D 25 ohne Papiere !

Diskutiere D 25 ohne Papiere ! im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzer! Die Katastrophe ist nahezu perfekt! Für das ausstellen neuer Papiere besteht meine Zulassungsstelle auf die eidesstattliche...
Balu

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Hallo Deutzer!

Die Katastrophe ist nahezu perfekt!
Für das ausstellen neuer Papiere besteht meine Zulassungsstelle auf die eidesstattliche Erklärung des Verkäufers....und jetzt kommt der brüller dieser will den nicht unterschreiben bzw. Ich erreiche ihn nicht mal mehr!!!! Die Zulassungsstelle bietet mir auch keine alternativen an also was kann ich tun???

Bitte um Anregungen Vorschläge !!!! DANKE!!!!
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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..verkaufe den Schlepper einem Freund, und dem bezeugst dann an Eides statt, das es Dein Bulldog war... :P
 
Balu

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Ok den Plan hatte ich auch schon!
Aber es muss doch auch eine ordentliche Lösung geben.
 
Stan_Bolle

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Balu schrieb:
Ok den Plan hatte ich auch schon!
Aber es muss doch auch eine ordentliche Lösung geben.

...das hätte ich jetzt wahrscheinlich auch gesagt... ;)

die Lösung heißt:
...Kaufvertrag, mit Nummern und Unterschrift... :D
 
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Donaven

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Hallo,
Stan schrieb... die Lösung heißt: ...Kaufvertrag, mit Nummern und Unterschrift.
Ein ordentlicher Kaufvertrag existiert wohl.
Balu schrieb.... ausstellen neuer Papiere besteht meine Zulassungsstelle auf die eidesstattliche Erklärung des Verkäufers...
@Stan: Das ist wohl das Problem. Die Behörde besteht auf die eidesstatt...... :rolleyes:
Gruss
Rolf
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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@Rolf

Hab ich jetzt was an den Augen ?(

Ich lese nichts von Kaufvertrag.

Das Bestehen auf der Eides... und so hat seine Gründe !
 
D40+D50

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Hallo

biete der Zulassungsstelle an das Du eine eidesstattliche Erklärung unterschreibst, in der Du angibst das Du den Schlepper ohne Papiere gekauft hast.
Wenn die nicht akzeptiert wird, frag warum sie Deine (eidesstattlichen) Angaben anzweifeln.
Verlang am besten den Dienststellenleiter.

Norbert

P.S. Wenn er sagt, "die kann ich nicht akzeptieren", dann sagst Du:
" Dann holen Sie doch mal jemand der das kann" :D
 
Schrödi

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Moin,

mach einen fiktiven Kaufvertrag und schreib unter Bemerkung, dass die Papiere oder Abmeldebescheinigung verlustig ist.
Fahrgestellnummer rein und gut ist, die schauen vielleicht nochmal in das Zentralregister ob der Schlepper als gestohlen gemeldet ist und das war es dann.
 
Stan_Bolle

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Schrödi schrieb:
Moin,

mach einen fiktiven Kaufvertrag und schreib unter Bemerkung, dass die Papiere oder Abmeldebescheinigung verlustig ist.
Fahrgestellnummer rein und gut ist, die schauen vielleicht nochmal in das Zentralregister ob der Schlepper als gestohlen gemeldet ist und das war es dann.

Das wäre strafbar, und das nicht zu knapp...!!!!

Meine Lösnug mit Verkauf und eidesstattlicher Erklärung, das der Schlepper mir (bzw BALU) gehört hat nicht, eben weil es stimmt. ;)
 
N

niedersasse

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Hallo,

es gibt noch eine weitere Variante, die kann allerdings finanz-technisch für Dich ärgerlich werden: Du machst eine "Selbstanzeige" bei der Polizei, wo Du den Sachverhalt schilderst und läßt den Traktor dort abfragen, ob er als gestohlen gemeldet ist. Diese Anfrage kann sich allerdings etwas hinziehen und sich für Dich auch nicht einfach gestalten.

Wenn nicht, gehst Du mit dem Vorgang zur Zulassungsstelle. Das sollte dort dann auch akzeptiert werde. Das Neuausstellen von ordentlichen Zulassungspapieren an Hand von Musterbriefen (auch hier aus dem Forum) ist dann das leichteste.

Kann zwar schmerzhaft enden, sollte für Dich aber die sauberste Lösung darstellen.

Grüße

Richard
 
Balu

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Danke erst mal für eure Beiträge. Ich muss leider sagen so wirklich gefällt mir keine Idee. Es muss also doch eine Möglichkeit geben ohne Pfusch an Papiere ranzukommen! Oder sollte es wieder einmal so sein das dass deutsche recht zum bescheissen zwingt???

Freue mich über weitere konstruktive Ideen und Vorschläge!!!!
Danke!

Zur Info: es gibt einen rechtsgültigen Kaufvertrag der Schlepper ist voll funktionstüchtig und komplett!
 
Balu

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So ich war jetzt beider Polizei, der Deutz ist schonmal nicht gestohlen.
Mal sehen was das Amt zur unbedenlichkeitsbescheinigung der Polizei sagt.
 
D40+D50

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Hallo

wahrscheinlich nichts.
Die Polizei kann die Unbedenklichkeit selbst nicht überprüfen, die fragt das beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) an.
Die Unbedenklichkeitserklärung vom KBA muß man aber schon einige Zeit nicht mehr bei der Zulassung in Papierform vorlegen,
das prüft die Zulassungsstelle inzwischen selbst bei der Zulassung online.
Du teilst denen jetzt also nichts mit, was sie nicht schon wissen. (bzw mit ein paar klicks herausfinden können)

Norbert
 
Balu

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Tja der Norbert kennt sich aus...
Habe eine Bescheinigung von der Polizei bekommen und es steht Unbedenklichkeitsbescheinigung drauf....die Ueberpruefung hat die Beamtin selbst durchgeführt. Bitte konstruktive Alternativen Vorschlagen und nicht die Ideen der anderen kaputt machen Danke!
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

gem. § 6 FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) ist bei der beantragung einer Zulassung der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen.
Ist diese Bescheinigung oder der Fz.brief nicht vorhanden, so ist nach § 12 zu beantragen, dass diese Bescheinigung ausgefertigt wird.

Im § 12 FZV wird fogendes angeführt. Der Verlust eines Vordruckes der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger (Eignetümer/Halter) dem KBA anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das KBA hiervon in Kenntnis setzt. Das KBA bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in verlust geratene Bescheinigung wieder gefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.


Ich würde dies mal ansprechen.

Gruß

Rüdiger
 
D40+D50

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Hallo

ich habe ja nicht angezweifelt, das Du von Deiner Polizeidienststelle einen Zettel bekommen hast auf dem "Unbedenklichkeitsbescheinigung" steht.

Wie Du selbst schreibst, "Die Überprüfung hat die Beamtin selbst durchgeführt"....
Wie hat sie das wohl gemacht?
Entweder, sie hat bei allen Polizeidienststellen in ganz Deutschland angerufen, oder sie hat sichs einfach gemacht und online beim KBA abgefragt. Doch wohl letzteres, oder?

Und genau das macht die Zulassungsstelle auch.
Du bringst der Zulassungsstelle jetzt einen Zettel, auf dem genau das steht, was in ihrem Computer auch schon steht.
Die Zeiten, wo man die KBA-Abfrage selbst durchführen, 24,- EUR bezahlen, und den Zettel vorlegen musste sind nunmal vorbei.

Aber diese "Unbedenklichkeitsbescheinigung" hat ja erstmal nichts mit der "eidesstattlichen" die Du vorlegen sollst zu tun.

Du hast offensichtlich nicht ganz durchschaut, um was es in der eidesstattlichen Erklärung, die Du beibringen sollst, eigentlich geht.
Der Vorbesitzer soll ja nicht erklären das der Traktor nicht gestohlen ist, sondern er soll den Verbleib des alten Briefes erklären.
Also eidesstattlich erklären, das er den Brief verloren hat.
Wenn der jetzt sagt, das sogar sein inzwischen verstorbener Opa den Brief verloren hat, wirds interessaant.
Wenn er sagt der Vorbesitzer vor ihm hätte den Brief verloren, dann will die Zulassungsstelle die eidesstattliche eben vom Vor-vor-Besitzer.

Du kannst also entweder nur mogeln und sagen Du selbst hast den Brief verloren (aber sowas würde ich im Internet nie schreiben - uups..),
oder Dich mit der Zulassungsstelle so einigen, wie ich es bereits vorgestern vorgeschlagen hatte. (Das war mein konstruktiver Vorschlag, den Du verlangst)
Das kann aber nur der Dienststellenleiter entscheiden.

Zu Deinem ersten Satz:
Ja, der Norbert kennt sich ein bisschen aus, der hat beruflich mit dem Zeugs zu tun.
Aber ich will mich nicht aufdrängen, werde mich auch nicht mehr einmischen.
Es gibt bestimmt auch noch andere Lösungen, liegt alles im Ermessen des Sachbearbeiters / Dienststellenleiters / Zulassungsbezirkes.

Norbert

P.S. war mein 1000er Beitrag, dachte da tipp ich mal bissel mehr :D




.
 
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Rüdiger

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Hallo,

wie Norbert bereits schrieb, gebe bei der zuständigen Zulassungstelle eine Eides.Erklärung ab, das du keine Papier beim KAuf bekommen hast bzw. die Papiere verloren gegangen sind. Der weitere Ablauf richtet sich in der Regel nach meiner o. a. Ausführung.


Gruß

Rüdiger
 
D 5206 S

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Hallo Phillip!
Habe schon öfters Schlepper ohne Brief zugelassen,als erstes die Bescheinigung der Polizei,dann zum Tüv eine Vollabnahme machen lassen,dafür entweder eine Briefkopie von einem Baugleichen Traktor oder das Deutz Typenbuch alle Traktoren von Deutz wo auch alle Technischen Daten drinstehen.Dann mit dem Gutachten vom Tüv und einer Deckungskarte von der Versicherung zur Zulassungsstelle,dort mußte ich nur noch einen Wich unterschreiben das der Schlepper sich schon seit längerer Zeit in meinem Besitz befindet,und nicht gestohlen ist.
mfg.
Thomas
 
Holter

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Hallo,

so war's bei meinem Schlepper:

Ich kaufte den D40.2 ohne Papiere bei der Firma in der ich angestellt bin. So richtig mit Lieferschein und Rechnung, also ganz offiziell.
Als ihn dann soweit hatte, dass ich ihn anmelden konnte, rief ich erstmal beim zuständigen Strassenverkehrsamt an, um zu klären was ich alles brauche.
TÜV-Vollabnahme, Nachweis der Versicherung, Personalausweis und eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer das der Brief verlustig ist.
Kaufvertrag, oder in diesem Fall die Rechnung, waren uninteressant für's Amt.
Mein Chef musste deswegen zum Notar, hat zwar lange gedauert, doch dafür hat mich das nichts gekostet.
Zur Info: unsere Firma ist ein Vertragshändler für eine grosse Gabelstaplermarke und wir kaufen auch mal Gebrauchtgeräte von unseren Kunden auf, um dann auch mit neuen Geräten dort reinzukommen. Der Deutz war mal bei einem Konvolut Fahrzeugen (Stapler, Radlader, Trecker, u.a.) dabei, den wir aufkauften. Die Papiere waren schon bei der Firma die uns die Fahrzeuge verkaufte nicht dabei.
Als ich die eidestattliche beim Strassenverkehrsamt vorlegte ging es recht reibungslos. Die Aufbietung für den Brief dauert dann ca. 8 Wochen.
Wäre der Schlepper schon länger in Familienbesitz, hätte es gereicht, wenn ich eine Erklärung abgegeben hätte.

Ich wünsche dir noch viel Glück und Erfolg bei dem Papierkram.

Gruss
Andreas
 
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