Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer?

Diskutiere Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Morgen zusammen, ich suche jetzt schon lange an unterschiedlichsten Quellen - jetzt muss ich doch einen neuen Fred aufmachen: Folgende...
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MichiK

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Guten Morgen zusammen,

ich suche jetzt schon lange an unterschiedlichsten Quellen - jetzt muss ich doch einen neuen Fred aufmachen:

Folgende Situation:
In der Verwandschaft ist ein D4506 vorhanden. Stammt noch aus einer Landwirtschaft (wird bis auf Verpachtungen nicht mehr bewirtschaftet) daher hat der Traktor immer noch die grüne Nummer.
Neu gekauft wurde jetzt ein 3,5t EDK. Hier ist der Plan diesen mit Folgekennzeichen zu betreiben (wg. Tüv, Steuer, etc...)
Ich habe mehrfach (und bisher leider erfolglos) versucht den Halter zu einer ordentlichen Anmeldung zu bewegen. Also den Deutz mit schwarzem H-Kennzeichen und den EDK auch mit schwarzer Nummer.

Hat das für mich als Fahrer des Gespanns irgendeinen Einfluss? Auch wenn ich damit nicht LoF fahre - also z.B: Schotter hole? Was passiert im Falle einer Kontrolle? Diese Steuer und Zulassungssachen sind nur für den Halter relevant, oder trifft mich das auch irgendwie?

Achja: Ich habe den BE-Führerschein somit sollte die Fahrerlaubnis auch bei nicht-LoF ja kein Problem sein.

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Danke
 
Deutz D8005A

Deutz D8005A

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hallo,
Mit einem H kennzeichen, darf man da einen Hänger anhängen? Ich meine mal was gelesen zu haben, dass mans dann nicht darf

MfG Manuel
 
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MichiK

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=O Das wäre natürlich nichts! Dann müsste es ein normales schwarzes sein - die Steuerersparnis liegt eh nur bei 20,-

Gibt es dazu eine Quelle?

Edit: Habe gerade auch was gelesen, dass ein Anhänger mit Folgekennzeichen bei H nicht erlaubt ist. Ein angemeldeter allerdings schon.
 
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Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moin,

nur weil man mal Landwirtschaft hatte darf man die grüne Nummer nicht bis zum Tod des Schleppers behalten.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...orstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html

"Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige unverzüglich dem für sie bzw. ihn zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzuzeigen, § 7 Abs. 2 KraftStDV."

Schwarz anmelden, Anhänger anmelden und schon sind alle Sachen legal, auch Schotter holen für deine private Einfahrt.
 
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MichiK

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Hallo Harm,

das ist mir soweit alles klar mit der Steuer. Aber ich kanns nicht ändern - ist ja nicht meiner...

Die Frage ist ob das für mich als Fahrer (nicht als Halter) relevant ist - fahrerlaubnisrechtlich sollte das ja kein Problem sein...
 
G

GTfan

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hallo,
Mit einem H kennzeichen, darf man da einen Hänger anhängen? Ich meine mal was gelesen zu haben, dass mans dann nicht darf

MfG Manuel
Unfug!

Bei den ganzen Versicherungs- und Zulassungsthemen wäre es extrem hilfreich, wenn all jene die nur auf Hörensagen irgendwelche Gerüchte wiedergeben können, sich ganz vornehm zurückhalten würden! X(

Mit einem H-Kennzeichen darf man alles machen!
Wenn man nun statt einer normalen Versicherung eine Oldtimer-Versicherung abschließt, kann die womöglich Einschränkungen anordnen.

Wenn ein Betrieb nicht mehr existiert, ist das grüne Kennzeichen eigentlich auch nicht mehr zulässig. Manche Landkreise geben ein grünes Kennzeichen und die damit verbundene Steuerbefreiung für Brauchtumszwecke heraus. Schotter holen ist damit dann aber streng genommen auch nicht, ebenso wie mit einem grünen Kennzeichen von einem Betrieb.

Auch die Zulassungsbefreiung des Anhängers gilt eigentlich nur für LoF-Zwecke. Privat Schotter holen ist nicht.

Was dem Halter blühen kann? Steuerrückforderungen, beim Anhänger auch ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz. Wenn die ganz helle sind, und die Versicherungskonditionen des Deutz unglücklich sind. Die Betriebshaftpflicht existiert sicherlich nicht mehr?
Was dir als Fahrer blühen kann?
Wenn du einen BE-Führerschein hast, kämst du mit einem größeren Schlepper auch noch in Schwierigkeiten, da du den nur für LoF-Zwecke Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgesicht fahren darfst. Dann wäre noch Fahren ohne Führerschein dran. Der Deutz hat aber ja 3,5t zGG, somit bist du da schon mal sicher.
Wie Anhänger und Schlepper versichert sind, solltest du unbedingt klären! Da kann bei Unfällen auch dem Fahrer ein Strick gedreht werden, insbesondere wenn für Schlepper und/oder Anhänger die Versicherungsmodalitäten eigentlich nicht mehr gegeben sind.

Da ich weder Anwalt noch Richter bin, ist die alles natürlich ohne Gewähr zu verstehen.

MfG
Fabian
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Hallo,

war auch mehr als Argumentationshilfe gegenüber dem Halter gedacht.
Sowas kann vermutlich nur ein Anwalt beantworten.

Die Steuerhinterziehung begehst du ja durch die außerlandwirtschaftliche Nutzung wenn du den Schlepper mit grüner Nummer zum Schotter holen für deine Privateinfahrt nutzt.

Mein Kumpel wurde mit einem Anhänger mit 25km/h Schild angehalten weil er 40km/h gefahren ist. Das ist auch Steuerhinterziehung, das Verfahren wurde jetzt aber nach einem Jahr eingestellt.
Das ist aber gefährliches Halbwissen und dieser Thread wird unendlich lang mit unendlich vielen Meinungen.
 
Thema: Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer?

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