Bremslicht

Diskutiere Bremslicht im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Schlepperfreunde, Ich besitze einen Deutz F1L 514/51 BJ. 1953 muss zum Tüv finde kein Bremslichtschalter oä. :rolleyes: Benötigt der...
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Deutz F1L 514/51

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Hallo Schlepperfreunde,

Ich besitze einen Deutz F1L 514/51 BJ. 1953
muss zum Tüv finde kein Bremslichtschalter oä. :rolleyes:
Benötigt der Trecker BJ.1953 kein Bremslicht für die Tüv abnahme? ?(

Vielen Dank im vorraus.
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Michael,

und wie ist das, wenn ein neuer Anhänger gezogen wird?
Dieses Thema wurde schon mal behandelt. Aus meiner Sicht
konnte ich berichten, daß der TÜV die Funktion der
Nebelschlußleuchte verlangt hat. Es handelte sich um einen
drei Jahre alten Wohnwagen, der gleichzeitig zum TÜV
mußte und auch von meinem alten Trecker gezogen werden
sollte.

Ich habe ihm den Gefallen getan, weil mich dieses ein Lächeln
kostet. Den Schalter habe ich anschließend für meine
zusätzliche von der Rennleitung tollerierten Warnblinkleuchte
im Rückfenster benutzt.

Vielleicht gilt auch hier die Regel, alle elektrischen Einrichtungen
die vorhanden sind, müssen funktionieren.

Gruß Passer Montanus
 
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nobi

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Eins steht fest , der gezogene Anhänger wird dann auch nicht schneller als 25 km/h sein .

nobi
 
D40+D50

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Hallo

Da geht es aber nicht um die tatsächliche Geschwindigkeit,
sondern um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Norbert
 
nobi

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Allerdings ist jeder Hänger hinter dem oben genannten Zugfahrzeug für den moment einfach nicht in der Lage , schneller zu fahren .

Ist schon schwierig , die korrekte Rechtslage fest zu legen .

nobi
 
100 06A

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Die Eingangsfrage wurde ja von Michael ausreichend geklärt. Der Trecker bekommt Licht auch ohne Bremslicht.

Der Anhänger hinter diesem Traktor benötigt kein Bremslicht, da ja der Traktor keines hat (-> im Straßenverkehr). Und wenn er hat, dann geht es halt nicht an!

Beim TüV jedoch müssen alle angebauten Lampen auch funktionieren. Die Frage ist nun: Ist es möglich, mit einem solchen Traktor einen neuen Anhänger beim TüV vorzuführen!?

Ich denke das liegt am Ermessen des TüV-Beamten. Er kann sicherlich die Abnahme verweigern. Allerdings meiner Meinung nach nur, weill die Bremslichter nicht geprüft werden können.
Zumindest war bei meinem letzten Autoanhänger TüV der Beamte ganz begeistert, dass alle Lichter ordnungsgemäß funktionierten. Als ich dann noch die Nebelschlussleuchte einschaltete, war er ganz aus dem Häuschen. Bin mir sicher, ich hätte auch ohne die Schlußleuchte TüV bekommen. Er hat auch über die fehlenden Unterlegkeile nicht viel gesagt.

Gruß Ruben
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

zwei grundsätzliche Dinge wurden schon vom Michael und Ruben
eindeutig angeschnitten.

Nun möchte ich mal die Angelegenheit von einer anderen Seite
beleuchten.

Auf Nostalgie und Bestandschutz können wir und wollen wir nicht verzichten.
Der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit und diese sollte auch weitgehend genutzt
werden.

Auf der anderen Seite entsteht durch das starke Verkehrsaufkommen eine
erhöhte Gefährdung sowohl für die schnellen als auch für die langsamen Fahrzeuge
( Oldtimer Trecker).

Ist dieser Oldtimer durch einen modernen Anhänger wie Wohnwagen nicht
erkennbar, besteht für die nachfolgenden Fahrzeuge eine erhöhte
Gefährdung. Es kann nicht verlangt werden, daß ein Autofahrer (40 Tonnen)
hinter jedem Anhänger einen Trecker vermutet und abbremst.

Fazit: Es ist sinnvoll, daß alle Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren wenn sie von
einem Oldtimer gezogen werden.

Es wird dann schwer oder auch nicht möglich das Alte ganz zu erhalten.
Aber auch die alte Tante JU durfte nur mit nachgerüsteter Technik fliegen.

Ich wäre nicht überrascht, wenn meine zusätziche Warnblinkleuchte eines Tages
für langsam fahrende PKW 20 u. 40 km/h eine Pflicht wird.
Meine zusätzliche Warnblinkleuchte wurde in sechs Jahren nicht ein einziges Mal beanstandet.

Wo wir nicht mit rechnen müssen ist, daß am 01.04.2008 die dritte Blinkleuchte
für Geradeausfahrer eingeführt wird.

Viele Grüße in die Runde

Passer Montanus
 
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Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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passer montanus schrieb:
Ich wäre nicht überrascht, wenn meine zusätziche Warnblinkleuchte eines Tages
für langsam fahrende PKW 20 u. 40 km/h eine Pflicht wird.
Die Warnblinkleuchte wurde in sechs Jahren nicht ein einziges Mal beanstandet.


Passer Montanus

Genau sowas hab ich mir für meinen "kleinen Ausflug" zugelegt.
Ist mit den Rückleuchten gekoppelt -> d.h. Licht an und der Bauwagen blinkt.

Macht ein viel besseres Gefühl, wenn man im Dunklen unterwgs ist...
 

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bullette

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Also ich muss Tim Recht geben,ich habe auch einen Bremslichtschalter und an meinem Hänger funktioniert auch das gesamte Licht(Nebelschlussleuchte)
Mir ist es schon passiert, das mörderlich hinter mir gehupt worden, bloss weil mein Blinklicht mal nicht ging.
Wenn ich gar kein Licht hätte was wäre dann???
Deßhalb habe ich an sämtlichen Hängern Licht auch am Rückewagen der nur fürn Busch ist.

MfG Bullette

ps das einzigste was ich nicht habe sind SPIEGEL
 
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Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Frank,

ich glaube, du hast mich mistverstanden... ;)

Ich hatte und hab kein Bremslicht am 18er und dadurch auch keines am Anhänder oder Bauwagen.

Mir gehts bei meiner Rundumleuchte rein um die Warnung sich schnell von hinten nähernder Fahrzeuge.
Wenn einer schon hinter mir fährt und mir dann bei Temop 20 drauffährt, ist ihm eh nicht zu helfen...
 
bullette

bullette

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Hallo Tim,
schade um den Hänger..... und noch schlimmer um deinen Deutz... ;)

nein nein ....aber ich habe trotzdem Licht......

MfG Bullette

in Sachsen sind sie pinglich...was den TÜV und DEKRA betrifft

Ich wollte auch keins.

MfG Bullette
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Bullette,

mein Text gehört eingentlich nicht hier her.
Es ist aber ein Beitrag zur Sicherheit.
Mechanische Resonanzen wäre ein neues Thema
Spiegel alleine reichen nicht, sie müssen auch ruhig sein und nicht
schwingen.

Gruß PM



Hallo Tim,

Deine Rundumleuchte am Boden ist eine gute Lösung, würde mich
interessieren ob einer von der Rennleitung schon mal gemeckert hat.
Meine Warnblinkleuchte hat einen Magnetfuß und wird über einen
Stecker betrieben und ist somit nicht mit dem Fahrzeug mechanisch
verbunden.

Gruß PM
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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passer montanus schrieb:
... ob einer von der Rennleitung schon mal gemeckert hat.

Gruß PM

Hallo Hans-Günter,

nein, bis jetzt noch keine Klagen seitens der Rennleitung.

Ich wurde zwar ein paar mal aufgehalten, aber die hatten andere Sorgen. ;)

Wegen meiner Spiegel grübel ich auch noch, aber mir ist noch keine bessere Lösung eingefallen.
Dein Spiegelhalter / Gepäckträger / USB ist natürlich Luxus. ;)

Ich seh, sobald der Motor läuft immer nur 5 LKW's hinter mir. :(
 
Sanesch

Sanesch

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Hallo !
Ich war letzte Woche bei der Vollabnahme ! Habe aber leider keine Papiere bekommen da mein D 50 eine Endgeschwindigkeit von 22km/h erreicht und ich kein Bremslicht habe. Kann mir mal jemand nen link schicken wo ich mir die genaue Gesetzeslage ausdrucken kann ? MfG Sanesch PS: Eilt ein bissi muß morgen wieder hin .
 
Michael Roth

Michael Roth

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Hallo,
schau mal hier rein, da steht unter §53 alles zu Bremslichtern.

Viele Grüße
Michael
 
Sanesch

Sanesch

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Hallo erstmal !
So habe es geschaft mein D 50 ist durch , habe neue Papiere bekommen und alles ist gut . Soll heißen ohne Mängel . Werde mich nun um ne Versicherung kümmern und dann wird die Maschine angemeldet . MfG Sanesch
 
D40+D50

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Hallo

Herzlichen Glühstrumpf, oder so.

Was hast Du denn gemacht?

Bremslicht nachgerüstet, Geschwindigkeit gedrosselt oder TÜV-Prüfer gewechselt?

Norbert
 
Sanesch

Sanesch

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Da der Prüfer der Ansicht war der Schlepper würde 22km/h laufen , was er im Leben nicht tut , sollte ein Bremslicht vorhanden sein . Da habe ich aus einer Einkreis eine Zweikreis Brems-Blinkanlage gemacht . Soll heißen ich Bremse mit den Blinkern , außerdem mußten vorne noch neue Reifen drauf und eine neue Lenkstange . Das mit der Brems-Blink Anlage war garnicht so einfach aber hat geklappt . Freu
MfG Sanesch
 
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