kohlemann schrieb:
Hallo Norbert
.....
Übrigens,wie so oft erwähnt: Die Kennzeichenfarbe hat damit überhaupt nichts zu tun.Du kannst auch Lof mit schwarzen,gelben oder violetten Kennzeichen betreiben.
Hallo, jaaa, aber darum gehts doch hier gar nicht, es geht darum das ein Anhänger zulassungsfrei ist, wenn er hinter einem LoF-Fahrzeug läuft.
kohlemann schrieb:
Außerdem ist hier von nicht zugelassenen,zulassungspflichtigen Anhängern gar keine Rede,sondern von zulassungsfreien Anhängern,die also auch nicht zulassungspflichtig sind.
Auch auf die Gefahr das ich mich wiederhole:
In den Fahrzeugpapieren des Anhängers steht ja nicht:
Dieser Anhänger ist zulassungsfrei !
Sondern er wird zulassungsfrei durch den LoF Einsatz.
Steht er ohne Zugfahrzeug irgendwo rum, ist kein LoF Einsatz zu erkennen und er ist einfach nur nicht zugelassen.
Wo das alles steht, weiß ich nicht, aber wenn auch nichtzugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werde dürfen, dann darf ich ja mein Winterauto den Sommer über stilllegen und auf die Strasse parken.
Gruss, Norbert
(Oh Mist, ich hab mal gelesen das die meisten Menschen Beiträge mit mehr als 10 Sätzen nicht zu Ende lesen, und Sätze mit mehr als 10 Worten nicht verstehen.
)