Fahrerlaubnissklasse C1/C1E und CE79

Diskutiere Fahrerlaubnissklasse C1/C1E und CE79 im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Fahrerlaubnisklasse C1 und C1E Der alte 3er wird durch die Klassen B, BE, C1, C1E ersetzt, die Klasse 2-alt wird durch die Klassen B, BE, C1...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Rüdiger

Rüdiger

Beiträge
1.475
Likes
16
Fahrerlaubnisklasse C1 und C1E

Der alte 3er wird durch die Klassen B, BE, C1, C1E ersetzt, die Klasse 2-alt wird durch die Klassen B, BE, C1, C1E, C und CE. Dies reicht jedoch hinsichtlich der Klasse 3 oft nicht aus, da Züge mit Doppelachsanhängern oder solche mit zulassungsfreien Anhängern ( Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren) auch dann unter die alte Klasse 3 fielen, wenn die zGM des Zuges mehr als 12000 kg betrug. So war es aufgrund der Bestimmung des § 42 StVZO möglich, Fahrzeugkombinationen bis zu 18750 kg unter der alten Klasse 3 zu fahren.
Um auch diesen Anwendungsfall im Rahmen der Besitzstandsregelung zu erfassen, wird bei der Umstellung der Klasse 3 dieser Überhang zusätzlich gewährt.
Da dies nach neuem Fahrerlaubnisrecht jedoch in die Klasse CE fällt, wird dieser Teil als beschränkte Klasse CE mit der Schlüsselzahl „79" (C1E>12000 kg, L max. 3“ erteilt. „L“ steht hier für Achsen, also max. 3 Achsen sind hier erlaubt.
Die Schlüsselzahl „79“ bekundet also die aus Klasse 3 resultierende Berechtigung zum Führen von
- dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg zGM
- Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die zGM mehr als
12000 kg betragen kann
- dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die
zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt
- die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zGM von mehr als
7500 kg.

In Abgrenzung zu den Klassen L, T und B unterliegen folgende Kfz der Klasse C:
1. Kfz mit einer zGM von mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen
2. Kfz mit einer zGM von mehr als 7500 kg und einem Anhänger mit max. 750 kg
3. SAM mit einer bbH von mehr als 25 km/h und einer zGM von mehr als 7500 kg
4. SAM mit einer zGM von max. 7500 kg, die Zweckentfremdet eingesetzt werden
5. LoF-SAM mit einer bbH von mehr als 40 km/h und einer zGM von mehr als 7500 kg
6. LoF-SAM mit einer zGM von mehr als 7500 kg, die entgegen Klasse T eingesetzt werden
7. LoF-Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 60 km/h und einer zGM von mehr als 7500 kg
8. LoF-Zugmaschinen mit einer zGM von mehr als 7500 kg, die entgegen Klasse L eingesetzt
werden
9. LoF-Zugmaschinen mit einer zGM von mehr als 7500 kg, die entgegen Klasse T eingesetzt
werden
10. Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbh von mehr als 25 km/h und einer zGM von
mehr als 7500 kg



Fahrerlaubnisklasse C1 und C1E

Fahrer von Kfz mit einer zGM von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg müssen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 sein. Ein Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg darf mitgeführt werden.

Die Klasse C1 deckt den bisher in die Klasse 3 fallenden Bereich zwischen 3500 kg und 7500 kg ab.

Es können folgende Arten von Anhängern mitgeführt werden:
- Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg
oder
- Anhänger mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination nicht 12000 kg übersteigt

Die Klasse C1E kommt nur dann in Frage, wenn hinter einem Kfz der Klasse C1 ein Anhänger mitgeführt wird, dessen zGM mehr als 750 kg beträgt.

Aber dann darf
- die zGM des Anhängers die Leermasse des ziehenden Kfz nicht übersteigen
- die zGM der beiden Fahrzeuge zusammen max. 12000 kg betragen.


Beispiele:

Klasse C1:
zGM Kfz: 7490 kg
Leermasse Kfz: 3200 kg
zGM Anhänger: 750 kg
da die zGM des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt reicht hier Klasse C1

Klasse C1E:
zGM Kfz: 7490 Kg
Leermasse Kfz: 3200 kg
zGM Anhänger: 1050 kg
da die zGM des Anhängers mehr als 750 kg beträgt, ist mind. die Klasse C1E erforderlich.

Weiterhin ist zu prüfen, ob die zGM des Anhängers nicht die Leermasse des Kfz übersteigt.
Ebenfalls darf die zGM der Kombination 12000 kg nicht übersteigen, nur dann reicht Klasse C1E.

Werden diese Bedingungen (zGM, Leermasse) nicht eingehalten, ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Klasse C1 und C1E wird befristet erteilt, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Inhaber des alten 3er dürfen aufgrund der Besitzstandsregelung grds. Fahrzeuge im Umfang ihrer bisherigen Berechtigung führen. Der alte 3er wird durch die Klassen B, BE, C1, C1E ersetzt. Obwohl beim alten 3er im Wesentlichen nur
- Kfz bis zu 7500 kg
- Sattel-Kfz bis zu 7500 kg (einschließlich Auflieger)
- Züge mit nicht mehr als 3 Achsen gefahren werden dürfen,
bei den Klassen BE und auch C1E diesbezüglich jedoch kein Limit gesetzt ist, wird bei der Umstellung der Klasse 3 in das neue Fahrerlaubnisrecht sowohl die Klasse B, BE, C1 und C1E erteilt.

Die Klasse C1 bzw. C1E werden bei der Umstellung „Alt“ auf „Neu“ unbefristet erteilt.

In Abgrenzung zu den Klassen L, T und B unterliegen folgende Kfz in die Klasse C1:
1. Kfz mit einer zGM von mehr als 3500 kg und max. 7500 kg
2. SAM mit einer bbH von mehr als 25 km/h und einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg
3. SAM mit einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg, die zweckentfremdet eingesetzt werden
4. LoF-SAM mit einer bbH von mehr als 40 km/h und einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg
5. LoF-SAM mit einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg die entgegen Klasse T zweckentfremdet
eingesetzt werden
6. LoF-Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 60 km/h und einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg 7. Lof-Zugmaschinen mit einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg die entgegen Klasse L
zweckentfremdet eingesetzt werde.
8. LoF-Zugmaschinen mit einer zGM von 3500 kg bis 7500 kg die entgegen Klasse T
zweckentfremdet eingesetzt werden

Gruß Rüdiger
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Fahrerlaubnissklasse C1/C1E und CE79

Ähnliche Themen

Schwarze oder grüne Nummer

Trecker mit Anhänger überführen

Besitzstandswahrung Fahrerlaubnis Teil 2

Fahrerlaubnisklasse BE

Fahrerlaubnisklasse C und CE

Oben