Doc Jan
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Hallo zusammen!
Es wurde schon viel geschrieben zum Thema "wie bekomme ich ein grünes KFZ-Kennzeichen", also in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Ein vereinheitlichtes Verfahren konnte ich leider nicht finden.
Ich bin (Ur-)Enkel aus ehemaliger Landwirtschaft; Ländereien incl. Wald sind zwar vorhanden (großenteils verpachtet), in die Berufsgenossenschaft wird aber nicht eingezahlt.
Nun liest man immer, dass man sich beim jeweiligen Finanzamt erkundigen muss, was die Kriterien für die Steuerbefreiung angeht. Genauer, dass es mancherorts genüge, einen Quadratmeter Grund zu besitzen, andernorts die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch ungenügend wäre. Heute habe ich bei "meinem" Finanzamt (Kreisstadt in Bayern) angerufen, zurück kam die schwammige wie wenig aussagekräftige Antwort: "Eigentlich(!) benötigt man ja schon den Nachweis über die Berufsgenossenschaft(sbeiträge". Und uneigentlich..?
Mit dieser Auskunft kann ich nicht leben. Seit dem 01. Juli 2009 unterliegt die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer dem Bund (zuvor den Ländern). Da es eine Grundaufgabe der Bundesrepublik ist, seine Bürger gleich zu behandeln, müssen auch für das grüne KFZ-Kennzeichen gleiche Maßstäbe für jedermann angelegt werden. Es kann also nicht angehen, dass diese durch die Finanzämter der Landkreise beschlossen werden (das konnten sie nach meiner Einschätzung auch vor dem 01.07.2009 nicht, auch wenn sie es in der Regel getan haben).
Bitte nicht falsch verstehen, selbstverständlich werde ich meine Steuern bezahlen, wenn die BG-Mitgliedschaft zweifelsohne ein notwendiges Kriterium ist. Ich missgönne niemandem seine Steuerbefreiung, auch wenn diese evtl. zu Unrecht zustande kam. Ich möchte lediglich mit meinem Deutz Arbeiten nachgehen, die auf meinem Privatgrund anfallen, und hierbei besteuert werden, wie dies der Gesetzgeber vorsieht, nicht aber der möglicherweise schlecht informierte Finanzbeamte.
Kann mir jemand sagen, wonach sich die (einheitliche?!) Ermessensgrundlage denn nun richtet?
Vielen Dank für Eure Infos! Grüße, Jan
Es wurde schon viel geschrieben zum Thema "wie bekomme ich ein grünes KFZ-Kennzeichen", also in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Ein vereinheitlichtes Verfahren konnte ich leider nicht finden.
Ich bin (Ur-)Enkel aus ehemaliger Landwirtschaft; Ländereien incl. Wald sind zwar vorhanden (großenteils verpachtet), in die Berufsgenossenschaft wird aber nicht eingezahlt.
Nun liest man immer, dass man sich beim jeweiligen Finanzamt erkundigen muss, was die Kriterien für die Steuerbefreiung angeht. Genauer, dass es mancherorts genüge, einen Quadratmeter Grund zu besitzen, andernorts die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch ungenügend wäre. Heute habe ich bei "meinem" Finanzamt (Kreisstadt in Bayern) angerufen, zurück kam die schwammige wie wenig aussagekräftige Antwort: "Eigentlich(!) benötigt man ja schon den Nachweis über die Berufsgenossenschaft(sbeiträge". Und uneigentlich..?
Mit dieser Auskunft kann ich nicht leben. Seit dem 01. Juli 2009 unterliegt die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer dem Bund (zuvor den Ländern). Da es eine Grundaufgabe der Bundesrepublik ist, seine Bürger gleich zu behandeln, müssen auch für das grüne KFZ-Kennzeichen gleiche Maßstäbe für jedermann angelegt werden. Es kann also nicht angehen, dass diese durch die Finanzämter der Landkreise beschlossen werden (das konnten sie nach meiner Einschätzung auch vor dem 01.07.2009 nicht, auch wenn sie es in der Regel getan haben).
Bitte nicht falsch verstehen, selbstverständlich werde ich meine Steuern bezahlen, wenn die BG-Mitgliedschaft zweifelsohne ein notwendiges Kriterium ist. Ich missgönne niemandem seine Steuerbefreiung, auch wenn diese evtl. zu Unrecht zustande kam. Ich möchte lediglich mit meinem Deutz Arbeiten nachgehen, die auf meinem Privatgrund anfallen, und hierbei besteuert werden, wie dies der Gesetzgeber vorsieht, nicht aber der möglicherweise schlecht informierte Finanzbeamte.
Kann mir jemand sagen, wonach sich die (einheitliche?!) Ermessensgrundlage denn nun richtet?
Vielen Dank für Eure Infos! Grüße, Jan