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Deutz Oldtimer Forum » Deutz Ecke » TÜV, Versicherung und Vorschriften » Mit Unimog T Führerschein machen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Mit Unimog T Führerschein machen?
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Kurt   LANG_GLOBAL_USER_MAP_POSTBIT


Dabei seit: 03.08.2007
Beiträge: 565

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Moment. Solange ich mit dem Unimog LOF unterwegs bin und hinten dran was langsamer als 60 hängen habe spricht nichts dagegen den Unimog mit T zu fahren. Ist doch egal, das langsamste Fahrzeug im Gespann bestimmt die Geschwindigkeit. Oder wo finde ich einen PKW mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 km/h damit ich einen Anhänger ziehen darf.
C1E wird aber auch knapp. Denn die zGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Dann besser gleich CE.
Im übrigen ging es um die Anforderungen eines Prüfungsfahrzeugs. Das muss nicht unbedingt dem "Normalen" entsprechen. Oder wer hat doppelte Pedale in seinem PKW damit der Beifahrer notfalls mitbremsen kann?

Kurt
24.08.2010 01:12 Kurt ist offline E-Mail an Kurt senden Beiträge von Kurt suchen Nehmen Sie Kurt in Ihre Freundesliste auf
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EifelerDeutz


Dabei seit: 13.03.2010
Beiträge: 19
Herkunft: Eifel

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Hallo Kurt!
Das mit was langsameren wie 60km/h ist nicht, das ist ein Irrglaube, denn das Zugfahrzeug gibt die Führerscheinklasse an, wir hatten auch solche Spezies in der Fahrschule gehabt, die gemeint haben, langsameren Hänger dahinter und los, aber unser Fahrlehrer hat ihnen darauf mittgeteilt, dass dies Illegal ist.
Allerdings ist das Gerücht weit verbreitet, wie es dazu gekommen ist, weiß ich nicht.


Gruß
EifelerDeutz
P.S dann bräuchte auch niemand den T-Führerschein überhaupt, da die wenigsten Anhänger hier angemeldet sind, und somit 25 km/h, was ja heißen würde Klasse L......
24.08.2010 19:12 EifelerDeutz ist offline E-Mail an EifelerDeutz senden Beiträge von EifelerDeutz suchen Nehmen Sie EifelerDeutz in Ihre Freundesliste auf
Rüdiger   LANG_GLOBAL_USER_MAP_POSTBIT
Moderator


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Dabei seit: 10.10.2005
Beiträge: 1.256
Herkunft: 36325 Feldatal (Owerhesse)

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Hallo,

also das mitden Geschwindigkeiten istwohl ein Problem.

Beispiel: Deutz mit bbH von 40kmh zieht einen Anhänger der zulassungsfrei (lof) mit geschwindigkeitsschild 25 an der Rückseite. Wie schnell darf das Gespann fahren? 25 kmh darf man fahren, derAnhänger gibt hier die Geschwindigkeit vor. Wird schneller gefahren, besteht keine Zulassungsfreiheit mehr. Ebenso verhält es sich mit Baubuden, welche von LKW gezogen werden.

Die Führerscheinklasse wird aber durch das Zugfahrzeug geregelt. Hier kommte es entweder auf das Gewicht oder wie in der Lof auf die Geschwindigkeit an.

Es muss hier zwischwn Zulassungsrecht (FZV) und Fahrerlaubnisrecht (FeV) unterscheiden.

Gruß

Rüdiger

__________________
Deutz D40 1.S, Bj.: 1963

Babba hat`n Traktor

Unbeschreiblich das Gefühl, die verhaltene, donnernde Kraft unter sich zu spüren und nur mit einem leisen Händedruck entfesseln zu können.
Das ist Motorradfahren!!
( Ilse Thouret, 1936)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rüdiger: 25.08.2010 12:52.

25.08.2010 06:50 Rüdiger ist offline E-Mail an Rüdiger senden Beiträge von Rüdiger suchen Nehmen Sie Rüdiger in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Rüdiger: nee YIM-Name von Rüdiger: nee MSN Passport-Profil von Rüdiger anzeigen
Stimmi   LANG_GLOBAL_USER_MAP_POSTBIT


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Dabei seit: 16.07.2009
Beiträge: 82
Herkunft: 78224 Singen

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Hallo,

vor gut 1-2 Jahren ist ein bekannter von mir in eine Verkehrskontrolle geraten,
er hatte einen zulassungefreien Anhänger 25KM/H dran,
er ist mit dem Traktor 40 KM/H gefahren.
Ergebniss: 1 Punklt in Flensburg ( ist egal wenn mann noch keine hat ) und 70 € Bußgeld.
Aber mal ehrlich, wer fährt denn mit so nem gespann die vorgeschriebenen 25 KM/H
25.08.2010 10:49 Stimmi ist offline E-Mail an Stimmi senden Beiträge von Stimmi suchen Nehmen Sie Stimmi in Ihre Freundesliste auf
Deutz_driver   LANG_GLOBAL_USER_MAP_POSTBIT


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Dabei seit: 28.10.2007
Beiträge: 1.074
Herkunft: Deutschland

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Tag,
Wie schaut des aus in meinem schlauen Fahrschulbuchen steht nämlich :

>Eine Auflaufbremse wirkt selbsttätig durch Auflaufen des Anhängers auf die Zugmaschine<

Auflaufbremsen subd veu folgenden Anhängern zulässig .

-Zulässige Gesamtmasse bis 8t und eine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

-Zulässige Gesamtmasse bis 8t und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h , wenn die Bremse auf alle Räder wirkt . (Darf ich 40 fahren wenn alle Räder gebremst sind oder muss der Anhänger zugelassen sein)

-Zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t ohne Geschwindigkeitsbeschränkung , wenn die Bremse auf alle Räder wirkt .(Darf ich dann soll schnell fahren wie der Traktor läuft fahren wenn alle Räder gebremst sind oder muss der Anhänger zugelassen sein)
Gruß
Georg
25.08.2010 12:54 Deutz_driver ist offline Beiträge von Deutz_driver suchen Nehmen Sie Deutz_driver in Ihre Freundesliste auf
Rüdiger   LANG_GLOBAL_USER_MAP_POSTBIT
Moderator


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Dabei seit: 10.10.2005
Beiträge: 1.256
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Hallo,

in unserer Gesellschaft gibt es nun eine Häufung von Regeln und Vorschriften. Uns trifft hier meist die FZV, FeV, StGB usw..

Jeder hat die Möglichkeit diese Vorschriften einzuhalten oder er kann es lassen. Für beides trägt die jeweilige Person die Verantwortung und ist für sein Handeln verantwortlich. Auch muss die Person die Konzequenzen tragen, welche Unterschiedlich ausfallen können, von einer Owi über ein Bußgeld bis zur Haftstrafe.

Sicher, wer fährt schon die 25 kmh? Manchmal sind die Damen und Herren der Rennleitung eben da und dann kostet es eben.

Gruß

Rüdiger

__________________
Deutz D40 1.S, Bj.: 1963

Babba hat`n Traktor

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( Ilse Thouret, 1936)
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