D 7006 A
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Hallo,
ich habe jetzt im Forum schon die verschiedensten Beiträge dazu gelsen, aber noch nicht so richtig eine Antwort auf meine Fragen gefunden:
1. Wann ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Rundumleuchte zu benutzen?
2. Ist es gerechtfertigt, wenn ich die Rundumleuchte anbaue und anmache, wenn ich einen knapp 3 m breiten Heuwender (mit Warntafeln) angebaut bzw. einen Anhänger mit Heubündeln (Breite 2,5m / Höhe 3,5m) angehängt habe? Bzw. ab welcher Breite ist es in Ordnung?
3. Darf ich überhaupt "einfach so" eine Rundumleuchte an meinen Traktor anbauen?
4. Wie bzw. wo muss ich mir die genehmigen lassen?
MfG
Felix
ich habe jetzt im Forum schon die verschiedensten Beiträge dazu gelsen, aber noch nicht so richtig eine Antwort auf meine Fragen gefunden:
1. Wann ist es gesetzlich vorgeschrieben eine Rundumleuchte zu benutzen?
2. Ist es gerechtfertigt, wenn ich die Rundumleuchte anbaue und anmache, wenn ich einen knapp 3 m breiten Heuwender (mit Warntafeln) angebaut bzw. einen Anhänger mit Heubündeln (Breite 2,5m / Höhe 3,5m) angehängt habe? Bzw. ab welcher Breite ist es in Ordnung?
3. Darf ich überhaupt "einfach so" eine Rundumleuchte an meinen Traktor anbauen?
4. Wie bzw. wo muss ich mir die genehmigen lassen?
MfG
Felix