Anhängerkupplung

Diskutiere Anhängerkupplung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Da ja nun bald der Termin beim TÜV ansteht und er nach 7 Jahren zum ersten mal wieder hin kommt hab ich doch so die eine oder andere Frage. Erst...
Red-Scorpion4

Red-Scorpion4

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Da ja nun bald der Termin beim TÜV ansteht und er nach 7 Jahren zum ersten mal wieder hin kommt hab ich doch so die eine oder andere Frage. Erst mal zum Thema. Meine Anhängerkupplung ist ziehmlich ausgeleiert. Durch den Tüv wird die nicht mehr kommen und wirklich was mit ziehen will ich damit auch nicht mehr, da die extrem viel spiel hat. wenn ich die ab lass wird der Prüfer dann mekkern?? Weil die ja in den Papieren drin steht. Und wenn ich eine gute finde soll ja auch wieder eine dran, nicht das die dan ausgetragen wird. Und noch eine Frage zu den Lampen: habe die neu gemacht aber die haben keine E Nummer ist das bei Schleppern nicht so tragisch oder da auch Vorschrift?? Und darf ich den ohne Kennzeichen zum TÜV fahren, meine da mal was in der Fahrschule von gehört zu haben...


Gruß Manuel
 
Pille06

Pille06

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Hallo,

also zum TÜV fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt, mal ganz davon abgesehen das Du kein TÜV bekommst wenn das Fahrzeug nicht versichert ist.
Ich meine damit zumindest brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen, aus versicherungstechnischen Gründen ist sonst eine TÜV-Abnahme nicht möglich. Das kann bei örtlichen Landmaschinenhändler anders gehandhabt werden (war bei mir auch so das eine rote Nummer nicht nötig war), aber ich habs so verstanden das Du zu einer TÜV Stelle fährst.

Ohne Zugmaul bekommst Du auch kein TÜV weil das ja eine sicherheitsrelevantes Teil am Schlepper ist, wenn es so einfach wäre würden all ohne Zugmaul zum TÜV fahrn.

Die Frage ist nun wo ist ein Zugmaul ausgeschlagen?
 
Ö

Ölhand

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Pille06 schrieb:
Hallo,

also zum TÜV fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt, mal ganz davon abgesehen das Du kein TÜV bekommst wenn das Fahrzeug nicht versichert ist.
Ich meine damit zumindest brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen, aus versicherungstechnischen Gründen ist sonst eine TÜV-Abnahme nicht möglich. Das kann bei örtlichen Landmaschinenhändler anders gehandhabt werden (war bei mir auch so das eine rote Nummer nicht nötig war), aber ich habs so verstanden das Du zu einer TÜV Stelle fährst.

Hallo,
das ist so nicht korrekt. Ich habe nicht nur einmal per Anhänger Fahrzeuge zur Vollabnahme oder HU bei einer TÜV Stelle gefahren. Von Motorrad bis Schlepper war alles dabei. Einen Versicherungsnachweis habe ich nie gebraucht und ist laut meines DEKRA Prüfers auch nicht erforderlich.
Gruß, Achim
 
Pille06

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Ölhand schrieb:
Hallo,
das ist so nicht korrekt. Ich habe nicht nur einmal per Anhänger Fahrzeuge zur Vollabnahme oder HU bei einer TÜV Stelle gefahren. Von Motorrad bis Schlepper war alles dabei. Einen Versicherungsnachweis habe ich nie gebraucht und ist laut meines DEKRA Prüfers auch nicht erforderlich.
Gruß, Achim


Hallo,


doch das ist korrekt zumindest in Schleswig Holstein ist das so,
und das hat ein Grund denn sollte jeder nachvollziehen können.
Es besteht sonst kein Versicherungsschutz und deswegen darf der Prüfer
das Fahrzeug nicht bewegen, wenn etwas passiert besteht kein Versicherungsschutz.

Ich selbst hatte das schon mal mit einem Auto erlebt und so wurde mir das erklärt, ich musste zuerst zur Zulassungsstelle und eine rote Nummer für das Fahrzeug holen und erst dann würde TÜV gemacht.

Mfg

Pile
 
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Ö

Ölhand

Guest
Tja dann hilft nur eines, Manuell muss selber beim zuständigen TÜV oder wer sonst immer bei ihm prüft selber anfragen, da es da ja wohl doch unterschiedliche Anforderungen gibt. Aber das würde mich nun mal doch stark interessieren wie es bei den anderen so gefordert wird.
Zitat:
Das kann bei örtlichen Landmaschinenhändler anders gehandhabt werden (war bei mir auch so das eine rote Nummer nicht nötig war),
Also kann es doch keine generelle Forderung sein. Vom Prinzip ist es absolut egal ob beim TÜV selber geprüft wird oder bei einem Landmaschinenhändler.
Gruß, Achim
PS: Jedesmal wenn ich zum TÜV muss sehe ich mindestens einen Hänger mit nicht zugelassenen Fahrzeugen welche geprüft werden. Und bei uns prüft auch TÜV Nord so wie ich auch annehme dass er in S-H prüft.
 
Fichte

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Hallo,

wie jede Werkstatt braucht auch der Tüv und die Dekra ihre eigene Versicherung. Sonst könnte ich mein Auto nie mehr zum Tüv geben oder in die Durchsicht. Für die Versicherung bin ich nämlich alleiniger Fahrer. Ein anderer ist nicht versichert.
Abgesehen davon beißt sich die Sache in den Schwanz, wenn man eine Zulassung benötigt, da man zum Zulassen gültigen Tüv braucht.

Gruß
Roman
 
Red-Scorpion4

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Das Zugmaul ist am Bolzen ausgeschlagen. Aber ganz ordentlich. kann man ohne kraftaufwand locker nen cm rauf und runter bewegen. links rechts genauso

Gruß Manuel
 
Pille06

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Fichte schrieb:
Hallo,
..............................................
Abgesehen davon beißt sich die Sache in den Schwanz, wenn man eine Zulassung benötigt, da man zum Zulassen gültigen Tüv braucht.

Gruß
Roman

Hallo Fichte

Deswegen gibt es ja das Kurzzeitkennzeichen, ich musste in die Zulassungsstelle und mir diese holen (zum Glück liegt diese in Pinneberg genau auf dem gleichen Gelände) dies dann ans Auto anschrauben (ins Auto legen war dem nicht genehm) Dann war der Prüfer bereit die Prüfung durchzuführen. TÜV bestanden ohne Mängel und gleich angemeldet somit hab ich die Kurzzeitkennzeichen für 20 Minuten gebraucht aber voll bezahlt. Zu mindestens verrechnet die Versicherung die Gebühren der roten Nummer mit der Schwarzen wenn man es anmeldet.
Ach ja die Denkungskarte für die Kurzzeitkennzeichen hatte ich natürlich nicht mit musste also noch zur Versicherung und diese holen. grrrrr




Red-Scorpion4 schrieb:
Das Zugmaul ist am Bolzen ausgeschlagen. Aber ganz ordentlich. kann man ohne kraftaufwand locker nen cm rauf und runter bewegen. links rechts genauso

Gruß Manuel


Hallo,

ich weis ja nicht wo du wohnst und ob bei Dir in der Nähe eine Landmaschinenwerkstatt ist, wenn ja würde ich dort mal anfragen, der kann Dir dann genau sagen was und ob Du mit dem Lampen, Zugmaul usw. machen musst um TÜV zu bekommen.

Mfg

Pille
 
100 06A

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Hallo,

Also Pille,
da hätte ich mich aber aufgeregt. Ein Kurzzeitkennzeichen für TüV!? Bei uns geht das auch ohne, muss es ja. Die ganzen Schrauber die mehrere Versuche brauchen würden ja mehr für die Kurzzeitkennzeichen als fürs Tuning, bzw. Restauration ausgeben.
Einzige Ausnahme die ich verstehen könnte wären zweiräder, da dort eine Probefahrt zum Bremstest notwendig ist. Aber sonst!? Hab alles (sogar erstellen neuer papiere) ohne zulassung bekommen.
Und dann auch noch anschrauben, das hätte ich schon als SChikane angesehen.

@manuel:
Ich hab mir Jahrelang immer ein Zugmaul für den TüV ausgeliehen, da meines zu leicht drehbar war! ich denke das ist die beste Lösung. Allerdings würde ich dir raten, dass du dir ein neues besorgst. Durch das Spiel im Zugmaul kann der Bolzen nach oben geschoben werden und sich somit der Hänger selbständig machen. Mir wäre das schon fast passiert! An einem Zweiachser passiert normalerweise nichts, ich hatte aber einen Tandemachser mit 3,5t Bagger drann, und der wippt ja immer ein wenig hoch und runter. Da bin ich ins schwitzen gekommen...

Gruß Ruben
 
Pille06

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Hallo,

frag mich mal was für ein Hals ich hatte...............................

nur einfach zu behaupten das geht überall ohne.........., bei mir gings nicht. Ich will Manuel doch keine Steine in den Weg legen, im gegenteil besser er macht sich vorher Schlau und braucht dann eben nicht diese viel versuche so mancher extrem Tuner.
Beim TÜV Nord fahren die Prüfer die Fahrzeuge duch die einzelnen Stationen, kann es ein das das Fahrzeug versichert sein muss damit wenn es zwischen den einzelnen Fahrzeugen zu einen Schaden kommt??

Mfg

Pille
 
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Ölhand

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Hallo,
da würde ich doch mal einfach behaupten dass dein Prüfer einer derjenigen war die keine Anung hatten. Noch ein Beispiel, ein Bekannter von mir hatt mal ein Auto gebaut. Da ja damals noch die roten Nummern galten welche sich jeder beim STVA holen konnte hätte er sich eben ein solches besorgen müssen. Leider ging das nicht da ja der provisorische Fahrzeugschein ausgefüllt werden musste. Der Hersteller(eben jener bekannte) wurde ja erst durch den TÜV festgestellt. Da würde es mich dann doch mal interessieren wie dein Prüfer oder TÜV Station da reagiert hätten.
Ach ja, das mit dem fahren zwischen den einzelnen Stationen ist doch überall so. Und jedes Autohaus lässt seine nicht zugelassenen Autos doch durch den zu ihnen kommenden Prüfer abnehmen.
Gruß, Achim

PS:


Hallo,

frag mich mal was für ein Hals ich hatte...............................

nur einfach zu behaupten das geht überall ohne
Das hat auch keiner behauptet
 
DX85

DX85

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Also, ich hab grad mal bei unserem Strassenverkehrsamt nachgefragt (hab eh grad mein Motorrad abgemeldet), Auskunft dort: Fahrten ohne Kennzeichen sind unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

- es existiert ein gültiger Versicherungsnachweis (Doppelkarte) -> Versicherungsschutz
- die Fahrt führt direkt von der Wohnstätte zur Prüfungsstelle zwecks Prüfung
- oder: direkt von der Prüfungsstelle (TÜV) zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung
- oder: direkt vom Wohnort zur Zulassungstelle zwecks Anmeldung

Regelung gilt bundesweit.

Gruß Lars
 
kohlemann

kohlemann

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Also das kann ich mir auch nicht vorstellen,daß dein Fahrzeug für den Tüv angemeldet sein muß.Ich habe zuletzt auch noch einen Schlepper getüvt,der nicht angemeldet war,den habe ich per Tieflader zum Lama gebracht und die Abnahme machen lassen.Du kannst doch kein Fahrzeug ohne Tüvbescheinigung zulassen und ein Kurzzeitkennzeichen nur für eine Tüvabnahme?Das sieht mir aber sehr nach Willkür aus,das Kurzzeitkennzeichen ist ja auch nicht ganz billig,da hätte ich mich aber mal auf mehreren Stellen umgehört,Tüv,Dekra und Landmaschinenhändler.
Ich fahre zb. nie zum Tüv,sondern nur zum Lama,wo der Tüv hinkommt.
Als mich mal ein Prüfer bei der Tüvstation während meiner Lehrzeit mit einem nagelneuen Schlepper über die Stoßdämpfertestplatten fahren ließ,war für mich klar,einmal und nie wieder.Außerdem sind die Tüvleute beim Lama wesentlich umgänglicher.
Gruß Ralf
 
Pille06

Pille06

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Hallo,

na da bin ich dann wohl total verarscht worden?

Also das sollte mal mir dann nochmal erklären warum bei mir so ein Tam Tam gemacht wurde.

Ich also eben mal beim TÜV Nord, angerufen und denen erzählt was ich auch hier geschrieben hab. Eine Antwort bekam ich erst nach einem Rückruf die Dame wollte sich genau erkundigen.
Dabei kam heraus das es ohne rote Nummer nicht geht, es hat aber die Prüfstelle eine die dann verwendet wird.
Das war zum Zeitpunkt wie ich dort war noch nicht der Fall und deswegen ist zu dieser Zeit so verfahren worden.

Mfg

Pille

Zusatz: Man hat mich eben nochmal angerufen und mir mitgeteilt das ich einen Termin brauche weil nur eine rote Nummer vorhanden ist und diese auch für Probefahrten usw. genutzt wird und es dann ohne kein TÜV gibt.
 
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Ölhand

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Hallo,
auch ich habe gerade mit dem TÜV telefoniert und auch mit der DEKRA. Beide haben einstimmig erklärt dass es nicht notwendig ist, da beide Prüfstellen ein eigenes Gelände haben. Das könnte anders aussehen wenn eine Prüfstelle kein eigenes Gelände haben würde. Aber wo gibt es eine Prüfstelle ohne eigenes Gelände? Auch hat mir der TÜV erklärt dass es vor einiger Zeit bei einigen Prüfstellen wirklich mal so gehandhabt wurde, aber doch schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Also können wir uns doch wohl auf den Konsens einigen dass es heutzutage nicht nötig ist.
Gruß, Achim

Zusatz: Ich kann mir in Piles Beispiel eigentlich nur vorstellen dass da mal was vorgefallen ist und sie sich deswegen doppelt absichern. Bei mir haben auch beide Institutionen gesagt dass es bundesweit so gelte.
 
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AndyD40

AndyD40

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Hallo Zusammen,

also bei mir war das echt easy wenn ich das so von euch Lese, mein Zugmaul hatte auch Spiel gehabt ca 1-1,5cm das hat den TüV Prüfer bei der Vollabnahme überhaupt nicht gestört.

Ich hatte ihn das gefragt warum er das nicht bemängelt hat, er hat dann zum Schluß gesagt, Bremsen, Licht, Lenkung und Reifen sollten 100% in Ordnung sein, alles andere war ihn ziemlich egal :P

Und da bin ich auch mit Roter Nummer hingefahren, aber mein LaMa meinte die 5 KM kannst du auch ohne fahren :D :D :D :D Cool dachte ich.

Ja Ja das war meine Geschichte.

Gruß Andy
 
Pille06

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lmammen schrieb:
Also, ich hab grad mal bei unserem Strassenverkehrsamt nachgefragt (hab eh grad mein Motorrad abgemeldet), Auskunft dort: Fahrten ohne Kennzeichen sind unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

- es existiert ein gültiger Versicherungsnachweis (Doppelkarte) -> Versicherungsschutz
- die Fahrt führt direkt von der Wohnstätte zur Prüfungsstelle zwecks Prüfung
- oder: direkt von der Prüfungsstelle (TÜV) zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung
- oder: direkt vom Wohnort zur Zulassungstelle zwecks Anmeldung

Regelung gilt bundesweit.

Gruß Lars


Hallo,

so nun hat mich das mit den Fahren ohne Kennzeichen aber stutzig gemacht und dann ich ja Zeit habe hab ich gleich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen.
Die haben mir folgendes dazu gesagt:

Fahren ohne Kennzeichen absolut Verboten egal ob mir oder ohne Doppelkarte
Somit ist alles andere was man Dir gesagt hat laut unserem V-Amt falsch.

@kohlemann


Das hatte ich ja auch geschrieben dass es beim LaMa meist anders gehandhabt wird, warum ? Ich denke die Bürokratie kommt auf dem Lande noch nicht so zum zuge :D Ein Glück!
Bei meinen D50 brauchte ich auch keine rote Nummer oder sowas.



Mfg Pille
 
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DX85

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Schon irgendwie krass, scheinbar bekommt man wenn man drei verschiedene Personen beim Amt fragt auch drei verschiedene Auskünfte. ?(

Wenn ich mir jetzt überlege ich würd mich drauf verlassen, fahre dann ohne Kennzeichen zum TÜV, unterwegs werde ich von der grün-weissen Rennleitung angehalten und bekomm dann wohlmöglich eine Anzeige.
Oh Mann.....

Gruß Lars
 
Pille06

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lmammen schrieb:
Schon irgendwie krass, scheinbar bekommt man wenn man drei verschiedene Personen beim Amt fragt auch drei verschiedene Auskünfte. ?(

Wenn ich mir jetzt überlege ich würd mich drauf verlassen, fahre dann ohne Kennzeichen zum TÜV, unterwegs werde ich von der grün-weissen Rennleitung angehalten und bekomm dann wohlmöglich eine Anzeige.
Oh Mann.....

Gruß Lars

Hallo,

ja leider ist das wohl so ?( X(, ich glaube bei dem Thread zur 6km/h Zulassung hatten wir das auch schon mal. ;(

Mfg

Pille
 
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Ölhand

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Pille06 schrieb:
lmammen schrieb:
Also, ich hab grad mal bei unserem Strassenverkehrsamt nachgefragt (hab eh grad mein Motorrad abgemeldet), Auskunft dort: Fahrten ohne Kennzeichen sind unter folgenden Einschränkungen erlaubt:

- es existiert ein gültiger Versicherungsnachweis (Doppelkarte) -> Versicherungsschutz
- die Fahrt führt direkt von der Wohnstätte zur Prüfungsstelle zwecks Prüfung
- oder: direkt von der Prüfungsstelle (TÜV) zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung
- oder: direkt vom Wohnort zur Zulassungstelle zwecks Anmeldung

Regelung gilt bundesweit.

Gruß Lars


Hallo,

so nun hat mich das mit den Fahren ohne Kennzeichen aber stutzig gemacht und dann ich ja Zeit habe hab ich gleich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen.
Die haben mir folgendes dazu gesagt:

Fahren ohne Kennzeichen absolut Verboten egal ob mir oder ohne Doppelkarte
Somit ist alles andere was man Dir gesagt hat laut unserem V-Amt falsch.

Hallo,
und genau Lars Aussage haben mir mittlerweile 3 Institutionen bestätigt: STVA, Polizei, DEKRA. Beim STVA liegt sogar eine Broschüre aus die Lars Aussage bestätigt. Wenn ich das nächste mal da bin werde ich die wohl mal mitnehmen.
Gruß, Achim
 
Thema: Anhängerkupplung

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