F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h

Diskutiere F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo, wie schon erwähnt restauriere ich einen F1M414. Nun wurde auch der letzte Winkel des Fahrzeuges nach einer Fahrgestellnummer untersucht...
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grobschlosser

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Hallo,
wie schon erwähnt restauriere ich einen F1M414.
Nun wurde auch der letzte Winkel des Fahrzeuges nach einer Fahrgestellnummer untersucht, es wurde keine gefunden. Das Fahrzeug ist vollkommen! lackfrei.
Da das Fahrzeug zugelassen werden soll, erwähnte der TÜV- Prüfer, dass es sein könnte, dass früher die Motornummer gleich die Fahrgestellnummer ist. Bedingung hierfür ist, dass die Motornummer fortlaufend ist. Ist dies so?
Sonst müsste einen neue FgstNr. beim Kraftfahrzeugbundesamt beantragt und am Fzg. eingeschlagen werden.

Weiterhin läuft der Traktor 7km/h als Höchstgeschwindigkeit. Könnte jemand mir einen Fzg- Brief als Kopie zur Verfügung stellen, wo ein 7km/h Schlepper als 6km/h- Fzg. zugelassen wurde.
Vielen Dank im Vorraus
 
C

Christian...

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Hallo,

scheinbar hat Deutz zumindest bis zum 2. Weltkrieg die Motornummern fortlaufend vergeben, ansonsten würde die im Internet kursierende Liste mit Baujahr-Motornummern-Zuordnungen keinen Sinn machen (in dieser Liste sind die Nummern zumindest jahresweise fortlaufend).

Da der Schlepper F1M 414 bis zum 2. Weltkrieg gebaut wurde (von eventuellen, Stückzahlmäßig wahrscheinlich vernachlässigbaren Exemplaren abgesehen), sehe ich da kein Problem.
 
Lasca34

Lasca34

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Jau, so ist das, und das galt auch noch nach dem Krieg. Deshalb hat jeder mehrzylindrige Deutz-Motor auch mehrere Motornummern: Für jeden Zylinder eine.

Nur der Vorschlag, die Motornummer zur Fgst.-Nr. umzufunktionieren, zeugt von einer erstaunlichen kriminellen Energie. Désolé, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ausgerechnet an diesem Schlepper an keiner der beiden hier öfter genannten Stellen eine Fgst.-Nr. eingeschlagen sein soll. Das kann allerdings auch an meiner begrenzten Vorstellungskraft liegen :D.

Gruß
Michael
 
C

Christian...

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Könnte jemand mir einen Fzg- Brief als Kopie zur Verfügung stellen, wo ein 7km/h Schlepper als 6km/h- Fzg. zugelassen wurde.

Hallo,

mir fällt erst jetzt auf, daß das, was du da schreibst, keinen Sinn macht:
Vermutlich wirst du niemanden finden, der einoffiziell 6 km/h schnelles Fahrzeug zugelassen hat - weil vermutlich niemand so doof ist, freiwillig ein Fahrzeug zuzulassen, dass er gar nicht zulassen müsste.
Aber für den Schlepper F1M 414 kommt die ganze Überlegung ja eh nicht in Betracht, da der ja mehr als 6 km/h läuft und folglich auch mit den genannten 7 km/h zugelassen werden kann und muss.
 
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11erdeutz38

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Hallo, da ich neu hier bin, hoffe ich, daß ich alles richtig mache. Vorab: ich habe seit 1975 einen 11 er Deutz F1M414 Baujahr 38 3 Gang . Jetzt mein Problem: das gute Stück wurde vor ca 10 Jahren zuletzt bewegt, ich hab den Traktor wieder zum laufen gebracht und bin derzeit dabei, den Traktor zu restaurieren,(bin jetzt Rentner) und ist unverbastelt. Bis zur letzten Fahrt vor den besagten 10 Jahren bin ich mit einem 6 km Schild herumgefahren da ich der Meinung war 6 km = zulassungs - steuer- anmeldefrei. Ob das noch so ist, konnte ich bisher nicht herausfinden, da befinde ich mich in einem § Dschungel. Das zweite Problem ist der fehlende Besitznachweis. Der Schlepper wurde ende der 60 er Jahre von meinem Vorgänger von einem Schrottplatz gerettet und dann mir überlassen. Vorbesitzer ist verstorben. Am Schlepper befindet sich an der Motorhaube ein Messingschild von einem Schlepperhändler in Eichstätt. Diese Firma existiert allerdings auch nicht mehr. So, und damit hoffe ich auf eure Mithilfe. Wenn ich mit der Restaurierung fertig bin, stelle ich gerne Bilder ein. Gruß Roland
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, meiner hat den 4. Gang gesperrt und der TÜV hat ihm eine Vmax von 6 kmh bescheinigt 1990. Das ist Altbestand und noch zulässig, deiner hat ja vom Werk nur 3 Gänge... muesste auch gehen, frag den TÜV mal. Was nichtmehr geht ist das mit dem 4. Gang sperren.
Bis bald Marcus
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Roland,

eigentlich ist und war der Sachverhalt immer ganz klar, nur gibt es etliche Leute, die mit einem 6Km/h Schild und ohne Zulassung rumfahren, ohne daß die nötigen Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.
Aber mit dem Argument: "Das haben wir immer schon so gemacht!" wird dann versucht da irgendein "Gewohnheitsrecht" oder was auch immer hinein zu interpretieren.

Ganz klar ist und war:
Um mit einem Fahrzeug zulassungsfrei mit 6KM/h am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können braucht es Papiere vom Hersteller (Betriebserlaubnis) oder eine entsprechende Bescheinigung vom TÜV, aus der hervor geht, dass dieses Fahrzeug eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h hat.

Nun zu dem was war und was aktuell ist:
Früher konnte man ein Fahrzeug, das eigentlich schneller fuhr, durch geeignete technische Maßnahmen auf 6KM/h drosseln und sich dazu die entsprechenden Papiere beim TÜV ausstellen lassen.
Danach durfte man mit dem Fahrzeug ohne Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Das geht heute nicht mehr.
Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte Änderung dazu nicht ausreicht.

Für vor der Änderung des Gesetzes umgebaute Fahrzeuge mit vor der Änderung des Gesetzes erstellten Papieren gilt aber ein Bestandschutz.
Für alle anderen Fahrzeuge gilt, das sie das Werk mit max 6km/h und der entsprechenden Betriebserlaubnis verlassen haben, oder zugelassen werden müssen.

Wen du also die entsprechenden Papiere für deinen Deutz nicht hast, bleibt nur die Zulassung.

Wie du zu den Papieren kommst, erklärt dir deine Zulassungstelle.
(Anfrage beim KBA mit der FIN, TÜV, usw.)

Wann genau die Änderung war weiß ich jetzt gerade nicht, sind aber schon etliche Jahre.

Gruß Martin
der sich sicher ist, daß in Deutschland mehr Fahrzeug "illegal" mit 6KM/h Schild rumfahren, als "legal".
Wobei die meisten davon auch noch deutlich schneller sind.......
 
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ackerschiene

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Zitat:
"Das geht heute nicht mehr.
Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im
Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte
Änderung dazu nicht ausreicht."

Das stimmt so nicht ganz. Schließlich werden haufenwweise 45 km/h-Motorroller ab Werk verkauft, die nachher mit einer anderen Blackbox oder bloßes Umstecken von Kabeln auf 25 km/h - Mofa gedrosselt und so vom TÜV abgenommen werden, bzw. eine Ergänzung zur Betriebserlaubnis erhalten. Dabei ist es ja sogar so, dass die Fahrzeugart geändert wird von Kleinkraftrad auf Mofa, bei einem Traktor wäre es nur die Vmax (natürlich mit anhängenden Konsequenzen, wie Zulassungsfreiheit etc.) .
Aber richtig ist wohl, dass man dafür heuzutage bei einem Schlelper einfach keine neue Betriebserlaubnis erteilen WILL und man in der Hinsicht zunächst machtlos ist. Es sei denn, man würde klagen.

Gruß
 
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11erdeutz38

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hallo, erst mal Danke für die zahlreichen Infos ich werd dann mal den aufwendigen Weg des Besitznachweises gehn. Sollte jemand Papiere mit den erforderlichen Daten (Kraftfahrzeugbrief o.Ä.) haben wäre ich dankbar, es würde die Hürden vielleicht niedriger halten.
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo Roland,

ich schicke dir Fotos von meinem KFZ Brief. Der 11er ist von 1939 und die Geschwindigkeit ist vom TÜV einfach auf 6km/h eingetragen worden...allerdings schon 1952.
Wenn du einen vernünftigen TÜV Menschen findest sollte das kein Problem sein. Die liefen ja eh nur knappe 8km/h.

Gruß Christoph
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, ich wuede das Gas zuruecknehmen, dass er 7 läuft. Dann mit einem Brief vom 4 Gang zu TÜV und ihm zeigen dass du nur 3 Gaenge hast und er gestoppt nur 7 laeuft. Dann duerfze das mit den 6 kmh kein Problem sein. Du bekommst dann sehr wahrsvheinlich eine ABE. Nur wenn der TÜV was vonb8 kmh liest, könnte er stutzen.
Bis bald Marcus
 
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GTfan

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Das stimmt so nicht ganz. Schließlich werden haufenwweise 45 km/h-Motorroller ab Werk verkauft, die nachher mit einer anderen Blackbox oder bloßes Umstecken von Kabeln auf 25 km/h - Mofa gedrosselt und so vom TÜV abgenommen werden, bzw. eine Ergänzung zur Betriebserlaubnis erhalten. Dabei ist es ja sogar so, dass die Fahrzeugart geändert wird von Kleinkraftrad auf Mofa, bei einem Traktor wäre es nur die Vmax (natürlich mit anhängenden Konsequenzen, wie Zulassungsfreiheit etc.) .
Aber richtig ist wohl, dass man dafür heuzutage bei einem Schlelper einfach keine neue Betriebserlaubnis erteilen WILL und man in der Hinsicht zunächst machtlos ist. Es sei denn, man würde klagen.
Ich habe die relevante Passage deiner Antwort mal hervorgehoben.
Denn genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Das ganze ist nicht mit der Drosselung auf 25 km/h vergleichbar, selbst wenn dort eine Umschlüsselung auf Mofa stattfindet.

Hier bleibt es zwar ein Traktor, aber das eigenmächtige oder wie auch immer geartete nachträgliche Drosseln auf 6 km/h ist nicht mehr erlaubt. Zumindest, sofern man damit legal am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Es ist, wie oben geschrieben, eine ABE erforderlich, die diese bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bestätigt und als amtlich geprüft darlegt. Und wurde früher zwar ausgegeben an alles, was maximal diese Geschwindigkeit hatte, egal ob ab Werk oder nicht. Diesem Schlupfloch vor der Zulassungspflicht hat man einen Riegel vorgeschoben.

MfG
Fabian
 
Heischniggl

Heischniggl

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Bei einem 3 Gang 11er kann die 6km/h Zulassung ja generell Sinn machen, weil er ja eh nur marginal schneller läuft. Wird man am Fahrtwind nicht wirklich merken, ob man mit 6 oder 7,8km/h durch die Gegend rauscht.
Irgendeinen 4-Gang oder anderen Bulldog auf 6km/h zu beschränken, um sich ein paar Euro im Jahr an Steuer und Versicherung zu sparen und dafür dann immer im Schneckentempo rumfahren zu müssen......naja.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Gruß Christoph
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hatte weniger mit der Steuer zu tun als mit dem Fahren, man braucht nämlich keinen Führerschein.
So war gang und gäbe hier in der Gegend.
Die 6km/h Dinger hat man öfters gesehen früher, die User sind mittlerweile auch bald ausgestorben.

Naja an der ganzen Sache sieht man mal wieder wie krank unser ganzes Bürokraten System ist.

Wenn ein D15 z.B. auf 6km/h gedrosselt wäre, nachträglich, und das sicher gemacht wäre, z.B. kein Rückbau möglich und TÜV Abnahme etc., mein Gott was passiert den dann, nichts.

Ist das selbe wie mit Vorschriften für die grünen Nummern.

Und das ein 9340 TTV Warrior auf 6km/h gedrosselt wird ist sehr unwahrscheinlich, aber für mich in unserem Bürokraten Staat wahrscheinlicher ( Motormanagment) als den D15 zu drosseln.

Gruß Norbert
 
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ackerschiene

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Mich würde interessiern, wo das denn tatsächlich ausdrücklich geschrieben steht, dass das heute nicht mher zulässig ist !
Die letzten Traktoren, die legal umgerüstet wurden, mussten z.B. verschweißte Getriebeschalträder o.ä. haben, damit man entweder gar nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand/Kosten die Änderung wieder rückgängig machen konnte.
Das war so in den achtziger Jahren.
Nochmal das Beispiel Mofaroller, hier ist es heute legal, einfach einen Stecker abzuziehen oder aufzustecken und schon hat man 25 oder 45 km/h inklusive Änderung der Fahrzeugart !
Das hätte so niemals zulässig sein dürfen - eigentlich !
Ist es aber. Hängt das vielleicht mit der Art der Betriebserlaubnis zusammen - Traktor = deutsche BE, Roller=EU-BE ?
Da gibt es ja Unterschiede.

Gruß, Uwe
 
d25s1155-00-122

d25s1155-00-122

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moin Uwe

Das ist so nicht richtig, jeden Falls nicht in Niedersachsen. Als mein Sohn mit 15 den Mofa "Führerschein" hatte,
kauften wir einen 45km/h Roller. Für die Zulassung als Mofa brauchten wir einen zugelassenen Umbausatz
( mit ABE ) und mussten zum TÜV um den Umbau bestätigen zu lassen. Vom Straßenverkehrsamt bekamen wir
dann neue Papiere und der Roller war ein Mofa. Für den Rückbau, die Prozedur andersrum.

Viele Grüße
Thomas
 
Raini750

Raini750

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Mich würde interessiern, wo das denn tatsächlich ausdrücklich geschrieben steht, dass das heute nicht mher zulässig ist !
Moins,

die Zulassungspflicht:
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

der Bestandsschutz:
(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6.
Gruß Raini
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, das mit den Rädern verscheißen war bei wenigen TÜVs eine Unsitte. Erster Versuch war bei der Dekra, er wollte eine Abreissschraube auf dem Getriebe haben und eine Plombe. Gab dann doch eine Meinungsverschiedenheit wegen den 8 km/h. Der richtige TÜV schwang sich drauf, runde um die Prüfhalle. Probiert, ob sich der 4. Gang schaltete und fertig. Nachher Schaltfehler vorm TÜV 2 Gänge drin. Getriebedeckel ab.....er hat noch nicht mal geschaut, was wir da machen.....1990....15 mal Hauptuntersuchung gespart
Bis bald
Marcus
 
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