Zulassen des Schleppers

Diskutiere Zulassen des Schleppers im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo Zusammen, ich habe am Freitag meinen Deutz D25S zugelassen und habe im Anschluss mit meinem Versicherungsvertreter über die Versicherung...
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RainerD25S

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Hallo Zusammen,

ich habe am Freitag meinen Deutz D25S zugelassen und habe im Anschluss mit meinem Versicherungsvertreter über die Versicherung gesprochen. Er sagte mir das es einen Unterschied macht (ca. 100€) ob der Schlepper als Zugmaschine oder als Landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist. Die Bezeichnung steht jedoch nicht im alten Fahrzeugbrief, sondern wird über eine Schlüsselnummer bestimmt. Wie kann das sein, das ein Schlepper BJ 1960 nicht als Landwirtschaftliche Zugmaschine bestimmt wird.

Kennt sich jemand damit aus???

Gruß Rainer
 
hamsti

hamsti

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Hallo Rainer,

erstmal herzlich wilkommen hier im Forum!

Was hast du den für eine Schlüsselnummer "zu 1" im Fahrzeugschein stehen? Es gibt zwar prinzipiell drei unterschiedliche Nummern, nämlich 870000, 871000 und 872000, aber eine davon sollte auch in deinem Fahrzeugbrief drin stehen.

Seit der Einführung der "neuen, geänderten Pappbriefe" irgendwann Mitte der fünfziger Jahre (könnte 1953 oder 54 gewesen sein) stand in der ersten Zeile folgender Text:
Art des Kraftfahrzeugs......................Zugmaschine........................87
87 ist also die "Haupt"-Schlüsselnummer für eine Zugmaschine und wurde später in die Untergruppen 00, 10 bzw. 20 unterteilt, sowie mit dem Anhang 00 für die Schadstoffklasse versehen.
8700 00: ZUGMASCHINE
8710 00: ZUGM.ACKERSCHLEPPER
8720 00: ZUGM.GERÄTETRÄGER
Laut Aussage eines TÜV Mitarbeiters steht die Schlüsselnummer 8700 nur dafür, daß es sich überhaupt um eine Zugmaschine handelt, während die beiden anderen immer auf eine lof Nutzung hinweisen.

Es gibt Fahrzeuge bei denen man als Unwissender gar nicht mit einer Zugmaschine rechnet: Ein Unimog mit kurzer Ladefläche ist/kann eine Zugmaschine sein.

Kann es sein, daß dein D25S mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist und deswegen in der Versicherung einfach teurer als eine lof Zugmaschine? Hast du Landwirtschaft/bist du Mitglied in der BG?

Edit: Kann jemand dessen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, meine Vermutung bestätigen, daß in seinem Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer 870000 statt 871000 steht?
 
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Christian...

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Kann es sein, daß dein D25S mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist und deswegen in der Versicherung einfach teurer als eine lof Zugmaschine?

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ein Trecker mit grünem Kennzeichen DEUTLICH teurer in der Versicherung ist als einer mit schwarzem (bei der Provinzial).
Aber das mag von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, schließlich kann jede Versicherung ihre Preise selbst festlegen.

Kann jemand dessen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, meine Vermutung bestätigen, daß in seinem Fahrzeugbrief die Schlüsselnummer 870000 statt 871000 steht?

Der Trecker, der sich hinter diesem Schein versteckt, hat definitv schwarze Kennzeichen.
--> Ja, ich kann deine Vermutung bestätigen :D


d30_nfg_schein.jpg
 
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Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Christian
Die grüne Versicherung ist meist deutlich günstiger. Mein Hanomag R40 kostet etwas um 40 € Versicherung.
Damals als der 11er Deutz WK noch schwarz angemeldet war, wollten die Versicherungen von 200-700 DM haben. Aus Kulanz hat uns die LVM ihn dann grün versichert, obwohl schwarz besteuert.
Bis denn
Marcus
 
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Christian...

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Die grüne Versicherung ist meist deutlich günstiger

Hallo Markus,

ja, das ist der springende Punkt: Für 9 von 10 Versicherungen mag das gelten, und bei der 10. ist es genau umgekehrt.
Es gibt bezüglich der Versicherungsprämie keine allgemeingültige Aussage,jede Versicherung kann die Tarife (z.B. ab wann ein Oldtimer ein Oldtimer ist und welche Auflagen an eine Oldtimerversicherung geknüpft sind und ob die Police sich dann Oldtimer-, Classic- oder Hyperdupamegatoll-Police nennt) nach eigenem Gutdünken festlegen.

Daher: möglichst mehrere (viele) Versicherungen vergleichen und sich nicht durch Begriffe wie z.B. Oldtimer verwirren lassen - ein Fahrzeug, daß bei der einen Versicherung "Oldtimer" genannt wird, heißt bei einer anderen vielleicht "Youngtimer".
 
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