11er Deutz (F1M 414) geht nicht mehr an, wiederstand bei Verdichtung zu hoch

Diskutiere 11er Deutz (F1M 414) geht nicht mehr an, wiederstand bei Verdichtung zu hoch im Forum Motor im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo, ich habe einen alten Deutz F1M 414 (11er Deutz) Baujahr 1947. Ich hab den jetzt nach ca. 25 Jahren aus dem stadel geholt und hab ihn mit...
krammerreini

krammerreini

Beiträge
2.452
Likes
3.404
Servus Kai,

nichts. Ich glaub das sollten zwei Fragen sein. Einmal gings um die 6 Volt. Und die zweite Frage, die aus sparsamkeitsgründen im gleiche Satz steht, betrifft die Zulassung.

Nix für ungut.

Gruß
Reini
 
K

Karl1941

Beiträge
20
Likes
9
Servus Reini,
6Volt sollte beibehalten werden, weil ich den 11er so Original wie möglich halten möchte und auf Blinker und Warnblinkanlage(geht nur mit 12V) verzichten will, notfalls über 07 Zulassung.
Wer hat konkrete Erfahrung?

Gruß
Karl
 
Pumpe

Pumpe

Beiträge
4.325
Likes
1.451
Hallo,

was hälst du von einem Schwarzen Saisonkennzeichen, wenn du keine grüne Nummer haben darfst/kannst? Da wird keiner arm von....

Desweiteren .....die Warnblinkanlage MUSST du haben, wenn du auf der Strasse damit fährst. Egal ob 6V oder 12V.

Gruss Andreas
 
krammerreini

krammerreini

Beiträge
2.452
Likes
3.404
Servus Andreas,

Mit deinem "muss" bin ich mir nicht so sicher. Kurz nach derZulassung meines Schleppers erklärte mir jemand, ich hätte mir den Aufwand mit Warnblinker sparen können, da gäbe es eine Altersgrenze. Nur leider fällt mir um's verrecken nicht mehr ein wo und von wem ich das gehört habe, hier im Forum oder draußen in der realen Welt? ;(

Und einen Oldtimer-Sammler kenne ich (leider muss ich sagen kannte, er ist vor wenigen Wochen mit nur 65 Jahren verstorben), der fuhr einen Lanz Ackerluft-Bulldog komplett ohne elektrische Anlage ganz normal auf Achse zu den Treffen. Er hatte immer eine rot-weisse Winkerkelle dabei, als Fahrtrichtungsanzeiger.
Und er hat immer behauptet, das sei so legal.

Gruß
Reini
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

Beiträge
2.259
Likes
404
Hallo, also für 6 kmh braucht er komplette elektrische Ausrüstung. Mit deinen 8 kmh müsste es auch heute noch eine Zulassung geben.
Bis bald Marcus
 
patsche

patsche

Beiträge
364
Likes
96
Hallo, also für 6 kmh braucht er komplette elektrische Ausrüstung.
Hallo Marcus, ;)

nur eine Gegenfrage wie verhält sich das mit Rasentraktoren mit denen sehr oft auf öffentlichen Strassen von A nach B gefahren wird?
Da hat nicht einer (außer schon größere Komunalschlepper)zwar eventuell Licht aber kein Blinklicht dran?
Zählt das wie du dann schreibst nicht ebenso mit 6 kmh sind sie aber oft schon drüber... :rolleyes:
Gruß
 
Pumpe

Pumpe

Beiträge
4.325
Likes
1.451
wie verhält sich das mit Rasentraktoren mit denen sehr oft auf öffentlichen Strassen von A nach B gefahren wird?
Soweit ich weiss ALLES was auf der öffentlichen Strasse bewegt wird unterliegt der STVO ! Und da ist m.M. eine Warnblinkanlage Pflicht. Frag mal deinen TÜV- Vertrauten. ;)

In Zeiten von Google könnte das fix beantwortet sein.......bloss die Sucherei kann sich derjenige antun , den das gearde primär interessiert.

Ich denke auch nicht das ein Rasenmähertraktor( kommunale ausgenommen) legal auf der Strasse gefahren werden darf. Auch wenn man es "des öfteren" sieht.

Gruss Andreas
 
M

MaxD

Beiträge
25
Likes
5
Hallo zusammen,

Bin grade neu hier und denke ich kann euch da weiter helfen.

Ich besitze einen Deutz F2l612/ 5 welchen ich geerbt habe. Dieser lief bei meinem Opa in der Sägerei und ist auf 6 kmh gedrosselt (gangsperre). Um damit im öffentlichen Verkehr fahren zu dürfen muss eine Elektrische Anlage nach StvZo verbaut sein. Inkl. Warnblinker. Alles bis 6kmh braucht aber eben keine Zulassung sondern diese Kennzeichnungstafel. (Natürlich muss das Fahrzeug auch sonst der StvZo entsprechen, also Reifen etc.)

Grüße
Max
 
K

Karl1941

Beiträge
20
Likes
9
Hallo Max,
vermutlich hast du es auf den Punkt gebracht obwohl es sehr nach "TÜV Gutachter" klingt. Nur wie komme ich aus der Nummer "Blinker u. Warnblinkanlage" raus.
Bleibt nur das "historische Fahrzeug" über 07 Zulassung? Im Ursprungszustand (1941) hat das Fahrzeug nur Handbremse und Beleuchtung. jedoch keinen Blinker etc.

Gruß
Karl
 
Kai6.05

Kai6.05

Moderator
Beiträge
4.787
Likes
1.578
Moin,

ich verstehe nicht ganz warum du um Blinker und Warnblinker herum kommen willst? Willst du etwa keinen anbauen, weil das nicht "Originoool" ist?

MfG Kai
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

Beiträge
2.259
Likes
404
Hallo Karl, bevor wir hier uns weiter in die Feinheiten begeben. Zeige uns mal eine 4 Seitenansicht von deinem Schlepper, dann zeige ich dir, was alles nichts mit dem Auslieferungszustand zu tun hat. Dann werden die Blinker sehr wahrscheinlich das kleinste Übel sein.

Bis bald
Marcus
 
514er Häns

514er Häns

Beiträge
578
Likes
331
Mensch Karl ,
jetzt läuft der 11er und dann zierst du dich ums Zulassen . Zeige Größe und gib ihm ein richtiges Nummernschild und Blinker !

MfG

H.-A.
 
M

MaxD

Beiträge
25
Likes
5
Guten Morgen zusammen,

Nein ich bin kein Tüv Gutachter (Sonst würde ich Werbung schalten und alle Deutz für'n Hunni durchwinken :P). Ich musste mich einfach nur viel Damit beschäftigen. Wie man um die Blinker rumkommt? Naja nicht zulassen. Auf privatgeländen etc. Macht das ja nix. Ich denke mal das du den Deutz ja dann auf Treffen zeigen willst da du so viel Wert auf Originalität legst.

Ob villeicht eine Abnehmbare Lichtanlage (zumindest für die 6 kmh) okay wäre kann ich Grad gar nicht so genau sagen, wäre aber doch evtl. Eine Überlegubg wert oder? Sowas hat man sich schnell gebaut und solange man damit nicht durchn TÜV musst sollte das eigentlich niemanden stören.

Einen schönen Sonntag und viele Grüße
Max
 
Pumpe

Pumpe

Beiträge
4.325
Likes
1.451
Ob villeicht eine Abnehmbare Lichtanlage (zumindest für die 6 kmh) okay wäre........
Moin,

würde stark an eine Weihnachtsbaum-Lichterkette erinnern.... 8o

Nee.....aber mal ernsthaft. Eine (Warn) Blinkanlage ist schon eine wichtige Einrichtung.... auch zur eigenen Sicherheit .
Auch wenns nicht Originaaaal sein sollte. Sowie einen Verbandskasten (gefüllten) griffbereit am Schlepper halte ich für keinen Luxus.

Gruss Andreas
 
E

EckardderWaldbauer

Beiträge
2.334
Likes
768
Hallo zusammen ,

ich sehe das so :

Zur eigenen Sicherheit Blinker und Warnblinker verbauen .
Verbandskasten und Warndreieck habe ich in der Werkzeugwanne .

Nun kann man ohne Sorgen oder Problemen eine Sonntagstour oder
zu einem Oldtimertreffen fahren .

Nur auf dem eigenen Grundstück zu fahren wäre mir
zu Langweilig .

Gruß Eckard
 
G

GTfan

Beiträge
1.561
Likes
713
Servus Andreas,

Mit deinem "muss" bin ich mir nicht so sicher. Kurz nach derZulassung meines Schleppers erklärte mir jemand, ich hätte mir den Aufwand mit Warnblinker sparen können, da gäbe es eine Altersgrenze. Nur leider fällt mir um's verrecken nicht mehr ein wo und von wem ich das gehört habe, hier im Forum oder draußen in der realen Welt? ;(

Und einen Oldtimer-Sammler kenne ich (leider muss ich sagen kannte, er ist vor wenigen Wochen mit nur 65 Jahren verstorben), der fuhr einen Lanz Ackerluft-Bulldog komplett ohne elektrische Anlage ganz normal auf Achse zu den Treffen. Er hatte immer eine rot-weisse Winkerkelle dabei, als Fahrtrichtungsanzeiger.
Und er hat immer behauptet, das sei so legal.

Gruß
Reini
Sorry Reini, aber das stimmt vorn und hinten nicht. Da haben dir gleich zwei Nasen blanken Unfug erzählt.
Hallo zusammen,

Bin grade neu hier und denke ich kann euch da weiter helfen.

Ich besitze einen Deutz F2l612/ 5 welchen ich geerbt habe. Dieser lief bei meinem Opa in der Sägerei und ist auf 6 kmh gedrosselt (gangsperre). Um damit im öffentlichen Verkehr fahren zu dürfen muss eine Elektrische Anlage nach StvZo verbaut sein. Inkl. Warnblinker. Alles bis 6kmh braucht aber eben keine Zulassung sondern diese Kennzeichnungstafel. (Natürlich muss das Fahrzeug auch sonst der StvZo entsprechen, also Reifen etc.)

Grüße
Max
Die Fahrzeuge müssen die 6 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben und über eine vom Hersteller ausgestellte ABE verfügen, die dieses nachweist. Nachträglich auf diese Geschwindigkeit gesperrte Fahrzeuge besitzen lediglich aus früheren Tagen Bestandsschutz, und das auch nur sofern sie ebenfalls über eine ABE verfügen. Heute wird keine Drosselung auf 6 km/h mehr "zugelassen".
Hallo Max,
vermutlich hast du es auf den Punkt gebracht obwohl es sehr nach "TÜV Gutachter" klingt. Nur wie komme ich aus der Nummer "Blinker u. Warnblinkanlage" raus.
Bleibt nur das "historische Fahrzeug" über 07 Zulassung? Im Ursprungszustand (1941) hat das Fahrzeug nur Handbremse und Beleuchtung. jedoch keinen Blinker etc.

Gruß
Karl
Nein, auch die 07er-Zulassung braucht Blinker und Warnblinker!
Um die beiden Schaltungen der Blinker kommst du nur herum, wenn du ihn zuhause im Garten behältst, ohne Zulassung.

MfG
Fabian
 
K

Karl1941

Beiträge
20
Likes
9
Hallo zusammen,
die Vernunft hat gesiegt und ihr habt mich überzeugt. Der 11er kriegt Blinker und ein ordentliches Kennzeichen! Danke euch.
Wer hat Erfahrungen mit der Nachrüstung? Was brauche ich bei 6V und funktioniert das? Oder ist Umrüstung auf 12V mit neuer LIMA zwingend?

Werde die nächsten Wochen wieder mehr Zeit in der Garage verbringen.
Oder besser doch zum Fachmann bringen?

Grüß
Karl
 
Kai6.05

Kai6.05

Moderator
Beiträge
4.787
Likes
1.578
Moin Karl,

im Prinzip benötigst du die selben Komponenten wie bei einem 12V System. Allerdings müssen diese dann für 6V ausgelegt sein. So ein paar kleine Birnchen können locker von der alten Lima mitversorgt werden.

MfG Kai
 
Thema: 11er Deutz (F1M 414) geht nicht mehr an, wiederstand bei Verdichtung zu hoch

Ähnliche Themen

F1M 414 F1M414 springt nicht an--Druckventil ?

Deutz F1m414 kann ich nur anziehen

Oben