6 KM/h auf der Straße

Diskutiere 6 KM/h auf der Straße im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Grüßt euch zusammen Ich habe da mal eine frage . Ich möchte an meinen Deutz D30 ein 6 KM/h Schild anbringen und jetzt meine frage. Darf ich ihn...
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ManuelD30

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Grüßt euch zusammen
Ich habe da mal eine frage . Ich möchte an meinen Deutz D30 ein 6 KM/h Schild anbringen und jetzt meine frage. Darf ich ihn dann auch auf der Straße fahren ich bin 16 Jahre alt und fahre auch einen Hercules Prima 5 .
Danke schon mal im Voraus .
Gruß Manuel
 
kohlemann

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Hallo Manuel
Also nur mit Schild anbringen ist da nichts.Das muß dokumentiert
werden,daß der Traktor wirklich nur noch 6Km/h fährt,zb. durch den
Tüv.Außerdem sollte er noch versichert werden,muß du zwar nicht,aber
da kannst du im Schadensfall schnell Haus und Hof verlieren.Außerdem soll es eine neue Regelung geben,ich weiß nicht,ob das mit den 6Km/h Fahrzeugen überhaupt noch geht.
Dazu steht aber auch sehr viel hier im Forum unter dieser Rubrik.
Gruß Ralf
 
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Donaven

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Hallo Manuel,
schau mal in diesen Thread.
Erkundige dich bei deinem zuständigen TÜV. Bei den Herren trifft man auf die unterschiedlichsten Meinungen. :rolleyes:

;)
Gruss
Rolf
 
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Gizmo

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Hallo Manuel,
bei uns im Dorf fährt ein "Kollege" auch mit 6km/h-Schild rum, was für die hiesigen Schlepperfahrer, die ihre Fahrzeuge alle ordnungsgemäß versichert und versteuert haben, ein riesiger Aufreger ist. Unser Dorfbulle sagt, da keiner bei der Polizei für solche Fälle ausgebildet ist, geht da auch keiner dran. Find ich persönlich erschreckend, da der Schlepper ganz offensichtlich schneller ist als 6km/h fährt und in diesem Fall nichts gegen den Versicherungsbetrug und die Steuerhinterziehung, die hier betrieben wird, unternommen wird. X( X(
Um den Schlepper legal mit 6km/h zu fahren, müsstest Du entweder die Schaltkulisse verschweissen oder das Getriebe anderweitig blockieren, so daß nur der 1. Gang brauchbar ist und dies auch offiziell abnehmen lassen. Würd ich niemals machen, schon mal gar nicht bei so einem großen Teil.
Außerdem frage ich mich, warum Du mit Deinen 16 Jahren nicht den Treckerführerschein bis 32km/h machst und dann ganz legal mit Deinem Schlepper durch die Weltgeschichte fährst?!?! ;)

Gruß
S.
 
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ManuelD30

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Das lohnt sich nicht mehr. Ich mache den Autoführerschein mit 17 also Bekleidetes fahren mit Eltern. Und für die kurze Zeit mache ich keinen Schlepperschein mehr. ich benötige das Geld für den Autoschein. Was hoffentlich verständlich ist.
gruß Manuel
 
Seppo

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ja dann würd ich auch noch den Rest der Zeit warten geht mir auch so weil ich nächstes Jahr im Februar Klasse T mache
 
Deutzfan 7207

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ManuelD30 schrieb:
Das lohnt sich nicht mehr. Ich mache den Autoführerschein mit 17 also Bekleidetes fahren mit Eltern. Und für die kurze Zeit mache ich keinen Schlepperschein mehr. ich benötige das Geld für den Autoschein. Was hoffentlich verständlich ist.
gruß Manuel

Na ja, bekleidet fahren ja die meisten, selten nur findet man Nacktfahrer. :D :D
Und mit den Eltern würde ich auch nur Bekleidet fahren.
Gruß Markus
 
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Christian...

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warum Du mit Deinen 16 Jahren nicht den Treckerführerschein bis 32km/h machst und dann ganz legal mit Deinem Schlepper durch die Weltgeschichte fährst?!?! Augenzwinkern

Hallo,

die Führerscheinklassen L und T gelten auschließlich für lof-Fahrten:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
 
Donaven

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Hmmmm,

Christian schrieb... die Führerscheinklassen L und T gelten auschließlich für lof-Fahrten:

Bekleidet oder nicht ... :D :D :D :D
;)
Donaven

ps: Sorry, erinnert mich an Hamlet: Sein oder Nichtsein.... :D :D :D
 
Seppo

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@Christian,

Das stimmt nicht ganz, ist doch ganz egal ob man mit KlasseT nur durch die Gegend fährt mim Trecker oder nicht!

Wer kann das denn kontrollieren
 
Gizmo

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Hallo,

jetzt wundere ich mich grad mal ein wenig, denn die 16-jährige Tochter unserer Nachbarn hat von nicht ganz drei Wochen eben diesen Führerschein ganz normal in einer Fahrschule gemacht. Die Familie hat weder etwas mit Land- noch mit Forstwirtschaft zu tun, die Schlepper halten sie sich nur zum Hobby.
Und Ihr sagt nun, dass das lllegal sein soll?? Glaub ich nicht!!
Gruß s.
 
kohlemann

kohlemann

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@Seppo und Gizmo
Das ist in der Tat illegal.Machen kann den Führerschein jeder,der dazu Lust hat,da fragt die Fahrschule nicht nach (es geht ja auch um Geld).
Gefahren werden darf aber nur zum lof-Einsatz.
Zum Spazierenfahren braucht man den Pkw-Führerschein.
Früher war das der alte 5er Führerschein,der war an keine Nutzung gebunden.Heute bei L und T sind nicht nur die Fahrzeuge erwähnt,sondern auch noch die Nutzung und somit darf man mit diesen Führerscheinen nur mit landwirtschaftlichem Zweck unterwegs sein.
Dazu gibt es aber auch Seitenweise Beiträge hier im Forum.
Und was die Kontrolle angeht,es soll Leute gegeben haben,die schon 20 Jahre ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und noch nie kontrolliert wurden,andere alle 14 Tage und einen Unfall kann keiner vorhersehen,dann möchte ich aber nicht in dessen Haut stecken:Fahren ohne Fahrerlaubnis,ohne Versicherungsschutz etc.
Gruß Ralf
 
U

uli0601

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Hallo Gizmo,

jede, jeder 16 Jährige kann den L erwerben! Das ist nicht davon abhängig ob man aus einem LOF Betrieb kommt. Der Schein gilt halt nur für Fahrten die die LOF betreffen.

Gruß Uli

Da war gerade jemand schneller...... ;)
 
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Gizmo

Gizmo

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Das ist dann aber pervers von den Fahrschulen, die ihre Schüler in dem Glauben entlassen, alles richtig gemacht zu haben. Sie begehen demnach unwissentlich fast jeden Tag eine Straftat.
Werde mich da mal bei einem befreundeten Pozilistenpaar schlaumachen. Muss ja nicht sein, daß das Mädel angehalten wird und Ärger bekommt.
Gruß
S.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Gizmo
Das ist ja auch eigentlich ziemlich dämlich:
Wenn das Mädel einem Bauern hilft,darf sie mit Klasse L
40 Tonnen Zuckerrüben zur Fabrik fahren,will sie aber mit
einem Oldtimertraktor spazieren fahren,muß sie den Pkw Schein besitzen.
Schau mal hier nach:
Fahrerlaubnisse L & T
Gruß Ralf
 
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Raini750

Raini750

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Gizmo schrieb:
Das ist dann aber pervers von den Fahrschulen, die ihre Schüler in dem Glauben entlassen, alles richtig gemacht zu haben. Sie begehen demnach unwissentlich fast jeden Tag eine Straftat.

Hallo Gizmo,

das ist ein Irrtum. Es ist legal, und man darf es auch nicht als Abzocke betiteln.
Wer soll prüfen, ob nicht irgendwann oder irgendwo die Notwendigkeit besteht, in der LoF auszuhelfen?.
Evtl. mochte der 16-Jährige auch eine Lehre in der Landwirtschaft antreten? Wäre doch gemein, wenn seine Bewerbung abgelehnt wird, nur weil er keinen FS besitzt.

Selbst die Führerscheinstelle darf nicht "Nein" sagen.

Gruß Raini
 
Gizmo

Gizmo

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Das ist ja interessant.
Dennoch fände ich es angebracht, wenn die Fahrschule in solch einem Fall den Schüler über die besonderen Rechte oder eher Einschränkungen aufklären würde.
Das Mädel hat den Führerschein nämlich nur gemacht, um aktuell mit den Schleppern der Eltern und so bald wie möglich mit dem eigenen rumzufahren- ohne landwirtschaftlichen Zweck.
Das ist bitter!
 
kohlemann

kohlemann

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Da gebe ich dir vollkommen recht:
Die Fahrschule sollte nicht nur ausbilden,sondern auch beraten
und über Besonderheiten aufklären.Gerade in diesem Fall hätte die Fahrschule fragen müssen,wofür das Mädel den Führerschein braucht,dann hätte sich das im Vorfeld geklärt und es wäre nicht alles für die Katz gewesen. :(
Gruß Ralf
 
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Thema: 6 KM/h auf der Straße

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