Unimogfahren als 15jähriger

Diskutiere Unimogfahren als 15jähriger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo! Darf ein 15Jähriger mit Führerschein der Klasse N einen Unimog mit 52 PS fahren? MfG! Holzer
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Holzer

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Hallo!

Darf ein 15Jähriger mit Führerschein der Klasse N
einen Unimog mit 52 PS fahren?


MfG!

Holzer
 
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Allerhand

Guest
Hallo Bekannt.

Für den Fall, dass du M und nicht N meinst:

Klasse M:


Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Keine Befristung der Besitzdauer


Also? Ist klar ne? ;)

Gruß

Friedhelm
 
Marc01

Marc01

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Genau Klasse M ist sozusagen Moped und Mofas.

Um einen Unimog zu fahren benötigt man heute Klasse B das gillt dann bis 3,5 Tonnen und wenn er mehr Gewicht hat braucht man Klasse C1,C,CE

Ob auch Klasse T reicht kann ich nicht sagen

Gruß Marc :)
 
stamo

stamo

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natürlich geht auch Klasse T. Dann aber nur als lof.

Und ja, du kannst mit 15 Unimog fahren, wenn der als lof läuft, die max-Geschwindigkeit einhält, du nachweist, dass du den Führerschein Klasse T mit 15 Jahren machen musst und den Idiotentest bestehst. Was fragtlich ist, wenn man hier nach der FS-Klasse N, die's gar nicht gibt, fragt.
 
maggus_ndh

maggus_ndh

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Immer wieder interessant auf welche Ideen manche Leute doch kommen...
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Hallo,

@stamo,
er hat sich sicher nur vertippt.

Ich hatte selber 2 Mogs, einen 411 und einen 406.
Das Prob ist ganz einfach bei den Dingern, sie laufen
mehr wie 25Km/h (oder auch 32).

Somit brauchst du um einen Mog solo fahren zu dürfen Klasse 3 (weiß
die neuen Bezeichnungen jetz nicht aussen Kopp).
Hängt man da was hinter was mehr als eine (Tandem) Achse hat und
ebenfalls schneller als 25 läuft, brauchst du Klasse 2.

Ich hab mir damals (beim 406er) beim Lappen den CE 79 eintragen lassen.
Da Holzer hier einen 52PS Mog anspricht, dabei handelt es sich um einen
421, der läuft locker weit über 50, hat ein zulässiges Gesamtgewicht von
mehr wie 3,5to, also entweder alte Klasse 3 oder den neuen über 3,5to.
Dann aber auch nur solo, oder mit PKW (oä) Anhänger, was größeres mit mehr
wie einer Achse oder mehr wie 25 (32Km/h) Klasse 2.

Gruß Jörg.
 
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stamo

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Ich hab damals den T-Schein auf'm gedrosselten Mog gemacht. Ich glaube, der lief 60, obwohl ich nur 40 fahren durfte.

Und das zulässige Gesamtgewicht ist bei L und T egal, bei beiden gehen 40 t.
Die PS sind bei L und T auch egal.
Was zählt? Antwort: Höchstgeschwindigkeit!

Die alten FS-Klassen nutzen bei der Frage eines 15 Jährigen wenig, oder?
 
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Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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stamo schrieb:
Die alten FS-Klassen nutzen bei der Frage eines 15 Jährigen wenig, oder?

Natürlich nicht, hab die neuen Bezeichnungen nicht im Kopf.

Gehe mal davon aus, der Herr Bekannt (Holzer) älter ist wie 15, ich weiß es zwar nicht, ist aber ein Bauchgefühl.
Auch das Geschlecht von ihm (ihr) kann man nur raten (wenner denn eins hat :D ),
aber auch da gehe ich mal von einem Mann aus.
Somit sollte ihn das selber nicht betreffen.

Vllt. warten wir mal ob er es auflöst, was hinter seiner Frage steckt.
Dann er erwähnt weder LoF noch sonst was (wie beim Profil).

Gruß Jörg.
 
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Deutz TTV630

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Serwas Holzer

Natürlich darf ein 15 jähriger mit dem Führerschein für den 50er Roller(M) keinen Unimog fahren.

Wenn der Unimog zu einem Lof Zweck eingesetzt wird, dann wird je nach Höchstgeschwindigkeit(ich nehme mal an das es ein älterer ist) entweder ein T mit 16 Jahren(>40km/H UNimog), bzw ein T mit 18 Jahren(>60km/H Unimog) vorrausgesetzt. Wenn der Unimog zu keinem Lof-Zweck eingesetzt wird, wird sogar C bzw. CE benötigt.*,*²

mfg Korbinian

* : Das ist natürlich ein völliger Witz, man könnte theoretisch einen LKW auf 40 km/H bbhg. zulassen und zu Lof-Zwecken nutzen, dann dürfte man diesen mit T und 16 Jahren fahren. Die führerscheinregelungen sind ja im Allgemeinen absolut Witzlos.
*²: Ich gehe von über 3500 Kg Zgg. aus.
 
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D30S-Benny

D30S-Benny

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Hallo!

Korbinian meinte sicherlich "<" statt ">" ! ;)

Fakt ist: Mit M ist da nichts machbar. Klasse L würde bis 32km/h gehen. Aber das wird der Unimog wohl locker überschreiten.

Zu Sinn und Unsinn der Führerscheinklassen: Selbstverständlich ist ein 18-Jähriger Großstädter, der gerade seinen Autoführerschein Klasse B gemacht hat in der Lage, sowohl Mähdrescher, als auch Radlader, als auch einen Trecker mit zwei Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Das Experiment würde ich gerne mal sehen.

Aber für manche Autoanhängergespanne benötigt man extra Führerscheine. :rolleyes:

Unseren Rav 4 darf ich z.B. mit Klasse B und Anhänger fahren, da sein Leergewicht 10kg über dem zGG des Anhängers liegt. Um mit meinem Passat den selben Anhänger zu ziehen musste ich BE machen, weil mein Auto leider 20kg zu leicht ist! ;)

So....nun genug Off-Topic! ;)

mfg
Benny
 
C

Christian...

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Wenn Benny seinen Senf zu den offensichtlich unsinnigen Regeln geben darf, darf ich das doch bestimmt auch, oder? *grins*

Wenn man die Sonderstellung der Land- und/oder Forstwitschaft eliminieren würde, wäre eigentlich fast alles "gerecht" und alle wären gleich.
L und T würden ersatzlos gestrichen, weil sie "nur" für LOF gelten.
Je nach Gewicht und Anhänger bräuchte man bis 3,5t zGg B/BE, bis 7,5t zGg C1/C1E und darüber C/CE - egal ob privat oder LOF.

Aber versuche mal, einem 16jährigen Bauernsohn klar zu machen, daß es eigentlich was ganz besonderes ist, daß er bereits Trecker im LOF-Einsatz fahren darf und versuche dann mal, demjenigen dieses Privileg wegzunehmen und ihn nochmal 2 Jahre warten lassen :D

@ Benny: Daß dein Passat vom Gewicht her so knapp an der Grenze liegt, ist ärgerlich. Aber wenn man die 20 Kilo noch durchgehen lässt, sollte man dann nicht auch noch 21 kg oder sogar 22 kg "durchgehen" lassen?
Irgendwo sind nun mal Grenzen, irgendwer wird immer kanpp drüber oder drunter liegen und das ganze System dann als unlogisch bezeichnen ;)
 
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Allerhand

Guest
f.mannecke schrieb:
Hallo Bekannt.

Für den Fall, dass du M und nicht N meinst:

Klasse M:


Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Keine Befristung der Besitzdauer


Also? Ist klar ne? ;)

Gruß

Friedhelm

Gruß

Friedhelm
 
maggus_ndh

maggus_ndh

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Hmmm,
ich glaube den habt ihr nun alle vertrieben ;) Ob Holzer jemals wieder hier erscheinen wird??? ?(
 
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Holzer

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Hallo!

oje oje oje

Was habe ich nur angerichtet!

Und das schlimmste an allen ist das die ganze Welt liest mit!


Halt Stop zurück !!!


Ich hab das Thema hier eingestellt und doch tatsächlich gedacht ich hätte es unter Fremdfabrikate geladen.

Nja dann nicht gefunden und das gleiche nochmal getippt.
Und jetzt in der Suchfunktion hat sich mir ein Bild des Schreckens ergeben.
Das mit der Klasse N sollte natürlich " L" heißen.
Wenn man bedenkt wegen solcher missverständnisse sind Kriege ausgebrochen!

Verzeihung an alle die sich hier mächtig verarscht vorgekommen sind.


Aber nochmal zum Thema!


Könnte man einen kleinen Unimog auf 32km/h drosseln und ihn dann
als 15 jähriger mit Klasse L fahren?

Ja oder Nein


MfG!

Holzer
 
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Deutz TTV630

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Hallihallo Holzer.

Sofern du den Unimog auf 32 km/h zugelassen und eingetragen bekommst, und den Unimog dann auch für LOF Zwecke iensetzt, darf derjenige das.

mfg Korbinian
 
H

Holzer

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Hallo!

Na das hört sich doch schon gut an!
2 Gänge sperren lassen währe beim Unimog Getriebe keine große Sache.

Danke Korbinian

MfG!

Holzer
 
stamo

stamo

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Jap, das klappt wie du das möchtest. Frag aber am besten deinen TÜV-Onkel vor Ort, wie er das haben will.
 
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Holzer

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Hallo!

Da sich einige über Sinn und Zweck meines Beitrages Gedanken machen, möchte ich das Rätsel lösen.

Einen 15jährigen auf den Hof zu halten bzw. ihn für die Landwirtschaft zu begeistern ist nicht immer einfach, zudem das Umfeld dieser Jugendlichen häufig nicht landwirtschaftlich geprägt ist.

Und gerade die die von der landwirtschaft noch einen Ahnung haben sollten, tun ihr übriges daran den letzten die Lust und liebe an den Beruf
zu vermiesen.

Außerdem sind die Wünsche eines 15 jährigen grenzenlos,
ein Mofa, oder doch gleich Moped, nein ein
koreanisches Gelände Quad sollte es sein.

Da liegt doch die Idee nahe Ihn die Verantwortung über den
Unimog zu geben, was zum einen den deutschen fort bewegungsdrang erfüllt, wie auch das technische Verständnis fördert.

Das er sich damit nur zu landw. Zwecken bewegen darf muss Ihm
schon klar sein.

Damit nichts basiert dafür betet man halt Tag für Tag !!!


MfG!

Holzer
jeden Tag aufs neue
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Fahrerlaubnis notwendig.

Die Fahreralubnisklassen "L & T" dürfen mit 16 Jahren erworben werden. Wird eine Fahreralubnis vor dem mindestalter erforderlich, so ist dies bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Der Antragsteller muss sich dann in der Regel einer Untersuchnung stellen, ob er geistig und körperlich in der lage ist ein Kfz dieser Klassen im öffentlichen Straßenverkehr zu Führen. Ebenfalls muss hier in der Regel ein Nachweis erbracht werden, das es Notwendig ist das man mit 15 Jahren diese Klassen erwerben muss.

Ob eine Drosselung der Geschwindigkeit durch Sperren von Gängen möglich bzw. statthaft ist, sollte mit dem TÜV direkt vor Ort geklärt werden.

Gruß

Rüdiger
 
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Heiko-Deutzfan

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meinses wissens ist bei einem unimog ein CE fällig also muss man ja logischerweise 18 sein doer etwa nicht?

und genauso das man klasse T mit 15 jahren darf ist find ich schwachsinnig die 500€ die man mehr bezahlen muss und vorallem bis man überhaupt diese genehmigung hat ...
rentiert sich eigentlich nicht ..
 
Thema: Unimogfahren als 15jähriger

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