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Karl_Bauer
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Guten Abend!
Ich wollte mir vornehmen im Laufe einer längeren Zeitspanne zwei fast gleiche 5-to-Anhänger (Kipper) herzurichten. Diese sind allerdings einmal LKW-Anhänger von verschiedenen Herstellern gewesen, einer 2-Seiten-Kipper hydraulisch (früher mit mechanischer Handpumpe, dann vom Traktor aus); einer 2-Seitenkipper mit Handkurbel!
Beide liefen in den Fünfzigern (!) an Lastkraftwagen mit Einleitungsanhängerbremsen. Diese wurden dann für den Betrieb am D 50 S um 1964 still gelegt und die Zugdeichseln umgetauscht in offiziell zugelassene Zugdeichseln mit Auflaufbremse; an den Hinterrädern verblieb dann nur die bereits vorhandene Seilbremse mit einer Handkurbel, wie bei den alten Ackerwägen auch sonst üblich.
Ich selbst kann mich nicht erinnern, dass im Strassenverkehr die Hinterachsbremse jemals zugedreht wurde!
Die Anhänger sollen später mal am Intrac 2002A laufen, der gerade auseinander genommen wurde und im Rahmen eines Wiederaufbaus mit einer Zweileitungsanhängerbremse ausgestattet werden soll umd wieder für den erweiterten Hobbybetrieb (Brennholz etc.) eingesetzt zu werden. Hierzu ein paar Fragen:
A. Technik
Kessel, Federspeicher (= Bremszylinder) an den Achsen, Steuerventile sind noch original verhanden, aber seit ca. 1963 still gelegt.
* Was könnte da noch verwendet werden? Ggfs. die Druckluftkessel?
* Lohnt es sich die Federspeicher mal abzubauen, auseinanderzunehmen und ggfs. herzurichten für Zweileitungssystem?
* Die Steuerventile dürften wohl kaum in Erwägung gezogen werden?
B. StVZO, StgVO und andere Vorschriften
Beide Anhänger sollen am Intrac 2002A mit Zweileitungsanhängerbremse laufen; dieser hat die baurtliche 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Gelegentlich sollten die Anhänger auch mal an einen D 30 S und ähnliche Verwandte gespannt werden.
* Ist es zulässig 25 km/h Anhänger mit "doppeltem" Bremssystem zu betreiben:
a) Zweileitungsbremse auf Hinter- und Vorderachse; Dann müsste die Auflaufbremse wie bei Rückwärtsfahrt gesperrt werden.
b) Auflaufbremse an Vorderachse; Seilzugbremse auf Hinterachse.
* Wäre ggfs. ein Kompromiss, wenn rechtlich zulässig:
c) Belassen der Auflaufbremse auf der Vorderachse und Wiederherstellen der Druckluftbremse auf die Hinterachse?
* Müssen diese Anhänger beim TÜV oder bei der Berufsgenossenschaft vorgeführt werden?
Danke und Schönes Wochenende! Karl
Ich wollte mir vornehmen im Laufe einer längeren Zeitspanne zwei fast gleiche 5-to-Anhänger (Kipper) herzurichten. Diese sind allerdings einmal LKW-Anhänger von verschiedenen Herstellern gewesen, einer 2-Seiten-Kipper hydraulisch (früher mit mechanischer Handpumpe, dann vom Traktor aus); einer 2-Seitenkipper mit Handkurbel!
Beide liefen in den Fünfzigern (!) an Lastkraftwagen mit Einleitungsanhängerbremsen. Diese wurden dann für den Betrieb am D 50 S um 1964 still gelegt und die Zugdeichseln umgetauscht in offiziell zugelassene Zugdeichseln mit Auflaufbremse; an den Hinterrädern verblieb dann nur die bereits vorhandene Seilbremse mit einer Handkurbel, wie bei den alten Ackerwägen auch sonst üblich.
Ich selbst kann mich nicht erinnern, dass im Strassenverkehr die Hinterachsbremse jemals zugedreht wurde!
Die Anhänger sollen später mal am Intrac 2002A laufen, der gerade auseinander genommen wurde und im Rahmen eines Wiederaufbaus mit einer Zweileitungsanhängerbremse ausgestattet werden soll umd wieder für den erweiterten Hobbybetrieb (Brennholz etc.) eingesetzt zu werden. Hierzu ein paar Fragen:
A. Technik
Kessel, Federspeicher (= Bremszylinder) an den Achsen, Steuerventile sind noch original verhanden, aber seit ca. 1963 still gelegt.
* Was könnte da noch verwendet werden? Ggfs. die Druckluftkessel?
* Lohnt es sich die Federspeicher mal abzubauen, auseinanderzunehmen und ggfs. herzurichten für Zweileitungssystem?
* Die Steuerventile dürften wohl kaum in Erwägung gezogen werden?
B. StVZO, StgVO und andere Vorschriften
Beide Anhänger sollen am Intrac 2002A mit Zweileitungsanhängerbremse laufen; dieser hat die baurtliche 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Gelegentlich sollten die Anhänger auch mal an einen D 30 S und ähnliche Verwandte gespannt werden.
* Ist es zulässig 25 km/h Anhänger mit "doppeltem" Bremssystem zu betreiben:
a) Zweileitungsbremse auf Hinter- und Vorderachse; Dann müsste die Auflaufbremse wie bei Rückwärtsfahrt gesperrt werden.
b) Auflaufbremse an Vorderachse; Seilzugbremse auf Hinterachse.
* Wäre ggfs. ein Kompromiss, wenn rechtlich zulässig:
c) Belassen der Auflaufbremse auf der Vorderachse und Wiederherstellen der Druckluftbremse auf die Hinterachse?
* Müssen diese Anhänger beim TÜV oder bei der Berufsgenossenschaft vorgeführt werden?
Danke und Schönes Wochenende! Karl