Pflichtmitgliedschaft Landwirtschaftliche BG

Diskutiere Pflichtmitgliedschaft Landwirtschaftliche BG im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Ich habe mal eine Frage,da ich als Nichtlandwirt ehrlich gesagt keine Ahnung von dieser Materie habe. Ich trage mich mit dem Gedanken,ein...
kohlemann

kohlemann

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Hallo
Ich habe mal eine Frage,da ich als Nichtlandwirt ehrlich gesagt keine Ahnung von dieser Materie habe.
Ich trage mich mit dem Gedanken,ein Stück Land zu pachten,oder zu kaufen in der Größenordnung ca. 1 Hektar,um meinen Fuhrpark mal etwas auszulasten. ;)
Nun sagte mir jemand,ab 2600qm ist man Pflichtmitglied in der BG und muß Beiträge entrichten.Heute habe ich dann mit der BG telefoniert und die Dame sagte mir,die Beiträge könnte man pauschal nicht nennen,da sie abhängig von der angebauten Feldfrucht wären.
Ich habe dann mal als Beispiel 0,5h Weizen und 0,5h Kartoffeln angegeben und die Dame errechnete einen Beitrag jenseits von 200 Euro.
Nun meine Frage an euch: Setzen sich die Beiträge tatsächlich so zusammen und sind sie wirklich derart hoch? X(
Was macht denn zb. ein 20Hektar Betrieb?
Der zahlt sich ja dusselig. ?(
Oder hat die Dame sich vertan?
Fragen über Fragen,ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß Ralf
 
passer montanus

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Hallo Ralph,

BG heißt doch Berufsgenossenschaft. Dieses ist allgemein eine
Versicherung für Selbständige bzw. Unternehmer.

Es handelt sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung,
die den Arbeitgeber im Falle eines Betriebsunfalles seiner Mitarbeiter
vor Zahlungen bzw. die Zahlung einer Rente schützt.

Im Todesfall eines Arbeitnehmers wäre der Unternehmer Pleite wenn
er regreßpflichtig gemacht würde.
Dieses soll mit der Versicherung verhindert werden.
Es ist auch keine Sozialversicherung wie es manchmal von irgend welchen Leuten
behauptet wird.

Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast, brauchst auch nichts bezahlen.
Du kannst doch in Deinem Garten egal wie groß mit Deinem Trecker
rumwühlen wie Dir es passt.

Viele Grüß PM
 
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Pumpe

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Hallo,

bei solch einem Vorhaben würde ich mich sofort an Schmidt wenden, und nicht an Schmidtchen.

Soviel ich weiss, kann man durchaus mit der BG in Kontakt treten. Dann HAT man eine Antwort auf seine Frage.


Gruss Andreas
 
kohlemann

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Hallo Andreas
Wenn du meinen Beitrag richtig durchgelesen hättest,wäre dir nicht entgangen,daß ich bereits mit der BG telefonisch in Kontakt getreten bin,aber keine befriedigende Antwort erhalten habe.
Meine Fragen haben sich ja überhaupt erst durch das Telefonat ergeben.
Ich dachte der Beitrag richte sich nach der Grundstücksgröße und läge in einem annehmbaren Bereich.Das es so kompliziert sein soll kann ich mir fast nicht vorstellen.

@PM
Das ist wohl nicht so einfach,wie du denkst.
Auch wenn ich kein Unternehmer bin,müßte ich Beiträge entrichten,nur aufgrund der Tatsache,daß ich ein Stück Acker besitze.
Wenn man ein Haus baut,bekommt man ja auch ein Schreiben von der BG,wo man alle Freunde usw. die helfen,eintragen und dafür Beiträge entrichten muß.
Ab einer bestimmten Flächengröße muß man sogar Rentenversicherung für seine Ehefrau in die Landwirtschaftliche Rentenversicherung einzahlen. 8o
Gruß Ralf
 
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kohlemann

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Vielen Dank DX 3.50S
Ich wußte nicht das Landwirt sein,so kompliziert ist. :(
Gruß Ralf
 
D

DX 3.50S

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Ich auch nicht, weiß von euch einer wann die BG die Beiträge einzieht? ich bin da seit 46 Monaten Angemeldet aber bis jetzt habe ich da noch nichts wider von gehört
 
Wübbo

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kohlemann schrieb:
Ab einer bestimmten Flächengröße muß man sogar Rentenversicherung für seine Ehefrau in die Landwirtschaftliche Rentenversicherung einzahlen.
Gruß Ralf

Moin,

nur wenn deine Frau keine eigenen Sozialversicherungen hat!

Die Beiträge richten sich in der Tat nach der Feldfrucht, es gibt dafür gewisse Gefahreneinstufungen, da Kartoffeln mit am Arbeitsintensivsten sind... kommen da eben schon einige Berechnungseinheiten zusammen.

Auf der Rechnung steht dann immer Hektar/Tage/Anzahl*Berechnungseinheitenmultiplikator und damit wird dann dein Wert von Beitragseinheiten berechnet, eine Berechnungseinheit kostet 5 Euro.

Dann gibts noch Zuschläge für allgemeine Arbeiten usw., bei dem Antrag musste dann jede Henne angeben die auf dem Hof rumfleucht.

Wie hoch der Faktor nun ist kann ich dir leider nicht sagen, hab nur Grünland und ein wenig Forst.

MfG Wübbo
 
kohlemann

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Hallo DX 3.50S
Die Dame von der BG sagte mir,die Beiträge werden am Ende eines Jahres erhoben.
Gruß Ralf
 
Wübbo

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DX 3.50S schrieb:
Ich auch nicht, weiß von euch einer wann die BG die Beiträge einzieht? ich bin da seit 46 Monaten Angemeldet aber bis jetzt habe ich da noch nichts wider von gehört

Hättest du das nich eher schreiben können mit deinem Beitragsrechner? :D Hätte mir das tippen dann sparen können, normal bekomm ich immer im Feb. Post von den Genossen
 
D

DX 3.50S

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Habe ich da wirklich 46 Monate geschriben?? 8o
Totalschaden ich meinte 6 monate dan mus ich mich ja wohl doch noch mal an das Telefon hängen und da anrufen
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Ralf,

"Ich habe dann mal als Beispiel 0,5h Weizen und 0,5h Kartoffeln angegeben und die Dame errechnete einen Beitrag jenseits von 200 Euro.
Nun meine Frage an euch: Setzen sich die Beiträge tatsächlich so zusammen und sind sie wirklich derart hoch?
Was macht denn zb. ein 20Hektar Betrieb?
Der zahlt sich ja dusselig
. "


Größere Betriebe bekommen da noch "Sozialhilfe", äh das heißt dann aber nur nicht so. Das wird dann netterweise Bundeszuschuß genannt. Den bekommst Du aber bei Deinem Vorhaben noch nicht.

Aber 200 € wäre für Deine Vorhaben aber etwas viel.

Gruß Elmar
 
passer montanus

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Hallo Ralf,

Rentenversicherung LVA und LBG sind zwei verschiedene Schuhe.

Siehe Google: Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Da wird auch der Aufgabenbereich geschildert.

Ab 01.01.2009 gibt es auf diesem Gebiet erhebliche Änderungen.
Die RVO und die Berufsgenossenschaften liegen jetzt unter eine Dachfunktion.
Bei dieser Verschmelzung ist es leicht möglich, eine Verschiebung der Kosten
in Richtung der Arbeitnehmer vorzunehmen.
Dieses ist schon ein langes Bestreben der Leute mit dem gelben Pullover.

Gruß PM
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Leute
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe heute nochmal mit der Dame telefoniert und sie korrigierte ihre Zahl von gestern und nannte mir jetzt als Hausnummer ca.130-150 Euro.
Da Kartoffeln sehr arbeitsintensiv sind und daher eine großes Gefahrenpotential beeinhalten,kommt wohl der relativ hohe Preis zustande.
Für das Geld könnte ich mir einen ganzen Jahresvorrat Kartoffeln kaufen. X(
Ich muß meine obere Aussage aber auch noch dahingehend korrigieren,daß nicht der Besitz von Ackerland eine Zwangsmitgliedschaft nach sich zieht,sondern erst die Bewirtschaftung des Ackers.

@PM
Das die BG und die Rentenversicherung zwei paar Schuhe sind,ist mir schon bekannt.
Ich wollte nur mal deutlich machen,wie eine solches Vorhaben einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen kann.
Da kann man durch Unwissenheit in eine ganz schöne Mühle reingeraten.
Wenn ich das so sehe,sind die Landwirte ja mehr mit Papierkram und Ämtern beschäftigt,als sie Zeit auf dem Acker verbringen. X(
Ich möchte ehrlich gesagt nicht tauschen. :(
Gruß Ralf
 
O

orlando

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Hallo Ralf,

bei der Berechnung des Beitrages zur BG kommt zuerst ein Grundbeitrag von 100 € zum tragen und hinzu die von der Bewirtschaftung und Flächengrösse abhängigen Beiträge (Risikobewertung). Den größten Risikofaktor hat bei mir der Garten?!
Für die Weide(1,5ha) bezahl ich nur ca 20€. Bei mir besteht der BG Beitrag also zu 70% aus dem Grundbeitrag.

Gruß
Roland
 
Maggus

Maggus

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Hallo zusammen,
ich habe letzten Monat die neue Beitragsrechnung meiner Landwirtsch. BG bekommen, die Beitragsänderungen wurden ja bereits in letzten Heft angekündigt.
Ich habe mit einer Erhöhung gerechnet muß jetzt aber 80 Euro weniger bezahlen....

Wie sieht es bei Euch aus ?
 
Agrostar6.61

Agrostar6.61

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Hallo,

als ich meine LU angemeldet habe, wurde ich da automatisch bei der BG mit angemeldet. Die BG hat bisher aber noch nichts von sich hören lassen. Ich denke wenn bis Ende diesen Monat nichts kommt, dann ruf ich da mal an, wir wollen ja kein Stress mit der BG ;)

Grüße von der schwäbischen Alb
 
U

uli0601

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Hallo Ralf,

auf welcher Grundlage steht die Aussage das der Besitz von Ackerland
keine Beitrittspflicht in eine BG nach sich zieht?

Hintergrund ist die Tatsache das meine meine Mutter ein Stück Wiese
geerbt hat (0.59 ha) und dafür ca. 95 Euro im Jahr an die BG zahlen muß obwohl sie rein gar nichts mit dieser Wiese anfangen kann und dies auch nicht tut. Die Wiese befindet sich zudem ca 80 Km von Ihrem Wohnort entfernt und wird weder gemäht oder sonstig genutzt.(Auch nicht von Dritten)

Wie ist hier die genaue Rechtslage? Ich habe zudem gerade mal im Internet ein wenig gestöbert und bin auf einige Hinweiße gestoßen das
schon
der alleinige Besitz von Ackerland/Wiese welche Landwirtschaftlich nutzbar wäre eine Beitragspflicht nach sich zieht.

Bin für alle Hinweiße Dankbar, werde aber morgen trotzdem selber mal mit der BG telefonieren.

Uli
 
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D_4006

D_4006

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Nabend,

ich hab auch eine Frage zur BG.
Und zwar hat mein Opa vor ca. 13 Jahren die Landwirtschaft aufgegeben und somit auch bei der BG aufgehört zu zahlen.
Nun wollen wir die Landwirtschaft im kleinen Maßstab wiederaufnehmen.
Nach einem Telefonat mit der BG wurd uns ein Betrag im X-Stelligen Tausenderbereich genannt, welchen wir von 1997 bis 2010 bezahlen sollen, damit wir die Landwirtschaft wiederaufnehmen können.

Ist das so richtig? Ich wüsste nicht wofür ich eine nicht mehr bestehende Versicherung über 10 Jahre im nachhinein bezahlen soll.

Gruß
Maximilian
 
M

mgk89 D4005L67

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Servus zusammen,
bei mir is der Beitrag nach der Neuerung um 14€ gestiegen.Ich bezahl
für net ma ganz 4000m² Wald jetz ca. 85€ jährlich(wucher!).
Seit 1990 is der Beiträg für des Stück Wald jährlich gestiegen und ma kann gar nix dagegen machen.
Beitragspflicht besteht grundsätzlich wenn man Land- o. Forstwirtschaftliche Flächen besitzt. Das heißt wenn die Flächen im Kataster als Land oder Forstwirtschaftsfläche geführt wird muß der Besitzer zahlen.
Nur wen die Flächen verpachtet sind zahlt der Pächter.
 
Thema: Pflichtmitgliedschaft Landwirtschaftliche BG
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