber beantragt werden.

Mark
 
D

deutzjoe87

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Ja eben! Was nun umgekehrt heißt, wenn er de3n Brief hat, ist dieser die BE. Diese wurde eben durch austellen des Briefes erteilt. Und den zu besitzen reicht, um seinen Anhänger mit 25 km/h zulassungsfrei zu fahren.

Gruß, Jochen
 
schluetel

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Ja, im Lof-Bereich.

Mark
 
Thema: DruLu Anhänger mit 25Km/H Schild

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