Anhänger zulassen

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gausis deutz

gausis deutz

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Hallo! ich habe mir einen alten gummiwagen gekauft ,der war auf grüner nr.zugelassen,nun habe ich bei unserer zulassungsstelle nachgefragt wie das funktioniert auf schwarzer nr. zulassen(mein deutz läuft auch mit schwarzer nr.! habe leider keine landwirtschaft!) da sagte die gute dame an der info: das ist so wie beim normalen pkw anhänger normal anmelden ,tüv, steuern werden nach gewicht berechnet, auf meine frage das der anhänger ja keine papiere besitzt,sagte sie das ich dann erst zur vollabnahme müsste und dann erst könnte der hänger zugelassen werden!
ich finde das ganz schön viel aufwand,zumal der hänger 50 jahre keinen tüv gesehen hat,muss denn jedertreckeranhänger mit schwarzem kennzeichen zum tüv??? habe schon ein paar gesehen ohne landkreisstempel und ohne tüvstempel kann mir da jemand weiterhelfen??? ?(
gruß gausi
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Thorsten,

da kann ich nur sagen: "Willkommen in Club". :D

Ich hab auch das Eine oder Andere interessante Erlebnis mit der Zulassungsstelle und 'nem Gummiwagen hinter mir.

Schau mal >>Hier<< rein - ab meinem Beitrag vom 29.06.06.

TÜV für Schwarzfahrer ist ganz normal alle 2 Jahre fällig - aber ein Hürde sollte nur der Erste sein.
Dein Wagen wird vermessen, gewogen, gebremst und beleuchtet und das war's.
Wenn du auch noch ein Typenschild mit Bj hast, ist das schon die halbe Miete...
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Gausi,

zunächst unterliegen Fahrzeuge und ihre Anhänger, welche schneller als 6 kmh bbH fahren der Zulassung (§1 FZV).

Gleichzeitig sind aber verschiedene Fahrzeuge und Anhänger von der Zulassungspflicht befreit.

Anhänger, welche die bbh von 6 kmh nicht übersteigen sind von der Verordnung ausgenommen. Dies wäre der Fall, wenn Dein Traktor ebenfalls nur eine bbh vom max. 6 kmh hätte.

Anhänger, die in Betrieben der LoF eingesetzt sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie nur für die LoF-Zwecke eingesetzt sind und nicht schneller als max. 25 kmh fahren. Weiterhin müssen diese Anhänger gem. § 58 StVZO in der vorgeschriebenen Art und Weise gekennzeichnet werden.

Wichtig ist hier nochmal der Einsatzzweck: lof nutzen, also alles was typische lof arbeiten sind und nicht Baumarkt-, Müll- und sonsige Fahrten.

Es ist also unerheblich ob der Anhänger 30 oder 50 Jahre alt ist, oder wie lange er keinen TÜV mehr gesehen hat, oder ob er aus einem lof-Betrieb kommt.


Gruß

Rüdiger
 
F

Frederik

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Achtung!

Bei schwarzem Kennzeichen Anhänger unbedingt anmelden!!! Das kann sehr übel ausgehen, wenn du mal kontrolliert wirst. Auf keinen Fall einfach nur ein Folgekennzeichen dran machen, das darfste nur bei ner grünen Tafel.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

der Verstoß gegen die Zulassungspflicht ist eine Owi und kostet 50€.


Gruß

Rüdiger
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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;( Kann ich bestätigen - und 'nen Punkt gibt's auch X(
 
C

Christian...

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Ich bin auch Schwarzfahrer und habe eine alte Bockkarre. Natürlich ohne Papiere. Was muss ich alles machen, um die zuzulassen? Erst mal zum TÜV? Was kostet der Spaß?
 
C

Christian...

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Hier mal ein Bild von meinem Deutz und der Karre:
 

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schluetel

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So wie das aussieht ist das ein Eigenbau.Da wirst Du keine Chance haben, zumindest zu erschwinglichen Kosten.Der Anhänger braucht eine ABE. Die erhälst Du i.A. vom Hersteller. In dem Fall bist du der Hersteller und must diese beim Tüv erstellen lassen.Dazu benötigst Du Tragfähigkeitstests, Bremsentests usw.

Mark
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Kein Eigenbau - oder?
Da ist doch ein HaSa Firmenschild drauf, wenn ich mich recht erinnere...

Ohne Typenschild mit Baujahrangabe wird das Ausstellungsdatum der Papiere als Bj eingetragen - somit gelten sämmtliche aktuellen Vorschriften.

Das war zumindest die Aussage meines TÜVmenschen, als ich für meinen Steib neue Papiere brauchte.
 
Berndt

Berndt

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ich kann doch auch mit schwarzem Kennzeichen an der Zugmaschine mit Folgekennzeichen am Hänger fahren.
Nur dann muss es ein Lof Zweck sein.
Nur zwei Sachen verstehe ich nicht.
1. warum wurde der Thread nicht in dem Bereich TÜV erstellt.
2. warum wurde nicht erstmal ein bischen im Forum geschaut, was da schon so steht. Dann hätte man nämlich festgestellt, dass das schon sehr alter Kaffee ist, und schon 100mal drüber diskutiert wurde.

Gruß
Berndt
 
F

Frederik

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Im Traktorhof gibts auch ein Beirtag drüber:
>>>Klick mich an<<<

Ich zitier mal Nils draus:

"Auf dem Weg zum Treffen in Zell wurde ein 15er Deutz von der Polizei angehalten, welcher eine schwarze Nummer hatte und einen Anhänger mit Folgekennzeichen zog.

Der gute Mann musste 300 € Strafe zahlen, bekam 4 Punkte in Flensburg und mindestens 4 Wochen Führerschein weg (wie lange genau wird noch gerichtlich geklärt !)

Also dann zahl ich lieber meine 30 € im Jahr für nen Anhänger zu versichern..."

Schon heftig sowas...
 
Thema: Anhänger zulassen

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