Mit alten Reifen durch den TÜV?

Diskutiere Mit alten Reifen durch den TÜV? im Forum Reifen / Felgen im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo, bald möchte ich meinen F2L 612/6-N (Bj. 1956) durch den TÜV bringen (Vollabnahme nötig, da 1975 abgemeldet). Nun sind die Reifen nicht...
Doc Jan

Doc Jan

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Hallo,

bald möchte ich meinen F2L 612/6-N (Bj. 1956) durch den TÜV bringen (Vollabnahme nötig, da 1975 abgemeldet). Nun sind die Reifen nicht mehr allererste Wahl. Ich bezweifle zwar, dass es sich um die Erstausstattung handelt, doch jünger als BJ 1970 sind sie sicher nicht. Aufgezogen sind Continental-Produkte in den Größen

10-28 AS (hinten) und
5.00-16 AS (vorne) .

Das Profil ist ordentlich vorhanden (siehe Bild oben). Allerdings habe ich schon gelesen, dass alte Pneus derart hart werden, dass man bei ihnen nicht einmal einen Platten bemerken würde..
Bei näherem Hingucken (siehe Bild unten) sieht man deutlich feine Risse. Sind diese an der Oberfläche normal und harmlos (hatte mal ein Fahrrad, das lief noch lange mit solchen Mänteln, ist aber auch ne Ecke leichter gewesen ;) . Nun bin ich kein Freund von tickenden Zeitbomben im Verkehr, doch ein Reifenplatzer sollte bei Maximalgeschwindigkeit 20 km/h noch abzufangen sein, oder?

Keinesfalls möchte ich mit diesen Reifen beim TÜV antreten, wenn ohnehin klar ist, dass die Abnahme nicht erfolgreich sein kann. Was sagt Eure Erfahrung?

In welcher Größenordnung muss man denn für o.g. Reifen investieren?

Danke für Infos, Grüße, Jan
 

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Lasca34

Lasca34

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Hallo Jan,

das was man da sieht, ist harmlos, vorausgesetzt, daß das, was wie Dreck aussieht Dreck ist und das, was wie Gummi aussieht, Gummi ist.

Gruß
Michael
 
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1014ts

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Hallo Jan,
das ist Ermessenssache des Püfers.
Ich hatte mit so Reifen noch keine Probleme,aber das muß nicht heißen das Du keine bekommst.
Zum Arbeiten taugen diese alten Dinger aber garantiert nicht mehr.

Gruß
Thomas
 
Donaven

Donaven

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Hallo Jan,
bei der Abnahme im Herbst sahen meine Reifen noch einen Tick schlechter aus. Also kein Problem. ;)
Es sei denn - wie auch von Michael erwähnt - dass du die dicken Risse mit Lehm verspachtelt hast. :D

Gruss
Rolf

ps: Reifen fangen preislich mit ca. 170 Eu an. Schläuche mit ca. 25 Eu.
 
D_4006

D_4006

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Also ich habe meinen D4006 auch mit nem rissigen Vorderreifen übern Tüv bekommen.

Der Prüfer gab mir nur den Hinweis: Das machen wir dann demnächst mal neu.

Dein Reifen sieht da noch gut gegen aus.


Gruß
Maximilian
 
Ellzeh

Ellzeh

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Hallo,
die Reifen bei meinem Deutz sehen auch schlechter aus.
Der Prüfer hatte damit kein Problem. Erwähnte aber, dass es mein Problem ist, wenn ich über einen Stein fahre und mit nem platten Reifen da stehe.


Gruß Lutz
 
Andy.Link

Andy.Link

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Hallo Jan

Wo willst du die Vollabnahme machen beim Goos in Haidt? oder willst du damit nach Kitzingen?

Ich hatte bei solchen Reifen bis jetzt auch noch keine Probleme gehabt mit dem Tüv Prüfer. Aber das ist auch stark vom Prüfer abhängig. Wenn sonnst alles in bester Ordnung ist sollte die Vollabnahme auch klappen.

Neue Reifen in der Größe liegen so zischen 150-200 € das Stück


MfG Andy.Link
 
Stoss30

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Hallo,
bei uns hier in der Gegend zählen rissige Reifen höchstens als geringer Mangel.
D.h. die Plakette wird erteilt.
 
regit9791

regit9791

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Hallo Jan,
also ich glaube auch nicht, dass der TÜVer dir Probleme machen wird. Es gibt optisch deutlich schlimmere Reifen.
Probleme wird derTÜVer dann machen, wenn du aus seiner Halle fährst und deine Stollen auf dem Hallenboden liegen bleiben. ;)

Aber...
Doc Jan hat geschrieben

.... Nun bin ich kein Freund von tickenden Zeitbomben im Verkehr, doch ein Reifenplatzer sollte bei Maximalgeschwindigkeit 20 km/h noch abzufangen sein, oder?...
die Reifen sind nun mal sauhart und du solltest dir im klaren darüber sein, dass -gerade wenn du mal mit nem Hänger auf nasser Straße unterwegs bist- man im Bezug auf Haftung deine 40 Jahre alten Reifen schon im Bereich tickende Zeitbombe einstufen muss.
Ich hatte selber Reifen drauf, die in etwa das Alter deiner Reifen hatten. Bremsen auf nasser Strasse war wirklich spannend. (...und das Fahren mit den neuen Reifen ist der absolute Luxus dagegen.)
Also da merkst du gewaltig, welchen Zustand das Gummi der Reifen hat.

Gruß Björn
 
B

Bergsteiger

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Hallo,

du wirst sehr wahrscheinlich durch den TÜV kommen, er wird es dir aber in die Mängelliste schreiben. Bei uns steht das schon seit 6 Jahren drin. Außerdem wirst du entweder keine Hydraulik haben und wenn, dann wirst du nicht gerade die schwersten Geeräte anhängen. Dann wird dir ein Reifen sehr wahrscheinlich auch nie platzen und ohne Hydraulik eh.

Gruß Martin
 
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uli0601

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Hallo Jan,

habt Ihr eigentlich den alten Pappbrief(Brief) noch für das Fahrzeug?
Wenn ja ist keine Vollabnahme nach §21 notwendig für eine Neuzulassung. Es wird dann nur eine normale Untersuchung nach §29,
also "TÜV" durchgeführt.

Zum Thema Reifen sind Alterungsrisse bis 1mm Tiefe normalerweise noch zulässig. (Aussage eines TÜV Prüfers).

Wie jedoch schon in anderen Beiträgen erwähnt ist die Fahrsicherheit hier der wichtigere Punkt.

Ich habe diese Erfahrung auch gemacht mit meinen alten Fulda Pionier die noch gut 1 cm Stollen hatten, fast keine Alterungsrisse aber dafür komplett ausgehärtet. (Fingernagelprobe, da ging nichts mehr mit eindrücken). Die Traktion war teilweise absolut unzureichend.
Nach der Montage der Neuen fährt der Schlepper jetzt wie mit "Federung"(Obwohl nur Diagonalreifen drauf sind). Die Traktion ist um Welten besser.

mfg Uli
 
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Doc Jan

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Hallo,

ja, der alte Brief existiert noch. Ist dann eine Vollabnahme nicht nötig? Sicher? Der Typi in meiner Zulassungsstelle (KT) sieht das anders... da wären wohl die letzten 7 Jahre entscheidend?

Und die vorletzte Briefseite:

"Stillgelegt am 11.02.1975. Bei nicht erfolgter Inbetriebnahme innerhalb eines Jahres gilt das Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bei Neuzulassung wird dieser Brief eingezogen und ein neuer Brief ausgefertigt."

Viele Grüße, Jan
 
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uli0601

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Hallo Jan,

schau mal hier:

http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=1929

also bei meiner 750er Honda, die habe ich 2007 wieder zugelassen, war nur eine TÜV Untersuchung nach § 29 notwendig. Das Motorrad war 12 Jahre Stillgelegt. Der alte Brief war noch vorhanden.
Da hat sich irgenwann mal etwas geändert. "Früher" wurde der Brief nach einer Stilllegung nach einer bestimmten Zeit ungültig, es war dann eine komplette Vollabnahme notwenig bei einer erneuten Zulassung.

Heute ist eine Vollabnahme nach §21 nur dann notwendig wenn der alte Brief(also der der wirklich zum Fahrzeug gehört) nicht mehr vorhanden ist. Das gilt auch für Fahrzeuge die schon längere Zeit Abgemeldet/Stillgelegt sind.

Uli
 
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Doc Jan

Doc Jan

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Hallo Uli,

> ... und nach Löschung der Fahrzeug- und Halterdaten aus dem
> Zentralen Fahrzeugregister (nach 7 Jahren) ist ein Gutachten
> gem. § 21 StVZO erforderlich

in dem von Dir genannten Thread stehen ja genau diese 7 Jahre; ich denke nicht, dass mein Bock momentan im Zentralen Fahrzeugregister erfasst ist. Also doch Vollabnahme?

Viele Grüße, Jan
 
U

uli0601

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Hallo Jan,

hast Recht, da steht was von 7 Jahren.

Meine Honda war da allerdings scheinbar noch vorhanden, da wurde, wie gesagt, nur eine TÜV Untersuchung gemacht. Die Daten für die neue Zulassungsbescheinigung hat die Zulassungsstelle aus dem alten Brief übernommen.

Uli

P.S. Fahrzeugzulassungsverordnung:


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls der Anhängerverzeichnisse, bei nicht zulassungs- aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, unter Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.
(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck „Verwertungsnachweis lag vor“ versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.


Daraus kann man lesen das §21, im Falle einer Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister (7 Jahre ???), nur dann notwendig ist wenn keine Daten (z.B. Brief) mehr vorhanden sind. Zumindest lese ich das da draus und die Zulassungsstelle hat das genauso gesehen.
 
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