Überrollbügel

Diskutiere Überrollbügel im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guden, 1.Mein Vater hat schon seit ein zwei jahren einen Deutz Kramer Verdampfer Baujahr 50 und er hat keinen überroll Bügel. Jetzt ist die Frage...
DEUTZ_KRAMER

DEUTZ_KRAMER

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Guden,
1.Mein Vater hat schon seit ein zwei jahren einen Deutz Kramer Verdampfer Baujahr 50 und er hat keinen überroll Bügel. Jetzt ist die Frage: Müssen wir für den nächsten Tüv einen Überrollbügel besorgen oder brauchen wir keinen???

Jetzt die 2 frage:Mein F1L612 ist sehr eng wenn mann zu 2 bzw. zu dritt drauf fährt und um Platz zu gewinnen würde ich gerne den Überrollbügel abmachen weil wir sowie so nicht mehr mit ihm Arbeiten sondern nur für sonntagsfahrten brauchen... Darf ich ihn abmachen oder darf ich nicht???Er ist auf ein Rotes kennzeichen zugelassen

Danke Grüße Fabi
 
marcus514

marcus514

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Für den Tüv braucht ihr keinen Bügel, nur wenn der Schlepper in der Landwirtschaft gebraucht wird, verlangt die Berufsgenossenschaft den Bügel.
Bei schwarzen oder roten Kennzeichen könnt ihr den Bügel abbauen.
 
jomi

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Ihr braucht für den Tüv in der Tat keinen Überrollbügel. ABER: es hat schon so seinen Grund, warum die BG den Bügel zur Pflicht gemacht hat (und wenn man der BG böses will, dann würde man sagen, es sind rein finanzielle Gründe, nämlich mit Bügel muss die BG weniger Hinterbliebenenrente zahlen!)
Such mal hier im Forum nur nach Überrollbügel, dann wirst du genügend gute Gründe dafür finden, warum du ihn dran lassen solltest.
Gerade dein Argument, dass man zu zweit oder dritt zu wenig Platz hat, zieht dann nicht mehr. Du willst den Bügel wegmachen, damit letztlich mehr Leute was davon haben, wenn der Trecker sich um die eigene Achse wickelt.....
Also, ich würde ihn dran lassen.


Gruß
Micha
 
M

mecki51

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Als erstes hab ich immer bei meinen Treckern den Bügel abgeschraubt, da ansonsten wirklich keine anderen Personen mitfahren können. Und seitdem ein Schulkamerad mit seinem Trecker umgekippt ist und der Überrollbügel ihm das Genick gebrochen hat, erst recht keinen Bügel.
Muss immer wieder daran denken. Und ästhetisch sieht so was nun bestimmt nicht aus..... Gruss Klaus
 
Stoss30

Stoss30

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Hallo Deutzkramer,
nun hast Du die Auswahl zwischen 1. Genickbruch durch Überrollbügel und 2. Zerquetschtwerden vom Trecker, ohne Überrollbügel, wobei zu beachten ist, dass die zweite Möglichkeit, die bedeutend häufigere ist.
 
kohlemann

kohlemann

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Ich frag mich nur,was ihr alle mit euren Oldtimerschleppern anstellt um überhaupt in solche Grenzbereiche reinzukommen,wo der Überrollbügel Sinn macht????? ?(
In der Landwirtschaft,wo die Schlepper auch richtig im Einsatz waren,ist das gar keine Frage,da gebe ich auch der BG recht,die schweren Unfälle sind nach Einführung des Bügels deutlich zurückgegangen,aber bei Oldtimertraktoren mit roter Nummer,wo man nur mit spazieren fahren darf??????
Gruß Ralf
 
Lasca34

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Hallo Ralf,

woraus schließt Du, daß alte Trecker nur mit roter Nummer eingesetzt werden?

Gruß
Michael
 
C

Christian...

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@ Fabi:
Es kann sien, daß der Bügel in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist (unüblich, aber möglich). Dann darfst du den Bügel streng genommen nicht entfernen. Ob das jemanden interessiert ist eine andere Frage ;) ;) ;)
 
kohlemann

kohlemann

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@Michael
Wo habe ich das geschrieben????

1.Hier in der konkreten Anfrage ging es um einen Schlepper mit roter Oldienummer.

2.Die meisten Anfragen mit oder ohne Bügel kommen von Leuten mit schwarzer und roter Nummer.Da ein großer Teil mit grüner Nummer BG-pflichtig ist(ich sage extra nicht alle,da ich zb. trotz grün nicht BG-pflichtig bin)stellt sich die Frage bei den Schleppern gar nicht.

Gruß Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
Dirk

Dirk

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kohlemann schrieb:
Ich frag mich nur,was ihr alle mit euren Oldtimerschleppern anstellt um überhaupt in solche Grenzbereiche reinzukommen,wo der Überrollbügel Sinn macht????? ?(
In der Landwirtschaft,wo die Schlepper auch richtig im Einsatz waren,ist das gar keine Frage,da gebe ich auch der BG recht,die schweren Unfälle sind nach Einführung des Bügels deutlich zurückgegangen,aber bei Oldtimertraktoren mit roter Nummer,wo man nur mit spazieren fahren darf??????
Gruß Ralf

Hallo kohlemann,

zu "Grenzerfahrungen" können Dir auch andere verhelfen, schau mal hier:
http://www.nord-west-media.de/index.php?id=918

Ansonsten gabs ja mal Beiträge zu Unfällen hier im Forum:
http://deutzforum.de/thread.php?threadid=4238&hilight=Unfall

Insbesondere der letzte Unfall im Mehlbecke sollte einem zu Denken geben: Der Fahrer wurde "nur" schwer verletzt, weil der Schlepper auf den Übergang zwischen Wiese und Böschung gekippt ist. Andernfalls wäre der Fahrer wohl im wahrsten Sinne des Wortes "platt" gewesen.

Gruß
Dirk
 
kohlemann

kohlemann

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@Dirk
Das ist ja alles richtig,ich bin auch nicht gegen den Bügel.
Meine Schlepper,die noch gebraucht werden,haben auch alle einen Bügel.Du wirst allerdings nicht erleben,daß ich auf meinem 70 Jahre alten Wasserdeutz,der dreimal im Jahr spazieren fährt,einen Überrollbügel aufsetze.
Das war es eigentlich,was ich mal deutlich machen wollte.
Ich kann natürlich mit jedem Schlepper die unmöglichsten Sachen anstellen,aber da kann dann auch ein Bügel nicht mehr viel helfen.
Gruß Ralf
 
Lasca34

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Hallo Ralf,

bzgl. der roten Nummer hast Du Recht - da habe ich nicht richtig aufgepaßt. Bzgl. der Umsturzbügel kann ich selber etwas beisteuern. Ich wäre nämlich vor 20 Jahren beinahe mal mit einem F2L 514/4-H auf die Seite gekippt. Das passiert ganz leicht, und das Schicksal fragt dann nicht nach dem Alter des Schleppers ;). Andererseits sehe ich es wie Du, daß man auf einen alten wassergekühlten Deutz keinen Umsturzbügel bauen kann. Damit sind wir mal wieder bei der Frage, was "original" ist. Und wie immer antworte ich: Original ist alles, was während der regulären Betriebszeit des Schleppers realistischerweise am Schlepper hätte gewesen sein können ( und natürlich alles, was nachweisbar dran war ). Auch diesmal hilft diese Definition aus der Not: Viele 514er sind noch mit Bügeln versehen worden, aber kaum ein alter Wasserdeutz ( obwohl ich einen F1M 414 mit Bügel kenne - der ist aber auch außergewöhnlich lange im aktiven Dienst geweswen ). Kaum jemand wird einen Lanz 15/30 anfangs der 70er mit einem Bügel ausgerüstet haben - da hätte man lieber den Schrotthändler angerufen. Ich glaube, es paßt ganz gut, wenn man sich an dieser Richtschnur orientiert.

Gruß
Michael
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo
Wie sieht es eigentlich bei den großen Hanomags(R40,55,60 usw,) mit dem Dach und Windschutzscheibe aus ? Zählen die als Überrollbügel ?
Bis bald
Marcus
 
U

Udo

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der Umsturzbügel kann ich selber etwas beisteuern. Ich wäre nämlich vor 20 Jahren beinahe mal mit einem F2L 514/4-H auf die Seite gekippt. Das passiert ganz leicht, und das Schicksal fragt dann nicht nach dem Alter des Schleppers.
Hallo,

da kann ich dir nur beipflichten. Mir währe so etwas auch beinah passiert. In so eine Situation kommt man schneller als man denkt. Deshalb habe ich meinen Umsturzbügel dran gelassen. Original oder nicht. Egal die Sicherheit zählt.

mfg Udo
 
kohlemann

kohlemann

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@Michael
Genau so habe ich das gemeint,Du hast mich verstanden. :D
Du hast auch recht,das Alter des Schleppers ist nicht entscheidend,sondern die Verwendung.
Da bei Dir auch die Oldies noch ran müssen,kann ich mir auch gut vorstellen,daß Du schon mal in brenzlige Situationen gekommen bist und dort dann ein Bügel angebracht ist,auch bei Oldies.
In meinem Lehrbetrieb steht übrigens auch noch ein F1M414 mit Überrollbügel.
Gruß Ralf
 
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Lasca34

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Hallo Marcus,

ich glaube, daß Du die Frage selbst beantworten kannst, wenn Du Dir vorstellst, daß so ein Hanomag umstürzt und das Weiterollen von dem Dach und der Frontscheibe aufgefangen werden soll. Da wird sich der Hanomag wohl nicht lange mit aufhalten! Sicherlich ist das besser als nix, aber die Funktion eines Umsturzbügels kann so ein lappiges Dach nicht übernehmen.

Gruß
Michael
 
K

Kobold 514

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Hallo,

über das Thema Oldtimer-Schlepper und Bügel ist schon viel geschrieben worden. Das beste, was ich je zu diesem Thema gelesen habe, war der Bericht von Jürgen Svensson im Jahrbuch Traktoren 2003. Leider wird dort die Betriebssicherheitsverordnung mit keinem Wort erwähnt - vermutlich war sie noch nicht veröffentlicht, als der Artikel entstand.

Früher war alles klar geregelt: Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft schrieb ihren Mitgliedern einen Bügel oder Käfig vor - wer dort nicht versichert war, brauchte sich darum nicht zu kümmern. Bei der regelmäßigen Prüfung von Fahrzeugen durch TÜV/Dekra etc. hat das noch nie interessiert.

Im September 2002 hat unsere Bundesregierung die Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht. Als staatliches Recht steht sie über den Unfallverhütungsvorschriften und setzt diese zum Teil außer Kraft. Leider folgt sie der Systematik von EG-Richlichen und gibt nur Schutzziele vor, ohne konkrete Handlungsanweisungen.
Im Kapitel 3.1 (Mindestvorschriften für mobile Arbeitsmittel, die selbstfahrend oder nicht selbstfahrend sind) steht:
"Für mitfahrende Beschäftigte sind unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung die Gefährdungen aus einem Überrollen oder Kippen des Arbeitsmittels zu begrenzen, und zwar durch
- eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt,
- ...
- eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung."
Wie so eine Einrichtung aussieht, ist dabei völlig freigestellt (man könnte z.B. seitliche Ausleger mit Stützrädern montieren), wichtig ist nur: Sie muss geeignet und wirksam sein sowie dem Stand der Technik entsprechen.
Was ist geeignet und wirksam? Zweifellos die alten Bügel von Fritzmeier oder Binger Seilzug, weil hundertfach geprüft. Ebenfalls selbstgebaute nach den Regeln aus dem Jahrbuch 2003 (hervorragende Beispiele und Tabellen!).
Was ist der Stand der Technik? Das, was alle machen, weil es sich bewährt hat. Wenn seit 40 Jahren alte Schlepper mit Bügeln nachgerüstet und neue nur noch mit Käfig oder Kabine ausgeliefert werden, ist das zweifellos Stand der Technik und somit verbindlich.

Jetzt könnte man sagen, die BetrSichV richtet sich an Unternehmer und dient dem Schutz von Beschäftigten - ein Privatmann braucht sich nicht daran zu stören. Dabei ist zu beachten: Wer mit grüner Nummer fährt, ist Unternehmer (sonst hätte er keine), und wer mit seinem alten Schätzchen einem befreundeten Bauern bei der Ernte hilft, ist auch mit im Boot.
Wer nach eingehender Prüfung zum Schluss kommt, das sein Traktor nicht kippen kann, weil er nur bei schönem Wetter auf festen Straßen bewegt wird, braucht auch keinen Bügel. Bis der Traktor doch mal kippt - dann ist der Beweis erbracht, dass die Gefährdung besteht und Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen wären!
Möglicherweise wird eine private Unfallversicherung ihre Leistung kürzen, wenn feststeht, dass mit Bügel die Unfallfolgen geringer gewesen wären! Und was es für seine Wittwe bedeutet, wenn die Lebensversicherung aus diesem Grund nicht zahlt, mag Jeder selbst ausrechnen.

Entschuldigt bitte den langen Beitrag, aber kürzer kann ich das nicht sagen. Und legt nicht jedes Wort auf die Goldwaage - ich bin Maschinenbauer, kein Jurist.

Gruß Reinhard
 
deutz fanatiker

deutz fanatiker

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Hallo

Habe dieses Thema gerade gefunden und hätte noch eine Frage und zwar ist an unserem F1l514/51 keinen Überrollbügel wir wollen ihn jetzt mit schwarzer Nummer zulassen also nach dem was ich ja nun weis würde es rechtlich gehen. Aber was sagt die Polizei wenn man nun einen Zweiachshänger dran hat gilt das dann wieder als Landwirtschaftliche Nutzung auch wenn ich zB. nur Schrott zum Schrottplatz fahre und mich dabei auch nur auf der Straße bewege, (da wir ja sowiso keine Landwirtschaft haben), brauche ich dann wieder einen Bügel?

Mfg Timo
 
K

Kurt

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Ich hab mal vor ca. 20 Jahren einem BG Mann gesagt: Was soll ich mit dem Bügel, wenn ich nicht auf dem Schlepper bleibe. ?( Antwort habe ich keine bekommen. :(
Inzwischen sind sie bei Stablern draufgekommen. Wenn der Stabler anfing zu kippen sind die Fahrer oft abgesprungen, nur der Stabler war schneller und hat sie mit dem Überrollkäfig noch erwischt.
Nun ist bei Stablern vorschrift, dass man entweder einen gurt braucht oder die Kabine so sein muss, dass man nicht rausfallen kann.
Entweder man braucht beides oder keins.

Kurt
 
DeutzTim

DeutzTim

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Nabend

Ich finde schade das dass Thema Überrollbügel nicht Gesetzlich geregelt ist. Was bringt dir das Timo wenn ich dir jetzt sage nein - du bringst Schrott weg mit einem schwarzen Kennzeichen also brauchst du keinen Bügel. Wenn du unterm Trecker liegst hättest du ihn gebraucht sch... egal ob du Landwirtschaftlich Unterwegs bist oder nicht. ?(.....

Ist nur die Meinung eines Stadtkind, der auf beiden Treckern einen Überroller drauf hat (D30 hat ein rotes Kennzeichen und wird ausschließlich zum Spazieren fahren genutzt)

Jeder muss wissen und rechtfertigen was er macht. Also Schraub ihn ab (bzw las ihn ab) wenn du es für richtig hälst.

Gruß Tim :]
 
Thema: Überrollbügel

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