Anhängelast

Diskutiere Anhängelast im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hi, wenn ich bei mir in den Fahrzeugschein schaue, nach der Anhängelast mit ,oder ohne Bremse schaue, ist dort keine Angabe. Bei der ABE nr...
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Reinhard

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Hi,

wenn ich bei mir in den Fahrzeugschein schaue, nach der Anhängelast mit ,oder ohne Bremse schaue, ist dort
keine Angabe.
Bei der ABE nr. 2442 steht was von zul Ges. Gew. von 4000Kg. wie ist das zu verstehen?

Kennt sich da jemand von euch aus? ?(

Gruß Reinhard
 
F123L514

F123L514

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Hallo,

das zulässige Gesamtgewicht bezeichnet das Leergewicht des Schleppers plus die Zuladung (Anbaugerät, Gewichte etc). Eine ausgewiesene Anhängelast im Fahrzeugschein bei Traktoren gibt es meines Wissens nach nicht. Allerdings ist oft auf dem Anhängemaul ein Typenschild angebracht. Und dort ist oft eine max. zulässige Anhängelast angegeben.

Grüße aus Nordbaden
 
Rüdiger

Rüdiger

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Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Von Traktoren steht in der StVZO nix drin

Gruß
 
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Reinhard

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Hallo Rüdiger,
nach deinem "Roman" bin ich auch nicht schlauer!

Wir haben doch den gleichen D4o !!!

was dürfen wir da anhängen?
mit oder ohne Bremse?

oder anders gefragt." was , oder wieviel Tonnen hängt
ihr so an?

Es kann doch ncht sein, das nur ich mir darüber gedanken mache?

Unbegründet vielleicht!! :D :D ?(


Gruß Reinhard
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Lange Rede kurzer Sinn:

Für "uns" ist der letzte Satz interesant. :D

Ich hab mich am Anfang auch gewundert, aber wenn du willst:
2 Hänger mit 40 tonnen Rüben.

Das ist das was "wir"dürften.
Was man sollte, muß jeder selber wissen, aber vielleicht sollten wir auch an die Bremsen denken, bei denen vor ca. 40 - 50 Jahren die Garantie abgelaufen ist.
(Unabhängig davon, was die Rennleitung sagt)

http://www.deutz-traktoren.de/forum...tyleid=1&sid=9a2d9dc0dacaf837f07ccb8e9f85ebbf

Da geht's indirekt auch um die anhängelast.
 
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Reinhard

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Verwirrung ?(

bin Privatmann keine" LOF"

Fahre " Schwarzen D4o"
mit " schwarzem Hänger "



Gruß Reinhard
 
Meiko

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Ich kenne das so:

Für ungebremste Anhänger gilt das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs. Siehe im übertragenen Sinne auch Rüdigers Beitrag unter (1) ...Geländefahrzeuge.

Ob es das aber schriftlich irgendwo so für Trecker gibt, weiß ich nicht.

Bei gebremsten Anhängern ist der gewichtsbegrenzende Faktor nur das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Bei nicht zugelassenen Anhängern (grünes "Folgekennzeichen") muss man das einfach irgendwie wissen, gerade bei den älteren gibts meist keine Papiere. steht aber auf dem Typenschild, wenn noch vorhanden.

Bei den zugelassenen Anhängern (schwarzes eigenes Kennzeichen) müsste es ja einen Fahrzeugschein geben, in dem das steht.

Ein schwarzes "Folgekennzeichen" (d.h. Kennzeichen des Zugfahrzeugs) darf es meines Wissens gar nicht geben, ebenso darf man mit einem schwarz zugelassenen Trecker keine Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen, weil diese nur hinter LOF zugelassenen (grünen) Zugfahrzeugen betrieben werden dürfen.

"schwarzer Anhänger" hinter "grünem Zugfahrzeug" darf aber.

Gruß
 
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Luki

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Hallo

also in der BA von meinem f2l612/6 steht glaube ich irgendwo etwas von 14t (gebremst nehme ich natürlich an)

mfg Luki
 
L

Loenne

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Ich glaube da spielt dann auch noch,mal ganz unabhängig von der Technik die Fahrerlaubnisklasse
mit rein.
Bei mir Klasse L: Laut Fahrschulbuch bis zu
2 Anhänger mit Auflaufbremse je. 8t.
Auch wenn der Trecker mehr abkann, ich darf nicht mehr.
Für druckluft-gebremste Anhänger hat man dann keine Ausbildung,Folge:man darf sie nicht benutzen!

Die fallen dann unter Klasse T. Da ligen die gewichte dann auch höher.
Keine Ahnung was andere Klassen betrifft.


Gruß Stefan
 
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Christian...

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L unf T gelten meines Wissens aber nur für lof-genutzte Fahrzeuge - aber nicht für schwarz zugelassene Trecker.
 
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Ölhand

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Christian... schrieb:
L unf T gelten meines Wissens aber nur für lof-genutzte Fahrzeuge - aber nicht für schwarz zugelassene Trecker.
Hallo,
die Führerscheinklassen haben mit der Zulassungsform des Schleppers überhaupt nichts zu tun. Das grüne Kennzeichen sagt ja nur, das der Schlepper steuerbefreit ist, während das schwarze Kennzeichen besteuert ist. Also eine Finanzamtsache.
Edit: zu spät.
@ Loenne:
Warum soll man mit Klasse L keine Druckluftgebremsten Anhänger ziehen dürfen? Die 8 to. beziehen sich auf den Hänger. Ab 8 to. darf eben keine Auflaufbremse mehr verwendet werden. Aber wenn ein 6 to. Hänger eine Druckluftbremse besitzt, darf ich ihn mit Klasse L nicht fahren? Dann dürfte kein Lehrling mit Klasse L auf einem Ausbildungsbetrieb einen Schlepperzug fahren, da auf den Ausbildungsbetrieben doch fast nur Druckluftanlagen existieren(von einigen Ausnahmen abgesehen).
Gruß, Achim
 
Rüdiger

Rüdiger

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Klasse T
Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 16/18 Jahre
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.

Keine Befristung der Besitzdauer
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--------------------------------------------------------------------------------

Klasse L
Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Keine Befristung der Besitzdauer
 
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Christian...

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L unf T gelten meines Wissens aber nur für lof-genutzte Fahrzeuge - aber nicht für schwarz zugelassene Trecker.

Beweis der Aussage: Zitat von Rüdiger:
Zugmaschinen, [...] die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Mich hat das und auch schon mal gestört; hab dann bei der Führerscheinstelle angerufen und sinngemäß die Auskunft bekommen: "vergiss es".
(hat was damit zu tun, wann der Lappen gemacht wurde)

Hier gibt's auch irgendwo 'nen Beitrag dazu, hab ihn aber nicht mehr gefunden.
Werd nochmal suchen!

*edit*
Hab's gefindet:
Steht unter "TÜV, VORSCHRIFTEN... bei "Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?"
Sorry, musste es so reinschreiben, Link hat nich gefunzt.
 
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Reinhard

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Hi,
mein Problem im Fahrzeugschein steht bei mir bei Ziffer 28 u. 29 kein Eintrag.
Bei Bemerkungen ist aufgeführt: B. Transp. V.Lösb.Arb.GER.SOW. B.Verw. e.Einachsanh. od.e.Ladepr.Dürf.Betr.:D.Zul.Ges.Gew.:4000kg,d.zul.vor.Achsl.:1800kg,d. zul.Hi.Achsl.:2800kg*d.FZ entspr. b. auf d.Motorleist. d.betr.Erl.NR.2442.

Gruß Reinhard

PS:Wieviel Tonnen darf mein Deutz D40 ziehen? ?(
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Reinhard, ich schau morgen in meinen Fz. rein.

Habe auch einen Kollegen, welcher eine Fahrschule für Traktoren hat und nur dies ausbildet. werde mich mal dort schlau machen. Bin auch schon etwas raus aus dem Geschäft.

Gruß
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Reihard,
lösbare Arbeitsgeräte haben aber nix mit Anhängelast zu tun.
Einachsanhänger (u. lös. Arbeitsgerät) wirken sich auf die Achslast aus, deshalb der Eintrag.

Deine Anhängelast wird nur eingeschränkt von:
> zul.GG. Hänger (ich mein jetzt Zweiachser)
> Die 40 tonnen-Grenze die es meines wissens noch gibt.
> Typenschild auf deiner AHK

Irgendwo gibt's auch noch eine Längenbeschränkung (also Zugmaschine + Hänger max. X Meter -> weis den Wert nich auswendig)
 
R

Reinhard

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@ Rüdiger und Tim,

so wie das aussieht, kann ich in meinem Einsatzbereich
ca 2To mit, und ohne Bremse ,des Hängers alles anhängen.

Zur Zeit habe ich einen 1,4To Autoanhänger, womit ich Holz , Kies, Steine tranportiere.( Kugel auf der Ackerschiene)

Denke darüber nach, für Holztransporte, einen soliden Hänger zu bauen , oder kaufen. ca 2,5 to würden reichen.
Sollte auch die AHK benutzt werden.

Da der D40 schwarz zugelassen ist, habe ich keinen schimmer was ich tun kann , oder muß?

Ja, ich weiß, der Hänger braucht eine schwarze Zulassung.


Gruß Reinhard
 
Thema: Anhängelast

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