Klasse T Führerschein für Baumaßnahmen am Hof

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markus-b

markus-b

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Moin zusammen,

Ich möchte nochmals das Thema „Was darf ich mit Klasse T fahren?!?“ aufgreifen.

Es ist immer von LoF-Zwecken die Rede. Was aber genau darunter fällt ist wohl eher Auslegungssache.

Ich bin im kommenden Sommer in folgender Situation:
Für den Neubau unsere Hofauffahrt werden Bauschutt entsorgt und Materialien (RC-Schotter u.ä.) besorgt. Das ist nachweislich die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Fahrten sind für mich und nicht gewerblich.

Darf ich diese Materialien mit dem T-Schein fahren?

Evtl. wäre es auch hilfreich, zu erfahren, wo man so etwas definitiv nachfragen kann … Zulassungsstelle oder Polizei, …

Danke und Gruß aus dem Münsterland,

Markus
 
Eilert1994

Eilert1994

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Moin moin , diese Touren darfst du ohne Bedenken mit der Klasse T fahren...

Wie du schon selbst sagst, ist es für dich selbst und nicht gewerblich...

Klasse CE wird bei Gewerblichen Transporten benötigt ab einer Geschwindigkeit von 45 (bzw. 50) km/h...

Gruß
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin Markus,

was Fahrten zum LoF Zweck sind, das ist schon ziemlich genau definiert und eben nicht Auslegungssache.

Grundsätzlich erlaubt sind alle Fahrten, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, also auch jene zur Instandhaltung des Betriebsgeländes und der landwirtschaftlichen Gebäude. :D

Betreibst Du kein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht, sondern einen Hobbybetrieb, dann wären die Fahrten illegal.

Gruß
Jürgen
 
Obrschwob

Obrschwob

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Hallo Markus,

das müßten eigentlich die Führerscheinstellen wissen! Die sind meist den Zulassungsstellen zugeordnet - so zumindest in meinem arbeitgebenden Laden, genannt Landratsamt.
ABER: die konnten mir als hauseigener Kollege nicht mal sagen, wie die Verlängerung des Führerscheins Klasse 2 erfolgt, weil ich in einem anderen Landkreis arbeite, als wohne! Ich bekam hausintern keine Aussage/information, die gestimmt hatte. Das Landratsamt mit meinem Wohnsitz hatte nicht mal alle Informationen auf der Homepage stehen, sodaß ich dann zweimal hin mußte!

Entscheidend ist auf jeden Fall die DIENLICHKEIT zur Landwirtschaft - wie Jürgen schon schrieb.

Griaßle
Martin
 
markus-b

markus-b

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Hallo nochmals,

vielen Dank für die ersten Antworten.

Ich habe mir so etwas schon gedacht - aber wenn es knallt kann es unter Umständen sehr unschön werden wenn der Führerschein dann aus irgendwelchen Gründen doch nicht reicht.

Ich habe grad zusätzlich noch einmal die Kreisbehörde (Borken) und die Polizei angemailt.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, wenn ich Antworten erhalten...

Schönen Abend noch,
Markus
 
markus-b

markus-b

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Hallo nochmals,

im Verlauf der Woche habe ich aus unserem Kreishaus einen Rückruf auf meine Mail bekommen.

Wie hier schon einige Leute angedeutet haben, geht es um den Zweck zur Landwirtschaft.
Es ist auch der Begriff „Dienlichkeit“ gefallen...
Also darf ich die o. g. Fahrten machen!

Es wurde noch zwei mal gefragt, ob es um gewerbliche Fahrten geht. - Natürlich nicht!

Nochmals Danke für die Unterstützung hier im Forum!

Gruß, Markus
 
Thema: Klasse T Führerschein für Baumaßnahmen am Hof

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