Moin Ralf.
kohlemann schrieb:
Hallo Martin
Du vergißt aber bei deinen Berechnungen zu berücksichtigen,daß mit dieser Vorderachslast die Belastung bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr gemeint ist und nicht die Ladearbeiten mit dem Frontlader.
Gruß Ralf
Mal unter uns Pastorentöchern (Alle anderen bitte den folgenden Satz NICHT mitlesen
Mir persönlich sind die Gewichtsangaben für den Betrieb auf öffentlichen Straßen völlig egal!
So, jetzt dürfen wieder alle mitlesen:
Andy schrieb ja, er wolle nur laden und nicht im FL transportieren (was wiederum m.W. sowieso verboten ist).
Sollte mal irgendjemand auf die Idee kommen die Achslasten an Ackerschleppern mit Anbaugeräten nachzuwiegen hätte vermutlich die Mehzahl der Landwirte ein Problem
Diese Überschlagsrechnung war eher für jene gedacht, die meinen daß die Angaben auf den Typenschildern die allein selig machenden sind
Es ist nun mal leider so, daß diese im praktischen Einsatz nahezu ständig überschritten werden.
Beispiel, weil ich das Prospekt gerade griffbereit habe:
Agrotron 135: Leergewicht 5500kg (nackt (!), ohne DL, FH, FL, gVA usw.), zGG: 9000 kg mit Drillkombination; Kreiselegge: 750 kg + pneumatische Drillmaschine 1050 kg + 1500l Weizen (1200kg) und, um noch fahren zu können, noch 1000kg im FH (XXX kg)...
In einem anderen Fall kenne ich einen Schlepper der bringt es mit FL, 100kg Frontgewicht, Wasserfüllung in den Hinterrädern und 2*150 kg Radgewichten auf 3,96 t (gewogen); das zGG beträgt 3,5 t...
Gruß Martin