Winterreifenpflicht auch für Schlepper?

Diskutiere Winterreifenpflicht auch für Schlepper? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo liebe mit-Deutzer! Nachdem es nun endlich eine Winterreifenpflicht für PKW´s gibt (spätestens zum Wochenende wußten wir alle warum!) stellt...
deutz-en

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Hallo liebe mit-Deutzer!
Nachdem es nun endlich eine Winterreifenpflicht für PKW´s gibt (spätestens zum Wochenende wußten wir alle warum!) stellt sich mir die Frage wie es bei Schleppern aussieht. Braucht mein Deutz auch Winterreifen? Und wenn ja git es überhaupt welche?

Mag für viele eine "dumme Frage" sein, aber da ich mit meinem kleinen auch im Winter fahre (habe einen kleinen Salz/Splitstreuer dahinter) möchte ich dies doch einmal nachfragen.

Hoffe auch viele gute Beiträge

Euer Jürgen

(der gestern und vorgestern jeweils 3 Stunden Schnee weggefräßt hat)
 
A

Allerhand

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Hallo.

Nein. Diese sind ausgenommen!
Lese man den Gesetzestext... ;)


Gruß
Friedhelm
 
rasenrenner47

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Ich denke schon, das man welche braucht,

weil,

die Hinterräder können ja gar nicht richtig greifen, denn sie sind ja
vom Profil her an den Seiten offen.
Da drückt der Schnee doch wieder ´raus, oder etwa doch vieleicht nicht wirklich?


Was ja richtig Geil ist, dass man für´s Motorrad welche braucht.
Hab ich noch nie gehört, das es welche gibt!

Gruß, Uwe
 
A

Allerhand

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Hallo Uwe.

Lese auch du mal den Text... Ich dachte den kennt inzwischen jeder.. ;) Dann brauchst du dir nichts denken...


Auszug aus der StVO §2 Abs. 3a
(3a) Bei *Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte* darf ein Kraftfahrzeug** nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)*** . Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Erklärbär:

Die fett unterlegten Äußerungen sind die wesentlichen Sachen die einschneidend geändert worden sind.


* Jetzt wurde in der StVO genau beschrieben, was wie zuvor unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist, nämlich... Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

** Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz oder KFZ), bezeichnet man ein maschinell angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. <-- Deswegen gehören jetzt auch Möppis (auch ein KFZ) dazu !!!

** M+S Matsch und Schnee.... nicht Maso und Sado

Vorab... Generell sind Winterreifen immer noch nicht gefordert !!!
Es wird eigentlich nur verboten auf Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen zu fahren.
Wenn man also im Winter (es ist nicht der Astronomische Winteranfang am 22. Dezember 2010 in Nordhalbkugel gemeint )
auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist bekommt man ein Bußgeld.
Ist man in der kalten Jahreszeit mit Sommerreifen auf nicht winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs hat man nichts zu befürchten.
Also wer im Winter die Möglichkeit hat, bei Winterlichen Straßenverhältnissen auf sein Kfz zu verzichten kann auch die Sommerreifen montiert lassen.

Änderungen im Bußgeldkatalog...
Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80Euro, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
(Quelle KBA und keine von einem Reifenhersteller gesponserte Internetseite)

Das wichtigste steht also da oben.. Weitere Infos kann sich ja jeder selbst ziehen...

Gruß
Friedhelm
 
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rasenrenner47

rasenrenner47

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Hallo Friedhelm,

das sollte eigentlich nur´n Ulk sein (hab´n Smily vergessen).

Beid dem ausgeprägtem Profil eines Treggerreifens müsste ja wohl jedem einleuchten,
das die auch gut durch weisses Wasser durchkommen!

Gruß, Uwe:]
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Uwe,


"Beid dem ausgeprägtem Profil eines Treggerreifens müsste ja wohl jedem einleuchten,
das die auch gut durch weisses Wasser durchkommen!"



guter Witz!


bist Du schon mal mit einem Traktor bei Schnee gefahren?

Der zieht auf einer festen, gefrorenen Schneedecke keinen Hering vom Teller.

Nicht das "ausgeprägte Profil" ist dafür entscheidend, dass ein Winterreifen ein Winterreifen ist und gut durchkommt.

Gruß

D 6206 er
 
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Kuchi94

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Meine Erfahrung:

D4506 mit 20 jahrealten, glatten Reifen, aber mit beladenen Siloblockschneider auf Eis: kein Rutschen, gutes Bremsverhalten

D4506 mit neuen Reifen und Drehschemelhänger (leerer Hoffman 5,7to) auf Eis: ein einzigtes Rumgerutsche, Bremsen unmöglich.

Gruß
Florian
 
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porky

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Wenn ich nicht unbedingt muss, fahre ich im Winter nicht. Wer einmal in der Situation war, auf eisglatter Fahrbahn mit dem Schlepper mit Hänger anhalten zu müssen, weiß, was für ein be***** Gefühl das ist, beim Bremsen sozusagen ins "Leere" zu treten.

Gruß
Jakob
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Kuchi94 schrieb:
Meine Erfahrung:

D4506 mit 20 jahrealten, glatten Reifen, aber mit beladenen Siloblockschneider auf Eis: kein Rutschen, gutes Bremsverhalten

D4506 mit neuen Reifen und Drehschemelhänger (leerer Hoffman 5,7to) auf Eis: ein einzigtes Rumgerutsche, Bremsen unmöglich.

Gruß
Florian

Hallo Florian,

wirklich Eis?

Also bei Eis bewege ich meinen 7207CA wenn überhaupt nur mit Ketten.
Selbst bei Schnee, ist das in den Bergen ein Himmelfahrtskomando, ohne Ketten.
Vorne hängt der Schneepflug drann und hinten ca. 600 KG Eisen, da ist auf Eis nicht viel mit Bremsen, da retten Dich nur Ketten (wenn es sein muß dann auch auf beiden Achsen, sonst nur vorn).

Gruß Markus
 
Wübbo

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Kuchi94 schrieb:
Meine Erfahrung:

D4506 mit 20 jahrealten, glatten Reifen, aber mit beladenen Siloblockschneider auf Eis: kein Rutschen, gutes Bremsverhalten

D4506 mit neuen Reifen und Drehschemelhänger (leerer Hoffman 5,7to) auf Eis: ein einzigtes Rumgerutsche, Bremsen unmöglich.

Gruß
Florian

Moin,

einfache Rechnung:

Fr=Fg*mü

Sprich: Reibungskraft (Welche das Rad am durchdrehen hintert) ist gleich die Gewichtskraft mal den Reibungsfaktor.

MfG Wübbo
 
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Allerhand

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D 6206 er schrieb:
Hallo Friedhelm,


"Beid dem ausgeprägtem Profil eines Treggerreifens müsste ja wohl jedem einleuchten,
das die auch gut durch weisses Wasser durchkommen!"



guter Witz!


bist Du schon mal mit einem Traktor bei Schnee gefahren?

Der zieht auf einer festen, gefrorenen Schneedecke keinen Hering vom Teller.

Nicht das "ausgeprägte Profil" ist dafür entscheidend, dass ein Winterreifen ein Winterreifen ist und gut durchkommt.

Gruß

D 6206 er

Hallo Elmar..

Von mir stammt das Zitat nicht.. :P


Gruß
Friedhelm
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

alle Kraftfahrzeuge die bei Schnee, Glatteis, Matsch oder Reifglätte am fließenden Verkehr teilnehmen, müssen mit M+S-Reifen ausgerüstet sein. Ausnahmen sind landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Und Fahrzeuge wie sie in Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung zusammengefasst sind (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll), wenn für diese Fahrzeuge keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Bei Lkw über dreieinhalb Tonnen und großen Reisebussen genügt die Ausstattung der Antriebsachsen mit Winterreifen.

Gruß
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Friedhelm,

Sorry, das Zitat ist von Uwe, habe oben über dem Text nur "Friedhelm" gelesen und dann wohl zu schnell geschrieben. Ändere ich aber gleich ab.

Gruß

D 6206 er
 
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niedersasse

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Deutzfan 7207 schrieb:
......
Hallo Florian,

wirklich Eis?

Also bei Eis bewege ich meinen 7207CA wenn überhaupt nur mit Ketten.
.......

Gruß Markus

Hallo Markus,

vielleicht war auch schon das Gewebe raus, dann ist das so, als wenn er Wollsocken über den Schuhen trägt. Die kleben auch. :D

Grüße

Richard
 
H

Herbert-Ver

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rasenrenner47 schrieb:
Ich denke schon, das man welche braucht,

weil,

die Hinterräder können ja gar nicht richtig greifen, denn sie sind ja
vom Profil her an den Seiten offen.
Da drückt der Schnee doch wieder ´raus, oder etwa doch vieleicht nicht wirklich?


Was ja richtig Geil ist, dass man für´s Motorrad welche braucht.
Hab ich noch nie gehört, das es welche gibt!

Gruß, Uwe

Schaue mal bei Heidenau nach. Die haben echte Winterreifen für Motorräder !!
Ob es aber Sinn macht, mit dem Motorrad bei den Straßenverhältnisen bei denen Winterreifen gefordert sind, zu fahren ist ein anderes Thema.

Gruß
Herbert
 
Agrotron 100 Driver

Agrotron 100 Driver

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Hallo

wir haben aufm agrotron den ganzen winter vorne selbstgebastelte alte lkw ketten drauf und so haben wir keinerlei probleme
 
Hiero

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Herbert-Ver schrieb:
rasenrenner47 schrieb:
... den Straßenverhältnisen bei denen Winterreifen gefordert sind, zu fahren ist ein anderes Thema.

Gruß
Herbert

Nunja, bei Glatteis zwar nicht gerade, aber im Schnee soll das gut gehen, dafür gibts dann Kufen die man rechts und links dranschrauben kann.
Bild hab ich zwar gerade keins zur Hand, aber soll wohl vornehmlich in den nordischen Ländern zum Einsatz gekommen sein, wenn ich mich recht erinnere.
 
Hatzienda

Hatzienda

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D 6206 er schrieb:
..............
bist Du schon mal mit einem Traktor bei Schnee gefahren?

Der zieht auf einer festen, gefrorenen Schneedecke keinen Hering vom Teller.

Nicht das "ausgeprägte Profil" ist dafür entscheidend, dass ein Winterreifen ein Winterreifen ist und gut durchkommt.

...............
mein kleiner 15er Deutz F1L514 / 51 fährt ganz gut mit schmalen Reifen hinten am Antrieb , im Schnee . Trotzdem blieb ich mal hängen und musste einen Lanz Alldog ( MWM Motor ) zu Hilfe holen . Der hat den Motor und Antrieb über/auf der Hinterachse . Zu unserer Überraschung zog der so gut das er den Deutz und angehängten beladenen Holzanhänger mühelos wegzog . Wohl wegen dem hohen Lastdruck auf dem Antrieb .
Deswegen wäre im Winter immer ein Einachs-Anhänger zu empfehlen der so die Antriebsachse des Traktors (ohne Allrad ) belastet .
Im Notfall würde auch ein starkes Seil um das Hinterrad gewickelt ähnlich wie eine Schneekette weiterhelfen um aus dem gröbsten rauszufahren .
Aber auch ein Hubzug mit 30 Meter Drahtseil hilft im Wald dem Tiefschnee zu trotzen .
beste Grüße
 
Thema: Winterreifenpflicht auch für Schlepper?

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