Hallo Thomas
Wie Lars schon sagt,der Gesetzestext hierzu ist eindeutig.
Früher durfte ich mit Klasse 5 Zug-und Arbeitsmaschinen fahren,egal ob grüne,schwarze oder gelbe Nummer.
Auch bei Einsatz außerhalb Land-und Forstwirtschaft durfte ich den Trecker fahren,mit Anhänger brauchte ich allerdings schon damals Klasse 3 bzw.2.
Nun ist der Gesetzestext aber entscheidend geändert worden.
Ich darf nur Zugmaschinen fahren,die
bauartbedingt für die Land-und Forstwirtschaft vorgesehen
und in der Land-und Forstwirtschaft eingesetzt werden .
Dieser kleine Zusatz ist entscheidend.
Weiter geht der Gesetzestext nämlich mit den Worten:
Verstößt man gegen
eine oder
mehrere dieser Voraussetzungen ist der Führerschein der Klasse B(Pkw bis 3,5t)oder C vorgeschrieben.
Also Traktor nicht land-forstwirtschaftlich genutzt,Essig mit Klasse T und L.
Danke schön EU
Über den Sinn und Unsinn will ich gar nicht reden,da bin ich Deiner Meinung,Thomas und die Polizei wird Dir da wahrscheinlich auch nicht viel sagen können,die werden Dich auch nicht anhalten.
Aber was ist wenn ein Unfall passiert?Die Gerichte und Versicherungen wissen sehr genau wer,was wie und womit fahren darf.
Wohl dem,der vor Eu seinen Führerschein gemacht hat,unsere Kinder sind da ganz schön angeschmiert.
@Gernot
Vor Eu heißt vor 1999,da sind die neuen Klassen eingeführt worden,Führerschein ist Besitzstandsrecht,dh der alte 3er gilt(auch noch bis 7,5t).
Gruß Ralf