Form / Inhalt Typenschild

Diskutiere Form / Inhalt Typenschild im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Abend liebes Forum, ich bin aktuell dabei meinen Deutz 5506 abzulasten um ihn legal mit dem neuen EU-Führerschein (Scheckkarte) fahren zu...
Heiner#2

Heiner#2

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Guten Abend liebes Forum,

ich bin aktuell dabei meinen Deutz 5506 abzulasten um ihn legal mit dem neuen EU-Führerschein (Scheckkarte) fahren zu dürfen.
Nach dem Ablasten durch eine Prüfeinrichtung muss der Deutz auch angepasstes Typenschild bekommen.

Meine Frage hierzu:
Gibt es einen Mindestinhalt oder eine bestimmte Form des Typenschildes?

Es gibt ja im Netz sehr viele blanko Typenschilder zum selbst befüllen. Kann ich mir hier ein passendes für Deutz Modelle aussuchen?

Das aktuell montierte ist sehr umfangreich und im Internet als Blankoversion nicht zu bekommen.

Kammeradschaftlichen Gruß
Heiner
 
D_4006

D_4006

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Moin,

da fragst du am besten den Prüfingenieur der dir den Schlepper ablastet.
Für genau solche Zwecke haben wir u.a. die Dekra, den TÜV und auch die Zulassungsstellen.

Hat die zuständige Stelle eine Änderung des Typenschilds gefordert oder ist das deine eigene Idee?

Gruß
Maximilian
 
M

michiwi

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Hallo, wird das Typenschild überhaupt angerührt? Oft stehen die Gewichte überhaupt nicht drauf. Entscheidend ist doch normalerweise was im Schein steht.
 
G

GTfan

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Moin moin,

wenn dein Prüfer ein neues Typenschild für die Ablastung haben möchte, lauf schreiend weg!
Am besten zu seinem Vorgesetzten und bitte um eine Grundlagenschulung für die arme Seele, denn fachliche Kompetenz scheint nicht vorhanden zu sein.

Sowas wird nur in die Fahrzeugpapiere eingetragen, das wars.

MfG
Fabian
 
d25s1155-00-122

d25s1155-00-122

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moin,

das Typenschild ist unverändert.

IMG_20181023_202237.jpg

Viele Grüße
Thomas
 
Heiner#2

Heiner#2

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Vielen Dank für die rege Diskussion und eure Meinungen!

Ich hatte mich vorab mit dem Thema befasst und hierbei auch schon etwas im Internet gestöbert. Dabei bin ich auf das Thema mit dem Typenschild gestoßen.
Die Aussage schien mir plausibel: Die Daten müssen auf dem Typenschild und im Schein übereinstimmen. Auf beiden ist ja das zul. Gesamtgewicht mit den Achslasten vermerkt.

Den TÜV-Prüfer meines Vertrauens konnte ich vorab dazu noch nicht interviewen. Der Termin ist leider erst morgen.
Hätte ich aber noch ein Typenschild gebraucht, wäre es mit der Zulassung am Freitag schwierig geworden (ich habe mir extra Urlaub genommen).

Viele Grüße
Heiner#2
 
U

ucdu

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Typenschild bleibt. Im Brief und Schein wird die Änderung eingetragen.
 
Heiner#2

Heiner#2

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Ich hatte gerade den Termin beim TÜV. Das Typenschild scheint wirklich nicht das Problem zu sein. Allerdings war eine Ablastung nur mit den Unterlagen (Fahrzeugschein und Brief) nicht möglich. Der Deutz muss zwingend dem TÜV zur Ablastung vorgefahren werden!

War das bei euch auch so?
Es geht hier ja lediglich um 300 Kilo... ?(
 
M

michiwi

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Hallo, wich weiß nicht wie das sonst abläuft, aber nachvollziehen kann ich es nicht ganz. Es wird ja schließlich nichts demontiert, sondern es darf ja nur weniger zugeladen werden.
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

ich vermute, der Prüfer wir dabei auch ne Vollabnahme machen, bevor er das Sigel aufklebt.

MfG Kai
 
Heiner#2

Heiner#2

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Hab gerade noch mal bei der KÜS angerufen. Die würden mir die Ablastung lt. Aussage des Prüfers auch nur anhand der Papiere eintragen.

Ich sollte nur den aktuellen Stand des Betriebsstundenzählers mitbringen ?(
Es wird immer kurioser...
 
Heiner#2

Heiner#2

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Guten Abend,

ich wollte euch noch kurz wissen lassen, was bei meinem KÜS-Termin heute heraus kam.
Vielleicht ist es für den ein oder anderen interessant, der sich auch mit dem Thema ablasten beschäftigen (muss).

Die Ablastung hat nun ohne Vorführung des Schlepper funktioniert. Das Fahrzeug muss NUR vorgeführt werden, wenn sich auch die Fahrzeugklasse ändert.
Da der Deutz aber weiterhin eine Zugmaschine bleibt und in der EG-Fahrzeugklasse T bleibt muss er nicht vorgefahren werden.

Ein geändertes Typenschild ist laut Aussage des Ingenieurs NICHT notwendig.

Die Ablastung wird (wie oben bereits richtig geschrieben) nur als Zusatz in den Schein eingetragen.

Ich habe für den ganzen Spaß jetzt 20 Euro gezahlt.

FAZIT: Lasst euch nicht von Aussagen im Netz oder von Prüfern ohne Ahnung verunsichern. Fragt lieber ein mal mehr hier im Forum nach und holt euch zur Not eine Zweitmeinung von einem weiteren Prüfer!

An alle, die ihre Meinung hier geteilt haben: Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzung der Sachlage :thumbup:

Grüße
Heiner#2
 
Thema: Form / Inhalt Typenschild
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