Anhänger mit Traktor hinter Pkw (Teil 1)

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Rüdiger

Rüdiger

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Anhänger mit Traktor hinter Pkw

Passt der Anhänger zum Einsatzzweck / Auto?

Ich will hier kurz drei verschiedene Anhängerarten ansprechen:

- ungebremste kleine Einachs-Anhänger mit zulässigen Gesamtgewichten ab 600 bis zu 750 Kg.
Diese können im allgemeinen Nutzlasten von 400 und 600 Kg transportieren.

- mit Auflaufbremse ausgerüstete Ein- und Tandemachs-Anhänger, die auf zulässige
Gesamtgewichte von 1000 Kg und 2000 Kg ausgelegt sind können Nutzlasten zwischen 750 Kg und
1500 Kg transportieren.

- Speziell ausgelegte Anhänger für den Kfz-Transport, so genannte Autotransportanhänger. Diese
sind speziell in ihrer Bauart für den Transport von Fahrzeugen vorgesehen. Diese haben meist
keinen Holzboden sondern Riffelbleche, in welche beim Transport Keile eingehackt werden
können. Weiterhin sind Befestigungspunkte für Zurrgurte oder Zurrketten ausgerüstet. Es gibt sie
in unterschiedlichen Bauarten, Ein-, Tandem- oder Zweiachser. Auch ist hier auf die Nutzlast zu
achten.


Passt mein Pkw zum Anhänger?

So, nun habe ich meinen Anhänger gefunden, jetzt muss das Auto nur noch in der Lage sein den Anhänger zu ziehen. Der § 42 STVZO legt hier die Obergrenze für ein Pkw-Gespann großzügig aus, mit einem „tatsächlichem“ (also augenblicklichen) Anhänger-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dies ist aber nur in Ausnahmenfällen möglich, es wird hier meist ein Pkw-Geländewagen oder Minitransporter (VW Bus usw.) vorausgesetzt. Diese dürfen nämlich einen Anhänger bis zum 1,5fachen seines zulässigen Gesamtgewichtes an die Anhängerkupplung / -hacken nehmen. Bei einem normalen Pkw ist dieser Höchstwert gem. § 42 auf die Formel 1:1 beschränkt.

WICHTIG!!! Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben immer die Vorgaben de Kfz-Hersteller für das jeweilige Fahrzeug. Also nicht nur auf die Theorie der STVZO sehen, sondern schaut in den Fahrzeugschein des Pkw. Dort ist die Anhängelast vermerkt, welche Ihr wirklich mitführen dürft. Sie ist auf das Gewicht bezogen, das augenblicklich an der Anhängekupplung dran hängt – und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Was der Pkw auf dieser Grundlage verträgt, steht im Fz.schein bzw. Fz.brief unter der Ziffer 28 und 29, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1, steht es im Feld 0.1 und 0.2.

Liegt das Auto mit seiner Anhängelast gem. Ziffer 28 / 0.1 bzw. 29 / 0.2 über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, braucht man sich in punkto Zuladung und Fahrstabilität keine Sorgen machen. Auch wenn sich die Anhängelast des Pkw mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers deckt, ist alles noch auf der grünen Seite.Liegt dieses Gewicht über dem Limit des Pkw, wird es kritisch: Nach Maßgabe des Unterschieds dürft ihr den Anhänger dann nicht mehr voll beladen.

Beispiel: 400 Kilogramm steht im Fz.schein unter Ziffer 29. Einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 600 Kilogramm (Leergewicht 200 Kg / Nutzlast 400 Kg) hängt ihr an den Pkw. Jetzt dürft ihr max. 200 Kg auf den Anhänger laden.

Zu beachten ist bei Pkw mit Anhänger die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.

Gruß

Rüdiger

Der Teil 2 (Ladungssicherung) folgt in Kürze
 
Pille06

Pille06

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Hallo,

wie ist das wenn ich mit meinen D50 ( grüne Nummer ) einen PKW Anhänger ( schwarze Nummer ) am Zugpendel im öffentlich Straßenverkehr ziehe?
Ist das erlaubt?
Ich möchte nämlich mit den D50 und einem Autotrailer meinen D40 zum Treckertreck ( Brauchtunsveranstaltung ) befördern.

Was sagt der Experte dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Pille
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Pille,

ich gehe davon aus das dein Zugpendel über die entsprechende DIN verfügt, ist dies nicht der Fall, so darfst Du damit eigentlich nicht fahren, die BE erlischt.

Du darfst grundsätzlich nicht mit Deinem D50 zum Treckertreff fahren, das grüne Kennzeichen ist an die LoF-Nutzung gebunden. Du kannst dies aber bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) angeben, das Du zu einem Treckertreff fahren möchtest. Der Beamte kann dann für diesen Zeitraum die Steuer erheben und Du kannst mit dem Trecker losziehen, ob der Beamte dies macht ist fraglich, meist liegt der Vw-aufwand höher als die Steuer.

Du darfst auch mit einem grünen Kennzeichen ein Anhänger mit schwarzem Kennzeichen ziehen, Probleme gibt es meist nur umgekehrt.


Habe aber zu diesen Thema schon was eingestellt.

Gruß

Rüdiger
 
Pille06

Pille06

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Hallo,

das Zugpendel ist vom 06er Deutz und sollte ein DIN-Zeichen haben die kleinen Änderungen fallen den „Grünen“ nicht auf.
Ich denke das wenn Sie dumme fragen stellen werde ich mit der Brauchtumsveranstaltung kommen, da werden die Augen groß und die Münder schnell kleiner ( hoffe und denke ich ).

Mit freundlichen Grüßen

Pille
 
Thema: Anhänger mit Traktor hinter Pkw (Teil 1)

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