Scheinwerfer ohne E - Zeichen, für Oldies erlaubt?

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Deutzbegehrer

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Hallo zusammen,

ich habe bei Ebay Scheinwerfer entdeckt. Der Verkäufer schreibt mit rein, daß die Lampen kein E - Zeichen besitzen und diese auch nicht für Oldies erforderlich sein würden.

Ist das richtig?

Wer kann mir weiterhelfen, da die vom Preis her, sehr interessant sind.


Gruß
Marco
 
C

Christian...

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Ich meine, mich dunkelst erinnern zu können, daß ich irgendwo im Netz mal ne Übersicht gefunden habe, was erlaubt ist und nicht.
Da war ne Liste, ab wann du Blinker brauchst, bei/vor/ab welchem baujahr Bremslicht Pflicht ist, wann Blinker rot oder gelb sein müssen/dürfen und ich meine, daß da auch was mit E-Zeichen drinstand.
Bin mir aber absolut nicht sicher, aber vielleicht kann das als Anhaltspunkt für eine Google-Suche dienen?
 
BIGBLOCK

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Hi!


Ich würde mal bei meinem TÜV-Prüfer auf nen Kaffee vorbeikommen und den fragen wie das mit dem E-Zeichen zu sein hat. Fakt ist: Es muss kein E-Zeichen drauf sein, in Deutschland reicht auch so eine Schlangenlinie: ~


Gruß
Nils
 
DX80

DX80

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Hallo Marco

Laut einem Bericht in der aktuellen Schlepperpost nur erlaubt bei einer EZ vor dem 01.10.1954.

m.f.G.DX80
 
Deutzbegehrer

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Das wäre ja ok.

Meiner ist von 51. =)

Aber den TÜV werde ich auch noch fragen, der muß schließlich den Stempel drauf hauen.

Danke schonmal.


Gruß
Marco
 
C

Christian...

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Ich meine, mich dunkelst erinnern zu können, daß ich irgendwo im Netz mal ne Übersicht gefunden habe, was erlaubt ist und nicht.
Da war ne Liste, ab wann du ...

Laut einem Bericht in der aktuellen Schlepperpost...

Ja, genau, da war das. Da wäre ich alleine nie drauf gekommen :D
 
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Deutzbegehrer

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Moin,

ich hab mich per eMail an den TÜV Nord gewendet und parallel dazu hab ich an unserer örtlichen TÜV Station angerufen.
Der am Telefon meinte: Es muß auf jeden Fall eine Prüfbescheinigung; ABE o.ä. vorhanden sein.

Der am PC hat mir dieses geschrieben:

Kopiert aus der eMail vom TÜV Nord

Sehr geehrter Herr Beckmann,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Das ist eine ziemlich gewagte Behauptung auf der Internetseite:



Im § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von 1954 hieß es im Absatz 3:



"Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen müssen mit in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

1. Gleitschutzvorrichtungen ( § 37 Abs. 1)

2. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40 dieser Verordnung.....



5. Scheinwerfer (§ 50) ......"



Im Absatz 4 hieß es dann :



"Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen nur feilgeboten, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. ...."



Sie sehen, die Prüf- bzw. Genehmigungszeichen sind schon ganz schön lange vorgeschrieben. Nur bei Fahrzeugen, die vor 1954 erstmals zugelassen wurden, dürfen tatsächlich Leuchten und Scheinwerfer ohne Prüfzeichen verwendet werden. Dabei wäre das zeitgemäße Erscheinungsbild dieser Bauteile ausschlaggebend für die Akzeptanz.


Der am PC hat meiner meinung nach genauer nachgeschaut, und hat die Aussagen von Christian und DX 80 bestätigt.

Aber jetzt kommt noch eine Frage auf!

Gilt das jetzt nur als bestandschutz, wenn die originalen Lampen noch dran sind?
Mein Trecker wird voll restauriert und soll neue Lampen bekommen und wird sich dann einer Vollabnahme unterziehen müssen.

Oder könnte ich mir auch Kücheneinbaulampen an meinen Trecker montieren!?! Wenn es keiner Prüfung bedarf.

Dann dürften die alten Wasser 11er mit den Sturmlampen doch auch wohl noch TÜV bekommen!?!

Wie weit reicht die akzeptanz der optik?

Mal wieder komische Gesetze in Deutschland.

?( ?( ?(

Gruß
Marco
 
C

Christian...

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Ich glaube (bin mir also nicht 100%ig sicher), daß der Bestandsschutz imme rbezogen auf die Erstzulassung ist. Also wenn du 'nen Wasser-11er mit Sturmlaternen hast und der 1940 das erste mal (mit diesen Sturmlaternen) zugelassen war, könnte das heute auch noch klappen.
Wenn der 11er aber 1980 das erste mal mit (nachgerüsteten) Scheinwerfern zugelassen wurde, dürfte das schwierig sein.
 
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05fan

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Hallo Marco,

ein kleiner Tip von mir.

wenn es deine Zeit erlaubt dann nehm doch mal deine Papiere vom Schlepper zur Hand und schau an einem Dienstag oder Donnerstag Vormittag an Deiner Tüv-Station in Steinfurt vorbei ( das sind die Vormittage für ;;Sonderabnahmen;;.

Du kannst dort unverbindlich mit dem Sachverständigen dein(e) Fragen besprechen und die bevorstehende Begutachtung vorbesprechen.

Hab gehört besonders alte Deutz sollen dort sehr willkommen sein :D


mfg 05fan.
 
Thema: Scheinwerfer ohne E - Zeichen, für Oldies erlaubt?

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