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Mit Unimog T Führerschein machen? |
Kurt
Dabei seit: 03.08.2007
Beiträge: 565
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Moment. Solange ich mit dem Unimog LOF unterwegs bin und hinten dran was langsamer als 60 hängen habe spricht nichts dagegen den Unimog mit T zu fahren. Ist doch egal, das langsamste Fahrzeug im Gespann bestimmt die Geschwindigkeit. Oder wo finde ich einen PKW mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 km/h damit ich einen Anhänger ziehen darf.
C1E wird aber auch knapp. Denn die zGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Dann besser gleich CE.
Im übrigen ging es um die Anforderungen eines Prüfungsfahrzeugs. Das muss nicht unbedingt dem "Normalen" entsprechen. Oder wer hat doppelte Pedale in seinem PKW damit der Beifahrer notfalls mitbremsen kann?
Kurt
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24.08.2010 01:12 |
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EifelerDeutz
Dabei seit: 13.03.2010
Beiträge: 19
Herkunft: Eifel
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Hallo Kurt!
Das mit was langsameren wie 60km/h ist nicht, das ist ein Irrglaube, denn das Zugfahrzeug gibt die Führerscheinklasse an, wir hatten auch solche Spezies in der Fahrschule gehabt, die gemeint haben, langsameren Hänger dahinter und los, aber unser Fahrlehrer hat ihnen darauf mittgeteilt, dass dies Illegal ist.
Allerdings ist das Gerücht weit verbreitet, wie es dazu gekommen ist, weiß ich nicht.
Gruß
EifelerDeutz
P.S dann bräuchte auch niemand den T-Führerschein überhaupt, da die wenigsten Anhänger hier angemeldet sind, und somit 25 km/h, was ja heißen würde Klasse L......
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24.08.2010 19:12 |
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Stimmi

Dabei seit: 16.07.2009
Beiträge: 82
Herkunft: 78224 Singen
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Hallo,
vor gut 1-2 Jahren ist ein bekannter von mir in eine Verkehrskontrolle geraten,
er hatte einen zulassungefreien Anhänger 25KM/H dran,
er ist mit dem Traktor 40 KM/H gefahren.
Ergebniss: 1 Punklt in Flensburg ( ist egal wenn mann noch keine hat ) und 70 € Bußgeld.
Aber mal ehrlich, wer fährt denn mit so nem gespann die vorgeschriebenen 25 KM/H
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25.08.2010 10:49 |
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Deutz_driver

Dabei seit: 28.10.2007
Beiträge: 1.074
Herkunft: Deutschland
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Tag,
Wie schaut des aus in meinem schlauen Fahrschulbuchen steht nämlich :
>Eine Auflaufbremse wirkt selbsttätig durch Auflaufen des Anhängers auf die Zugmaschine<
Auflaufbremsen subd veu folgenden Anhängern zulässig .
-Zulässige Gesamtmasse bis 8t und eine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
-Zulässige Gesamtmasse bis 8t und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h , wenn die Bremse auf alle Räder wirkt . (Darf ich 40 fahren wenn alle Räder gebremst sind oder muss der Anhänger zugelassen sein)
-Zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t ohne Geschwindigkeitsbeschränkung , wenn die Bremse auf alle Räder wirkt .(Darf ich dann soll schnell fahren wie der Traktor läuft fahren wenn alle Räder gebremst sind oder muss der Anhänger zugelassen sein)
Gruß
Georg
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25.08.2010 12:54 |
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Rüdiger
Moderator
  

Dabei seit: 10.10.2005
Beiträge: 1.256
Herkunft: 36325 Feldatal (Owerhesse)
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Hallo,
in unserer Gesellschaft gibt es nun eine Häufung von Regeln und Vorschriften. Uns trifft hier meist die FZV, FeV, StGB usw..
Jeder hat die Möglichkeit diese Vorschriften einzuhalten oder er kann es lassen. Für beides trägt die jeweilige Person die Verantwortung und ist für sein Handeln verantwortlich. Auch muss die Person die Konzequenzen tragen, welche Unterschiedlich ausfallen können, von einer Owi über ein Bußgeld bis zur Haftstrafe.
Sicher, wer fährt schon die 25 kmh? Manchmal sind die Damen und Herren der Rennleitung eben da und dann kostet es eben.
Gruß
Rüdiger
__________________ Deutz D40 1.S, Bj.: 1963
Babba hat`n Traktor
Unbeschreiblich das Gefühl, die verhaltene, donnernde Kraft unter sich zu spüren und nur mit einem leisen Händedruck entfesseln zu können.
Das ist Motorradfahren!!
( Ilse Thouret, 1936)
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25.08.2010 13:01 |
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