Wenn Benny seinen Senf zu den offensichtlich unsinnigen Regeln geben darf, darf ich das doch bestimmt auch, oder? *grins*
Wenn man die Sonderstellung der Land- und/oder Forstwitschaft eliminieren würde, wäre eigentlich fast alles "gerecht" und alle wären gleich.
L und T würden ersatzlos gestrichen, weil sie "nur" für LOF gelten.
Je nach Gewicht und Anhänger bräuchte man bis 3,5t zGg B/BE, bis 7,5t zGg C1/C1E und darüber C/CE - egal ob privat oder LOF.
Aber versuche mal, einem 16jährigen Bauernsohn klar zu machen, daß es eigentlich was ganz besonderes ist, daß er bereits Trecker im LOF-Einsatz fahren darf und versuche dann mal, demjenigen dieses Privileg wegzunehmen und ihn nochmal 2 Jahre warten lassen
@ Benny: Daß dein Passat vom Gewicht her so knapp an der Grenze liegt, ist ärgerlich. Aber wenn man die 20 Kilo noch durchgehen lässt, sollte man dann nicht auch noch 21 kg oder sogar 22 kg "durchgehen" lassen?
Irgendwo sind nun mal Grenzen, irgendwer wird immer kanpp drüber oder drunter liegen und das ganze System dann als unlogisch bezeichnen