H-Kennzeichen auf Anhänger

Diskutiere H-Kennzeichen auf Anhänger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mir noch einen Hänger zu kaufen. Leider habe ich keine Lust, auch für dieses Unmengen an Steuer zu bezahlen. Da...
100 06A

100 06A

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Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken mir noch einen Hänger zu kaufen. Leider habe ich keine Lust, auch für dieses Unmengen an Steuer zu bezahlen.
Da es nicht möglich ist auf meinen Traktor mit H-Kennzeichen einen Anhängerzuschlag zu zahlen, wollte ich mal fragen, ob es jemand von euch geschafft hat, für einen Hänger ein H-Kennzeichen zu bekommen?

Gruß Ruben
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Hallo,

ein Anhänger kann doch eigentlich nicht so teuer in der Versicherung und Steuern sein, oder??
Gut, bei mir war es nur ein PKW Anhänger, aber der kostete wirklich net viel..

Voraussetzung für ein H - Kennzeichen:
min 30 jahre alt.
Orginalzustand, bzw. wieder so hergerichtet.

Ich glaube, es ist normal kein Problem auch für einen Anhänger ein H-Kennzeichen zu bekommen, die Frage ist nur wonach die sich richten sollen bei der Abnahme dafür. Alles in allem ist eine H-Anmeldung aber nicht günstig, 191€ Steuern musste abdrücken dafür, plus H-Abnahme (einmalig) und eben Versicherung.

Da frag ich mich ob da nicht ein "normales" schwarzes besser ist..

Gruß Jörg.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Ruben,

grds. ist es möglich einen Anhänger mit einem o7er-Kennzeichen zu zulassen. Es gelten hier die gleichen Bestimmungen, Vorschriften welche für die Erteilung von 07er-Kennzeichen von Fahrzeugen vorliegen.

Der Nachteil dieser Zulassung ist jedoch, das du den Anhänger nur zu Oldtimerveranstaltungen nutzen darfst, also Fahrten die nicht in verbindung mir einer solchen Veranstaltung sind, sind verboten.

Für diese art der Zulassung benötigt der Anhänger keine Betriebserlaubnis.

Anders sieht es bei der Zulassung mit H-Kennzeichen aus. Hier benötigt der Anhänger eine Betriebserlaubnis und es gelten die Bestimmunge für ein H-Kennzeichen. Ebenfalls muß der Anhänger zur HU.

Gruß

Rüdiger
 
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Hallo Rüdiger,

mein zuständiges Finanzamt sagt, ein Anhänger kann kein H.Kennzeichen bekommen!
Deshalb meine Frage, ob dies schon jemand geschafft hat. Wo wir beim Thema sind, sollte es jemand geschafft haben, auf einen Trecker mit H-Kennzeichen einen Anhängerzuschlag zu zahlen, wäre das noch interessanter! Zozusagen sie optimale Lösung für mich!

Gruß Ruben
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Ruben,

hier ein Link zu diesem Thema, habe dort etwas weiter hinten dazu geschrieben.

Anhänger Trecker und Versicherung

Es kommt hier aber auch der § 9 FZV zu tragen, dort steht:

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt. ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Diese Oldtimerkennzeichen wird durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

§ 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist
nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden
bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der
Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine
Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn,
dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird


§ 21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein
anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde
mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der
Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis
ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für
den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung
des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins
erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige
für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat
und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die
Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief.
Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so
müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend
von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht
der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den
Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.


Gruß

Rüdiger
 
D

der-Ultrabauer

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Auch wenn ihr mich jetzt steinigt kann mir mal bitte wer erklären warum ich meinen ANhänger üerhaupt zulassen sollte?? 25 km/h Schild dran und fertig oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch oder wilslt du damit etwa schneller fahren??
mfg Bene
 
C

Christian...

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25 km/h Schild dran und fertig
Wenn der Anhänger für lof genutzt wird ist das (erst mal so allgemeingültig gesagt) ok.
Aber nicht für private Zwecke oder alles andere was nicht lof ist.
Der Sinn dahinter ist eine indirekte Subvention/Förderung der Landwirtschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

der-Ultrabauer

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Aso nu verstehe auch ich das, aber wenn wir mal ganz ehrlich sind welcher Polizist kontrolliert das??
Na ja erstmal danke für die flotte Antwort jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer.
mfg Bene
 
Berndt

Berndt

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das hängt ganz davon ab, in welchen Bereichen von Deutschland du dich aufhälst. Bei uns gibt es Gebiete, wo die örtliche Polizeidirektion das sehr strikt kontrolliert. In Wolfenbüttel wurden sogar Gärtner bis nach Hause von der Polizei verfolgt, wo sie nachweisen mussten, dass die Nutzung LoF war.
Im Falle eines Unfalls sieht es dann sowieso schlecht aus. Insbesondere da du als Privatnutzer idR keine Haftpflichtversicherung für den Anhänger hast.

Gruß
Malte
 
Der Ralf

Der Ralf

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Hallo Ruben,
grundsätzlich kannst Du einen Anhänger auf H Zulassen.
Jedoch benötigst Du erstens Papiere für den Anhänger
und zweitens TÜV.

Wen dir die Zulassung sagt das geht nicht ist das Blödsinn es gibt genügend Anhänger mit H und die Zulassungen wissen manchmal selber nicht was in ihren § stehen haben.
Hatte vor 2 Jahren ein ähnliches Problem mit den Herrn vom Amt....
nichtmal der Oberboss wusste bescheid...
wollte mein WoMo auf 07 laufen lassen die meinten auch nur das geht nicht dann bin ich halt zu Amtsleiter und der meinte auch das geht nicht dann habe ich ihn erzählt das ich doch ne ganze menge WoMO-
Fahrer kenne mit 07er nummer und dann meinte er müsse erstmal beim zuständigen Ministerium nachfragen und 3 Wochen später hatte ich mein Bus auf 07er Zugelassen mit ner Entschuldigung vom Herrn Amtsleiter.
Mein Fazit:
nicht weg schicken lassen und wen die weiter behaupten das man den Hänger nicht auf H zulassen kann sollen sie dir sagen in welcher Verordnung und oder § das steht

Der Ralf
 
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Also der Hänger ist ja zur Zeit schwarz zugelassen, also mit Tüv und papieren!
Auch das Gutachten sollte kein Problem sein, nur das Finanzamt. Ich habe das selbst auch noch nie gesehen, wenn du mir vielleicht mal eine Kopie von einem auf H zugelassenem Hänger zukommen lassen könntest?

Gruß Ruben
 
C

Christian...

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Also der Hänger ist ja zur Zeit schwarz zugelassen, also mit Tüv und papieren!
Wenn das so ist, macht meiner Meinung nach ein H-Kennzeichen nur Sinn, wenn du aktuell mehr als 191€ Steuern pro Jahr zahlst. Das ist nämlich der einzige Vorteil (und Unterschied zum normalen schwarzen) des H-Kennzeichens - du zahlst eine pauschale Steuer.

Auf www.kfz-Steuer.de steht das hier dazu:
Die Kfz-Steuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal jährlich
46 Euro für Krafträder und
191 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

Ist ein Anhänger ein "Kraftfahrzeug" ?(
 
Der Ralf

Der Ralf

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Hallo Ruben,
habe das noch dazu gefunden....


Der CAAR-Deutschland (Club für Alte Automobile & Rallyes - Deutschland e.V.) geht von folgender, auf der TECHNO-CLASSICA 1993 von den Clubs erarbeiteten Definition aus, der sich auch viele andere Organisationen und Clubs angeschlossen haben:

"Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Die Hauptbaugruppen sind original (oder zeitgenössisch ersetzt). Bei einem Ersatz darf der Grundcharakter des Fahrzeuges nicht verändert werden. Durch Nachbildungen und/oder angepaßte Austauschteile ersetzbar sind: Bereifung, Zündkerzen, Lampen und Leuchten, Verglasung, Ketten und Riemen, Bremsbeläge, Auspuffanlage. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sind Veränderungen am Fahrzeug möglich. Ein Oldtimer ist ein historisch-technisches Kulturgut."

Der Ralf
 
C

Christian...

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"Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger mit einem Mindestalter von 30 Jahren
Das würde bedeuten, daß Anhänger keine Kraftfahrzeuge sind (macht ja auch irgendwie Sinn ...)
Wenn man dann das hier liest:
46 Euro für Krafträder und 191 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
... dann schließe ich daraus daß Anhänger kein H-Kenzeichen bekommen können (da sie hier nicht erwähnt werden - ein Anhänger ist ja kein Kraftrad und nach der oben genannten Argumentation kein Kraftfahrzeug).
 
Der Ralf

Der Ralf

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Nochmal Hallo,
Ruben was hat das Finanzamt damit zutun?

Wenn der TÜV / Dekra dir das Gutaschten erteilt und die Zulassungsstelle Dir das Kennzeichen gibt hat das F-Amt doch gar keine andere möglichkeit als den Steuersatz für H Kennzeichen zu berechnen.

wieviel Tonnen hat den der Anhänger?
Lohnt sich der Aufwand wirklich!
Wie hoch wäre die Ersparnis!

Der Ralf
 
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Das letzte wort hat das Finanzamt! Die, und nur die bestiimmen wie versteuert wird. Es gibt ja auch welche die einen Polo vom TüV als LKW umgeschrieben bekommen haben, der wird dann zwar als LKW zugelassen (die Zulassungsstelle muss sich den TüV-Eintragungen fügen), aber das Finanzamt muss ihn nicht als LKW-versteuern! Dies liegt immer im Ermessen des zuständigen Amtes!
Das habe ich in einem anderen Fall gelernt! Da sagte mir das der Amtsleiter. ("Er weiß sehrwohl, was in anderen Bezirken als LKW zugelassen wird, in seinem Bereich ist aber ein Auto ein Auto und keine Umbaumaßnahme wird es zu LKW machen!" Bei uns hast du schon Probleme einen Pickup als LKW zu versteuern. Bei einem doppelkabiner hast da fast keine Chance)

Eigentlich hätte ich ja gerne den Anhängerzuschlag auf den Traktor, aber das ist bei H-Kennzeichen auch nicht möglich!

Der Hänger hat acht (298€), könnte Ihn aber auflasten auf zehn (373€)

Gruß Ruben
 
jomi

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Hallo Ruben,

ich lese gerade mit großem Interesse diesen Thread. Speziell das Wort "Anhängerzuschlag" interessiert mich. Was ist das? Was bringt das? Was kann ich damit in welcher Form zulassen?

Gruß
Micha
 
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Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt
373 Euro und ist unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Möglich immer bei normalem schwarzem Kennzeichen.
(Die Möglichkeit des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen)

Allerdings muss jede Zugmaschine, die einen so zugelassenen Hänger ziehen soll, den Zuschlag zahlen.

Es rechnet sich vor allem wenn man mehere, bzw schwere Hänger und nur eine Zugmaschine hat!
Gruß Ruben
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

will versuchen etwas zu helfen. mal sehen ob es gelingt.

Also, was ist ein Anhänger?
zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge.

Oldtimer,
sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr genommen sind weitgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

H-Kennzeichen VB-AJ 28 H

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuge als Oldtimer) vorliegt,ein OldtimerKennzeichen zugeteilt.

§ 23 StVZO ist hier mit § 29 StVZO (HU) und § 21 StVZO (BE für Einzelfahrzeuge) in Verbindung zu sehen.

Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 FZV (Ausgestaltung / Anbringung der Kennzeichen) ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen.(grünes Kennzeichen)

Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist, es müssen gültige Papiere, wie BE oder andere Betriebserlaubnis vorliegen.

Das Fahrzeug muß in der Regel alle zwei Jahre zur HU.

Der Anhänger kann in der Regel voll eingesetzt werden, es darf nicht gewerblich sein.

Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Anhänger mit einem rotem 07er-Kennzeichen zuzulassen.
Der Vorteil ist hier, man benötigt keine BE.

Der Nachteil ist, die Nutzung ist stark ein geschränkt: nur Fahrten zu und von Oldtimerveranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.

Wichtig in der Oldtimer-Geschichte (H-Kennzeichen) ist, dass hier von Fahrzeugen und nicht nur von Kraftfahrzeugen die Rede ist.

Nach jetzigen Kraftfahrsteuergesetz (stand 2005) beläuft sich hier die Steuer für einen Anhänger für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon auf 7,46 Euro, jedoch nicht mehr als 894,76 Euro.


Gruß

Rüdiger
 
jomi

jomi

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100 06A schrieb:
Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt
373 Euro und ist unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Möglich immer bei normalem schwarzem Kennzeichen.
(Die Möglichkeit des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen)

Allerdings muss jede Zugmaschine, die einen so zugelassenen Hänger ziehen soll, den Zuschlag zahlen.

Es rechnet sich vor allem wenn man mehere, bzw schwere Hänger und nur eine Zugmaschine hat!
Gruß Ruben

Hallo Ruben und alle anderen, die sich damit auskennen:

welche Bedingungen muss der Anhänger im Falle eines "Anhängerzuschlags" erfüllen? TÜV, BE, ....

Wie gesagt, ich habe noch nie was davon gehört und bin sehr interessiert
Gruß
Micha
 
Thema: H-Kennzeichen auf Anhänger

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