die Betriebserlaubnis

Diskutiere die Betriebserlaubnis im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Treckerfahrer! Damit es hier nicht immer nur um Baubuden geht, mal folgendes: Vor ca 4 Jahren habe ich einen kleinen Traktorhänger selber...
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Hallo Treckerfahrer!

Damit es hier nicht immer nur um Baubuden geht, mal folgendes:

Vor ca 4 Jahren habe ich einen kleinen Traktorhänger selber gebaut, bin zur DEKRA gefahren, habe eine Betriebserlaubnis dafür gemacht, ein Typenschild dafür bekommen und an den Hänger gekebt, eine Rahmennummer eigeschalgen bekommen. Ich war mächtig stolz darauf, daß es einen Hänger gibt, mit meinem Namen als Hersteller, Papier, grünem Folgezeichen und allem was dazu gehört.

Paar Monate später kommt mein Freund, ein Landwirt in Mittelfranken, zu Besuch und hat sich bald kaputt gelacht, was ich wegen so einem kleinen Hänger für einen Aufwand betreibe. Er hätte sowieso nie eine Betriebserlaubnis von nem Hänger einstecken (für die alten Ackerwagen mit umgebauter Auflaufbremse gibt es auch keine) und es würden immerfort Hänger selber gebaut. Wenn man sich viel Mühe gibt, holt man ein Schild vom Schilderdienst - sonst wird auf weißes Blech die grüne Folgenummer geschrieben und gut ist.

Vor 2 Jahren hab ich mir einen Holzanhänger gebaut. Ich habe mir viel Mühe gegeben, das heißt, ein Schild beim Schilderdienst geholt. Den Rest hab ich gemacht wie von meinem mittelfränkischen Freund beschrieben.

Wie haltet Ihr das eigendlich?
Und weiß jemand, wie gar bitterlich die Strafe ausfällt, wenn man mit einem solchen Anhänger ohne Betriebserlaubnis ertappt wird????

Grüße aus Sachsen - ich verrate aber lieber nicht so genau wo ich rumfahre - also- Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
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Hallo Jürgen,

soviel ich weiß, benötigst du für Anhänger mit Auflaufbremse bis 25 Km/h keine Betriebserlaubnis und kannst dir die Schilder für den Anhänger beim Schildermacher drucken lassen (oder auch selber machen). Denn Anhänger mit Auflaufbremse bis 8 Tonnen sind TÜV befreit und unterliegen somit keiner Betriebserlaubnis oder Zulassung vom Straßenverkehrsamt.

Anders ist es da bei Luftdruck gebremmsten Anhängern. Diese Anhänger müssen glaub ich jährlich zum TÜV und haben auch eine Plakette auf dem Nummernschild. Für diese Anhänger bekommst du nur ein neues Schild, wenn du vorher eine gültige TÜV-Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt vorgelegt hast und die dir bescheinigen, das alles ok ist. Dann bekommst du auch neue Schilder vom Schildermacher..

Wie teuer es wird, wenn man ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, das weiß ich leider auch nicht. Aber ich denke, das das auch im aktuellen Bußgeldkatalog zu finden sein wird.

Schau doch mal hier -> Aktueller Bußgeldkatalog

Gruß Alfred
 
C

Christian...

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Mein Wissensstand ist, daß du in jedem Fall mindestens eine Betriebserlaubnis o.Ä. haben musst, so daß du nachweisen kannst, daß der Anhänger verkehrrsicher ist. Gilt auch für 25km/h-lof-Anhänger mit grünem Folgekennzeichen.

Daß man das Kennzeichen (Folgekennzeichen) selber basteln darf glaube ich nicht. Das reflektiert ja dann auch nicht das Licht etc. Kosten eh nur um die 8 Euro, dafür würde ich nichts selberbasteln, da das so gut wie immer besch...eiden aussieht.
 
H

Hans-Otto

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Hallo Jürgen,

in den sechziger Jahren war sowas möglich, da wurden alte LKW Chassis oder

Achsen irgendwo drunter gekloppt und fertig wars.

Schilder wurden damals auch noch selbst gemalt =)

Leider heute alles klar in der STVO / STVZO geregelt 8)

Dort stehen auch alle für Dich wichtigen Details für Lof FZ. drin ;)
 
3005 Alex

3005 Alex

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Für die Verkehrssicherheit bist du zuständig, wir haben auch einen Ladewagen umgebaut und haben auch kein Nummernschild sondern auf einer Tafel die Grüne Nummer draufgemalt. Ich hab also auch keine Betriebserlaubnis. Ich kann dir aber auch nicht sagen was richtig oder falsch ist.
 
DX85

DX85

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Sinnvolle Lektüre:

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr, ISBN Nr 3-8308-0594-2

Dort steht auch ganz klar das auch im LoF Einsatz kein Anhänger mehr ohne Betreibserlaubnis betrieben werden darf. Einzige Ausnahme er ist vot 1961 gebaut worden.
Als Landwirt darf man sich die Anmeldung / Versicherung / Steuern für einen 25 km/h Anhänger sparen, aber eine BE muß vorliegen. Muß aber nicht mitgeführt werden, darf also zu Hause verbleiben.

Die Strafen für fahren ohne BE sind inzwischen auch nicht zu unterschätzen.

Gruß, Lars
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

gem. § 3 Abs. 1 FZV dürfen dürfen Fahrzeuge nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für diese Zulassung ist allerdings, ads eine "EG-Typengenehmigung", "nationale Typengenehimigung (allgemeine Betriebserlaubnis)", "Einzelgenehmigung (Einzelbetreibserlaubnis)" und eine vorgschriebene Haftpflichtversicherung vorliegt.

Es sind jedoch diverse Kfz und ASnhänger von der Zulassungspflicht befreit, dies wurde hier schon öfters erläutert.

Vorausstzung für die Inbertiebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge:

Laut § 4 FZV dürfen die von Zulassungsverfahren ausgenommenen Kfz und Anhänger nur in Betrieb genommen werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung (siehe oben) erteilt wurde.

Also alles was unter die FZV fällt, egal ob zulassungspfichtig oder zulassungsfrei, benötigt eine Betreibserlaubnis.

Dies gilt allerdings nur im öffentlichen Verkehrsraum.


Weiterhin bitte ich Euch, erstmal hier unter TÜV, Versicherung.. nachzulesen, dort habe ich bereits einiges eingestellt, Danke.


Gruß

Rüdiger
 
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Hans-Otto

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Hallo Rüdiger,

da Du das ja so ausführlich umschrieben, mir ist aufgefallen, das Du

dass wesentliche nicht erwähnt hast ?(

Die Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG ;)

Egal ob im öffentlichen oder internen Verkehren, hier wird dann die

Berufsgenossenschaft aktiv! ( Im Schadensfall )
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

im BG-Umfeld kenne ich mich nicht so recht aus, ich beziehe mich hier immer auf das was alle Mitglieder hier bertifft, egal ob mit oder ohne BE.

Die BG ist im allgemeine doch nur für die Landwirte hier und nicht für die Hobbytraktorfahrer.

Danke aber für den Hinweis, Super.

Gruß

Rüdiger
 
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Hallo Rüdiger !

Ich schätze Deine Beiträge im Forum sehr. Das hängt damit zusammen, daß sie nicht nach der Art verfasst sind: "Ich dachte immer es verhält sich damit ungefähr so....." Ein Gesetzestext ist eben bei allen Spielarten der Auslegung immer noch das Primäre, auch wenn man machen Satz mehrmals lesen muß....

Dieser mein Beitrag schildert etwas von mir so erlebtes, etwas locker geschrieben damit es sich besser liest.

Meine eigendliche Frage hast Du aber vermutlich missverstanden:

Ich habe nicht gefragt, ob es verboten ist, mit meinem Holzhänger rumzufahren -- ich weiß längst, daß es verboten ist, denn ich habe ja Deine Beiträge zu dem Thema fast alle gelesen!!!!! (und glaub Dir das ja auch)

Ich wollte wissen, wie es die anderen machen: habt Ihr alle für jeden Anhänger ein Papier, ist was dran an der Geschichte, was vor 1961 gebaut ist, ist befreit und habt Ihr schon mal bezahlen müssen, weil Ihr kein Papier hattet und wieviel ?

Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
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Christian...

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Ich wollte wissen, wie es die anderen machen

Ich kenne jemanden, der hat einen schwarz zugelassenen Trecker, der hat sich einfach ein schwarzes Folgekennzeichen drucken/stanzen/prägen lassen und fährt seitdem mit ner ollen Sturzkarre (natürlich ohne Papiere) mit schwarzem Folgekennzeichen rum.
 
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Hans-Otto

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3607 schrieb:
Hallo Rüdiger !

Ich schätze Deine Beiträge im Forum sehr. Das hängt damit zusammen, daß sie nicht nach der Art verfasst sind: "Ich dachte immer es verhält sich damit ungefähr so....." Ein Gesetzestext ist eben bei allen Spielarten der Auslegung immer noch das Primäre, auch wenn man machen Satz mehrmals lesen muß....

Dieser mein Beitrag schildert etwas von mir so erlebtes, etwas locker geschrieben damit es sich besser liest.

Meine eigendliche Frage hast Du aber vermutlich missverstanden:

Ich habe nicht gefragt, ob es verboten ist, mit meinem Holzhänger rumzufahren -- ich weiß längst, daß es verboten ist, denn ich habe ja Deine Beiträge zu dem Thema fast alle gelesen!!!!! (und glaub Dir das ja auch)

Ich wollte wissen, wie es die anderen machen: habt Ihr alle für jeden Anhänger ein Papier, ist was dran an der Geschichte, was vor 1961 gebaut ist, ist befreit und habt Ihr schon mal bezahlen müssen, weil Ihr kein Papier hattet und wieviel ?

Grüße aus Sachsen, Jürgen


Ich würde mich auf die Pirsch machen, gerade jetzt bei der

Ernteeinbringung kannst Du alle Variationen sehen und erleben =)

Dann wir auch Dein Wissensdurst sicherlich befriedigt ?(
 
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Hallo Hans,
so einfach ist das nicht. Ich lebe in einem Dorf in Sachsen.
Wir haben 500 Einwohner, 8 Trecker (3gehören mir), kein Rindvieh, kein Pferd ich glaub nichtmal ein Schwein und unsere landwirtschaftlichen Flächen werden von Agrargenossenschaften bewirtschaftet, deren Trecker nicht unter 240 PS haben.....
Ich find das nicht schön, deshalb habe ich einenFreund in Mittelfranken...

Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
H

Hans-Otto

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Hallo Jürgen,

jau bei den Red Barons hat man es nicht leicht :(

Im welchen Kreis biste denn ansässig?

Dort gibt es sicherlich nee KFL etc.?

Wenn ich das Umfeld erfahre, dann hätte ich einen Tipp aus der Praxis

für die Praxis ;)
 
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3607

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Hallo Hans-Otto,

um ehrlich zu sein, habe ich Deinen letzten Beitrag nicht wirklich richtig verstanden.
Ich komme hier mit meiner Situation schon ganz gut klar. der Erfahrungsaustausch vor Ort ist schwieriger - das forum kommt mir sehr zu Gute. Und eine Dorfbild mit paar kleinen Treckern fände ich auch schöne- das lässt sich nicht erzwingen.

Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
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Hans-Otto

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Hallo Jürgen,

mit meiner Aussage wollte ich zunächst einmal erfahren, wo sich Dein

Aktionsradius befindet.

Anschließend hätte ich mich um das Handling Betriebserlaubnis etc.

kundig gemacht und Dir Tipps dazu vermittelt 8)
 
Ö

Ölhand

Guest
Hans-Otto schrieb:
Hallo Jürgen,

mit meiner Aussage wollte ich zunächst einmal erfahren, wo sich Dein

Aktionsradius befindet.

Anschließend hätte ich mich um das Handling Betriebserlaubnis etc.

kundig gemacht und Dir Tipps dazu vermittelt 8)

Hallo,
so ganz verstehe ich nicht wieso der Aktionsradius hierbei relevant ist. Das ganze Thema ist doch nicht Länderabhängig.
Und warum kann man sich nicht klar und verständlich ausdrücken worauf man hinaus will, sondern muss in Rätseln sprechen.:baby:
Gruß, Achim
 
Herby9010

Herby9010

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Hallo @ all,
hier bei uns in der Eifel ist dann wohl scheinbar die Gegenwart noch nicht so ganz angekommen. Hier haben 9 von 10 Bauern, egal ob kleine Nebenerwerbs Landwirte oder Große Bauern, fast keine Anhänger die zugelassen sind. Auch die schweren Silowagen fahren fast alle mit grünem Folgekennzeichen und neben dem 40er Schild noch ein 25er Schild. was das soll weis ich auch nicht, ist aber so. Und die kleinen Bauern fahren eh bei uns alle mit grünem Nachfolge Kennzeichen. Ich selbst auch. Ich bin auch schon mal angehalten worden weil kein Blinker funktionierte, aber sonst haben die grünen nach keinerlei Papieren für den Anhänger gefragt. Für den Traktor sollte ich die Papiere vorzeigen, hatte aber die Briefmappe mit den Papieren zu hause liegenlassen. Bezahlen musste ich nix. Auch habe ich hier noch nie von einem Bauern gehört das er wegen eines nicht zugelassenen Anhängers zur Kasse gebeten worden wäre.
-Hoffentlich bleibt das auch noch lange so!!!
 
Berndt

Berndt

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Vorsicht, du bringst da 2 Sachen durcheinander.
Anmelden der Hänger ist nicht der Betriebserlaubnis gleichzusetzen.
Jeder Hänger gebaut nach 1961 muss eine BE haben, auch wenn er als LoF Fahrzeug mit Folgekennzeichen betrieben wird.
Wenn man ihn anmeldet geht es ohne BE natürlich nicht.
In diesem Thread sollte die BE angesprochen sein.

Gruß
Berndt
 
Zuletzt bearbeitet:
Herby9010

Herby9010

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Ja du hast Recht, ich hab mich vielleicht ein wenig Missverständlich ausgedrückt. Die Anhänger sind weder angemeldet noch haben die meisten eine BE. Außer den großen Silowagen wüßte ich hier nur zwei die eine BE haben, und das ist ein Kipper von Fligl der von einem New Holland gezogen wird,und einer fährt sogar mit einem 15000L Güllefass mit grünem Kennzeichen und das mit 40km/h. Aber angemeldet ist der auch nicht. Hier fahren wirklich fast alle mit grünem Folgekennzeichen und mit selbstgebauten Anhängern rum. Oft auch mit mehr als 25 km/h, und fast alle neuer als BJ 1961. Ich habe selbst auch so einen selbstgebauten Kippanhänger mit grünem Folgekennzeichen. Einmal hat mich ein Polizist in Zivilklamotten angehalten nur um sich den Anhänger genauer anzusehen. Der hat nämlich eine Tandem Pendelachse und die Konstruktion hat den Polizisten sehr interessiert. War ein netter Plausch.
 
Thema: die Betriebserlaubnis
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