Anhänger Schwarz oder Grün

Diskutiere Anhänger Schwarz oder Grün im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen, nun habe ich vor einen alten Einachser Anhänger zu restaurieren. Diesen würde ich allerdings...
MoDeu

MoDeu

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Hallo, mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen, nun habe ich vor einen alten Einachser Anhänger zu restaurieren. Diesen würde ich allerdings nur für LoF Zwecke einsetzen (Abtransport von Gras und Heu, sowie Transport von Freischneider, Motorsäge etc.). Kann ich mir für diesen Zweck ein Grünes Folgekennzeichen an den Hänger machen? Oder kommt dort doch ein schwarzes dran?
Wenn schwarzes dran kommt, müsste ich den Anhänger dann regulär anmelden, oder darf für Lof Zwecke ein Folgekennzeichen dran?

Vielen Dank schon mal
 
Roadmaster95

Roadmaster95

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Hi FJ,

also wenn Traktor Schwarzes Kennzeichen, geht am Hänger kein grünes.
Wenn Traktor "grün", dann ist Hänger mit Foglekennzeichen grün möglich.

LoF Zweck gibt, wenn überhaupt gegeben, so weit ich weiß das versicherte Fahrzeug vor, in dem Fall der Traktor.

Du kannst nicht am Traktor schwarz haben und den Hänger unversichert als "grün" mit dem gleichen Kennzeichen hinterherlaufen lassen.

Grüße

Joe
 
Steelstyler

Steelstyler

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moin,

Dieses Thema ist stark überlaufen und es gibt in der Suche wirklich Dutzende Antworten dazu.

Sonst artet es wieder in einer stressigen Diskusion aus.


Gruß Rene
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Die Kennzeichen Farbe ist egal. Wichtig ist nur der Einsatzzweck.
MfG
Johannes
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, mal ganz provokant gefragt, darf man wirklich einen Anhänger benutzen um steuerbefreit sein Brennholz nach Hause zu transportieren ? Oder das Gras und den Baumschnitt vom Hausgrundstück damit wegfahren ? Ich befürchte nicht. Meiner Meinung nach wird die Auflage LoF in diesem Fall ähnlich streng sein, als ob man einen Schlepper auf grüne Nummer anmelden möchte. Also wirklich nur LoF Einsatz für eingetragene Betriebe usw.
Bis bald
Marcus
 
D6006A

D6006A

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Moin,
was ist den ein ,,eigetragener Betrieb"? Ich bewirtschafte einen ldw. Betrieb im Vollerwerb, worauf beziehst Du das, Kammer, BG oder Krankenkasse? Der Zoll wird immer putziger, die wollen sogar die Farbe der Unterhose wissen. :thumbsup:
Gruß
Frank
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Frank, genau so etwas meine ich. Wenn ich für dich was fahre ist es LoF, fahre ich für den Nachbarn Grasschnitt, dann ist es kein LoF. Spannend wäre es , wie der Zoll so etwas sieht.
Bis bald Marcus
 
G

GTfan

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Hi FJ,

also wenn Traktor Schwarzes Kennzeichen, geht am Hänger kein grünes.
Wenn Traktor "grün", dann ist Hänger mit Foglekennzeichen grün möglich.

LoF Zweck gibt, wenn überhaupt gegeben, so weit ich weiß das versicherte Fahrzeug vor, in dem Fall der Traktor.

Du kannst nicht am Traktor schwarz haben und den Hänger unversichert als "grün" mit dem gleichen Kennzeichen hinterherlaufen lassen.

Grüße

Joe
Das ist komplett falsch.

Alle weiteren Infos bitte über die Forensuche herausfinden, das wurde bereits dutzende Male durchgekaut...
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Der LoF Zweck für Nachbarschaftshilfe, Brauchtumsveranstaltung usw. Ist dann gegeben, wenn der Fahrzeughalter in der Lage wäre das Fahrzeug auch auf Grüne Nummer zu zu lassen.
Sonst muss schon wirklich für die Land oder Forstwirtschaft direkt gefahren werden, um es begründen zu können.
Ich hoffe Mal das das so verständlich ist.
Vielleicht ein Beispiel,
Ein Jagdpächter hat einen Schlepper mit Schwarzem Kennzeichen und fährt mit Volgekennzeichen Holz für den Nachbarn (Haushaltsübliche Mengen).
Dann ist das so legal. Es kann zwar passieren, das unsere Ordnungshüter das anders sehen, aber vor Gericht sollte man Recht bekommen.
Ein Bürokaufmann (als Beispiel), ohne weitere Verbindung zu LoF Betrieben, hat ein Schlepper mit Schwarzernummer, hängt einen Anhänger mit Volgekennzeichen an und fährt Holz zu sich nach Hause. Das wäre nicht Rechtmäßig.
MfG
Johannes
 
M

marker

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Das kann man nicht mehr ansehen was da alles gefragt und geantwortet wird.
Grün am Zugfahrzeug ist nur für LOF Zwecke und da reicht nicht nur BG oder landw. Steuernummer aus, sondern der wirtschaftliche Warenverkehr( Geld verdienen ist das Stichwort).
Ja, selbst ein Landwirt hat keine Berechtigung wenn er Z. B. Steine für sein Bauvorhaben im eigenen Betrieb transportiert mit grüner Nummer zu fahren.
Da kommt die Frage vom Zoll ob ein Transportunternehmen gemeldet ist!, das ist so.
Das selbe auf jeden Fall mit dem Hänger und grün.
Erst wenn mehrere Hänger zum Einsatz kommen in einem Betrieb mit schwarzem Zugfahrzeug wird der 1. Hänger mit pauschal 373€ jährl. besteuert ,dann werden weitere Hänger mit grün erlaubt!. Sowas sieht man immer wieder auch bei Lohnunternehmen das Zugfahrzeug ist schwarz und der Hänger ist grün.
Warum hat keiner den Mut beim Zoll anzurufen und nicht das Wirtshausgeschwätz rumzutratschen .
Und aufpassen, der Zoll ist nicht mehr die Schlafwagenabteilung Finanzamt, sondern da sind Leute die nur die Gesetze genau prüfen und auch keine Scheu haben in nächster Zeit alle Besitzer mit grüner Nummer anzuschreiben und...............!.
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

ich glaube du vermischt da was...


Ja, selbst ein Landwirt hat keine Berechtigung wenn er Z. B. Steine für sein Bauvorhaben im eigenen Betrieb transportiert mit grüner Nummer zu fahren.

Fahren und anmelden ist ein großer unterschied!. Ein Fahrzeug auf grüner Nummer anzumelden bedeutet lediglich, dass es von der KFZ-Steuer befreit ist. Hierfür gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, bspw. ein Landwirtschaftlicher Betrieb mit Betriebsnummer, der zum Ziel "Geld verdienen" dient. Auch können Anhänger von Zugmaschinen von der Steuer befreit werden, wenn der Steuersatz der Zugmaschine eine gewisse Grenze erreicht hat.

Der Lof Zweck zum fahren bezieht sich hauptsächlich auf den Führerschein (Klasse L und T). Beispielsweise darf ich mit dem Führerschein der Klasse T Getreide zum Landhandel fahren. Mit dem selben Anhänger darf ich für meinen Kumpel aber keine Pflastersteine fahren, dafür wird dann CE benötigt.

MfG Kai
 
N

NisHeinrich

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Hallo

Das mit dem grünen Kennzeichen ist eine schwierige Sache.

Es geht ja jedesmal um einen anderen Anhänger. Da gehört das auch neu hinterfragt.

Nisb
 
100 06A

100 06A

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@admin: könnte man die beiden Themen wieder zusammenfassen?

@marker: was du schreibst ist auch nicht viel besser, wenn ich mir Deine Angaben zur Steuerbefreiung von Anhängern anschaue.
Wie Kai schreibt, zahlt man einen Zugschlag auf das Zugfahrzeug, dann sind alle damit gezogenen Anhänger frei.

Auszug:
KraftStG § 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger
(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist außerdem, dass den Anhängern ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
(2) Die um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer wird auf schriftlichen Antrag des Eigentümers des Kraftfahrzeugs oder, im Falle einer Zulassung für einen anderen, des Halters erhoben, wenn hinter dem Kraftfahrzeug Anhänger mitgeführt werden sollen, für die nach Absatz 1 Steuer nicht erhoben wird. Dies gilt auch, wenn das Halten des Kraftfahrzeugs von der Steuer befreit ist, es sei denn, dass es ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet wird.
(3) Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373,24 Euro.
...

das hat aber mit LOF gar nix zu tun, ist nur eine der Möglichkeiten, Anhänger steuerbefreit zuzulassen. Übrigens muss jede Zugmaschine, die einen solchen Hänger ziehen möchte, den Zuschlag zahlen...

Weiterhin muss mein Hauptzweck, wenn ich ein grünes Schild an der Zugmaschine wegen LoF habe, eben LoF sein. Bei der Rübenmafia wurde das in der Vergangenheit eben überstrapaziert, da wurden 20 Lastzüge auf den kleinen Ladwirtschaftsbetrieb grün angemeldet, um dann 4 Monate Rüben im Lohn (und ohne Fahrerkarte, bzw. Fahrtenschreiber) zu fahren. Das steht natürlich nicht mehr im Verhältniss und wurde zumiondest in meinem Gebiet verfolgt und eingestellt.
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, wieso ist die Sache mit dem Jagdpaechter legal? Selbst wenn er Reichsjaegermeister ist, darf er mit grüner Nummer kein Brennholz holen. Forstwirtschaft ist etwas ganz anderes.....
Bis bald Marcus
 
M

michiwi

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Hallo, wie einen bereits erklärt hat geht es jetzt darum ob der Anhänger zulassungsfrei mit Folgekennzeichen oder zugelassen mit grünem Kennzeichen unterwegs sein soll. Wie immer gilt : das grüne Kennzeichen sagt mir aus dass man keine Steuern zahlt. Mehr nicht.
 
D6006A

D6006A

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Moin,
Klugsheißmodus an:
Hallo,
Der LoF Zweck für Nachbarschaftshilfe, Brauchtumsveranstaltung usw. Ist dann gegeben, wenn der Fahrzeughalter in der Lage wäre das Fahrzeug auch auf Grüne Nummer zu zu lassen.
Sonst muss schon wirklich für die Land oder Forstwirtschaft direkt gefahren werden, um es begründen zu können.
Ich hoffe Mal das das so verständlich ist.
Vielleicht ein Beispiel,
Ein Jagdpächter hat einen Schlepper mit Schwarzem Kennzeichen und fährt mit Volgekennzeichen Holz für den Nachbarn (Haushaltsübliche Mengen).
Dann ist das so legal. Es kann zwar passieren, das unsere Ordnungshüter das anders sehen, aber vor Gericht sollte man Recht bekommen.
Ein Bürokaufmann (als Beispiel), ohne weitere Verbindung zu LoF Betrieben, hat ein Schlepper mit Schwarzernummer, hängt einen Anhänger mit Volgekennzeichen an und fährt Holz zu sich nach Hause. Das wäre nicht Rechtmäßig.
MfG
Johannes
mach da mal Folgekennzeichen draus, das liest sich besser ;)
Klugscheißmodus aus.
Ich mache auch genung Rechtschreibfehler, nichts für ungut.
Gruß
Frank
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Jagdt ist LoF Zweck.. Man kann zur Bewirtschaftung einer Jagdt einen Schlepper Grün anmelden.

Ist schon länger als zwei Stunden her da wird es wohl beim V. Bleiben.
MfG
Johannes
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo,

Bitte das Thema hier schließen. Gibt doch zig tausend Beiträge zu dieser Thematik!

Jedes mal enden diese Themen erfahrungsgemäß im Dikussions-Chaos - OHNE klares Ergebnis- .

MfG.
Lukas
 
Thema: Anhänger Schwarz oder Grün

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