Ermessensgrundlage Steuerbefreiung?

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Doc Jan

Doc Jan

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Hallo zusammen!

Es wurde schon viel geschrieben zum Thema "wie bekomme ich ein grünes KFZ-Kennzeichen", also in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Ein vereinheitlichtes Verfahren konnte ich leider nicht finden.

Ich bin (Ur-)Enkel aus ehemaliger Landwirtschaft; Ländereien incl. Wald sind zwar vorhanden (großenteils verpachtet), in die Berufsgenossenschaft wird aber nicht eingezahlt.

Nun liest man immer, dass man sich beim jeweiligen Finanzamt erkundigen muss, was die Kriterien für die Steuerbefreiung angeht. Genauer, dass es mancherorts genüge, einen Quadratmeter Grund zu besitzen, andernorts die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch ungenügend wäre. Heute habe ich bei "meinem" Finanzamt (Kreisstadt in Bayern) angerufen, zurück kam die schwammige wie wenig aussagekräftige Antwort: "Eigentlich(!) benötigt man ja schon den Nachweis über die Berufsgenossenschaft(sbeiträge". Und uneigentlich..?

Mit dieser Auskunft kann ich nicht leben. Seit dem 01. Juli 2009 unterliegt die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer dem Bund (zuvor den Ländern). Da es eine Grundaufgabe der Bundesrepublik ist, seine Bürger gleich zu behandeln, müssen auch für das grüne KFZ-Kennzeichen gleiche Maßstäbe für jedermann angelegt werden. Es kann also nicht angehen, dass diese durch die Finanzämter der Landkreise beschlossen werden (das konnten sie nach meiner Einschätzung auch vor dem 01.07.2009 nicht, auch wenn sie es in der Regel getan haben).

Bitte nicht falsch verstehen, selbstverständlich werde ich meine Steuern bezahlen, wenn die BG-Mitgliedschaft zweifelsohne ein notwendiges Kriterium ist. Ich missgönne niemandem seine Steuerbefreiung, auch wenn diese evtl. zu Unrecht zustande kam. Ich möchte lediglich mit meinem Deutz Arbeiten nachgehen, die auf meinem Privatgrund anfallen, und hierbei besteuert werden, wie dies der Gesetzgeber vorsieht, nicht aber der möglicherweise schlecht informierte Finanzbeamte.

Kann mir jemand sagen, wonach sich die (einheitliche?!) Ermessensgrundlage denn nun richtet?

Vielen Dank für Eure Infos! Grüße, Jan
 
Donaven

Donaven

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Hallo Jan,
das wurde bisher immer "schwammig" gehandhabt (Mein Eindruck). :rolleyes:
Mein Freund hat das grüne Nummernschild aufgrund der "gepachteten" Flächen u. BG erhalten.

Praxis:
Die einfachste Lösung: Du richtest dich nach deinem Finanzamt.
Oder:
Du schlägst dich jetzt längere Zeit mit den Behörden rum. Wäre bestimmt nicht schlecht, das zu klären. ;)

Aber - wann willst du deinen Trecker anmelden? :rolleyes:

Gruss
Rolf
 
Agrostar6.61

Agrostar6.61

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Hallo,

ich habe von meinem Finanzamt folgendes Schreiben bekommen zum Thema "Grüne Nummer" Zitat aus dem Schreiben:

Das Fahrzeug soll ausschließlich verwendet werden

-in Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieben
Lage und Größe der bewirtschafteten Grundstückfläche, Gemarkung
Flur: Flst. Nr: ha: ar: m²:

-zur Durchführung von Lohnarbeiten für land oder forstwirtschaftliche Betriebe

-zur Beförderung für land oder forstwirtschaftliche Betriebe

-zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm

-von Land oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

ich habe meine Traktor auf "zur Durchführung von Lohnarbeiten für land oder forstwirtschaftliche Betriebe" angemeldet. Einfach den Punkt angekreuzt und weggeschickt. 3 Tage später kam die Bestätigung. Ohne meckern und ohne Nachfragen.

Grüße von der schwäbischen Alb
 
U

uli0601

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Hallo in die Runde,

da ich mich schon eine ganz Weile mit diesem Thema herumschlage möchte ich hiermit meine Beitrag leisten:

Die Punkte die das Finanzamt an Agrostar 6.61 geschickt hat entsprechen
dem Kraftfahrzeugsteuergesetz §3 Absatz 7.

Dieses Gesetzt gilt Bundesweit.

Sollten einer dieser Punkte T A T S Ä C H L I C H erfüllt sein so bekommt man berechtigt ein Grünes Grünes Kennzeichen zugeteilt.

Sollten die Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung nicht mehr gegeben sein so hat der betreffende Fahrzeughalter dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Wem jemand seinem Finanzamt mitteilt er führe z.B. Lohnarbeiten für eine anderen Betrieb aus so werden für diese Arbeiten Rechnungen gestellt werden welche dem Finanzamt z. B. zur Einkommensteuerfestsetzung vorgelegt werden müssen.
Sollten solche Rechnungen längere Zeit nicht vorhanden sein so wird das Finanzamt irgendwann mal nachfragen was den da los ist.
Spätestens dann wird es Probleme geben.
(Ich möchte hier keinesfalls Agrosatar6.61 etwas unterstellen, es soll nur als Beispiel dienen.)

Um es auf einen Punkt zu bringen, egal was man seinem Finanzamt mitteilt es sollte der Wahrheit entsprechen. Die Geschichte kann sonst
teuer werden.

Für die Halter von Traktoren mit Grünen Kennzeichen welche schon seit
langen Zeiten diese Kennzeichen führen gilt ganz eindeutig das auch Sie einen
Wegfall der Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung dem Finanzamt unaufgefordert anzuzeigen haben.

Das Finanzämter anfangen dies zu Überprüfen zeigt die Vorgehensweise
des Bundeslandes Niedersachsen.

Uli
 
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Doc Jan

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...vielen Dank! Den Verweis auf das

KraftStG § 3

hatte ich gesucht.

Hieraus geht nämlich (leider) eindeutig hervor, dass man als Nicht-Landwirt bzw. Nicht-Forstwirt keine Chance auf Steuerbefreiung hat, wenn man auch nur einmal seinen Privatgrund mäht o.ä.. Man beachte das Wort "ausschließlich" im Gesetzestext.

Grüße, Jan
 
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Agrostar6.61

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Nabend,

aber so wie ich das sehe wird dein Traktor eh nicht mehr wie 150-200€ Steuern im Jahr kosten, also wäre es ja noch "im grünen Bereich" =) du musst dir halt überlegen ob es das Wert ist, wobei du ja bei kleineren Traktoren eher eine Chance hast den Traktor auf eine kleine Grünfläche einzutragen als mit einem 140PS Schlepper.

Grüße von der schwäbischen Alb
 
Doc Jan

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Guten Abend,

die Steuern würden aktuell exakt 124 Euro / Jahr ausmachen für den F2L 612/6-N, der als zulässiges Gesamtgewicht 2200 kg eingetragen hat. Klar, für sich ist das zu verschmerzen, nur ist die Gartenarbeit nicht mein einziges "Hobby".

Und ich denke auch, dass man wahrscheinlich sogar recht problemlos selbst nach den strikten Auflagen von KraftStG § 3 einen Weg finden kann, grün anzumelden. Nur muss einem dann eben bewusst sein, dass das nicht erlaubt ist. Und man muss mit den Konsequenzen leben.

Hätte mich eben gefreut, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, völlig legal grün zu melden, wenn man ein paar Felder bearbeiten muss und hierfür hin und wieder öffentliche Straßen benutzen muss (wäre der Privatgrund zusammenhängend, müsste man die Kiste ja überhaupt nicht anmelden).

Grüße * Jan

PS: Wenn ich groß bin, wünsch' ich mir nen Agrotron.. :)
 
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Agrostar6.61

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Doc Jan schrieb:
Guten Abend,

die Steuern würden aktuell exakt 124 Euro / Jahr ausmachen für den F2L 612/6-N, der als zulässiges Gesamtgewicht 2200 kg eingetragen hat. Klar, für sich ist das zu verschmerzen, nur ist die Gartenarbeit nicht mein einziges "Hobby".

Und ich denke auch, dass man wahrscheinlich sogar recht problemlos selbst nach den strikten Auflagen von KraftStG § 3 einen Weg finden kann, grün anzumelden. Nur muss einem dann eben bewusst sein, dass das nicht erlaubt ist. Und man muss mit den Konsequenzen leben.

Hätte mich eben gefreut, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, völlig legal grün zu melden, wenn man ein paar Felder bearbeiten muss und hierfür hin und wieder öffentliche Straßen benutzen muss (wäre der Privatgrund zusammenhängend, müsste man die Kiste ja überhaupt nicht anmelden).

Grüße * Jan

PS: Wenn ich groß bin, wünsch' ich mir nen Agrotron.. :)

also öffentliche Straßen darfst du nach meinem Wissen mit einer grünen Nummer befahren. Oder irre ich mich da jetzt?
 
Doc Jan

Doc Jan

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...sowieso! Aber, wenn der Grund zusammenhängend wär, dann bräuchte ich überhaupt keine Anmeldung, keinen TÜV, kein gar nichts...
 
Agrostar6.61

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ach so war das gemeint. ja dann würde es passen ;)
 
kohlemann

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Hallo
Da wirst du wohl keine einheitliche allgemeingültige
Regelung finden,denn es liegt sehr viel im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters.Wenn du ihm glaubhaft versicherst für was dein Traktor eingesetzt wird,hat er die Entscheidungsfreiheit,ob er es anerkennt,oder ablehnt.
Beim Schornsteinfeger ist es das gleiche.
Gruß Ralf
 
U

uli0601

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Hallo,

zu diesem Thema stellt sich die Sachlage für mich mitlerweile folgendermaßen dar:

1. Ist man Besitzer eines im Kataster als Landwirtschaftliche Nutzfläche
(Acker/Wiese etc) oder Wald (Forst) aufgeführten Grundstückes welches größer als 0,25 HA ist so wird man Beiträge an die Berufggenossenschaft zahlen müssen egal ob man dieses Grundstück bewirtschaftet/bearbeitet oder nicht.
(So geht es zumindest meiner Mutter mit einem geerbten Stück Wiese von 0.59 Ha)
Man wird dadurch scheinbar auch schon zum "Landwirtschaftlichen Betrieb" nach irgendwelchen Bewertungsrechten.
(Die genauen Zusammenhänge sind mir momentan noch nicht ganz klar)
Nach diesen Bewertungsrechten gibt es da keine Mindestgöße auch sogenannte Liebhabereibetriebe sind Bewertungrechtlich ein Landwirtschaftlicher Betrieb.


2. Grüne Nummernschilder werden normalerweise , unter anderem, einem "Land und Forstwirtschaftlichem Betrieb" für einen oder mehrere Schlepper zur Bewirtschaftung dieser Flächen zugeteilt.
Entweder ist man Eigentümer dieser Flächen oder Besitzer/Pächter.

Jetzt kommt der Punkt wo es "unklar" wird.

Wie passen Punkt 1 und 2 zusammen?

Es gibt scheinbar irgendwo ein "Höchstrichterliches Urteil" in dem festgestellt wird das die Vorraussetzung für eine "Grüne Nummer" eine tatsächliche nachhaltige Bewirtschaftung von Grundstücksflächen im Sinne einer wirtschaftlichen relevanten Betätigung wäre. (Z.B. Nebenerwerbsbetrieb)
D.H. Besitzt jemand Landwirtschaftliche Flächen/Wald und nutzt diese nur für den Eigengebrauch/Hobby so ist dies, nach diesem Urteil, keine Vorraussetzung für eine Grüne Nummer obwohl für diese Flächen Beiträge an die BG zu zahlen sind.

Frage: Kennt jemand dieses o.G. Urteil?

Uli
 
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unwegsamesland

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Hallo an die Runde,

ich bin in Brandenburg und privat, habe kein eigenen Betrieb und keine Landwirtschaft.

Damals vor über 10 Jahren hatte ich meinen 11er Deutz zugelassen und hatte noch grüne Kennzeichen bekommen. Das war noch möglich damals, da ich ein entsprechend großes Grundstück habe.

Nun ist das nicht mehr möglich für einen zweiten Trecker die grünen Kennzeichen zu bekommen.
Frage: Gibt es eine Art Bestastandsschutz für die alten grünen Kennzeichen?

Viele Grüße aus Brandenburg
 
N

niedersasse

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Moin,

wer viel fragt, bekommt auch entsprechende Antworten, manchmal welche, die einem nicht gefallen.
Lass das Finanzamt mal machen, die kommen schon, wenn die Geld wollen.

Argumentationsketten, wie mein anderer hat aber grüne, könnten ins Abseits führen...

Bestandschutz hängt von der jeweiligen Gesetzgebung ab. Wenn sich die Steuergesetzgebungen bei Euch geändert haben, kannst Du ja mal googlen, ob das was dazu steht. Wenn es am Bearbeiter gelegen hat, der jetzt gewechselt hat, gilt Schnauze halten.

Grüße

Richard
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

vor einigen Monaten habe ich mich mal mit dem Thema befasst, allerdings nicht die Gesetzestexte gespeichert :thumbdown: Meines Wissens ist man sogar verpflichtet mitzuteilen, wenn die Grundlage für die Steuerbefreiung wegfallen (keine Einkünfte mehr aus LoF) und somit das grüne Nummernschild entzogen werden muss.

Also besser stillschweigen und Steuern zahlen.

MfG Kai
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, ich wäre da auch vorsichtig, nicht dass irgendwann nicht bezahlten Steuern zurückgefordert werden. Wir haben die Aktion dieses Jahr durch, ich muss sagen, Mitgliedschaft in der BG reicht NICHT aus, wir mussten genau begründen wofür wir den Schlepper brauchen.
Bis bald
Marcus
 
M

michiwi

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Hallo, ich sehe es auch so. Melden dass du für das grüne Kennzeichen nicht mehr berechtigt bist. Sonst kann die Steuernachzahlung kommen. Das läuft auch unter dem Strafbestand der Steuerhinterziehung.

Und so viel kostet der kleine 11er ja nicht.
 
G

GTfan

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Damals vor über 10 Jahren hatte ich meinen 11er Deutz zugelassen und hatte noch grüne Kennzeichen bekommen. Das war noch möglich damals, da ich ein entsprechend großes Grundstück habe.
Das gab die Rechtslage auch vor zehn Jahren schon nicht her, da wieherte mal wieder der Amtsschimmel.
Frage: Gibt es eine Art Bestastandsschutz für die alten grünen Kennzeichen?
Nein, gibt es nicht!
Hier ziehen sie alle paar Jahre wieder durch und prüfen die Berechtigung. Bei wem sie weg gefallen ist oder eigentlich noch nie vorhanden war, aber übersehen wurde, der darf bis zur letzten Prüfung nachzahlen.

MfG
Fabian
 
Knubbel1955

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Guten Abend zusammen,

ich hatte bei der Zulassung meines D6006 auch überlegt, ihn mit grünem Kennzeichen anzumelden (wir haben Streuobstwiesen und zahlen auch an die BG, mein Autoanhänger hat schon ein grünes).

Bei der Zulassungsstelle in Mainz wurde mir gesagt, ich könnte ohne Vorlage von Nachweisen sofort ein grünes bekommen. Jedoch würde sich bald ein Amt melden (hab vergessen, welches), welches Nachweise fordert.

Alles an für sich kein Problem, jedoch macht der Zoll bei uns immer mehr Kontrollen, und da wollte ich mir keinen Ärger einhandeln, zumal ich den Deutz überwiegend zum spazierenfahren nutze. Da war es deutlich einfacher, ein H-Kennzeichen zu bekommen (vorletzter Tag des TÜV-Prüfers vor seinem Ruhestand :thumbsup: )

Viele Grüße aus Rheinhessen,
Rainald
 
Thema: Ermessensgrundlage Steuerbefreiung?

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