Schwarze oder grüne Nummer

Diskutiere Schwarze oder grüne Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin Habe mal ein bisschen im Forum gestöbert und dabei eine ausführliche Erklärung von Rüdiger gefunden. Die verwirrt mich aber ein wenig. Hier...
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Blauschweiz

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Moin
Habe mal ein bisschen im Forum gestöbert und dabei eine ausführliche Erklärung von Rüdiger gefunden. Die verwirrt mich aber ein wenig. Hier mal seine Erklärung:

Auf unseren Straßen ist der Betrieb grundsätzlich nur mit zugelassenen Fahrzeugen erlaubt.
Für diese Fahrzeuge benötigt der Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis. Der Gesetzgeber hat aber für einzelne Fahrzeuge und Personen Ausnahmen zugelassen.

In der Regel benötigt man zum Ziehen von Anhängern eine entsprechende Fahrerlaubnis, welche in der Fahrerlaubnisverornung (FeV) nachzulesen ist.

Eine diese Ausnahmen betrifft die Land- und Forstwirtschaft.

Dort ist das Führen von Zügen unter Beachtung folgender Punkte möglich.

1. Die Zgm. darf eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 32 km/h haben,

2. der Zug oder einzelne Fz. müssen von lof-Lohnunternehmen vermietet oder auf
andere Art/Weise überlassen worden sein,

3. der Zug wird vom LoF-Wirt selbst oder von einer anderen Person geführt, welche in
seinem Betrieb beschäftigt ist,

4. der Zug wird für lof-Zwecke verwendet

und

5. der Zug wird mit einer max. Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren und ist als solcher entsprechend gekennzeichnet.


WICHTIG: Nur (und nur dann) wenn alle diese Bedingungen
erfüllt sind und zutreffen, dann darf die Person einen Zug mit mehr als 3 Achsen führen.

Der Traktor kann schwarzes oder grünes Kennzeichen besitzen, die Anhänger können
zulassungsfrei bzw. zugelassen sein.

Hierbei ist die Zulassung hinsichtlich der Steuer unerheblich.

Wichtig ist nur, das der Zug sich im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz/Betrieb
befindet.


An Zugm./Traktoren dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger nur in der LoF und mit
einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h geführt werden.
Die Anhänger müssen dann mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) gekennzeichnet
werden. Das Folgekennzeichen der Zugm. Ist erlaubt, jedoch aber nicht vorgeschrieben.
Fehlt dieses Schild, so muß der Anhänger zugelassen sein.


Sollte eine dieser Bestimmungen/Anforderungen nicht gegeben sein, so macht sich der
Halter/Führer strafbar.
Schlammsaege gefällt das.

Mir geht es da speziell um den Teil mit den 3 Achsen. Nun zu meiner Frage:
Früher hatten wir auch ein grünes Schild wegen 6a Wiese mit paar Obstbäumen. Habe letztes Jahr meinen Deutz zugelassen und bekam keine grüne Nummer mehr. Naja dachte ich mir was solls.
Jetzt hat mir aber ein bekannter gesagt das mein grünes folgekennzeichen am Hänger auch nicht mehr zulässig ist. Ok jetzt kann man halt einen Hänger nur dann zu lassen wenn man Papiere hat. Ich bin dann los und habe das volle Programm gemacht (vollabnahme.....). So nun hat mein Hänger auch ein schwarzes Schild. Als ich dann beim TÜV war unterhielt ich mich dann auch mit dem Prüfer bezüglich Fahrerlaubnis. Durch Wegfall der Grünen Nummer fahre ich mein Gespann ja auch nicht mehr mit dem T Führerschein sondern mit dem CE (eingeschränkt). Und laut Aussage des TÜV Prüfer gibt es keine Beschränkung mehr wegen den Achsen. Ich habe ja 4 Achsen mit meinem Gespann.
Wie sieht das denn jetzt aktuell aus?
Ich kann mir vorstellen das manch einem das Thema schon zum Hals raus hängt bin aber trotzdem für jede Antwort dankbar.
Gruß Uwe
 
MoDeu

MoDeu

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Hallo der L und der T sind Zweck gebunden. Das heißt diese gelten nur wenn du für die Forst oder Landwirtschaft fährst. Spazieren fahren ist damit nicht dafür bräuchtest du mindestens den B. Du musst deine Fahrten begründen. Fährst du mit der Solo Zugmaschine allerdings einen Anhänger, Anbaugerät etc. abholen um etwas in der Landwitschaft zu machen gelten dann wieder L oder T. Die Führerscheine haben nix damit zutun, welches Nummernschild der Schlepper hat. Das sind rein steuerliche Gründe. Du kannst mit einer schwarzen Nummer genau so in der Landwirtschaft unterwegs sein wie mit einer grünen. Wie das dort mit den Folgekennzeichen oder den Achsen aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
 
B

Blauschweiz

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danke dir modeu
Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt was die Sache beim TÜV angeht. Da ich kein lof mehr bin steht mir auch keine grüne Nummer mehr zu. Brennholz privat machen ist auch kein lof, müsste dazu schon ein Gewerbe haben. Bei lof Fahrten darf ich ja auch 2 Hänger dran hängen. Ob das bei mir mit meinem CE (eingeschränkt) geht weiß ich nicht. Das ganze Thema ist teilweise so ein Schwachsinn und typisch deutsch.
Dank dir für die Antwort
Grüsse Uwe
 
M

monza180

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Moin,
über das Thema haben wir im Bekanntenkreis auch schon viel diskutiert,zumal dort auch einige dabei sind die einen neuen Führerschein haben und dann dürfen die die Zugmaschinen gar nicht mehr bis 7,5 Tonnen fahren.
Deshalb habe ich mal einige Behörden angeschrieben und nachgefragt wie sich das verhält mit einem Zugfahrzeug in privater nicht LOF Nutzung und Anhänger bezüglich Gesamtgewicht und Achsenanzahl.Ich selbver habe damals meinen alten Klasse 3 umschreiben lassen und damit dann auch Klasse T und Klasse CE mit der Kennzahl 79 bekommen.

Der Polizist den ich fragte gab als Antwort: "Das ist so kompliziert,wir nehmen den Tatbestand nur auf und die Bußgeldstelle entscheidet dann!"
Unsere zuständige Zulassungsstelle/Kreis hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet (wird sie wohl auch nicht mehr tun,hab schon vor einem Jahr mal angefragt).
Das KBA teilte mir mit das die nicht zuständig sind.
Und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekam ich folgende Antwort.Ich denke die ist fast selbsterklärend.

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug des Fahrerlaubnisrechts zuständig.
Zur Klärung Ihrer Einzelfallfrage wenden Sie sich daher bitte an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder das in Ihrem Bundesland zuständige Ministerium, um eine rechtssichere Antwort zu erhalten.
Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes:
Die Fahrerlaubnisklasse 3-alt wurde im Wesentlichen durch die Klassen B, BE, C1 und C1E ersetzt (ab dem 01.01.1999, Umsetzung der sog. 2. EU-Führerscheinrichtlinie, BR-DR 443/98).
Mit der Klasse 3-alt dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7.500 kg und Züge mit zulassungspflichtigen Anhängern bis zu 3 Achsen gefahren werden (§ 6 Abs. 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. § 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der bis zum 31.12.1998 BGBL. I S. 1793, BGBL. I S. 2042); eine Doppelachse mit Achsabstand von max. 1 m („Tandemachse“) zählt fahrerlaubnisrechtlich als eine Achse (§ 6 Abs. 6 FeV i.V.m § 5 StVZO Satz 1 Klasse 2 in der Fassung bis zum 31.12.1998 BGBL. I S. 1793, BGBl. I S. 2042).
Das Gewicht des Anhängers darf bei durchgehender Bremsanlage das 1,5 fache des Zugfahrzeuges betragen (§ 42 Abs. 1 StVZO).
Mit der Klasse 3-alt konnten somit dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18.500 kg gefahren werden.
Bei Sattel-KFZ darf hingegen die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Sattelanhängers max. 7.500 kg nicht übersteigen, weil die Klasse 3-alt schwerere Sattelzugkombinationen nicht umfasste (§ 5 Abs. 1 StVZO-alt) und die Schlüsselzahl 79 den Altbestand der Klasse 3 nicht erweitert.


MFG Sönke
 
S

STW-DEUTZ

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Muss mich mal hier in das Thema einhängen

Habe auch noch den alten Klasse 3 Führerschein,aber auch schon umschreiben lassen mit allen Klassen was möglich war.


Wenn ein Traktor(mit schwarzem Nummernschild/Hobbygerät) z.B. ein Leergewicht von 7 Tonnen hat,und ein max. Gewicht von 11 Tonnen.


Darf ich diesen dann mit Klasse 3 Führerschein fahren(max7,5t),was zählt dann das Leergewicht,oder das was er max Wiegen dürfte,obwohl man keine Geräte dran hat,sodas die 7,5t nicht überschritten werden?



Ich hoffe ihr versteht was ich meine :) ?
 
B

Blauschweiz

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Moin
Monza180 trifft den Nagel auf den Kopf mit der Antwort vom KBA.
Mit dem alten Klasse 3 fs darfst du kein Gespann mit einem 2 achs Hänger fahren ausser man ist ein lof (mit grüner Nummer), da würde dann der t greifen. Genauer ausgedrückt fahre ich ohne Fahrerlaubnis wenn ich mit meinem 2 achser Holz aus dem Wald abfahre ;( .
Typisch Deutsch
Danke monza
Grüsse Uwe
 
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Oberwesterwälder

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Moin,


zur Führerscheinstelle gehen und den alten " Lappen", egal ob grau oder rosa, umschereiben lassen auf neuen EU-Kartenführerschein.

Dann wird aus der alten Klasse 3 die neuen Klasen B; BE ; C1 und C1E .
Damit dürfen auch mehrachsige Anhänger gefahren werden.
ZGM Zugfahrzeug max 7,5 to, Zuggesammtmasse ( Zugfahrzeug und Anhänger) max 12 to.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb:
Ich war bereits vor dem 19.01.2013 im Besitz einer Fahrerlaubnis. Darf ich Fahrzeuge im Umfang der seit dem 19.01.2013 geltenden Fahrerlaubnisklassen fahren?
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen ab dem 19.01.2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihrer Fahrerlaubnis auch Fahrzeuge führen, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst sind.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fuehrerschein.html

Wer weiterhin Kombinationen über 12 to ZGM aus LKW mit 7,5 to ZGM und Anhänger ( Tandemachse und max. 10,5 to ZGM)
nach "alter" Klasse 3 fahren will erhält eine CE mit Schlüsselzahl 79.
Dazu muss man aber ab 50 Jahren alle 5 Jahre zum Arzt und Augenarzt....

Gruß Martin
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

Oberwesterwälder hat es auf den Punkt gebracht: die Umschreibung ist nicht mehr erforderlich.

Zusätzlich gilt noch, daß bei der Umschreibung einer Klasse 3 der L mit SZ 174 erteilt wird, d.h. es entfällt die LoF-Zweckbindung von "L". Hier kann der Zug also eine zGM von bis zu 40t haben. Betriebsgeschwindigkeit des Zuges ist 25 km/h, aber mit einem einachsigen Anhänger auch 40 km/h.

BE (79.06) und C1E bzw CE (79) sind nur dann interessant, wenn schneller gefahren werden soll als mit L (174) möglich.

Zugmaschinen (auch LKW) dürfen grundsätzlich zwei Anhänger mitführen, jedoch bleibt die Länge des Zuges begrenzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
MoDeu

MoDeu

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Moin
Monza180 trifft den Nagel auf den Kopf mit der Antwort vom KBA.
Mit dem alten Klasse 3 fs darfst du kein Gespann mit einem 2 achs Hänger fahren ausser man ist ein lof (mit grüner Nummer), da würde dann der t greifen. Genauer ausgedrückt fahre ich ohne Fahrerlaubnis wenn ich mit meinem 2 achser Holz aus dem Wald abfahre ;( .
Typisch Deutsch
Danke monza
Grüsse Uwe
Hallo,
man kann auch ein Lof mit schwarzer Nummer sein. Der Verwendungszweck hat nix mit der Besteuerung zutun. Es kommt immer auf den Zweck an.
Es stimmt, das in deinem Beispiel mit dem Holz die Fuhre nicht mehr unter den L oder T fällt. Hilfst du aber einen Bekannten mit deiner Zugmaschine in der Land oder Forstwirtschaft aus mit schwarzem Kennzeichen ist das trotzdem Lof Zweck. Die Fahrt muss begründet sein. Wir haben ein 2 Hektar großes Grundstück am Wald. Ist sogar im Grundbuch als Forstwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Ich kann in Verbindung mit Arbeiten dieses Grundstücks trotzdem als Lof unterwegs sein obwohl ich keinen Betrieb habe. Reiner Eigenbedarf.
 
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monza180

Guest
Zusätzlich gilt noch, daß bei der Umschreibung einer Klasse 3 der L mit SZ 174 erteilt wird, d.h. es entfällt die LoF-Zweckbindung von "L". Hier kann der Zug also eine zGM von bis zu 40t haben. Betriebsgeschwindigkeit des Zuges ist 25 km/h, aber mit einem einachsigen Anhänger auch 40 km/h.
Moin,
das sehe ich ein wenig anders.Kennziffer 174 bedeutet:

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden


Laut meinem Wissensstand bedeutet das zwar die Aufhebung der LOF Bindung,nicht jedoch die Aufhebung der Anzahl der Achsen am Anhänger.Und da in Deutschland eine maximal Zulässige Achslast von 10 Tonnen pro Achse gilt (Antriebsachsen 11,5 Tonnen) ist das Gesamtgewicht ziemlich schnell begrenzt.Nämlich aus Zugfahrzeug plus einem Anhänger der maximal ca 10-10,5 Tonnen Zulässiges Gewicht hat (Achslast 10 Tonnen plus Stützlast am Zugmaul).

Wir kalauern das im Bekanntenkreis bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch.Hintergrund ist nämlich der das neuere Führerscheine bei Klasse B schon bei 3500Kg Schluß machen,damit dürfen solche Besitzer nicht mal mehr einen 6006 privat fahren,sofern kein L oder T oder C1 vorhanden.

Und ich zum Beispiel darf demnach mit meinem DX 6.10 nicht den 3 achsigen Trailer von einem Kumpel fahren sofern ich das privat mache,bin ich in LOF unterwegs dann darf ich 40 Tonnen und 5 Achsen gesamt fahren.


MFG Sönke
 
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monza180

Guest
Wer weiterhin Kombinationen über 12 to ZGM aus LKW mit 7,5 to ZGM und Anhänger ( Tandemachse und max. 10,5 to ZGM)
nach "alter" Klasse 3 fahren will erhält eine CE mit Schlüsselzahl 79.
Dazu muss man aber ab 50 Jahren alle 5 Jahre zum Arzt und Augenarzt....

Gruß Martin
Noch ein kleiner Nachtrag,auch die Kennzahl 79 beschränkt die Achsenanzahl auf maximal 3 Stück.

MFG Sönke
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin Uwe,
die Schlüsselzahl 174 befreit dich von der Landwirtschaftlichen Bindung, weil es die bei der alten Klasse 4 nicht gab. Es gab früher keine Einschränkungen bei der Anzahl der Achsen, sondern nur bei der gefahrenen Geschwindigkeit von 25 km/h. Also darfst du weiterhin mit mehr als 3 Achsen unterwegs sein, wenn dein Anhänger entsprechend gekennzeichnet ist, außerdem ist die Farbe des Kennzeichens dabei völlig uninteressant.

Die Einschränkung auf 3 Achsen gilt auch nur bei der alten Klasse 3 bis 18 to. Umgeschrieben sieht es dort so aus, das man bis 12 to mehrachsig unterwegs sein darf, von 12 bis 18 to jedoch nur 3 achsig.

Gruß
Jürgen
 
B

Blauschweiz

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Moin moin
Ich sehe schon das hier die Interpretationen der Vorschrift/Gesetz etwas auseinander gehen. Ich tu mir eh etwas schwer solche Gesetzestexte zu verstehen. Die drehstuhl Cowboys die so etwas verfassen versuchen wohl mit ihrer zum Teil äusserst komplizierten Umschreibung eine gewisse Art von "rechtssicherheit" zu schaffen. Meiner Meinung nach schaffen die damit nur Raum für winkeladvokaten.
Auf jeden Fall werde ich weiterhin meinen 2 achser ran hängen und Holz transportieren.
Dank an euch alle für die Mühe.
@Pumpe
Oh ja da sagste was. Ich will gar nicht erst erzählen was ich für ein Stress mit dem nummernschild für den Hänger hatte :)
Danke nochmals und schönes Wochenende

LG uwe
 
C

creativex

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Da ich noch etwas jünger bin und eben nur die dumme neue Klasse B habe bleibt mir auch nichts anderes übrig als mit meinem 2 achsigen alten Anhänger mein Holz zu holen und anderes Zug zu erledigen.

Wir leben eben in Deutschland da ist in solcher Hinsicht alles überreguliert.

Sollte mir echt Mal einer dumm kommen ist es mir auch egal ich bin in ca einem Jahr mit der Uni fertig und es gibt sicher ein Land das einem Kernpyhsiker brauchen kann. (Den Traktor und Anhänger nehme ich natürlich mit)
 
MoDeu

MoDeu

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Da ich noch etwas jünger bin und eben nur die dumme neue Klasse B habe bleibt mir auch nichts anderes übrig als mit meinem 2 achsigen alten Anhänger mein Holz zu holen und anderes Zug zu erledigen.

Wir leben eben in Deutschland da ist in solcher Hinsicht alles überreguliert.

Sollte mir echt Mal einer dumm kommen ist es mir auch egal ich bin in ca einem Jahr mit der Uni fertig und es gibt sicher ein Land das einem Kernpyhsiker brauchen kann. (Den Traktor und Anhänger nehme ich natürlich mit)
Da sagst du was. Ich finde auch das es wichtigere Probleme gibt. Wie gesagt solange du deine Fuhre vernünftig begründen kannst ist alles gut. Ich hatte bis dato noch nie Probleme damit gehabt. Als mir eben ein Bekannter sagte, das man in den USA für Traktoren (egal welche Größe, Gewicht, Geschwindigkeit) gar keinen Führerschein benötigt, hat mir das bezüglich unserer schönen Regulierung schon zu denken gegeben^^
 
D

doppelfischkopp

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.. Also darfst du weiterhin mit mehr als 3 Achsen unterwegs sein, wenn dein Anhänger entsprechend gekennzeichnet ist, außerdem ist die Farbe des Kennzeichens dabei völlig uninteressant.
Zur Ergänzung: die Geschwindigkeitsschilder müssen sich hinten und aud beiden Längsseiten befinden, bei LoF reicht nur ein Schild hinten.

@monza180
Die Begrenzung der Achszahl bezieht sich nur auf den ersten Teil. Dieser Textteil fehlt beim "normalen" L. Ist in der Praxis auch ziemlich irrelevant, aber ich kenne ein Gespann (schon 2x gesehen), da hängt tatsächlich ein 8t-Tandem hinter dem Traktor, beide mit 40 km/h gekennzeichnet.

@creativex
Wenn Du B hast, dann ist auch L eingeschlossen. Aber eben leider mit Zweckbindung. Du solltest wenigstens den BE machen, wären wenigstens 3,5t + 3,5t möglich. Jüngere Oldtimertraktorliebhaber sind wirklich blöd dran, denn 'mal eben den CE (wahrscheinlich 3000+) machen und dann noch alle 5 Jahre 500 Euro für die Gutachten sind doch irgendwie unverhältnismäßig.
 
C

creativex

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Ich studiere noch und habe weder geld noch Lust einen LKW Führerschein zu machen . Ich fahre mit dem Hänger Marke Eigenbau schon Rum seit ich 17 bin und bisher hatte ich noch nie Probleme . Das ist so ein alter Anhänger mit drehschämel und wie gesagt sollte es Mal Probleme geben ist es mir hier in Deutschland einfach zu blöde und ich gehe .

So wie's politisch aussieht braucht der Iran sicher bald Kernpyhsiker und da juckt es sicher niemand wo ich mit meinem 15 kmh rumtucker
 
Thema: Schwarze oder grüne Nummer

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