Ölhand schrieb:
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Hallo,
hat er normalerweise auch. Normal reicht für eine Steuerbefreiung nicht eine reine Landwirtschaft, ...........
Hallo
das stimmt so nicht ganz.
In Bayern z.B. (oder zumindest in meinem Landkreis) muss man keinerlei Grünfläche oder Landwirtschaftliche Tätigkeiten nachweisen um einen Schlepper "grün" anzumelden. Man wird bei der Zulassung gefragt, schwarz oder grün.
Wenn grün, wird man schriftlich belehrt, das man eben nur LoF Fahrten machen darf.
Übrigens auch sog. Fahrten "zur Aufrechterhaltung des LoF-Betriebs".
Also z.B. Baumaterial für eine Halle, in die dann der Schlepper gestellt wird, transportieren.
Also am besten, beim jeweiligen Finanzamt erkundigen.
Norbert