Trecker ablasten?

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DeutzTim

DeutzTim

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Nabend

ich habe mal eine Frage.

Kann man einen Trecker ohne weiteres ablasten?

Es geht um den 6005.

Leergewicht:
2610 Kg

Zu. Gesamtgewicht:
4930 Kg

Wunsch:
3490 bzw 3500 Kg

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Milchbubi

Milchbubi

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Moin Tim,

leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Mich würde aber brennend interessieren weshalb du deinen Schlepper ab lasten willst.
Soll das Steuerliche Gründe haben?

Gruß
Thomas
 
D40+D50

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Hallo

ablasten geht eigentlich ohne bauliche Veränderungen.
Man muss halt bedenken das sich dadurch auch z.B. die erlaubte Stützlast auf das Anhängemaul reduziert (bei einachsigen Anhängern evtl. wichtig)

Norbert
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Tim.

Soweit ich weiß (Das heißt nun nix, schon klar) kannst du den ablasten bis nur noch DU zugeladen werden kannst.

Vielleicht fragst du einmal deinen Tüv, GTÜ oder Dekra Fachberater um Rat.

Gruß

Friedhelm
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Hallo,

@Thomas,

ich gehe davon aus, dass es seinen Führerschein betrifft, er darf nur bis 3,5to. fahren.

@Tim,

Freidhelm und Norbert haben Recht, ablasten dürfte gehen.
Allerdings solltest du dich genau informieren was sich dadurch ändert, zB die schon angesprochenen Stützlasten, aber auch Anhängelasten.

Gruß Jörg.
 
C

Christian...

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Hallo,

wenn der Trecker mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, wirkt sich das auch auf die Höhe der Kfz-Steuer aus :)
 
Wübbo

Wübbo

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Diesel_Joerg schrieb:
ich gehe davon aus, dass es seinen Führerschein betrifft, er darf nur bis 3,5to. fahren.
Gruß Jörg.

Moin,

was ist eigentlich die max. Begrenzung bei dem Führerschein L den jeder mit dem Autolappen erhält?

MfG Wübbo

Edit: Meine in diesem Fall das Gewicht, dass der Lappen bis 32km/h geht ist auch einem Hinterwälder wie mir klar.
 
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AndyD40

AndyD40

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Hallo leute,

ablasten ohne Technische änderung ist kein Problem.

@Wübbo,

ich glaube das gibt es keine Grenze, eher beim Schlepper.

Gruß Andy
 
DX80

DX80

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Hallo

was ist eigentlich die max. Begrenzung bei dem Führerschein L den jeder mit dem Autolappen erhält?

Da gibt es keine Gewichtsbegrenzung, daher ist dieser Schein auch für schwere Stabler vorgeschrieben.
Kann das jetzt auch nur sagen weil dieses Thema beim Aufrischungskurs für den Stablerschein behandelt wurde.
Der Stabler den unsere Firma hat darf 4,5 Tonnen heben und ist für die Strasse mit einem Gesamtgewicht von 9,3 Tonnen zugelassen.
Da der Stabler nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine gilt, braucht man da entweder den alten 2er oder bei der Scheckkarte die Klasse L.
Mit dem grauen oder rosa 3er Schein darf man damit nicht auf die Strasse fahren.

m.f.G.Harald
 
DeutzTim

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Nabend

Diesel_Joerg schrieb:
...

ich gehe davon aus, dass es seinen Führerschein betrifft, er darf nur bis 3,5to. fahren.
...

Bingo.

Danke für eure Antworten. (ich werde mich demnächst mal schlau machen)
 
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11er-Deutz

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Hallo zusammen

Laut dieser Beschreibung aus dem Internet

http://www.eu-fahrschule.net/beschreibung.htm

Sehe ich das nicht so. Ich würde sagen das das Gewicht von 3,5t nur auf PKW`s bezogen ist (früher 7,5t). Also ich würde mal bei der Führerscheinstelle anrufen oder vorbeifahren und mir das genau erklären lassen bevor ich den Traktor ablasten würde.

Gruß
Andreas
 
DEUTZ-D-3006

DEUTZ-D-3006

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Hallo,

Mit einem Führerschein der Klasse L darf man Zugmaschinen bis 32 km/h fahren.
Mit einem Führerschein der Klasse T darf man Zugmaschinen ab 32 km/h fahren.

Wenn Tim also einen Autoführerschein der Klasse B besitzt, die Klasse B schließt M,S und L ein, darf er beide Schlepper fahren.

Da seine beiden Schlepper weder über 32 km/h laufen, darf er auch beide fahren.

Also kann sein Anliegen nur was mit dem Thema Steuern oder Versicherung zu tun haben, weil der Führerschein der Klasse L sich nicht auf das Gewicht sondern die zulässige Höchstgeschwindigkeit bezieht.

EDIT: Das 3,5 t Gewicht bezieht sich nur auf die Klasse B und nicht auf die Klasse L !!!

Mfg Johannes
 
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DeutzTim

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Nabend

nein es bezieht sich nicht auf die Steuern sondern es geht um die Führerschein (B und BE) Frage.
 
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C

Christian...

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Hallo,

die Klassen L und T gelten nur für Fahrzeuge, die tatsächlich für lof-Zwecke genutzt werden.
 
deutz fanatiker

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Nabend
Wenn der Schlepper eine schwarze Nummer hat gilt doch die Klasse L nicht also gilt nur Klaesse B und das sind halt max. 3,5 t

edit: sry christian war schneller
mfg.
 
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11er-Deutz

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Hallo Johannes

Aber beim ablasten wird das Gewicht (Gesamtgewicht) von dem Traktor nicht verändert sondern das zulässige Gesamtgewicht. Bei dem zu zahlenden Preis für die Steuern mit schwarzem Nummernschild wird das Gewicht vom Traktor berechnet, soweit meines Wissens.

@ Tim
Wenn du richtig gelesen hast auf der Seite, ist die Führerscheinklasse M,L und S in deiner Führerscheinklasse mit eingebunden und brauchst daher nichts an deinem Traktor zu ändern.

@ Christian
Welchen Führerschein machen die Leute die einen Schlepper als Hobby haben aber keinen Hof?

Gruß
Andreas
 
DeutzTim

DeutzTim

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Nabend

da das ja jetzt geklärt ist wäre ich froh wenn wir wieder zum Thema Ablasten kommen würden ;). Erfahrungsberichte würden mich auch interessieren. Wir haben bisher nur einen 911er MB auf 7,49t ablastet und das geschah Aktiv (Umbau und abspecken des Koffers).

Edit

Wohl doch nicht...

Die machen je nach Gewicht B, BE oder sogar C/CE. Ganz einfache Sache ich bin zu spät geboren ;) :evil:. Wären diese Sche... EU Führerscheine nicht eingeführt worden dann hätte ich Klasse 3 und somit keine Probleme. (nicht nur ich ;))
 
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oliverb

oliverb

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Hallo,

also meines Wissens beinhaltet die Klasse B die Führerscheinklasse L. Mit Klasse L darf man, wie oben schon beschrieben,Traktoren bis 32 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschienen bis 25 km/h fahren. Die Klasse T erhöht die Geschwindigkeiten auf 60, bzw. 40 km/h. Das Gesamtgewicht ist nicht ausschlaggebend! Es zählt einzig die Geschwindigkeit. Also müsstest du Tim, wegen der Führerscheinklasse den Traktor nicht ablasten.

Mit BE dürfen Züge aus PKW und Anhänger bis 7,5 t zulässiger Gesammtmasse gefahren werden. Aber keine einzelnen PKW oder LKW mit zulässiger Gesammtmasse über 3,5 t.

Grüße
 
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1014ts

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Hallo,
mit Klasse L darf man einen 6005,der nicht über 32 km/h eingetragen hat,fahren.
Das ablasten macht nur bei Schleppern über 32 km/h und Gesamtmasse über 7,5 to Sinn. Bis 7.5 to und V max.40 km/h reicht Klasse 3,die neue Bezeichnung kenne ich leider nicht.
DX 80 warum darf ich mit dem grauen Lappen und der Klasse 3 einen Stabler, den man mit L fahren darf,nicht fahren?
Das ablasten von LKW auf 7,49 to machte man füher,da man diese mit Klasse 3 fahren kann.Heute lastet man auf 11,99 to ab um Maut zusparen.

Gruß
Thomas
 
Berndt

Berndt

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Hallo,

warum müssen wir das leidige Thema immer wieder von vorne durchkauen. Es kann in diesem Bereich an jeder Ecke nachgelesen werden.

Klasse T und L gelten nur für Lof Einsatz. Also braucht man bei einem Schlepper mit über 3,5t zlg. GG einen LKW Führerschein, wenn man ihn privat einsetzt.

Was früher war interessiert in diesem Fall nicht, da es nicht auf die heutigen Maßstäbe übertragen werden kann.

Gruß,
Malte
 
Thema: Trecker ablasten?

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