Ladungssicherung Traktor/PKW-Anhänger

Diskutiere Ladungssicherung Traktor/PKW-Anhänger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage die mich sehr beschäftigt,die mir jedoch irgendwie keiner so genau beantworten kann. Vieleicht weiß...
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jac

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Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage die mich sehr beschäftigt,die mir jedoch irgendwie keiner so genau beantworten kann. Vieleicht weiß hier jemand genaues zu folgendem Thema:
" Wie sieht eine korrekte Ladungssicherung aus wenn ich einen Trecker auf einem PKW -Anhänger transportiere?"

Ein Bekannter von mir ist mit einem solchen Gespann in eine Kontrolle geraten und hat ordendlich auf die Backe bekommen, obwohl der Trecker mit 6 Stück Gurten ( breite 50mm, nicht beschädigt, mit Typschild dran) ordendlich gesichert war.
Gründe des Kontrollierenden:
- Gurte falsch angebracht - müßten über die Räder gehen, gerade laufen usw.. Waren tatsächlich an Zugmaul, Rahmen und Felgen eingehangen
- die serienmäßigen (sehr stabilen!) Ösen des 3,5to Anhängers wären nicht zulässig als Befestigungspunkt weil die Gurthaken rausfallen könnten
- kein Anschlag für die Räder vorhanden
- der originale (rutschhemmende!) Siebdruckboden des Anhängers sei ungeignet, da müßte Riffelblech o.ä. drunter

Mir ist bald schlecht geworden als er mir das gestern erzählt hat. Ich bin schon viel mit Anhängern und Trecker hinten drauf durch die Gegend gefahren aber sowas hab ich noch nicht gehört. Jetzt frag ich mich doch allen Ernstes ob das da so richtig war was die meinem Kumpel alles aufgetischt und angelastet haben. Oder war da einfach jemend schlecht drauf und wollte mal zeigen wie weit ein Ermessensspielraum zu Lasten des "Sünders" ausgelegt werden kann?
Klar kann mann wahrscheinlich an jeder Ladungsicherung irgend etwas schlecht reden, aber ich meine man sollte schon die Kirche im Dorf lassen, oder?
Ich fahre meine Schlepper auch immer so gesichert. An jeder Ecke einen Gurt der zu den Rädern geht , einer nach vorne und einer nach hinten.
Ich hab im Laufe der meiner Führerscheinjahre schon sehr viel bewegt, hab Gefahrgut gefahren und auch einen Personenbeförderungsschein. Ich rede mir also mal ein das ich recht sicher beurteilen kann was "geht" und was nicht. Aber scheinbar gibt es da Ecken im Verkehrswesen die ich noch nicht erkannt habe....
Gibt es da irgendwelche Gesetzestexte die genaue Auskunft geben? Hat jemand von Euch schonmal ähnliches erlebt?

Für jede Antwort vielmals Danke!

Grüße
Martin
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

was schreibt der Gesetzgeber zum Thema Ladungssicherung vor?



Hier eine Kurzfassung.

Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO vor, dass die Ladung zu sichern ist.
In § 23 StVO sagt er aus, dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt.
Gem. § 30 StVZO hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten und nach § 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist

Gem. § 22 StVO wird verlangt, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und Verrutschen besonders zu sichern ist.
Was aber unter verkehrssicher verstanden wird, erläutert eine dazu erlassene Verwaltungsvorschrift, diese ist auch Grundlage für den Polizeibeamten.
In dieser Vorschrift wird eine gleichmäßige und sichere Verteilung der Ladung gefordert. Darunter ist die Einhaltung der höchstzulässigen Achslasten, einen gleichmäßige Gewichtsverteilung, die Einhaltung der Mindestvorderachslast zu verstehen.
Es wird außerdem gefordert, dass sie Ladung sicher zu verwahren und wenn nötig zu befestiegen ist, damit die Ladung nicht Herabfallen/Verrutschen kann.

Wie das zu geschehen hat ist dort leider nicht angeführt.
Um dies feststellen zu können wird mit der VDI-Richtlinie 2700 ff gearbeitet. Diese Richtlinie wird auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt.

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


Ladungssicherung
Es gibt nur für den Transport von Gefahrgut besondere Vorschriften mit einem klaren gesetzlich normierten Regelwerk für die technische Ausrüstung von Fahrzeugen und die Schulungen oder Prüfungen für die am Transport beteiligten Personen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung im "normalen Güterkraftverkehr" geben lediglich einen recht allgemeinen Rahmen vor, der nicht mit Vorschriften darüber ausgefüllt ist, welche Maßnahmen konkret zu einer "verkehrssicheren" Sicherung der Ladung führen. In der Praxis haben sich jedoch eine Vielzahl von Regeln herausgebildet, die - insbesondere wenn "das Kin in den Brunne gefallen ist" - eine rechtliche Bindungswirkung haben.


Hoffe es hilft weiter.

Die Richtlinie muß ich mir auch erst noch genauer anschauen.

Tip: Der TÜV/DEKRA müsste dies Richtlinie haben.

Gruß

Rüdiger


Frage: hat er ein Bußgeldbescheid bekommen?
 
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AndyD40

AndyD40

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Hallo,

ich habe meinen D40.1S auch mit einen Autoanhänger Transportiert, und bin seid ein paar Jahren Kurierfahrer und weiß in groben und ganzen wie man die Ware sichern soll.

Habe auch schon gesehen das manche Leute die ein Traktor Transportieren überhaupt nicht sichern, da bekommt man zu hören ich hab ja den Gang drin der Rollt nicht weg 8o 8o 8o da fasse ich mir immer an die Birne :D

Ich habe meinen kleinen mit 4 mal 5to. Gurten gesichert ( nicht an den Reifen )
und mein Zuhause weg war eine Berg und Tal fahrt, und der Deutz wurde ganz schön durchgeschüttelt, die Gurte waren wo ich sie gelöst habe genau so fest wie ich sie gemacht habe.

Gruß Andy
 
Hans aus Hummi

Hans aus Hummi

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Hallo,

habe meinen D 2505 im Herbst auch auf einem Aufleger transportiert,
ca. 100 km, habe ihn am Zugmaul mit der Winde des Aufliegers
eingehängt, dann die Hinterräder mit zwei 5 Tonnen Gurten festgespannt und dann noch 1 Gurt übers Schaltgetriebe gespannt.
Habe sicherheitshalber nach den ersten 20 km gleich mal nachgespannt,
das hat gehalten bis zum Ziel. Habe aber den Schlepper immer im
Rückspiegel im Auge behalten. ;)
Gruß
Hans aus Hummi
 

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anton

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Vier 5-Tonnen-Gurte pro Schlepper vom Rahmen/ Achse schräg weg
gespannt sind immer ok. So habe ich des öfteren im Mannheimer
John-Deere Werk für Norwegen geladen. Also auch Seetransport.
Immer drei grüne auf einen Mega-Trailer. Das ist weder von John-Deere
noch von der Polizei beanstandet worden. Wenn möglich sind zusätzliche
Holzklötze immer auf den Siebdruckboden genagelt worden, vor die
Räder. Da ist nie was verrutscht. Die großen Schlepper werden ohne
Räder per Kran verladen, auf Klötzen, da ist es dann etwas heikler.

Gruß anton
 
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jac

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Vielen Dank für Eure Beiträge.

@Rüdiger
ja, bei meinem Kumpel läuft das auf 120 €´s raus zzgl. einem Gedenkschreiben nach Flensburg. So wurde es Ihm zumindest angekündigt.
Einen Zusatzbonus weil er keine Scheibe ( die sie unbedingt haben wollten) im Tacho hatte, haben sie Ihm erlassen weil er beharrlich versichert hat das er nicht geschäftlich unterwegs war (war er aber auch tatsächlich nicht).

Ich versuche morgen mal beim TÜV bezüglich dieser Richtlinie weiter zu kommen. Danke für den Tip!

@all

Genau so wie Ihr das schildert habt ich mich aber auch immer auf der sicheren Seite gewähnt. Ich bin auch der Meinung das ein mit mehreren Gurten gesicherter Trecker durchaus verantwortungsbewußt und rechtlich korrekt verstaut ist, aber scheinbar ist dem nicht so.

Grüße
Martin
 
kohlemann

kohlemann

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Ich weiß nicht,ob`s stimmt aber irgendwo habe ich gelesen,daß Fahrzeuge gar nicht mehr mit Spanngurten gesichert werden dürfen,sondern nur noch mit diesen Spanketten mit Ratsche.
Ich hab bisher auch alles mit Spanngurten gesichert,reicht auch völlig aus,aber hier ist ja nach dem Gesetzgeber gefragt worden und da ohnehin die Ladungssicherung ins Schussfeld geraten ist(teilweise zu recht,teilweise übertrieben)ist diese Frage durchaus berechtigt.
Wenn ich meinen Tieflader dieses Jahr fertig bekomme,habe ich auch schon überlegt,mir solche Spannketten zu besorgen um auf der sicheren Seite zu sein.
Gruß Ralf
 
DX 3 S

DX 3 S

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Moin,

mein Nachbar fährt als forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer seine Forstmaschinen auf dem Tieflader hinterm Trecker oder LKW zum Einsatzort. Seine Maschinen dürfen nur noch mit Spannketten gesichert werden. Er hat sie bis vor 1,5 Jahren auch immer mit entsprechend stabilen Gurten gesichert, dieses ist aber bei einer Verkehrskontrolle beanstandet worden.

Gruß Martin
 
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Rainer267

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Hallo Leute.
es ist zwar schon etliche Jahre her und es mag auch sein, daß sich die Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeugtransporte zwischenzeitlich geändert haben, aber trotzdem.
Bei meiner Meisterschule zum Kraftverkehrsmeister (bilde ich mir jetzt nix drauf ein, nicht daß Ihr das denkt!) sind wir unter anderem auch zu Fahrzeugtransporten geschult worden.
Richtig ist, daß bei PKW-Transporten auf Autotransportern die Räder der geladenen Fahrzeuge gesichert werden.
1. Weil Pkw durch die Bauart bedingt keine geeigneten anderen Verzurrmöglichkeiten bieten, Abschleppösen sind dafür ungeeignet
2. Durch die ständigen Federwirkungen auf diesen Fahrzeugen und durch das Eigenfederverhalten von PKW ist dies die am besten geeignete Art der Ladungssicherung
Ungefederte Fahrzeuge wie Baumaschinen, landwirtschaftliche Geräte, usw die geeignete, abreissichere Befestigungsmöglichkeiten bieten sind auch dort zu sichern. Keile zur Radsicherung sind möglichst zusätzlich zu verwenden und das Fahrzeug ist ebenfalls gegen etwaiges Umkippen auf dem Transporter geeignet zu sichern.

Was ist denn nun geeignet, frage ich mich?

Ich denke doch, daß 4 Stück 5to-Spanngurte, sofern diese in Ordnung sind, für einen 30-50PS Schlepper locker ausreichend sind.
Hier ist doch weitestgehend der gesunde Menschenverstand gefragt und man kann einfach nicht für JEDES Transportgut eine Vorschrift erlassen und die gibt es auch nicht für JEDES Ladungsgut.

Daß ein Riffelboden zum Fahrzeugtransport allemal besser ist als ein glatter Holz/Pegulanboden weiß ja nun jedes Kind. Aber wenn es namhafte Hersteller von Autotransportern gibt, die trotzdem den Holzboden verwenden (z. B. Barthau) und eine TÜV-Zulassung dafür bekommen, bin ich mir sicher, daß diese dafür auch geeignet sind.

Das Thema Ladungssicherung ist gerade bei der Autobahnpolizei und bei der BAG ein sensibeles Thema, wohl auch nicht ohne Grund. Bei dem Sch...... was jeden Tag auf der Autobahn alles so verloren wird und dann andere Verkehrsteilnehmer arg gefährdet ist das auch absolut nachvollziehbar.
Allerdings sollte man andererseits auch die Kirche im Dorf lassen und eine so ordentlich gesicherte Fracht, wie die hier beschriebene dann auch ungeahndet lassen.
Wenn das Fahrzeug so gesichert war wie beschrieben würde ich als Fahrzeugführer es auf jeden Fall draufankommen lassen, ehrlich gesagt.

Gruß Rainer
 
hensenpe

hensenpe

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Hallo,
meinen D6005 habe ich auf einem Tandemhänger mit Bracken geholt und ihn mit 50mm Spanngurten ordenlich verzurrt.

Die Polizei hat mich auch auf der Autobahn angehalten und sich alles ganz genau angesehen.

Jedoch konnte ich ohne Beanstandung weiterfahren.

Aber mulmig ist einem schon, wenn die Kelle kommt.
 

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nobi

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Also wenn man nen Schlepper transportiert über weitere Strecken hat sich folgendes bewährt :
1 Spanngurt über die Vorderräder zur Schleppermitte hinzurren , das selbe von den Hinterrädern .
Vorne und hinten in die Zugmäuler jeweils einen zum abspannen .

Wenn man dann noch 4 über hat ,oder das Gute Stück nach Litauen usw verfrachtet wird , unterm Schlepper von Vorderachse undHinterachse zur mitte Zurren , dann bleibt der Bock sogar bei einem Looping an seinem Platz :D

nobi
 
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jac

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Danke für Eure Beiträge!

Also scheinbar habe ich mit meiner Einstellung zur Ladungssicherung auch nicht so falsch gelegen.

Aber was ich jetzt aus dem geschehenen lernen soll ist mir noch nicht ganz klar......
Wenn ich jetzt also mit einem Traktor auf der Pritsche unterwegs bin, die Sache ordendlich gesichert habe muß ich also trotzdem darauf hoffen im Falle einer Kontrolle einen gutgelaunten Beamten zu treffen, oder?

Grüße
Martin
 
M

Metallix

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Salü,

also ich muss hensenpe recht geben, wenn die Jungs von der Rennleitung einen anhalten denkt man gleich was habe ich jetzt falsch gemacht,
und ich werde so 3- 4 mal die Woche kontrolliert wegen Firmen LKW und Grenznähe zu Frankreich und Luxemburg. Habe eine Schlosserei und fahre unser Material schon öfters durch die Lande, Rohmaterial abholen fertige teile zum verzinken danach auf die Baustelle zur Montage, und auch mal anderes wie Heu für unsere Pferde oder Anhänger Miststtreuer die man sich so im ganzen Südwesten unserer Republik so zusammen kaufen tut! :D
Aber bisher gab es noch nie Probleme, die Polizistensind ja auch nur Menschen wie wir und tun ihren Job, und jeder hat mal einen guten und einen schlechten Tag.
wir haben auf dem LKW immmer so um die 10 Spanngurte dabei für alle Fälle, und wenn dann mal Polizist meint es wäre besser wenn noch ein Gurt mehr drann wäre mach ich das eben ohne Diskussion, und dann war das bisher dann auch immer erledigt und ich durfte weiter fahren, kam aber bisher erst 2 mal vor.

viele Grüsse
Michael
 
B

Buchi@Deutz

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Hallo,

habe meinen D 2505 im Herbst auch auf einem Aufleger transportiert,
ca. 100 km, habe ihn am Zugmaul mit der Winde des Aufliegers
eingehängt, dann die Hinterräder mit zwei 5 Tonnen Gurten festgespannt und dann noch 1 Gurt übers Schaltgetriebe gespannt.
Habe sicherheitshalber nach den ersten 20 km gleich mal nachgespannt,
das hat gehalten bis zum Ziel. Habe aber den Schlepper immer im
Rückspiegel im Auge behalten. ;)
Gruß
Hans aus Hummi
Hallo Hans, wir fahren morgen unseren ersten Deutz D40.2 holen und dein Beitrag zur Sicherung auf dem Anhänger ist super und uns morgen bestimmt hilfreich. Ein Beitrag gut bebildert und Tipps ohne Blabla. Danke dafür und schönes Wochenende 👍🏼☀️🍀
 
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Thema: Ladungssicherung Traktor/PKW-Anhänger

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