krammerreini
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Servus miteinander,
ich bin etwas unverhofft zu einer Holzkraft HWS 700 Zapfwellenkreissäge aus dem Baujahr 2004 für meinen F2L612/54 gekommen.
Der Vorbesitzer hat auf dem geräteseitigen Zapfwellenstummel eine aufsteckbare Ratschenkupplung angebracht. Wohl als Überlastsicherung. Er hat die Säge an einem Schlüter mit geschätzt 40 bis 45 PS betrieben.
Zapfwelle war leider keine dabei, ich hab mir aus dem Netz eine besorgt, wohl wissend, dass ich diese wahrscheinlich etwas kürzen muss.
Jetzt meine Frage: kann ich bei den 22 PS, die mein Deutz erzeugt, auf die Ratschenkupplung verzichten ohne Gefahr zu laufen etwas kaputt zu machen?
Dann könnte ich mir nämlich das kürzen der Zapfwelle sparen.
Oder ist die Kupplung am Ende sogar "Pflicht"?
Selber hab ich mit solchen Sägen noch keine Erfahrung. Deshalb würde ich gern Eure Meinungen dazu hören.
Liebe Grüße
Reini
ich bin etwas unverhofft zu einer Holzkraft HWS 700 Zapfwellenkreissäge aus dem Baujahr 2004 für meinen F2L612/54 gekommen.
Der Vorbesitzer hat auf dem geräteseitigen Zapfwellenstummel eine aufsteckbare Ratschenkupplung angebracht. Wohl als Überlastsicherung. Er hat die Säge an einem Schlüter mit geschätzt 40 bis 45 PS betrieben.
Zapfwelle war leider keine dabei, ich hab mir aus dem Netz eine besorgt, wohl wissend, dass ich diese wahrscheinlich etwas kürzen muss.
Jetzt meine Frage: kann ich bei den 22 PS, die mein Deutz erzeugt, auf die Ratschenkupplung verzichten ohne Gefahr zu laufen etwas kaputt zu machen?
Dann könnte ich mir nämlich das kürzen der Zapfwelle sparen.
Oder ist die Kupplung am Ende sogar "Pflicht"?
Selber hab ich mit solchen Sägen noch keine Erfahrung. Deshalb würde ich gern Eure Meinungen dazu hören.
Liebe Grüße
Reini